Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick

ShortId
14.3089
Id
20143089
Updated
25.06.2025 00:07
Language
de
Title
Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick
AdditionalIndexing
2841;Anerkennung der Zeugnisse;Versicherungsleistung;Verfassungsartikel;Krankenversicherung;Koordination;Vollzug von Beschlüssen;Gesundheitspolitik;medizinische Forschung;alternative Medizin;Hochschulforschung
1
  • L04K01050202, alternative Medizin
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L04K16020105, Hochschulforschung
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 17. Mai 2009 haben zwei Drittel der Bevölkerung dem Verfassungsartikel 118a, Komplementärmedizin, zugestimmt. Dieser verlangt: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin." Mit dem direkten Gegenvorschlag waren fünf Kernforderungen verbunden:</p><p>1. die Förderung der integrativen Medizin (Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin) im ambulanten und stationären Bereich, </p><p>2. die Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen (Suva, Militär- und Invalidenversicherung),</p><p>3. die Förderung von Lehre und Forschung,</p><p>4. die Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten und</p><p>5. die Sicherstellung der Heilmittelvielfalt.</p>
  • <p>Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels sind im Gange. Das EDI hat im Frühjahr 2011 eine Gruppe zur Begleitung der Konkretisierungsarbeiten zum neuen Verfassungsartikel eingesetzt. In dieser Gruppe sind die komplementärmedizinischen Ärzteorganisationen, die komplementärmedizinischen Einrichtungen an den medizinischen Fakultäten und der Dachverband Komplementärmedizin (Dakomed) vertreten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen eines Kurzberichtes detailliert über den Stand der Arbeiten zu berichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, fünf Jahre nach dem Abstimmungstermin vom 17. Mai 2009, Bericht zu erstatten zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie ist der Stand der Umsetzung pro Kernforderung (erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt)?</p><p>2. In welchen Bereichen besteht Handlungsbedarf, welche Schritte plant er? Gibt es einen Masterplan für die Umsetzung?</p><p>3. Welche Rolle kommt der Komplementärmedizin in der Gesundheitsstrategie 2020 zu?</p><p>4. Wie arbeiten Bund, Kantone und Universitäten/Hochschulen im Bereich der Lehre und Forschung zusammen, namentlich bei der Schaffung von Instituten/Lehrstühlen für Komplementärmedizin? Gibt es eine gemeinsame Arbeitsgruppe? Wurden je projektbezogene Zuschüsse gewährt, wie sie das EDI in der Medienmitteilung vom 12. Januar 2011 in Aussicht gestellt hat? Sieht er Möglichkeiten für projektbezogene Beiträge für Lehre und Forschung analog der Hausarztmedizin?</p><p>5. Wie arbeiten Bund und Kantone bei der Harmonisierung der kantonalen Berufsbewilligungen für die kommenden eidgenössisch diplomierten Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten sowie bei der Regelung der Abgabe von Arzneimitteln durch die eidgenössisch diplomierten Naturheilpraktiker zusammen?</p><p>6. Wie arbeiten Bund und Kantone zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin im stationären Bereich zusammen? Wie werden die Leistungen der Komplementärmedizin künftig angemessen abgegolten?</p><p>7. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen im Rahmen der Begleitgruppe Komplementärmedizin des EDI und des BAG?</p>
  • Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20143094
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 17. Mai 2009 haben zwei Drittel der Bevölkerung dem Verfassungsartikel 118a, Komplementärmedizin, zugestimmt. Dieser verlangt: "Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin." Mit dem direkten Gegenvorschlag waren fünf Kernforderungen verbunden:</p><p>1. die Förderung der integrativen Medizin (Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin) im ambulanten und stationären Bereich, </p><p>2. die Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen (Suva, Militär- und Invalidenversicherung),</p><p>3. die Förderung von Lehre und Forschung,</p><p>4. die Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen für nichtärztliche Therapeuten und</p><p>5. die Sicherstellung der Heilmittelvielfalt.</p>
    • <p>Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels sind im Gange. Das EDI hat im Frühjahr 2011 eine Gruppe zur Begleitung der Konkretisierungsarbeiten zum neuen Verfassungsartikel eingesetzt. In dieser Gruppe sind die komplementärmedizinischen Ärzteorganisationen, die komplementärmedizinischen Einrichtungen an den medizinischen Fakultäten und der Dachverband Komplementärmedizin (Dakomed) vertreten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen eines Kurzberichtes detailliert über den Stand der Arbeiten zu berichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, fünf Jahre nach dem Abstimmungstermin vom 17. Mai 2009, Bericht zu erstatten zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie ist der Stand der Umsetzung pro Kernforderung (erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt)?</p><p>2. In welchen Bereichen besteht Handlungsbedarf, welche Schritte plant er? Gibt es einen Masterplan für die Umsetzung?</p><p>3. Welche Rolle kommt der Komplementärmedizin in der Gesundheitsstrategie 2020 zu?</p><p>4. Wie arbeiten Bund, Kantone und Universitäten/Hochschulen im Bereich der Lehre und Forschung zusammen, namentlich bei der Schaffung von Instituten/Lehrstühlen für Komplementärmedizin? Gibt es eine gemeinsame Arbeitsgruppe? Wurden je projektbezogene Zuschüsse gewährt, wie sie das EDI in der Medienmitteilung vom 12. Januar 2011 in Aussicht gestellt hat? Sieht er Möglichkeiten für projektbezogene Beiträge für Lehre und Forschung analog der Hausarztmedizin?</p><p>5. Wie arbeiten Bund und Kantone bei der Harmonisierung der kantonalen Berufsbewilligungen für die kommenden eidgenössisch diplomierten Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten sowie bei der Regelung der Abgabe von Arzneimitteln durch die eidgenössisch diplomierten Naturheilpraktiker zusammen?</p><p>6. Wie arbeiten Bund und Kantone zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin im stationären Bereich zusammen? Wie werden die Leistungen der Komplementärmedizin künftig angemessen abgegolten?</p><p>7. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen im Rahmen der Begleitgruppe Komplementärmedizin des EDI und des BAG?</p>
    • Komplementärmedizin. Stand der Umsetzung von Artikel 118a der Bundesverfassung und Ausblick

Back to List