Finanzielle Sanktionen wie z. B. Bussen. Steuerliche Abzugsfähigkeit

ShortId
14.3087
Id
20143087
Updated
25.06.2025 00:28
Language
de
Title
Finanzielle Sanktionen wie z. B. Bussen. Steuerliche Abzugsfähigkeit
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Bericht;Steuerharmonisierung;Kantonsvergleich;Geldstrafe;Steuerrecht
1
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L03K020219, Kantonsvergleich
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Nachgang zu den Beratungen der Vorlage 13.046 mit dem dringlichen Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten hatte der Ständerat eine Motion gutgeheissen, mit der sichergestellt werden soll, dass Bussen, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weitere Sanktionen wegen steuerrechtlichen Vergehen durch natürliche und juristischen Personen nicht steuerlich abgezogen werden können.</p><p>Der Nationalrat hat diese Motion des Ständerates in der Herbstsession 2013 knapp abgelehnt. Im Rahmen dieser Beratungen wurde klar, dass über die herrschende Praxis der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den juristischen Personen in den Kantonen keine Transparenz herrscht. Die Praxis ist offenbar uneinheitlich, was aus Gründen der Rechtsgleichheit unhaltbar ist.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, in einem Bericht die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen beim Bund und in den Kantonen für die natürlichen und juristischen Personen aufzuzeigen und den Handlungsbedarf zur Sicherung der Rechtsgleichheit zu evaluieren. Dabei ist auch aufzuzeigen, wie sichergestellt wird, dass der pönale Charakter von Sanktionen nicht aushebelt wird. Denn das würde von der Bevölkerung nicht verstanden und hätte über die Minderung des Steuersubstrats schliesslich zur Folge, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler Sanktionen für Fehlverhalten wie die Bussen usw. zu tragen hätten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie strafrechtliche oder Verwaltungssanktionen von natürlichen und juristischen Personen wie Bussen usw. steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Der Bundesrat hat aufzuzeigen, wie eine einheitliche steuerliche Behandlung beim Bund und in den Kantonen sichergestellt werden kann.</p>
  • Finanzielle Sanktionen wie z. B. Bussen. Steuerliche Abzugsfähigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Nachgang zu den Beratungen der Vorlage 13.046 mit dem dringlichen Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten hatte der Ständerat eine Motion gutgeheissen, mit der sichergestellt werden soll, dass Bussen, Gebühren, Ausgleichszahlungen und weitere Sanktionen wegen steuerrechtlichen Vergehen durch natürliche und juristischen Personen nicht steuerlich abgezogen werden können.</p><p>Der Nationalrat hat diese Motion des Ständerates in der Herbstsession 2013 knapp abgelehnt. Im Rahmen dieser Beratungen wurde klar, dass über die herrschende Praxis der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den juristischen Personen in den Kantonen keine Transparenz herrscht. Die Praxis ist offenbar uneinheitlich, was aus Gründen der Rechtsgleichheit unhaltbar ist.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, in einem Bericht die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen beim Bund und in den Kantonen für die natürlichen und juristischen Personen aufzuzeigen und den Handlungsbedarf zur Sicherung der Rechtsgleichheit zu evaluieren. Dabei ist auch aufzuzeigen, wie sichergestellt wird, dass der pönale Charakter von Sanktionen nicht aushebelt wird. Denn das würde von der Bevölkerung nicht verstanden und hätte über die Minderung des Steuersubstrats schliesslich zur Folge, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler Sanktionen für Fehlverhalten wie die Bussen usw. zu tragen hätten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie strafrechtliche oder Verwaltungssanktionen von natürlichen und juristischen Personen wie Bussen usw. steuerlich beim Bund und in den einzelnen Kantonen behandelt werden. Der Bundesrat hat aufzuzeigen, wie eine einheitliche steuerliche Behandlung beim Bund und in den Kantonen sichergestellt werden kann.</p>
    • Finanzielle Sanktionen wie z. B. Bussen. Steuerliche Abzugsfähigkeit

Back to List