Auftragsvergabe für neue Züge auf der Gotthardstrecke. Stand der Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz

ShortId
14.3082
Id
20143082
Updated
28.07.2023 07:13
Language
de
Title
Auftragsvergabe für neue Züge auf der Gotthardstrecke. Stand der Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz
AdditionalIndexing
28;48;SBB;Schienenfahrzeug;Behinderte/r;Vollzug von Beschlüssen;Gleichbehandlung;Personenverkehr
1
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K18030208, Schienenfahrzeug
  • L04K18010201, Personenverkehr
  • L05K1801021103, SBB
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis im Mai dieses Jahres müssen die SBB einen Teil ihrer Flotte für den internationalen Fernverkehr auf der Gotthardstrecke ersetzen. Gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) entspricht das vom ehemaligen Bundesbetrieb ausgewählte Modell ETR 610 nicht den Anforderungen, die im BehiG festgelegt sind. Im August 2012 hatten die SBB mitgeteilt, bei Alstom 8 Neigezüge vom Typ ETR 610 bestellt zu haben. Diese Züge sollten ab 2015 auf der Gotthardachse das Pendolino-Vorgängermodell ETR 470 ersetzen. Die SBB besitzen bereits sieben Züge des Typs ETR 610, die heute auf der Simplonstrecke zwischen Basel bzw. Genf und Mailand eingesetzt werden.</p><p>Problematisch bei diesen Pendolino-Zügen ist, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität (ältere Personen, Personen mit Gepäck, Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfe) nicht selbstständig ein- und aussteigen können.</p><p>Deshalb verlangt das BAV, dass die 29 neuen Züge für die Gotthardlinie, die die SBB für 800 Millionen Franken zu kaufen planen, technisch so gestaltet sind, dass der Zustieg für Personen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet ist. Unglücklicherweise befindet sich auch der nicht-BehiG-konforme ETR 610 unter den möglichen neuen Zügen.</p>
  • <p>1. Die SBB haben eine zweite Serie von acht neuen Triebzügen des Typs ETR 610 beschafft, die derzeit im Alstom-Werk Savigliano (Italien) gebaut werden. Das entsprechende Zulassungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ist im Gange. Die neuen Züge sollen ihren Betrieb zwischen Mai 2014 und Mitte des Jahres 2015 auf der Gotthardlinie als Ersatz für die ETR-470-Züge aufnehmen.</p><p>2. Die ETR 610 als reine Hochflurzüge mit Neigetechnik ermöglichen den autonomen Ein- und Ausstieg für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator nicht. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) und die zugehörigen Vollzugsverordnungen (SR 151.34; in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zur EBV, SR 742.141.1) sowie die bis anhin dazu ergangene Rechtsprechung messen dem selbstständigen Zugang zu den Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs für mobilitätseingeschränkte Personen einen hohen Stellenwert bei. Wenn diese Autonomie aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht gewährleistet und die Benützung des öffentlichen Verkehrs lediglich mittels Personalhilfe ermöglicht werden kann, ist von besonderen Fällen zu sprechen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden und die im Jahr 2014 in Betrieb zu nehmenden ETR-610-Kompositionen als besondere Fälle zu betrachten sind, da die Neigetechnik für die Einhaltung des Fahrplans auf der Gotthard-Bergstrecke unverzichtbar ist. Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels gibt es keinen Grund mehr, in Zukunft für die Gotthardstrecke weitere Neigezüge zu beschaffen.</p><p>3. Gemäss Medienmitteilung der SBB vom 31. Januar 2014 wird das Ausschreibeverfahren für die Beschaffung von 29 neuen Zügen für den Nord-Süd-Verkehr wie geplant abgeschlossen. Der Zuschlag für einen der Anbieter erfolgt im Mai 2014. Das Pflichtenheft der Ausschreibung für die 29 Züge schreibt vor, dass das neue Rollmaterial den Anforderungen des BehiG entsprechen muss. Aus den unter der Antwort zu Frage 2 dargelegten Gründen können die ETR-610-Züge im Rahmen der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.</p><p>4. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, schreibt das Pflichtenheft der Ausschreibung vor, dass das neue Rollmaterial den Anforderungen des BehiG entsprechen muss. Was die derzeit auf der Gotthardachse verkehrenden Züge, die die Anforderungen eines autonomen Zugangs nicht erfüllen, betrifft, beabsichtigt das BAV, bei der Erneuerung der Betriebsbewilligung von Fahrzeugen für den Einsatz im Nord-Süd-Verkehr einen Mindeststandard für den autonomen Zugang zu Fahrzeugen mit einem Zeithorizont bis 2020 festzulegen.</p><p>5. Die Festsetzung der Termine für die Lieferung und Inbetriebnahme der 29 neuen Züge erfolgt je nach Anbieterauswahl und den Bedingungen des von den SBB abgeschlossenen Beschaffungsvertrages.</p><p>6. Die Angaben auf dem Fragebogen zur Erhebung der Kundenzufriedenheit sind anonym. Die Umfrage wird einmal jährlich bei allen SBB-Kundinnen und -Kunden durchgeführt, die die Leistungen des SBB-Call-Centers Handicap mindestens einmal benutzt und ihre vollständige Postadresse hinterlegt haben. Die SBB haben im Jahr 2013 insgesamt 1800 Fragebögen verschickt. Bei 85 Prozent der befragten Kundinnen und Kunden handelte es sich um Rollstuhlfahrende, die restlichen 15 Prozent waren Reisende mit Geh- und Sehbehinderungen. Die Fragen betrafen die generelle Zufriedenheit mit den Leistungen des SBB-Call-Centers Handicap. Dabei kann keine besondere Bewertung für eine Region oder eine Strecke abgegeben werden. Die allgemeine Zufriedenheit (Mittel zwischen dem Serviceangebot des SBB-Call-Centers Handicap und den regionalen Betreuungsleistungen) hat im Jahr 2013 auf der Notenskala von 1 bis 10 eine Bewertung von 8,8 erhalten. Der Fragebogen bietet den Kundinnen und Kunden ausreichend Platz, um Anregungen zu formulieren oder Kritik anzubringen. Wenn die Kundin oder der Kunde den eigenen Namen und die Adresse angibt, nehmen die SBB in der Folge Kontakt mit dieser Person auf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Im Auswahlverfahren für den Kauf neuer Züge für den internationalen Fernverkehr auf der Gotthard-Nord-Süd-Achse haben die SBB in einer Medienmitteilung vom 2. August 2012 angekündigt, acht Züge des Typs ETR 610 bestellt zu haben. Ist dieser Kauf bestätigt?</p><p>2. Ist es wahr, dass diese Züge gegen die Bestimmungen des seit 2004 geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verstossen, die die Anforderungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen festlegen?</p><p>3. Befindet sich die Herstellerfirma des ETR 610 im Vergabeverfahren für die 29 Züge, die für die Nord-Süd-Achse gekauft werden sollen (Medienmitteilung der SBB vom 31. Januar 2014), noch unter den Anbietern?</p><p>4. Falls ja, will der Bundesrat gegenüber den SBB darauf bestehen, dass die neuen Züge den Anforderungen im BehiG genügen müssen? Sollte dies nicht der Fall sein: Wie gedenkt er diesen Mangel zu beheben?</p><p>5. Könnte es dadurch zu einer Verzögerung bei der Lieferung der Züge kommen?</p><p>6. Wie hoch ist die Kundenzufriedenheit von Menschen mit Behinderungen mit dem SBB-Service auf der Nord-Süd-Achse im Vergleich zu Strecken des übrigen Bahnnetzes der Schweiz (siehe Medienmitteilung vom 10. März 2014)?</p>
  • Auftragsvergabe für neue Züge auf der Gotthardstrecke. Stand der Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis im Mai dieses Jahres müssen die SBB einen Teil ihrer Flotte für den internationalen Fernverkehr auf der Gotthardstrecke ersetzen. Gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) entspricht das vom ehemaligen Bundesbetrieb ausgewählte Modell ETR 610 nicht den Anforderungen, die im BehiG festgelegt sind. Im August 2012 hatten die SBB mitgeteilt, bei Alstom 8 Neigezüge vom Typ ETR 610 bestellt zu haben. Diese Züge sollten ab 2015 auf der Gotthardachse das Pendolino-Vorgängermodell ETR 470 ersetzen. Die SBB besitzen bereits sieben Züge des Typs ETR 610, die heute auf der Simplonstrecke zwischen Basel bzw. Genf und Mailand eingesetzt werden.</p><p>Problematisch bei diesen Pendolino-Zügen ist, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität (ältere Personen, Personen mit Gepäck, Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfe) nicht selbstständig ein- und aussteigen können.</p><p>Deshalb verlangt das BAV, dass die 29 neuen Züge für die Gotthardlinie, die die SBB für 800 Millionen Franken zu kaufen planen, technisch so gestaltet sind, dass der Zustieg für Personen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet ist. Unglücklicherweise befindet sich auch der nicht-BehiG-konforme ETR 610 unter den möglichen neuen Zügen.</p>
    • <p>1. Die SBB haben eine zweite Serie von acht neuen Triebzügen des Typs ETR 610 beschafft, die derzeit im Alstom-Werk Savigliano (Italien) gebaut werden. Das entsprechende Zulassungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr (BAV) ist im Gange. Die neuen Züge sollen ihren Betrieb zwischen Mai 2014 und Mitte des Jahres 2015 auf der Gotthardlinie als Ersatz für die ETR-470-Züge aufnehmen.</p><p>2. Die ETR 610 als reine Hochflurzüge mit Neigetechnik ermöglichen den autonomen Ein- und Ausstieg für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator nicht. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3) und die zugehörigen Vollzugsverordnungen (SR 151.34; in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zur EBV, SR 742.141.1) sowie die bis anhin dazu ergangene Rechtsprechung messen dem selbstständigen Zugang zu den Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs für mobilitätseingeschränkte Personen einen hohen Stellenwert bei. Wenn diese Autonomie aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht gewährleistet und die Benützung des öffentlichen Verkehrs lediglich mittels Personalhilfe ermöglicht werden kann, ist von besonderen Fällen zu sprechen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden und die im Jahr 2014 in Betrieb zu nehmenden ETR-610-Kompositionen als besondere Fälle zu betrachten sind, da die Neigetechnik für die Einhaltung des Fahrplans auf der Gotthard-Bergstrecke unverzichtbar ist. Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels gibt es keinen Grund mehr, in Zukunft für die Gotthardstrecke weitere Neigezüge zu beschaffen.</p><p>3. Gemäss Medienmitteilung der SBB vom 31. Januar 2014 wird das Ausschreibeverfahren für die Beschaffung von 29 neuen Zügen für den Nord-Süd-Verkehr wie geplant abgeschlossen. Der Zuschlag für einen der Anbieter erfolgt im Mai 2014. Das Pflichtenheft der Ausschreibung für die 29 Züge schreibt vor, dass das neue Rollmaterial den Anforderungen des BehiG entsprechen muss. Aus den unter der Antwort zu Frage 2 dargelegten Gründen können die ETR-610-Züge im Rahmen der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.</p><p>4. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, schreibt das Pflichtenheft der Ausschreibung vor, dass das neue Rollmaterial den Anforderungen des BehiG entsprechen muss. Was die derzeit auf der Gotthardachse verkehrenden Züge, die die Anforderungen eines autonomen Zugangs nicht erfüllen, betrifft, beabsichtigt das BAV, bei der Erneuerung der Betriebsbewilligung von Fahrzeugen für den Einsatz im Nord-Süd-Verkehr einen Mindeststandard für den autonomen Zugang zu Fahrzeugen mit einem Zeithorizont bis 2020 festzulegen.</p><p>5. Die Festsetzung der Termine für die Lieferung und Inbetriebnahme der 29 neuen Züge erfolgt je nach Anbieterauswahl und den Bedingungen des von den SBB abgeschlossenen Beschaffungsvertrages.</p><p>6. Die Angaben auf dem Fragebogen zur Erhebung der Kundenzufriedenheit sind anonym. Die Umfrage wird einmal jährlich bei allen SBB-Kundinnen und -Kunden durchgeführt, die die Leistungen des SBB-Call-Centers Handicap mindestens einmal benutzt und ihre vollständige Postadresse hinterlegt haben. Die SBB haben im Jahr 2013 insgesamt 1800 Fragebögen verschickt. Bei 85 Prozent der befragten Kundinnen und Kunden handelte es sich um Rollstuhlfahrende, die restlichen 15 Prozent waren Reisende mit Geh- und Sehbehinderungen. Die Fragen betrafen die generelle Zufriedenheit mit den Leistungen des SBB-Call-Centers Handicap. Dabei kann keine besondere Bewertung für eine Region oder eine Strecke abgegeben werden. Die allgemeine Zufriedenheit (Mittel zwischen dem Serviceangebot des SBB-Call-Centers Handicap und den regionalen Betreuungsleistungen) hat im Jahr 2013 auf der Notenskala von 1 bis 10 eine Bewertung von 8,8 erhalten. Der Fragebogen bietet den Kundinnen und Kunden ausreichend Platz, um Anregungen zu formulieren oder Kritik anzubringen. Wenn die Kundin oder der Kunde den eigenen Namen und die Adresse angibt, nehmen die SBB in der Folge Kontakt mit dieser Person auf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Im Auswahlverfahren für den Kauf neuer Züge für den internationalen Fernverkehr auf der Gotthard-Nord-Süd-Achse haben die SBB in einer Medienmitteilung vom 2. August 2012 angekündigt, acht Züge des Typs ETR 610 bestellt zu haben. Ist dieser Kauf bestätigt?</p><p>2. Ist es wahr, dass diese Züge gegen die Bestimmungen des seit 2004 geltenden Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verstossen, die die Anforderungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen festlegen?</p><p>3. Befindet sich die Herstellerfirma des ETR 610 im Vergabeverfahren für die 29 Züge, die für die Nord-Süd-Achse gekauft werden sollen (Medienmitteilung der SBB vom 31. Januar 2014), noch unter den Anbietern?</p><p>4. Falls ja, will der Bundesrat gegenüber den SBB darauf bestehen, dass die neuen Züge den Anforderungen im BehiG genügen müssen? Sollte dies nicht der Fall sein: Wie gedenkt er diesen Mangel zu beheben?</p><p>5. Könnte es dadurch zu einer Verzögerung bei der Lieferung der Züge kommen?</p><p>6. Wie hoch ist die Kundenzufriedenheit von Menschen mit Behinderungen mit dem SBB-Service auf der Nord-Süd-Achse im Vergleich zu Strecken des übrigen Bahnnetzes der Schweiz (siehe Medienmitteilung vom 10. März 2014)?</p>
    • Auftragsvergabe für neue Züge auf der Gotthardstrecke. Stand der Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz

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