Zuwanderung auf dem Asylweg verhindern

ShortId
14.3073
Id
20143073
Updated
28.07.2023 07:10
Language
de
Title
Zuwanderung auf dem Asylweg verhindern
AdditionalIndexing
2811;Asylrecht;Asylbewerber/in;Einwanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Aufenthalt von Ausländern/-innen
1
  • L04K01080102, Asylrecht
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer häufiger umgehen Drittstaatenangehörige (z. B. aus Nordafrika) die Visa- und Einwanderungsbedingungen der Schweiz, indem sie ein Asylgesuch stellen und so über den Asylweg einwandern. Dieser Missbrauch unserer humanitären Tradition schadet einerseits den echten Flüchtlingen und ist ein Affront für jene Drittstaatenangehörige, die über den ordentlichen Weg versuchen, ein Aufenthaltsvisum zu erhalten. </p>
  • <p>1. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Einwanderung über den Asylweg genau. Es trifft zu, dass zumindest ein Teil der Asylgesuche aus asylfremden Gründen (z. B. aus wirtschaftlichen Gründen) eingereicht wird, um insbesondere auf diesem Weg zu einem legalen Aufenthalt und einer Erwerbsmöglichkeit in der Schweiz zu gelangen. Dies hängt u. a. mit der restriktiven Zulassungspolitik bezüglich Drittstaatenangehörigen zusammen. So sieht das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) eine Zulassung zu Erwerbszwecken nur für qualifizierte Personen und Spezialisten vor (vgl. Art. 3 und 18ff. AuG). Diese Voraussetzungen erfüllen Asylsuchende oftmals nicht. </p><p>2. Im Rahmen des Berichtes über die Beschleunigungsmassnahmen des EJPD vom März 2011 (Ziff 1.8) wurde eine Kohorten-Betrachtung erstellt, welche aufzeigt, wie viele Personen nach Einreichung eines Asylgesuches die Schweiz wieder verlassen haben oder unter welchem Aufenthaltsstatus sie sich weiterhin in der Schweiz aufhalten. Als Referenzjahre wurden die Jahre 2002 und 2007 berücksichtigt.</p><p>3. Das verlangte Zahlenmaterial zur Nothilfe kann aus den jährlichen Berichten zum Monitoring Sozialhilfestopp entnommen werden. Im Jahr 2013 haben 6373 Personen Nothilfe erhalten, deren Asylentscheide in den Jahren 2008 bis 2012 in Rechtskraft erwachsen sind. Für die Ausrichtung und Finanzierung von Sozialhilfeleistungen zugunsten von Personen, welche nach einem abgelehnten Asylgesuch eine ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung erhalten, sind die Kantone zuständig. Deshalb liegen dem Bund dazu keine Zahlen vor. </p><p>4./6.-9. Um die Einreichung offensichtlich unbegründeter Asylgesuche zu vermeiden, sind rasche Verfahren und ein konsequenter Wegweisungsvollzuges unerlässlich. Dazu haben das Parlament, der Bundesrat sowie das zuständige Bundesamt für Migration (BFM) in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen ergriffen.</p><p>Das Parlament hat am 28. September 2012 dringliche Massnahmen im Asylbereich beschlossen (Inkraftsetzung am 29. September 2012 und gültig bis zum 28. September 2015). Diese bilden eine wichtige Grundlage, um das längerfristige Ziel der Durchführung rascher Verfahren in Zentren des Bundes (Neustrukturierung im Asylbereich) zu erreichen. Weitere wichtige Änderungen zur Beschleunigung der Asylverfahren wurden am 14. Dezember 2012 vom Parlament beschlossen. Diese Änderungen dienen teilweise ebenfalls der Neustrukturierung des Asylbereichs (z. B. Einführung einer Vorbereitungsphase, ganze oder teilweise Finanzierung von Haftplätzen für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht durch den Bund). Sie sind am 1. Februar 2014 in Kraft getreten.</p><p>In der zweiten Hälfte des Jahres 2013 hat der Bundesrat zudem die Vernehmlassung zur Neustrukturierung des Asylbereiches durchgeführt. Die Botschaft soll im Herbst 2014 verabschiedet werden. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben sich im Rahmen zweier Asylkonferenzen zu den Eckpfeilern der Neustrukturierung geeinigt und zwei gemeinsame Erklärungen verabschiedet.</p><p>Aufgrund der hohen Anzahl von Asylgesuchen seit Ende 2011 hat das BFM zudem bereits verschiedene organisatorische Massnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die Effizienz bei der Gesuchsbehandlung zu steigern:</p><p>Ab dem 1. Juli 2012 wurde eine neue Behandlungsstrategie und Prioritätenordnung bei der Behandlung von Asylgesuchen eingeführt. Zusätzlich wurde im August 2012 ein beschleunigtes Verfahren für Asylgesuche aus den europäischen visumbefreiten Ländern ("48-Stunden-Verfahren" für Asylsuchende aus Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina) eingeführt, welches im Frühjahr 2013 auf Asylgesuche aus Kosovo und Georgien ausgeweitet wurde. Ausserdem wurde im Dezember 2012 für Marokko sowie ab April 2013 für Nigeria, Tunesien und Algerien ein beschleunigtes "Fast-Track-Verfahren" eingeführt. Schliesslich hat das BFM seit April 2012 eine Praxisänderung bei der Behandlung von Mehrfachgesuchen im Dublin-Verfahren eingeführt. Dadurch konnte die Anzahl der Dublin-Mehrfachgesuche markant gesenkt werden. </p><p>Diese Massnahmen haben dazu beigetragen, dass die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz 2013 gegenüber 2012 um einen Viertel gesunken ist. Rückläufig waren vor allem die Zahlen der unbegründeten Asylgesuche. Im gleichen Zeitraum sind die Asylgesuchszahlen europaweit um über einen Viertel angestiegen.</p><p>5. Seit 2013 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Jahresbericht über die migrationsaussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz. Im Rahmen dieser Aktivitäten setzt die Schweiz auch Informationskampagnen zur Vermeidung von irregulärer Migration um (z. B. im Rahmen der Migrationspartnerschaft mit Kosovo im Zusammenhang mit der Einführung der 48-Stunden-Verfahren).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, hiermit die Fragen der Postulanten beantwortet zu haben, und erachtet den von den Postulanten geforderten Bericht als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. Ist er sich der Problematik der Einwanderung über den Asylweg bewusst?</p><p>2. Wie viele Personen, die in den Jahren 2006 bis 2013 ein Asylgesuch gestellt haben, das abgelehnt worden ist, leben heute noch in der Schweiz (aufgesplittet nach Jahr des Asylgesuches und dem heutigen Aufenthaltstitel)? </p><p>3. Wie viele von diesen Personen erhalten Sozialleistungen oder Nothilfe (aufgesplittet nach Leistung)?</p><p>4. Was hat er bisher unternommen, um die Zuwanderung über den Asylweg zu erschweren?</p><p>5. Werden in den Herkunftsländern Kommunikationsoffensiven unternommen, um den potenziellen Auswanderern aufzuzeigen, dass sie in der Schweiz keine Arbeit und keine Zukunft haben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Welche Massnahmen werden ergriffen, um die Anreize der Zuwanderung über den Asylweg zu senken? </p><p>7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft? </p><p>8. Welche Massnahmen gemäss heutiger Gesetzesgrundlage plant der Bundesrat respektive das BFM in nächster Zeit umzusetzen? </p><p>9. Welche Gesetzesänderung wird dem Parlament dazu vorgelegt?</p>
  • Zuwanderung auf dem Asylweg verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer häufiger umgehen Drittstaatenangehörige (z. B. aus Nordafrika) die Visa- und Einwanderungsbedingungen der Schweiz, indem sie ein Asylgesuch stellen und so über den Asylweg einwandern. Dieser Missbrauch unserer humanitären Tradition schadet einerseits den echten Flüchtlingen und ist ein Affront für jene Drittstaatenangehörige, die über den ordentlichen Weg versuchen, ein Aufenthaltsvisum zu erhalten. </p>
    • <p>1. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung der Einwanderung über den Asylweg genau. Es trifft zu, dass zumindest ein Teil der Asylgesuche aus asylfremden Gründen (z. B. aus wirtschaftlichen Gründen) eingereicht wird, um insbesondere auf diesem Weg zu einem legalen Aufenthalt und einer Erwerbsmöglichkeit in der Schweiz zu gelangen. Dies hängt u. a. mit der restriktiven Zulassungspolitik bezüglich Drittstaatenangehörigen zusammen. So sieht das Ausländergesetz (AuG; SR 142.20) eine Zulassung zu Erwerbszwecken nur für qualifizierte Personen und Spezialisten vor (vgl. Art. 3 und 18ff. AuG). Diese Voraussetzungen erfüllen Asylsuchende oftmals nicht. </p><p>2. Im Rahmen des Berichtes über die Beschleunigungsmassnahmen des EJPD vom März 2011 (Ziff 1.8) wurde eine Kohorten-Betrachtung erstellt, welche aufzeigt, wie viele Personen nach Einreichung eines Asylgesuches die Schweiz wieder verlassen haben oder unter welchem Aufenthaltsstatus sie sich weiterhin in der Schweiz aufhalten. Als Referenzjahre wurden die Jahre 2002 und 2007 berücksichtigt.</p><p>3. Das verlangte Zahlenmaterial zur Nothilfe kann aus den jährlichen Berichten zum Monitoring Sozialhilfestopp entnommen werden. Im Jahr 2013 haben 6373 Personen Nothilfe erhalten, deren Asylentscheide in den Jahren 2008 bis 2012 in Rechtskraft erwachsen sind. Für die Ausrichtung und Finanzierung von Sozialhilfeleistungen zugunsten von Personen, welche nach einem abgelehnten Asylgesuch eine ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung erhalten, sind die Kantone zuständig. Deshalb liegen dem Bund dazu keine Zahlen vor. </p><p>4./6.-9. Um die Einreichung offensichtlich unbegründeter Asylgesuche zu vermeiden, sind rasche Verfahren und ein konsequenter Wegweisungsvollzuges unerlässlich. Dazu haben das Parlament, der Bundesrat sowie das zuständige Bundesamt für Migration (BFM) in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen ergriffen.</p><p>Das Parlament hat am 28. September 2012 dringliche Massnahmen im Asylbereich beschlossen (Inkraftsetzung am 29. September 2012 und gültig bis zum 28. September 2015). Diese bilden eine wichtige Grundlage, um das längerfristige Ziel der Durchführung rascher Verfahren in Zentren des Bundes (Neustrukturierung im Asylbereich) zu erreichen. Weitere wichtige Änderungen zur Beschleunigung der Asylverfahren wurden am 14. Dezember 2012 vom Parlament beschlossen. Diese Änderungen dienen teilweise ebenfalls der Neustrukturierung des Asylbereichs (z. B. Einführung einer Vorbereitungsphase, ganze oder teilweise Finanzierung von Haftplätzen für Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht durch den Bund). Sie sind am 1. Februar 2014 in Kraft getreten.</p><p>In der zweiten Hälfte des Jahres 2013 hat der Bundesrat zudem die Vernehmlassung zur Neustrukturierung des Asylbereiches durchgeführt. Die Botschaft soll im Herbst 2014 verabschiedet werden. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben sich im Rahmen zweier Asylkonferenzen zu den Eckpfeilern der Neustrukturierung geeinigt und zwei gemeinsame Erklärungen verabschiedet.</p><p>Aufgrund der hohen Anzahl von Asylgesuchen seit Ende 2011 hat das BFM zudem bereits verschiedene organisatorische Massnahmen ergriffen, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die Effizienz bei der Gesuchsbehandlung zu steigern:</p><p>Ab dem 1. Juli 2012 wurde eine neue Behandlungsstrategie und Prioritätenordnung bei der Behandlung von Asylgesuchen eingeführt. Zusätzlich wurde im August 2012 ein beschleunigtes Verfahren für Asylgesuche aus den europäischen visumbefreiten Ländern ("48-Stunden-Verfahren" für Asylsuchende aus Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina) eingeführt, welches im Frühjahr 2013 auf Asylgesuche aus Kosovo und Georgien ausgeweitet wurde. Ausserdem wurde im Dezember 2012 für Marokko sowie ab April 2013 für Nigeria, Tunesien und Algerien ein beschleunigtes "Fast-Track-Verfahren" eingeführt. Schliesslich hat das BFM seit April 2012 eine Praxisänderung bei der Behandlung von Mehrfachgesuchen im Dublin-Verfahren eingeführt. Dadurch konnte die Anzahl der Dublin-Mehrfachgesuche markant gesenkt werden. </p><p>Diese Massnahmen haben dazu beigetragen, dass die Anzahl der Asylgesuche in der Schweiz 2013 gegenüber 2012 um einen Viertel gesunken ist. Rückläufig waren vor allem die Zahlen der unbegründeten Asylgesuche. Im gleichen Zeitraum sind die Asylgesuchszahlen europaweit um über einen Viertel angestiegen.</p><p>5. Seit 2013 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Jahresbericht über die migrationsaussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz. Im Rahmen dieser Aktivitäten setzt die Schweiz auch Informationskampagnen zur Vermeidung von irregulärer Migration um (z. B. im Rahmen der Migrationspartnerschaft mit Kosovo im Zusammenhang mit der Einführung der 48-Stunden-Verfahren).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, hiermit die Fragen der Postulanten beantwortet zu haben, und erachtet den von den Postulanten geforderten Bericht als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher folgende Fragen beantwortet:</p><p>1. Ist er sich der Problematik der Einwanderung über den Asylweg bewusst?</p><p>2. Wie viele Personen, die in den Jahren 2006 bis 2013 ein Asylgesuch gestellt haben, das abgelehnt worden ist, leben heute noch in der Schweiz (aufgesplittet nach Jahr des Asylgesuches und dem heutigen Aufenthaltstitel)? </p><p>3. Wie viele von diesen Personen erhalten Sozialleistungen oder Nothilfe (aufgesplittet nach Leistung)?</p><p>4. Was hat er bisher unternommen, um die Zuwanderung über den Asylweg zu erschweren?</p><p>5. Werden in den Herkunftsländern Kommunikationsoffensiven unternommen, um den potenziellen Auswanderern aufzuzeigen, dass sie in der Schweiz keine Arbeit und keine Zukunft haben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?</p><p>6. Welche Massnahmen werden ergriffen, um die Anreize der Zuwanderung über den Asylweg zu senken? </p><p>7. Welche rechtlichen Hürden, Streichungen und Anpassungen von Sozialleistungen für Einwanderer wurden bisher geprüft? </p><p>8. Welche Massnahmen gemäss heutiger Gesetzesgrundlage plant der Bundesrat respektive das BFM in nächster Zeit umzusetzen? </p><p>9. Welche Gesetzesänderung wird dem Parlament dazu vorgelegt?</p>
    • Zuwanderung auf dem Asylweg verhindern

Back to List