Unverständliche Tarife bei 058-Nummern
- ShortId
-
14.3064
- Id
-
20143064
- Updated
-
28.07.2023 07:14
- Language
-
de
- Title
-
Unverständliche Tarife bei 058-Nummern
- AdditionalIndexing
-
04;34;Interkonnektion;Preissteigerung;Telekommunikationstarif;Bundesverwaltung;Telefon
- 1
-
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L04K11050502, Preissteigerung
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L05K1202020108, Telefon
- L05K1202020104, Interkonnektion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wer ein Telefonabonnement abschliesst, bei dem Anrufe auf Festnetznummern gratis sind, erwartet verständlicherweise, dass dies auch für 058-Nummern gilt. Besonders gravierend ist es, wenn es um Anrufe bei öffentlichen Verwaltungen geht. Es ist dem Image der Bundesverwaltung, die auf 058-Nummern umgestellt hat, nicht zuträglich, wenn hier höhere Telefongebühren anfallen. Die Verwaltung erschiene sicher bürgernäher, wenn sie 0800-Nummern verwenden würde. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb Businessanschlüsse mit höheren Tarifen belastet werden als Festnetzanschlüsse.</p>
- <p>058-Nummern werden seit über zehn Jahren für "unternehmensweite Fernmeldenetze" (english Corporate Networks) eingesetzt. Als sogenannte virtuelle Nummern sind sie in der Datenbank einer Fernmeldedienstanbieterin gespeichert. Anrufe auf eine solche Nummer werden mithilfe dieser Datenbank auf einen vom Nummerninhaber bestimmten, vorprogrammierten Anschluss des Fest- oder Mobilnetzes weitergeleitet.</p><p>058-Nummern können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Unternehmens standortunabhängig genutzt werden. Unternehmen, die 058-Nummern einsetzen, ersparen sich damit bei Standortveränderungen von Mitarbeitenden die mit Nummernwechseln sonst üblicherweise zusammenhängenden Umtriebe.</p><p>1. Die teilweise praktizierten Preisdifferenzierungen zwischen Anrufen auf geografische Festnetznummern und Anrufen auf 058-Nummern sind sicherlich nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Das Fernmelderecht überlässt die Gestaltung der Endkundenpreise jedoch grundsätzlich dem Markt. Fernmeldedienstanbieterinnen sollen die Möglichkeit haben, mit unterschiedlichen Abonnementen und Preisen unterschiedliche Kundenbedürfnisse abzudecken und sich im Markt zu positionieren. Die Vielfalt der Angebote, die sich auch in Bezug auf die preisliche Ausgestaltung von Anrufen auf die 058-Nummern zeigt, macht zwar eine vollständige Übersicht nicht immer einfach. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sind jedoch gemäss den Anforderungen der Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211) verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden die Tarife für die verschiedenen nationalen und internationalen Zielnummern bekanntzugeben. In der Regel veröffentlichen sie die entsprechenden Tariflisten auf ihren Internetseiten.</p><p>2./3. Zuständig für die Festlegung der Interkonnektionstarife sowie aller anderen Bedingungen des Netzzugangs ist die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Sie ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich. Das in der Schweiz geltende Verhandlungsprimat beim Netzzugangsregime ermöglicht es den Fernmeldedienstanbieterinnen jedoch, sich über die Bedingungen des Netzzugangs vertraglich zu einigen. Nur wenn eine Einigung nicht gelingt und eine Anbieterin die Comcom um die Festlegung der Zugangsbedingungen ersucht, kann diese aktiv werden. Die Comcom hatte bereits einmal Gelegenheit, sich in einem Verfahren zum Abrechnungsmodell für 058-Nummern zu äussern. Sie verfügte, dass keine über die Festnetztarifierung hinausgehenden Zugangsentgelte verlangt werden dürfen, 058-Nummern folglich nicht wie Mehrwertdienstnummern zu beurteilen sind. Allerdings einigten sich die Parteien im darauffolgenden Beschwerdeverfahren in diesem Punkt, sodass das Bundesverwaltungsgericht die Comcom-Verfügung diesbezüglich wieder aufhob. Wie auch das Beispiel der Mobilterminierung zeigt, enden Zugangsverfahren in der Regel nur dann mit einem rechtsgültigen Zugangsentscheid, wenn die Gesuchstellerin einen klaren Nutzen daraus zieht.</p><p>Die Ausgestaltung der Endkundenpreise ist, wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, vorab Sache der untereinander im Wettbewerb stehenden Fernmeldedienstanbieterinnen.</p><p>4. Die Mehrheit der Festnetz- und Mobilfunkkundinnen und -kunden hat bei Anrufen auf 058-Nummern keine höheren Preise als für Anrufe auf geografische Nummern zu gewärtigen. Einige Anbieterinnen verrechnen ihren Kundinnen und Kunden jedoch in der Tat höhere Preise, was der Bundesrat bedauert.</p><p>0800-Nummern würden sich für die Nutzung durch die gesamte Bundesverwaltung nicht eignen. Diese Nummern werden in der Regel als unpersönliche Hotline oder für wichtige Anlaufstellen und nicht als Direktwahlnummern von Personen eingesetzt. In der Bundesverwaltung sind solche Nummern beispielsweise bei besonderen Vorfällen mit einer hohen Anzahl von Anrufen oder bei zentralen Anlaufstellen im Einsatz. Anders als mit 058-Nummern wäre es der Bundesverwaltung mit 0800-Nummern überdies verwehrt, die Vorteile eines modernen, kosteneffizienten Kommunikationssystems zu nutzen.</p><p>5./6. Wie den Antworten zu den Fragen 1 und 2 zu entnehmen ist, hat der Bundesrat bei den 058-Nummern zwar keine rechtliche Handhabe, auf die Höhe der Endkundenpreise oder auf die konkrete Ausgestaltung des Abrechnungsmodells zwischen den Anbieterinnen effektiv einzuwirken. Angesichts der für die Endkundinnen und Endkunden wenig transparenten Preissituation wird er jedoch mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz für anrufende Kundinnen und Kunden prüfen. So wäre denkbar, Anbieterinnen, die bei 058-Nummern von ihren sonst üblichen Festnetztarifen abweichen, zu einer Preisansage zu verpflichten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Presseberichten verlangen Anbieter von Telefondiensten für Anrufe auf 058-Nummern zusätzliche Gebühren, auch wenn der Kunde ein Abonnement hat, bei dem Anrufe auf dem Schweizer Festnetz eigentlich gratis sind. Begründet wird dies damit, dass die Anbieter für solche Verbindungen höhere Interkonnektionskosten hätten. Dies gilt anscheinend auch für die Anschlüsse der Bundesverwaltung, die kürzlich auf 058-Nummern umgestellt wurden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hält er diese Tarifgestaltung nicht auch für intransparent und kundenunfreundlich?</p><p>2. Weshalb werden für Businessnummern höhere Interkonnektionstarife verlangt?</p><p>3. Gibt es einen vernünftigen und einsehbaren Grund, weshalb Businessnummern und Mehrwertdienste bezüglich der Verbindungsgebühren für die Kunden und die Interkonnektionstarife für die Anbieter gleich behandelt werden?</p><p>4. Widersprechen die höheren Kosten für Anrufe an die Bundesverwaltung nicht der Idee einer bürgernahen Verwaltung? Wäre nicht überhaupt zu überlegen, ob Bürger die Bundesverwaltung kostenfrei, das heisst über 0800-Nummern, anrufen können sollten?</p><p>5. Welche Möglichkeiten haben eidgenössische Behörden, um dafür zu sorgen, dass Businessnummern bezüglich der Verbindungs- und Interkonnektionsgebühren wie normale Festnetzanschlüsse und nicht wie Anschlüsse von Mehrwertdiensten behandelt werden?</p><p>6. Ist er bereit, seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass Interkonnektions- und Verbindungstarife für Businessnummern den Tarifen für normale Festnetznummern angepasst werden?</p>
- Unverständliche Tarife bei 058-Nummern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wer ein Telefonabonnement abschliesst, bei dem Anrufe auf Festnetznummern gratis sind, erwartet verständlicherweise, dass dies auch für 058-Nummern gilt. Besonders gravierend ist es, wenn es um Anrufe bei öffentlichen Verwaltungen geht. Es ist dem Image der Bundesverwaltung, die auf 058-Nummern umgestellt hat, nicht zuträglich, wenn hier höhere Telefongebühren anfallen. Die Verwaltung erschiene sicher bürgernäher, wenn sie 0800-Nummern verwenden würde. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb Businessanschlüsse mit höheren Tarifen belastet werden als Festnetzanschlüsse.</p>
- <p>058-Nummern werden seit über zehn Jahren für "unternehmensweite Fernmeldenetze" (english Corporate Networks) eingesetzt. Als sogenannte virtuelle Nummern sind sie in der Datenbank einer Fernmeldedienstanbieterin gespeichert. Anrufe auf eine solche Nummer werden mithilfe dieser Datenbank auf einen vom Nummerninhaber bestimmten, vorprogrammierten Anschluss des Fest- oder Mobilnetzes weitergeleitet.</p><p>058-Nummern können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Unternehmens standortunabhängig genutzt werden. Unternehmen, die 058-Nummern einsetzen, ersparen sich damit bei Standortveränderungen von Mitarbeitenden die mit Nummernwechseln sonst üblicherweise zusammenhängenden Umtriebe.</p><p>1. Die teilweise praktizierten Preisdifferenzierungen zwischen Anrufen auf geografische Festnetznummern und Anrufen auf 058-Nummern sind sicherlich nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Das Fernmelderecht überlässt die Gestaltung der Endkundenpreise jedoch grundsätzlich dem Markt. Fernmeldedienstanbieterinnen sollen die Möglichkeit haben, mit unterschiedlichen Abonnementen und Preisen unterschiedliche Kundenbedürfnisse abzudecken und sich im Markt zu positionieren. Die Vielfalt der Angebote, die sich auch in Bezug auf die preisliche Ausgestaltung von Anrufen auf die 058-Nummern zeigt, macht zwar eine vollständige Übersicht nicht immer einfach. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sind jedoch gemäss den Anforderungen der Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211) verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden die Tarife für die verschiedenen nationalen und internationalen Zielnummern bekanntzugeben. In der Regel veröffentlichen sie die entsprechenden Tariflisten auf ihren Internetseiten.</p><p>2./3. Zuständig für die Festlegung der Interkonnektionstarife sowie aller anderen Bedingungen des Netzzugangs ist die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Sie ist die unabhängige Konzessions- und Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich. Das in der Schweiz geltende Verhandlungsprimat beim Netzzugangsregime ermöglicht es den Fernmeldedienstanbieterinnen jedoch, sich über die Bedingungen des Netzzugangs vertraglich zu einigen. Nur wenn eine Einigung nicht gelingt und eine Anbieterin die Comcom um die Festlegung der Zugangsbedingungen ersucht, kann diese aktiv werden. Die Comcom hatte bereits einmal Gelegenheit, sich in einem Verfahren zum Abrechnungsmodell für 058-Nummern zu äussern. Sie verfügte, dass keine über die Festnetztarifierung hinausgehenden Zugangsentgelte verlangt werden dürfen, 058-Nummern folglich nicht wie Mehrwertdienstnummern zu beurteilen sind. Allerdings einigten sich die Parteien im darauffolgenden Beschwerdeverfahren in diesem Punkt, sodass das Bundesverwaltungsgericht die Comcom-Verfügung diesbezüglich wieder aufhob. Wie auch das Beispiel der Mobilterminierung zeigt, enden Zugangsverfahren in der Regel nur dann mit einem rechtsgültigen Zugangsentscheid, wenn die Gesuchstellerin einen klaren Nutzen daraus zieht.</p><p>Die Ausgestaltung der Endkundenpreise ist, wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, vorab Sache der untereinander im Wettbewerb stehenden Fernmeldedienstanbieterinnen.</p><p>4. Die Mehrheit der Festnetz- und Mobilfunkkundinnen und -kunden hat bei Anrufen auf 058-Nummern keine höheren Preise als für Anrufe auf geografische Nummern zu gewärtigen. Einige Anbieterinnen verrechnen ihren Kundinnen und Kunden jedoch in der Tat höhere Preise, was der Bundesrat bedauert.</p><p>0800-Nummern würden sich für die Nutzung durch die gesamte Bundesverwaltung nicht eignen. Diese Nummern werden in der Regel als unpersönliche Hotline oder für wichtige Anlaufstellen und nicht als Direktwahlnummern von Personen eingesetzt. In der Bundesverwaltung sind solche Nummern beispielsweise bei besonderen Vorfällen mit einer hohen Anzahl von Anrufen oder bei zentralen Anlaufstellen im Einsatz. Anders als mit 058-Nummern wäre es der Bundesverwaltung mit 0800-Nummern überdies verwehrt, die Vorteile eines modernen, kosteneffizienten Kommunikationssystems zu nutzen.</p><p>5./6. Wie den Antworten zu den Fragen 1 und 2 zu entnehmen ist, hat der Bundesrat bei den 058-Nummern zwar keine rechtliche Handhabe, auf die Höhe der Endkundenpreise oder auf die konkrete Ausgestaltung des Abrechnungsmodells zwischen den Anbieterinnen effektiv einzuwirken. Angesichts der für die Endkundinnen und Endkunden wenig transparenten Preissituation wird er jedoch mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz für anrufende Kundinnen und Kunden prüfen. So wäre denkbar, Anbieterinnen, die bei 058-Nummern von ihren sonst üblichen Festnetztarifen abweichen, zu einer Preisansage zu verpflichten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Presseberichten verlangen Anbieter von Telefondiensten für Anrufe auf 058-Nummern zusätzliche Gebühren, auch wenn der Kunde ein Abonnement hat, bei dem Anrufe auf dem Schweizer Festnetz eigentlich gratis sind. Begründet wird dies damit, dass die Anbieter für solche Verbindungen höhere Interkonnektionskosten hätten. Dies gilt anscheinend auch für die Anschlüsse der Bundesverwaltung, die kürzlich auf 058-Nummern umgestellt wurden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hält er diese Tarifgestaltung nicht auch für intransparent und kundenunfreundlich?</p><p>2. Weshalb werden für Businessnummern höhere Interkonnektionstarife verlangt?</p><p>3. Gibt es einen vernünftigen und einsehbaren Grund, weshalb Businessnummern und Mehrwertdienste bezüglich der Verbindungsgebühren für die Kunden und die Interkonnektionstarife für die Anbieter gleich behandelt werden?</p><p>4. Widersprechen die höheren Kosten für Anrufe an die Bundesverwaltung nicht der Idee einer bürgernahen Verwaltung? Wäre nicht überhaupt zu überlegen, ob Bürger die Bundesverwaltung kostenfrei, das heisst über 0800-Nummern, anrufen können sollten?</p><p>5. Welche Möglichkeiten haben eidgenössische Behörden, um dafür zu sorgen, dass Businessnummern bezüglich der Verbindungs- und Interkonnektionsgebühren wie normale Festnetzanschlüsse und nicht wie Anschlüsse von Mehrwertdiensten behandelt werden?</p><p>6. Ist er bereit, seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass Interkonnektions- und Verbindungstarife für Businessnummern den Tarifen für normale Festnetznummern angepasst werden?</p>
- Unverständliche Tarife bei 058-Nummern
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