Zuwanderung in die Sozialwerke verhindern

ShortId
14.3070
Id
20143070
Updated
28.07.2023 07:11
Language
de
Title
Zuwanderung in die Sozialwerke verhindern
AdditionalIndexing
28;2811;Ausländer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Einwanderung;Zuwanderer/-in;Sozialversicherung;Sozialhilfe
1
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L05K0108030301, Zuwanderer/-in
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./6.-8. Die Gesamtbilanz der ausländischen Wohnbevölkerung aus dem EU-/Efta-Raum fällt für die Sozialwerke im jetzigen Zeitpunkt positiv aus. Insbesondere hochqualifizierte Arbeitskräfte zahlen im Durchschnitt mehr in die Sozialversicherungen ein, als sie Leistungen daraus beziehen. Da die Beitragszahlungen auch Rentenansprüche begründen, können derzeit die längerfristigen Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialwerke nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass durch verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs missbräuchliche und unberechtigte Aufenthaltsrechte und Sozialleistungsbezüge verhindert werden konnten (vgl. Massnahmenpaket des Bundesrates vom 24. Februar 2010 zum Vollzug des FZA). Schliesslich hat der Bundesrat am 15. Januar 2014 angekündigt, dass weitere Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung ergriffen werden. Diese betreffen einerseits den Ausschluss der Personen, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe und andererseits die Regelung des Aufenthalts derjenigen Personen, die ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben. Der Bundesrat hat beschlossen, auch im Bereich der Ergänzungsleistungen die notwendigen rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden zu schaffen. </p><p>Im Bereich der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung sind die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch seit dem 1. Januar 2014 in Kraft (Art. 82 Abs. 5-7 VZAE).</p><p>2. Die Sozialhilfe liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Es stehen daher nur beschränkt statistische Daten auf gesamtschweizerischer Ebene zur Verfügung. In der jährlichen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik sind die Bezüger und Bezügerinnen nach Staatsangehörigkeit ausgewiesen. Der Zeitpunkt der Einreise wurde hingegen bisher nicht erhoben. Erst ab 2016 wird von den Kantonen auch die Angabe des Jahres der Einreise von ausländischen Staatsangehörigen verlangt. </p><p>Im Jahr 2012 haben insgesamt 250 333 Personen Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Davon waren 35 211 EU-/Efta-Staatsangehörige (14 Prozent) und 78 999 (32 Prozent) andere ausländische Staatsangehörige. Die Sozialhilfequote von Staatsangehörigen aus EU-/Efta-Staaten entsprach dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 3,1 Prozent. Der Anteil der Schweizer lag bei 2,2 Prozent, derjenige der übrigen ausländischen Staatsangehörigen bei 11,6 Prozent. </p><p>3. Bei der Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung wird nicht erfasst, seit wann sich die ausländische Person in der Schweiz aufhält. Seit dem 1. Januar 2014 müssen die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung den kantonalen Migrationsbehörden unaufgefordert EU-/Efta-Staatsangehörige melden, die sich im ersten Aufenthaltsjahr zur Arbeitsvermittlung anmelden (Art. 82 Abs. 6 VZAE). Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die Migrationsbehörden überprüfen können, ob weiterhin ein Aufenthaltsrecht besteht, und andernfalls eine Ausreise veranlassen.</p><p>Im Jahr 2013 haben insgesamt 295 428 Personen Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen. Davon waren 82 143 EU-27-/Efta-Staatsangehörige (28 Prozent) und 49 712 (17 Prozent) andere ausländische Staatsangehörige.</p><p>4. Es können keine Angaben zur Dauer des Aufenthaltes zum Zeitpunkt des Bezugs von Ergänzungsleistungen (EL) gemacht werden, da das Einreisedatum der ausländischen EL-Bezügerinnen und -Bezüger in der Statistik der Ergänzungsleistungen nicht erfasst wird. Die Daten der Ergänzungsleistungs- und der Migrationsbehörden sind nicht verknüpft. Im jetzigen Zeitpunkt können daher nur Angaben zum Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtzahl der EL-Beziehenden gemacht werden.</p><p>Ende 2012 erhielten rund 295 000 Personen EL. 77 Prozent der EL-Beziehenden waren Schweizer, 12 Prozent EU-/Efta-Staatsangehörige und 11 Prozent Drittstaatenangehörige. Die Schweizer erhalten hierbei 81 Prozent der ausbezahlten Leistungssumme, EU-/Efta-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige zusammen 19 Prozent. </p><p>5. Zu Massnahmen, die zu einer Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit geführt haben könnten, bestehen keine systematischen Erhebungen. </p><p>9./10. Artikel 18 FZA sieht vor, dass eine Vertragspartei, welche eine Revision dieses Abkommens wünscht, dem Gemischten Ausschuss hierzu einen Vorschlag unterbreitet. Aus Sicht des Bundesrates muss erst das Konzept zur Umsetzung von Artikel 121a BV vorliegen, bevor der konkrete Inhalt eines Revisionsbegehrens festgelegt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. Welche Probleme der Zuwanderung in die Sozialwerke wurden in den letzten Jahren festgestellt? Gibt es regionale oder branchenspezifische Tendenzen?</p><p>2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?</p><p>6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer, in unsere Sozialwerke einzuwandern, zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern? </p><p>7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft? </p><p>8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) umgesetzt werden?</p><p>9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das FZA angepasst werden?</p><p>10. Ist er bereit, diese Fragen im Gemischten Ausschuss des FZA aufzubringen und beispielsweise eine Revision des Abkommens, wie sie in Artikel 18 FZA vorgesehen ist, zu fordern? Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Zuwanderung in die Sozialwerke verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./6.-8. Die Gesamtbilanz der ausländischen Wohnbevölkerung aus dem EU-/Efta-Raum fällt für die Sozialwerke im jetzigen Zeitpunkt positiv aus. Insbesondere hochqualifizierte Arbeitskräfte zahlen im Durchschnitt mehr in die Sozialversicherungen ein, als sie Leistungen daraus beziehen. Da die Beitragszahlungen auch Rentenansprüche begründen, können derzeit die längerfristigen Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialwerke nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass durch verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs missbräuchliche und unberechtigte Aufenthaltsrechte und Sozialleistungsbezüge verhindert werden konnten (vgl. Massnahmenpaket des Bundesrates vom 24. Februar 2010 zum Vollzug des FZA). Schliesslich hat der Bundesrat am 15. Januar 2014 angekündigt, dass weitere Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung ergriffen werden. Diese betreffen einerseits den Ausschluss der Personen, die zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, von der Sozialhilfe und andererseits die Regelung des Aufenthalts derjenigen Personen, die ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben. Der Bundesrat hat beschlossen, auch im Bereich der Ergänzungsleistungen die notwendigen rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden zu schaffen. </p><p>Im Bereich der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung sind die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch seit dem 1. Januar 2014 in Kraft (Art. 82 Abs. 5-7 VZAE).</p><p>2. Die Sozialhilfe liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Es stehen daher nur beschränkt statistische Daten auf gesamtschweizerischer Ebene zur Verfügung. In der jährlichen Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik sind die Bezüger und Bezügerinnen nach Staatsangehörigkeit ausgewiesen. Der Zeitpunkt der Einreise wurde hingegen bisher nicht erhoben. Erst ab 2016 wird von den Kantonen auch die Angabe des Jahres der Einreise von ausländischen Staatsangehörigen verlangt. </p><p>Im Jahr 2012 haben insgesamt 250 333 Personen Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Davon waren 35 211 EU-/Efta-Staatsangehörige (14 Prozent) und 78 999 (32 Prozent) andere ausländische Staatsangehörige. Die Sozialhilfequote von Staatsangehörigen aus EU-/Efta-Staaten entsprach dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 3,1 Prozent. Der Anteil der Schweizer lag bei 2,2 Prozent, derjenige der übrigen ausländischen Staatsangehörigen bei 11,6 Prozent. </p><p>3. Bei der Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung wird nicht erfasst, seit wann sich die ausländische Person in der Schweiz aufhält. Seit dem 1. Januar 2014 müssen die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung den kantonalen Migrationsbehörden unaufgefordert EU-/Efta-Staatsangehörige melden, die sich im ersten Aufenthaltsjahr zur Arbeitsvermittlung anmelden (Art. 82 Abs. 6 VZAE). Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die Migrationsbehörden überprüfen können, ob weiterhin ein Aufenthaltsrecht besteht, und andernfalls eine Ausreise veranlassen.</p><p>Im Jahr 2013 haben insgesamt 295 428 Personen Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen. Davon waren 82 143 EU-27-/Efta-Staatsangehörige (28 Prozent) und 49 712 (17 Prozent) andere ausländische Staatsangehörige.</p><p>4. Es können keine Angaben zur Dauer des Aufenthaltes zum Zeitpunkt des Bezugs von Ergänzungsleistungen (EL) gemacht werden, da das Einreisedatum der ausländischen EL-Bezügerinnen und -Bezüger in der Statistik der Ergänzungsleistungen nicht erfasst wird. Die Daten der Ergänzungsleistungs- und der Migrationsbehörden sind nicht verknüpft. Im jetzigen Zeitpunkt können daher nur Angaben zum Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtzahl der EL-Beziehenden gemacht werden.</p><p>Ende 2012 erhielten rund 295 000 Personen EL. 77 Prozent der EL-Beziehenden waren Schweizer, 12 Prozent EU-/Efta-Staatsangehörige und 11 Prozent Drittstaatenangehörige. Die Schweizer erhalten hierbei 81 Prozent der ausbezahlten Leistungssumme, EU-/Efta-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige zusammen 19 Prozent. </p><p>5. Zu Massnahmen, die zu einer Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit geführt haben könnten, bestehen keine systematischen Erhebungen. </p><p>9./10. Artikel 18 FZA sieht vor, dass eine Vertragspartei, welche eine Revision dieses Abkommens wünscht, dem Gemischten Ausschuss hierzu einen Vorschlag unterbreitet. Aus Sicht des Bundesrates muss erst das Konzept zur Umsetzung von Artikel 121a BV vorliegen, bevor der konkrete Inhalt eines Revisionsbegehrens festgelegt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. Welche Probleme der Zuwanderung in die Sozialwerke wurden in den letzten Jahren festgestellt? Gibt es regionale oder branchenspezifische Tendenzen?</p><p>2. Wie viele Personen beziehen Sozialhilfe, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>3. Wie viele Personen haben in den ersten fünf Jahren nach ihrer Einwanderung in die Schweiz mindestens einmal Arbeitslosengelder bezogen (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>4. Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die in den letzten fünf Jahren eingewandert sind (aufgesplittet nach Herkunftsland)?</p><p>5. Gibt es Kantone oder Gemeinden, welche durch spezielle Massnahmen eine Abnahme der Sozialhilfeabhängigkeit erreichen konnten? Wenn ja, was sind dies für Massnahmen?</p><p>6. Welche Massnahmen können ergriffen werden, um die Anreize für Zuwanderer, in unsere Sozialwerke einzuwandern, zu minimieren und damit die Zuwanderung in unsere Sozialwerke zu verhindern? </p><p>7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft? </p><p>8. Welche der geprüften Massnahmen könnten ohne Anpassung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) umgesetzt werden?</p><p>9. Für die restlichen Massnahmen: Wie könnte und müsste hierfür das FZA angepasst werden?</p><p>10. Ist er bereit, diese Fragen im Gemischten Ausschuss des FZA aufzubringen und beispielsweise eine Revision des Abkommens, wie sie in Artikel 18 FZA vorgesehen ist, zu fordern? Wenn nein, warum nicht?</p>
    • Zuwanderung in die Sozialwerke verhindern

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