Reduktion der Emission von Pestiziden und Mikroverunreinigungen. Massnahmen an der Quelle
- ShortId
-
14.3086
- Id
-
20143086
- Updated
-
28.07.2023 07:14
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion der Emission von Pestiziden und Mikroverunreinigungen. Massnahmen an der Quelle
- AdditionalIndexing
-
52;Giftstoff;Wasserlauf;Trinkwasser;Verhütung von Umweltbelastungen;Wasserverschmutzung;Wasseraufbereitung;Wasserschadstoff;Gewässerschutz
- 1
-
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K06010502, Wasseraufbereitung
- L05K0602010103, Wasserschadstoff
- L05K0602010402, Giftstoff
- L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
- L05K0603030210, Trinkwasser
- L04K06030110, Wasserlauf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Annahme der Änderung des Gewässerschutzgesetzes durch die Bundesversammlung in der Frühjahrssession 2014 wurde ein wichtiger Schritt hin zur Verstärkung des Gewässerschutzes in der Schweiz unternommen. Die Tatsache, dass zukünftig zusätzliche Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen umgesetzt werden, heisst aber keineswegs, dass auf andere Massnahmen verzichtet werden kann. Massnahmen an der Quelle spielen auch im Gewässerschutz eine wichtige Rolle. Dafür steht ein breites Massnahmenspektrum zur Verfügung, das laufend weiterentwickelt wird.</p><p>1. Die Verfahren, die sich für die Elimination von Mikroverunreinigungen in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) eignen (z. B. Anwendung von Pulveraktivkohle, Ozonung), eliminieren bereits ein breites Spektrum von Stoffen. Um eine Gesamtbeurteilung vornehmen zu können, wird in den schweizerischen Gewässern periodisch eine Beurteilung der Situation bezüglich der Belastung mit Mikroverunreinigungen vorgenommen. Dabei werden auch Stoffe untersucht, welche durch die Massnahmen bei den ARA weniger stark eliminiert werden können. Aufgrund dieser Befunde wird regelmässig der Bedarf für ergänzende Massnahmen an der Quelle beurteilt werden.</p><p>2. Massnahmen an der Quelle werden durch Bund, Kantone und Gemeinden laufend angepasst und verbessert. Dazu gehören u. a. gesetzliche Regelungen, insbesondere Beschränkungen und Verbote für besonders besorgniserregende Stoffe oder gezielte Kampagnen, welche die Produktion, die Anwendung und die Entsorgung von Produkten betreffen. Der Bericht zum Postulat Hêche 12.3090 wird die möglichen Optionen für eine Verstärkung der Massnahmen an der Quelle aus Sicht des Gewässerschutzes beurteilen. Aufgrund der hohen Komplexität des Themas wird der Bericht erst ab dem zweiten Quartal 2015 verfügbar sein.</p><p>3. Der Bund hat dezentrale Massnahmen der Abwasserbehandlung schon verschiedentlich untersucht und mitfinanziert, so z. B. auch die Thematik der Abwasserbehandlung direkt in den Spitälern. Spitäler stellen jedoch nur für sehr wenige Stoffe die Hauptquelle dar. Dies ist insbesondere bei den jodierten Röntgenkontrastmitteln der Fall. Diese werden nach heutigen Erkenntnissen am sinnvollsten direkt beim Patienten mittels Urinsammelbeutel gesammelt. Die Spitalabwasserbehandlung ist etwa gleich teuer wie die Abwasserbehandlung bei zentralen ARA. Auf den zentralen ARA wird jedoch ein deutlich breiteres Stoffspektrum eliminiert. Dies gilt es in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten.</p><p>Bereits heute besteht bezüglich der Einleitung von Industrieabwasser in Gewässer eine gesetzliche Grundlage (Anhang 3.2 der Gewässerschutzverordnung; SR 814.201). Diese erlaubt es den Kantonen, Industriebetriebe zu verpflichten, Massnahmen zur Reduktion der Einträge von Spurenstoffen anzuwenden. Gestützt darauf verlangt beispielsweise der Kanton Wallis entsprechende Massnahmen von verschiedenen Industriebetrieben.</p><p>4. Es ist wichtig, dass auch die diffusen Einträge so weit wie möglich reduziert werden. Allerdings lassen sich diffuse Einträge nicht mit einer einzelnen technischen Massnahme, sondern nur mit einem ganzen Massnahmenpaket reduzieren. Bereits heute sind verschiedene Massnahmen umgesetzt (z. B. in der Siedlungs- und Verkehrswegeentwässerung). Mit der Erfüllung der Postulate Hêche 12.3090 und Moser 12.3299 überprüft der Bundesrat die bestehenden Massnahmen im Bereich der diffusen Einträge. Auf der Grundlage dieser Auslegeordnung können dann gegebenenfalls bestehende Massnahmen verstärkt und mit neuen ergänzt werden.</p><p>5. Gemäss Eawag-Studie können Beeinträchtigungen der Organismen in den Gewässern nicht ausgeschlossen werden. Von den 200 untersuchten Substanzen liegen 19 Konzentrationen über den vom schweizerischen Zentrum für angewandte Ökotoxikologie festgelegten ökotoxikologischen Qualitätskriterien. Dieser Befund ist ernst zu nehmen. Die von der Eawag gemessene Pestizidbelastung wird vor allem durch Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft verursacht. Für neun dieser Stoffe wurden bereits Massnahmen ergriffen, sei es durch Verbote oder strengere Anwendungsvorschriften. Der Bundesrat hat auf der Grundlage des Berichtes in Erfüllung des Postulates Moser 12.3299 beschlossen, einen Aktionsplan zur weiteren Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie ihn die EU vorsieht, zu erarbeiten. Damit soll die weitere Verringerung der Pflanzenschutzmittelbelastung in der Schweiz sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Nationalrat hat soeben Änderungen des Gewässerschutzgesetzes zugestimmt, um Anpassungen von Abwasserreinigungsanlagen zu finanzieren, damit diese Mikroverunreinigungen behandeln können. Diese Anpassungen sind zu begrüssen, denn die Reduzierung an der Quelle der Emissionen von Mikroverunreinigungen kann schwierig sein, insbesondere wenn es sich um Verunreinigungen handelt, die von Medikamenten stammen. Dies rechtfertigt die Investitionen zugunsten von Massnahmen zur Abwasserbehandlung. Dennoch stehen wir weiter in der Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, um die Emissionen so weit als möglich zu verringern, insbesondere im Bereich von Kosmetikprodukten, Reinigungsmitteln, Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden, dies umso mehr, als nicht sämtliches Abwasser durch Abwasserreinigungsanlagen fliesst. Überdies müssten die Massnahmen zur Abwasserbehandlung verbessert werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der vom Nationalrat genehmigte Entwurf sieht eine Reduktion der Gesamtmenge an Substanzen, die in die Umwelt gelangen, vor; dabei sollen Indikatorsubstanzen als Richtschnur dienen. Allerdings begnügt man sich damit, nur deren fünf für die Untersuchung heranzuziehen. Ein Teil der Mikroverunreinigungen wird aber weiterhin schlecht oder ungenügend eliminiert werden. Was wird der Bundesrat unternehmen, um zu verhindern, dass sehr problematische Substanzen "durch das Netz fallen"?</p><p>2. Wann werden wir den Bericht erhalten, mit dem auf das Postulat Hêche 12.3090 geantwortet wird? Wird der Bericht Vorschriften oder Anreizsysteme vorschlagen, die sowohl für Produzentinnen und Produzenten von Produkten, die Mikroverunreinigungen beinhalten, als auch für die Anwenderinnen und Anwender gelten? Um welche Vorschläge handelt es sich?</p><p>3. Wird der Bundesrat gezielte und ausgelagerte Massnahmen für die Behandlung von Mikroverunreinigungen prüfen, beispielsweise für das Abwasser von Spitälern, um die Menge sehr toxischer Substanzen (z. B. aus der Krebsbehandlung) oder von Substanzen aus der Industrie zu verringern, da beinahe ein Drittel der im Genfersee entdeckten Menge an Spuren von Medikamenten aus der Industrie stammt?</p><p>4. Wird der Bundesrat eingreifen, um die diffusen Eintragspfade zu begrenzen, über die ungereinigtes Abwasser in Gewässer fliessen kann, sei dies beim Wasserleitungsnetz, über die zahlreichen Regenauslasse oder Frischwasserleitungen, durch das Abfliessen von Dächern und Fassaden, die Biozide enthalten, oder in Landwirtschaftszonen?</p><p>5. Wie und wann gedenkt der Bundesrat die Probleme zu lösen, die mit dem von der Eawag entdeckten Pestizidvorkommen in unseren Flüssen in Zusammenhang stehen?</p>
- Reduktion der Emission von Pestiziden und Mikroverunreinigungen. Massnahmen an der Quelle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Annahme der Änderung des Gewässerschutzgesetzes durch die Bundesversammlung in der Frühjahrssession 2014 wurde ein wichtiger Schritt hin zur Verstärkung des Gewässerschutzes in der Schweiz unternommen. Die Tatsache, dass zukünftig zusätzliche Massnahmen zur Elimination der Mikroverunreinigungen umgesetzt werden, heisst aber keineswegs, dass auf andere Massnahmen verzichtet werden kann. Massnahmen an der Quelle spielen auch im Gewässerschutz eine wichtige Rolle. Dafür steht ein breites Massnahmenspektrum zur Verfügung, das laufend weiterentwickelt wird.</p><p>1. Die Verfahren, die sich für die Elimination von Mikroverunreinigungen in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) eignen (z. B. Anwendung von Pulveraktivkohle, Ozonung), eliminieren bereits ein breites Spektrum von Stoffen. Um eine Gesamtbeurteilung vornehmen zu können, wird in den schweizerischen Gewässern periodisch eine Beurteilung der Situation bezüglich der Belastung mit Mikroverunreinigungen vorgenommen. Dabei werden auch Stoffe untersucht, welche durch die Massnahmen bei den ARA weniger stark eliminiert werden können. Aufgrund dieser Befunde wird regelmässig der Bedarf für ergänzende Massnahmen an der Quelle beurteilt werden.</p><p>2. Massnahmen an der Quelle werden durch Bund, Kantone und Gemeinden laufend angepasst und verbessert. Dazu gehören u. a. gesetzliche Regelungen, insbesondere Beschränkungen und Verbote für besonders besorgniserregende Stoffe oder gezielte Kampagnen, welche die Produktion, die Anwendung und die Entsorgung von Produkten betreffen. Der Bericht zum Postulat Hêche 12.3090 wird die möglichen Optionen für eine Verstärkung der Massnahmen an der Quelle aus Sicht des Gewässerschutzes beurteilen. Aufgrund der hohen Komplexität des Themas wird der Bericht erst ab dem zweiten Quartal 2015 verfügbar sein.</p><p>3. Der Bund hat dezentrale Massnahmen der Abwasserbehandlung schon verschiedentlich untersucht und mitfinanziert, so z. B. auch die Thematik der Abwasserbehandlung direkt in den Spitälern. Spitäler stellen jedoch nur für sehr wenige Stoffe die Hauptquelle dar. Dies ist insbesondere bei den jodierten Röntgenkontrastmitteln der Fall. Diese werden nach heutigen Erkenntnissen am sinnvollsten direkt beim Patienten mittels Urinsammelbeutel gesammelt. Die Spitalabwasserbehandlung ist etwa gleich teuer wie die Abwasserbehandlung bei zentralen ARA. Auf den zentralen ARA wird jedoch ein deutlich breiteres Stoffspektrum eliminiert. Dies gilt es in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu beachten.</p><p>Bereits heute besteht bezüglich der Einleitung von Industrieabwasser in Gewässer eine gesetzliche Grundlage (Anhang 3.2 der Gewässerschutzverordnung; SR 814.201). Diese erlaubt es den Kantonen, Industriebetriebe zu verpflichten, Massnahmen zur Reduktion der Einträge von Spurenstoffen anzuwenden. Gestützt darauf verlangt beispielsweise der Kanton Wallis entsprechende Massnahmen von verschiedenen Industriebetrieben.</p><p>4. Es ist wichtig, dass auch die diffusen Einträge so weit wie möglich reduziert werden. Allerdings lassen sich diffuse Einträge nicht mit einer einzelnen technischen Massnahme, sondern nur mit einem ganzen Massnahmenpaket reduzieren. Bereits heute sind verschiedene Massnahmen umgesetzt (z. B. in der Siedlungs- und Verkehrswegeentwässerung). Mit der Erfüllung der Postulate Hêche 12.3090 und Moser 12.3299 überprüft der Bundesrat die bestehenden Massnahmen im Bereich der diffusen Einträge. Auf der Grundlage dieser Auslegeordnung können dann gegebenenfalls bestehende Massnahmen verstärkt und mit neuen ergänzt werden.</p><p>5. Gemäss Eawag-Studie können Beeinträchtigungen der Organismen in den Gewässern nicht ausgeschlossen werden. Von den 200 untersuchten Substanzen liegen 19 Konzentrationen über den vom schweizerischen Zentrum für angewandte Ökotoxikologie festgelegten ökotoxikologischen Qualitätskriterien. Dieser Befund ist ernst zu nehmen. Die von der Eawag gemessene Pestizidbelastung wird vor allem durch Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft verursacht. Für neun dieser Stoffe wurden bereits Massnahmen ergriffen, sei es durch Verbote oder strengere Anwendungsvorschriften. Der Bundesrat hat auf der Grundlage des Berichtes in Erfüllung des Postulates Moser 12.3299 beschlossen, einen Aktionsplan zur weiteren Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie ihn die EU vorsieht, zu erarbeiten. Damit soll die weitere Verringerung der Pflanzenschutzmittelbelastung in der Schweiz sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Nationalrat hat soeben Änderungen des Gewässerschutzgesetzes zugestimmt, um Anpassungen von Abwasserreinigungsanlagen zu finanzieren, damit diese Mikroverunreinigungen behandeln können. Diese Anpassungen sind zu begrüssen, denn die Reduzierung an der Quelle der Emissionen von Mikroverunreinigungen kann schwierig sein, insbesondere wenn es sich um Verunreinigungen handelt, die von Medikamenten stammen. Dies rechtfertigt die Investitionen zugunsten von Massnahmen zur Abwasserbehandlung. Dennoch stehen wir weiter in der Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, um die Emissionen so weit als möglich zu verringern, insbesondere im Bereich von Kosmetikprodukten, Reinigungsmitteln, Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden, dies umso mehr, als nicht sämtliches Abwasser durch Abwasserreinigungsanlagen fliesst. Überdies müssten die Massnahmen zur Abwasserbehandlung verbessert werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der vom Nationalrat genehmigte Entwurf sieht eine Reduktion der Gesamtmenge an Substanzen, die in die Umwelt gelangen, vor; dabei sollen Indikatorsubstanzen als Richtschnur dienen. Allerdings begnügt man sich damit, nur deren fünf für die Untersuchung heranzuziehen. Ein Teil der Mikroverunreinigungen wird aber weiterhin schlecht oder ungenügend eliminiert werden. Was wird der Bundesrat unternehmen, um zu verhindern, dass sehr problematische Substanzen "durch das Netz fallen"?</p><p>2. Wann werden wir den Bericht erhalten, mit dem auf das Postulat Hêche 12.3090 geantwortet wird? Wird der Bericht Vorschriften oder Anreizsysteme vorschlagen, die sowohl für Produzentinnen und Produzenten von Produkten, die Mikroverunreinigungen beinhalten, als auch für die Anwenderinnen und Anwender gelten? Um welche Vorschläge handelt es sich?</p><p>3. Wird der Bundesrat gezielte und ausgelagerte Massnahmen für die Behandlung von Mikroverunreinigungen prüfen, beispielsweise für das Abwasser von Spitälern, um die Menge sehr toxischer Substanzen (z. B. aus der Krebsbehandlung) oder von Substanzen aus der Industrie zu verringern, da beinahe ein Drittel der im Genfersee entdeckten Menge an Spuren von Medikamenten aus der Industrie stammt?</p><p>4. Wird der Bundesrat eingreifen, um die diffusen Eintragspfade zu begrenzen, über die ungereinigtes Abwasser in Gewässer fliessen kann, sei dies beim Wasserleitungsnetz, über die zahlreichen Regenauslasse oder Frischwasserleitungen, durch das Abfliessen von Dächern und Fassaden, die Biozide enthalten, oder in Landwirtschaftszonen?</p><p>5. Wie und wann gedenkt der Bundesrat die Probleme zu lösen, die mit dem von der Eawag entdeckten Pestizidvorkommen in unseren Flüssen in Zusammenhang stehen?</p>
- Reduktion der Emission von Pestiziden und Mikroverunreinigungen. Massnahmen an der Quelle
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