Fahrerqualifizierungsnachweis. Will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die italienischen Behörden die in der Schweiz erworbenen Führerausweise anerkennen?
- ShortId
-
14.3084
- Id
-
20143084
- Updated
-
28.07.2023 07:15
- Language
-
de
- Title
-
Fahrerqualifizierungsnachweis. Will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die italienischen Behörden die in der Schweiz erworbenen Führerausweise anerkennen?
- AdditionalIndexing
-
15;48;Nutzfahrzeug;Wettbewerbsbeschränkung;Führerschein;internationales Abkommen;Vollzug von Beschlüssen;Italien;wirtschaftliche Diskriminierung;Tessin;gegenseitige Anerkennung
- 1
-
- L04K03010503, Italien
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K0301010117, Tessin
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L04K18020401, Führerschein
- L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut seiner Antwort vom 13. November 2013 auf die Interpellation 13.3780 hat der Bundesrat verschiedentlich bei den italienischen Behörden interveniert in Sachen Anerkennung von Ausweisen, die zum Führen von Lastwagen von über 3,5 Tonnen befähigen und von italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern gehalten werden, die Fahrbefähigungskurse in der Schweiz absolviert haben. Er hat darin auch gesagt, ihm seien diesbezüglich keine neuen Probleme bekannt. Die Anerkennung solcher Ausweise wird unter anderem im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Dieses ist auch auf das Verhältnis Schweiz-Italien anwendbar.</p><p>Nach unserem Kenntnisstand allerdings hält sich Italien trotz dieser Versicherungen und trotz der bereits von den Schweizer Behörden unternommenen Schritte (vgl. Antwort auf die Interpellation 13.3780) nicht an dieses Abkommen. Konkret werden Chauffeurinnen und Chauffeure, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind, von italienischen Schulen angegangen. Diese Schulen machen ihnen weis, dass der in der Schweiz erworbene Befähigungsausweis in Italien nicht gültig sei und sie deshalb die ganzen Kurse und Prüfungen in Italien wiederholen müssten. Dies ist für die Betroffenen mit grossem wirtschaftlichem Schaden verbunden. Die vom Bundesrat gegebene Antwort entspricht also nicht der Wirklichkeit.</p><p>Darum verlange ich, dass er Schritte unternimmt bei der Europäischen Kommission, damit Italien die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einhält. Solche Schritte hat der Bundesrat im Übrigen in der erwähnten Antwort als möglich dargestellt.</p>
- <p>1. Ja, der Bundesrat hat entsprechende Informationen erhalten (vgl. Antwort auf die Interpellation Quadri 13.3780, "Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?").</p><p>2. Sowohl der Bundesrat als auch das zuständige Bundesamt haben bei den italienischen Behörden auf mehreren Ebenen interveniert. Zudem haben über die schweizerische Botschaft in Rom Gespräche mit Italien stattgefunden. Zurzeit werden weitere Fälle von Nichtanerkennungen schweizerischer Fahrerqualifizierungsnachweise gesammelt, um das Problem zu dokumentieren.</p><p>3. Die zuständige EU-Kommission wurde bereits via gemischten Landverkehrsausschuss informiert und darum gebeten, bei der italienischen Regierung zu intervenieren. Weitere Gespräche sind geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat er über das Astra Informationen erhalten, wonach die Führerausweise für Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen mit schweizerischem Fahrerqualifizierungsnachweis in Italien nicht mehr anerkannt werden sollen?</p><p>2. Will er bei den italienischen Behörden darauf hinwirken, dass das Gegenseitigkeitsprinzip und damit die internationalen Abkommen auch von italienischer Seite her eingehalten werden?</p><p>3. Will er, wie er es in der Antwort auf die Interpellation 13.3780 in Aussicht gestellt hat, die Europäische Kommission darum bitten, bei den italienischen Behörden zu intervenieren, damit diese die Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union korrekt anwenden?</p>
- Fahrerqualifizierungsnachweis. Will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die italienischen Behörden die in der Schweiz erworbenen Führerausweise anerkennen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut seiner Antwort vom 13. November 2013 auf die Interpellation 13.3780 hat der Bundesrat verschiedentlich bei den italienischen Behörden interveniert in Sachen Anerkennung von Ausweisen, die zum Führen von Lastwagen von über 3,5 Tonnen befähigen und von italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgängern gehalten werden, die Fahrbefähigungskurse in der Schweiz absolviert haben. Er hat darin auch gesagt, ihm seien diesbezüglich keine neuen Probleme bekannt. Die Anerkennung solcher Ausweise wird unter anderem im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Dieses ist auch auf das Verhältnis Schweiz-Italien anwendbar.</p><p>Nach unserem Kenntnisstand allerdings hält sich Italien trotz dieser Versicherungen und trotz der bereits von den Schweizer Behörden unternommenen Schritte (vgl. Antwort auf die Interpellation 13.3780) nicht an dieses Abkommen. Konkret werden Chauffeurinnen und Chauffeure, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind, von italienischen Schulen angegangen. Diese Schulen machen ihnen weis, dass der in der Schweiz erworbene Befähigungsausweis in Italien nicht gültig sei und sie deshalb die ganzen Kurse und Prüfungen in Italien wiederholen müssten. Dies ist für die Betroffenen mit grossem wirtschaftlichem Schaden verbunden. Die vom Bundesrat gegebene Antwort entspricht also nicht der Wirklichkeit.</p><p>Darum verlange ich, dass er Schritte unternimmt bei der Europäischen Kommission, damit Italien die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einhält. Solche Schritte hat der Bundesrat im Übrigen in der erwähnten Antwort als möglich dargestellt.</p>
- <p>1. Ja, der Bundesrat hat entsprechende Informationen erhalten (vgl. Antwort auf die Interpellation Quadri 13.3780, "Italien. Ist die Einhaltung internationaler Abkommen fakultativ?").</p><p>2. Sowohl der Bundesrat als auch das zuständige Bundesamt haben bei den italienischen Behörden auf mehreren Ebenen interveniert. Zudem haben über die schweizerische Botschaft in Rom Gespräche mit Italien stattgefunden. Zurzeit werden weitere Fälle von Nichtanerkennungen schweizerischer Fahrerqualifizierungsnachweise gesammelt, um das Problem zu dokumentieren.</p><p>3. Die zuständige EU-Kommission wurde bereits via gemischten Landverkehrsausschuss informiert und darum gebeten, bei der italienischen Regierung zu intervenieren. Weitere Gespräche sind geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat er über das Astra Informationen erhalten, wonach die Führerausweise für Chauffeurinnen und Chauffeure von Lastwagen mit schweizerischem Fahrerqualifizierungsnachweis in Italien nicht mehr anerkannt werden sollen?</p><p>2. Will er bei den italienischen Behörden darauf hinwirken, dass das Gegenseitigkeitsprinzip und damit die internationalen Abkommen auch von italienischer Seite her eingehalten werden?</p><p>3. Will er, wie er es in der Antwort auf die Interpellation 13.3780 in Aussicht gestellt hat, die Europäische Kommission darum bitten, bei den italienischen Behörden zu intervenieren, damit diese die Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union korrekt anwenden?</p>
- Fahrerqualifizierungsnachweis. Will der Bundesrat darauf hinwirken, dass die italienischen Behörden die in der Schweiz erworbenen Führerausweise anerkennen?
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