Unabhängiger Risk-Management-Report zu den Energiekonzernen
- ShortId
-
14.3067
- Id
-
20143067
- Updated
-
28.07.2023 07:15
- Language
-
de
- Title
-
Unabhängiger Risk-Management-Report zu den Energiekonzernen
- AdditionalIndexing
-
66;Wasserkraft;Kernenergie;Energiewirtschaft;Kostenrechnung;sanfte Energie;Energiepreis;Unternehmenspolitik;elektrische Energie;Wirtschaftsanalyse;Rechnungsabschluss;Wirtschaftlichkeitskontrolle;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L03K170102, Energiewirtschaft
- L03K070404, Wirtschaftsanalyse
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- L02K1705, sanfte Energie
- L03K170301, Kernenergie
- L03K170507, Wasserkraft
- L05K0703020206, Rechnungsabschluss
- L05K0703050205, Wirtschaftlichkeitskontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die drei Energiekonzerne der Schweiz Axpo, Alpiq und BKW sind für die Schweiz systemrelevant. Sie sind "too big to fail" und müssten bei einem Ausfall oder bei einem Atomunfall voraussichtlich mit einer Staatsintervention gerettet werden. Ein unabhängiger Risk-Management-Report gibt Aufschluss über das finanzielle Risiko für die Steuerzahlenden.</p>
- <p>1./5. Die Energieunternehmen Alpiq, Axpo und BKW sind Schweizer Aktiengesellschaften und teilweise börsenkotiert. Sie sind verpflichtet, die Vorgaben des Obligationenrechts und der Schweizer Börse SIX für ihre Rechnungslegung und Berichterstattung zu befolgen. Der Verwaltungsrat ist für das Rechnungswesen, insbesondere die Erstellung des Geschäftsberichtes, zuständig. Die unabhängige Revisionsstelle prüft, ob die Jahres- und die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Rechnungslegungsstandard (International Financial Reporting Standards, IFRS) entsprechen. Der Verwaltungsrat darf aufgrund seiner Kompetenzen im Rechnungswesen berichtspflichtige operative Segmente zusammenfassen, wenn sie wirtschaftlich vergleichbar und im Hinblick auf Art der Produkte/Dienstleistungen, Produktionsprozesse, Kundengruppen, Vertriebswege sowie das regulatorische Umfeld ähnlich sind. Die Revisionsstelle prüft, ob der Verwaltungsrat die Vorgaben zur Segmentberichterstattung (IFRS 8, Geschäftssegmente) eingehalten hat.</p><p>Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keine Notwendigkeit, einen unabhängigen Risk-Management-Report in Auftrag zu geben oder im Sinne der Interpellanten auf die Energiekonzerne einzuwirken.</p><p>2. Die Energiekonzerne in Europa befinden sich nach einer Phase mit hohen Gewinnen in den Jahren 2004 bis 2008 in einer Phase der Neuausrichtung und Konsolidierung. Aufgrund der hohen Strompreise in den Jahren 2004 bis 2008 haben Energieunternehmen in ganz Europa in Kraftwerke investiert, was zu Überkapazitäten führte. Seither ging europaweit die Stromnachfrage aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Produktionsverlagerungen und einer erhöhten Energieeffizienz zurück. Zusätzlich haben der tiefe CO2-Preis, die Förderung der erneuerbaren Energien in den Nachbarländern sowie der starke Schweizerfranken die Ergebnisse der Schweizer Stromfirmen massiv beeinträchtigt.</p><p>Wie bereits in den Antworten auf die Fragen 1 und 5 dargelegt, sind die Energieunternehmen grösstenteils Aktiengesellschaften. Die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Unternehmen und damit auch für die Positionierung gegenüber Risiken liegt beim Verwaltungsrat und bei der Generalversammlung des jeweiligen Unternehmens. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, sich zu der strategischen Ausrichtung der Stromkonzerne zu äussern.</p><p>3. Die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke (KKW) sowie der nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt. Die Kostenberechnung und die Beitragsfestlegung sind in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) so ausgelegt, dass die geschuldeten Beiträge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines KKW in die Fonds einbezahlt und die Gesamtkosten für die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsvermögen gedeckt sind. Derzeit führt der Bundesrat eine Revision der SEFV durch. Damit will er sicherstellen, dass die entsprechenden finanziellen Mittel von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht bereitgestellt werden.</p><p>4. Die Gestehungskosten der Kernkraft betrugen gemäss den Geschäftsberichten 2012 im KKW Gösgen 4,7 Rappen pro Kilowattstunde und im KKW Leibstadt 7,0 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>Wie sich die Strompreise in Zukunft entwickeln werden, ist schwer vorauszusagen. Diese hängen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Brennstoff- und CO2-Preisentwicklung, dem Zubau von neuen Kapazitäten (insbesondere Erneuerbare), der Stilllegung von alten Kraftwerken, der Wechselkursentwicklung Franken/Euro und der Ausgestaltung des europäischen Strommarktdesigns (Kapazitätsmärkte) ab.</p><p>6. Die Situation der Schweizer Energiekonzerne kann aus verschiedenen Gründen nicht mit derjenigen der Finanzbranche während der Finanzkrise verglichen werden. Die Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen kommt in ihrem Bericht vom 30. September 2010 zum Schluss, dass in der Schweiz einzig die beiden Grossbanken "too big to fail" sind. Für Infrastrukturunternehmen, welche sich ja grossteils im Besitz öffentlicher Haushalte befinden, wurde das Prädikat "too big to fail" verneint. Es sind keine Gründe ersichtlich, wieso man heute zu einer anderen Schlussfolgerung kommen sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, einen unabhängigen Risk-Management-Report zu den Energiekonzernen in Auftrag zu geben, der sämtliche Guthaben und alle realen Verpflichtungen in einer finanzbasierten konsolidierten Betrachtung berücksichtigt?</p><p>2. Wie schätzt er den Geschäftsverlauf und die Strategie der drei Energiekonzerne im Umfeld der gesunkenen Strompreise und des wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien mittel- und langfristig ein?</p><p>3. Welche finanziellen Risiken kommen auf den Bund zu angesichts von 11,6 Milliarden Franken ungedeckter Kosten für Stilllegung und Entsorgung (Stand 2012)?</p><p>4. Wie hoch sind die Gestehungskosten des Schweizer Atomstroms bei einer kalkulierten Laufzeit der Atomkraftwerke von 50 Jahren, und mit welchen Gesamtverlusten ist in der verbleibenden Zeit zu rechnen, wenn die erneuerbaren Energien in der Europäischen Union und in der Schweiz weiter zulegen und damit der Bedarf an Bandenergie weiter schwindet?</p><p>5. Ist er bereit, auf die Energiekonzerne (v. a. Axpo-Konzern) einzuwirken, dass die Betriebszweige Wasserkraft und Atomkraft transparent und separat ausgewiesen werden? Dies ist heute nicht der Fall, obwohl es auch die von den Energiekonzernen angewandten Rechnungslegungsnormen verlangen.</p><p>6. Kann er sich vorstellen, die Atomkraftwerke der Energiekonzerne in eine Bad EVU auszulagern, analog zu den Banken? Das Ziel eines solchen Konstrukts wäre es, die Wasserkraftwerke dauernd vor einem Konkurs, ausgelöst durch die dauerhafte fehlende Wirtschaftlichkeit der Atomkraftwerke, zu schützen.</p>
- Unabhängiger Risk-Management-Report zu den Energiekonzernen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die drei Energiekonzerne der Schweiz Axpo, Alpiq und BKW sind für die Schweiz systemrelevant. Sie sind "too big to fail" und müssten bei einem Ausfall oder bei einem Atomunfall voraussichtlich mit einer Staatsintervention gerettet werden. Ein unabhängiger Risk-Management-Report gibt Aufschluss über das finanzielle Risiko für die Steuerzahlenden.</p>
- <p>1./5. Die Energieunternehmen Alpiq, Axpo und BKW sind Schweizer Aktiengesellschaften und teilweise börsenkotiert. Sie sind verpflichtet, die Vorgaben des Obligationenrechts und der Schweizer Börse SIX für ihre Rechnungslegung und Berichterstattung zu befolgen. Der Verwaltungsrat ist für das Rechnungswesen, insbesondere die Erstellung des Geschäftsberichtes, zuständig. Die unabhängige Revisionsstelle prüft, ob die Jahres- und die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Rechnungslegungsstandard (International Financial Reporting Standards, IFRS) entsprechen. Der Verwaltungsrat darf aufgrund seiner Kompetenzen im Rechnungswesen berichtspflichtige operative Segmente zusammenfassen, wenn sie wirtschaftlich vergleichbar und im Hinblick auf Art der Produkte/Dienstleistungen, Produktionsprozesse, Kundengruppen, Vertriebswege sowie das regulatorische Umfeld ähnlich sind. Die Revisionsstelle prüft, ob der Verwaltungsrat die Vorgaben zur Segmentberichterstattung (IFRS 8, Geschäftssegmente) eingehalten hat.</p><p>Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keine Notwendigkeit, einen unabhängigen Risk-Management-Report in Auftrag zu geben oder im Sinne der Interpellanten auf die Energiekonzerne einzuwirken.</p><p>2. Die Energiekonzerne in Europa befinden sich nach einer Phase mit hohen Gewinnen in den Jahren 2004 bis 2008 in einer Phase der Neuausrichtung und Konsolidierung. Aufgrund der hohen Strompreise in den Jahren 2004 bis 2008 haben Energieunternehmen in ganz Europa in Kraftwerke investiert, was zu Überkapazitäten führte. Seither ging europaweit die Stromnachfrage aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Produktionsverlagerungen und einer erhöhten Energieeffizienz zurück. Zusätzlich haben der tiefe CO2-Preis, die Förderung der erneuerbaren Energien in den Nachbarländern sowie der starke Schweizerfranken die Ergebnisse der Schweizer Stromfirmen massiv beeinträchtigt.</p><p>Wie bereits in den Antworten auf die Fragen 1 und 5 dargelegt, sind die Energieunternehmen grösstenteils Aktiengesellschaften. Die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Unternehmen und damit auch für die Positionierung gegenüber Risiken liegt beim Verwaltungsrat und bei der Generalversammlung des jeweiligen Unternehmens. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, sich zu der strategischen Ausrichtung der Stromkonzerne zu äussern.</p><p>3. Die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke (KKW) sowie der nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt. Die Kostenberechnung und die Beitragsfestlegung sind in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) so ausgelegt, dass die geschuldeten Beiträge zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines KKW in die Fonds einbezahlt und die Gesamtkosten für die Stilllegung und die Entsorgung unter Einbezug der Rendite auf dem Fondsvermögen gedeckt sind. Derzeit führt der Bundesrat eine Revision der SEFV durch. Damit will er sicherstellen, dass die entsprechenden finanziellen Mittel von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht bereitgestellt werden.</p><p>4. Die Gestehungskosten der Kernkraft betrugen gemäss den Geschäftsberichten 2012 im KKW Gösgen 4,7 Rappen pro Kilowattstunde und im KKW Leibstadt 7,0 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>Wie sich die Strompreise in Zukunft entwickeln werden, ist schwer vorauszusagen. Diese hängen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Brennstoff- und CO2-Preisentwicklung, dem Zubau von neuen Kapazitäten (insbesondere Erneuerbare), der Stilllegung von alten Kraftwerken, der Wechselkursentwicklung Franken/Euro und der Ausgestaltung des europäischen Strommarktdesigns (Kapazitätsmärkte) ab.</p><p>6. Die Situation der Schweizer Energiekonzerne kann aus verschiedenen Gründen nicht mit derjenigen der Finanzbranche während der Finanzkrise verglichen werden. Die Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen kommt in ihrem Bericht vom 30. September 2010 zum Schluss, dass in der Schweiz einzig die beiden Grossbanken "too big to fail" sind. Für Infrastrukturunternehmen, welche sich ja grossteils im Besitz öffentlicher Haushalte befinden, wurde das Prädikat "too big to fail" verneint. Es sind keine Gründe ersichtlich, wieso man heute zu einer anderen Schlussfolgerung kommen sollte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, einen unabhängigen Risk-Management-Report zu den Energiekonzernen in Auftrag zu geben, der sämtliche Guthaben und alle realen Verpflichtungen in einer finanzbasierten konsolidierten Betrachtung berücksichtigt?</p><p>2. Wie schätzt er den Geschäftsverlauf und die Strategie der drei Energiekonzerne im Umfeld der gesunkenen Strompreise und des wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien mittel- und langfristig ein?</p><p>3. Welche finanziellen Risiken kommen auf den Bund zu angesichts von 11,6 Milliarden Franken ungedeckter Kosten für Stilllegung und Entsorgung (Stand 2012)?</p><p>4. Wie hoch sind die Gestehungskosten des Schweizer Atomstroms bei einer kalkulierten Laufzeit der Atomkraftwerke von 50 Jahren, und mit welchen Gesamtverlusten ist in der verbleibenden Zeit zu rechnen, wenn die erneuerbaren Energien in der Europäischen Union und in der Schweiz weiter zulegen und damit der Bedarf an Bandenergie weiter schwindet?</p><p>5. Ist er bereit, auf die Energiekonzerne (v. a. Axpo-Konzern) einzuwirken, dass die Betriebszweige Wasserkraft und Atomkraft transparent und separat ausgewiesen werden? Dies ist heute nicht der Fall, obwohl es auch die von den Energiekonzernen angewandten Rechnungslegungsnormen verlangen.</p><p>6. Kann er sich vorstellen, die Atomkraftwerke der Energiekonzerne in eine Bad EVU auszulagern, analog zu den Banken? Das Ziel eines solchen Konstrukts wäre es, die Wasserkraftwerke dauernd vor einem Konkurs, ausgelöst durch die dauerhafte fehlende Wirtschaftlichkeit der Atomkraftwerke, zu schützen.</p>
- Unabhängiger Risk-Management-Report zu den Energiekonzernen
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