Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" über eine Revision des Freizügigkeitsabkommens
- ShortId
-
14.3091
- Id
-
20143091
- Updated
-
28.07.2023 07:13
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" über eine Revision des Freizügigkeitsabkommens
- AdditionalIndexing
-
2811;Familiennachzug;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Volksinitiative;Grenzgänger/in;Arbeitsmarkt (speziell);Einwanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Vollzug von Beschlüssen;bilaterales Abkommen;Ausländerkontingent;Sozialhilfe
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K01080303, Einwanderung
- L04K08010204, Volksinitiative
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K07020203, Arbeitsmarkt (speziell)
- L04K01080304, Familiennachzug
- L04K01040408, Sozialhilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 9. Februar 2014 hat der Schweizer Souverän die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen. Damit diese möglichst rasch und ohne Kündigung des FZA umgesetzt werden kann, soll der Bundesrat im Rahmen des Gemischten Ausschusses eine Revision des Abkommens verlangen. In dem von ihm vorgelegten Vorschlag sind alle Punkte der Volksinitiative, welche das FZA tangieren, aufzunehmen.</p>
- <p>Volk und Stände haben die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 angenommen und sich damit für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik ausgesprochen. Gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen (Art. 121a und Art. 197 Ziff. 9 BV) müssen Bundesrat und Bundesversammlung das Nötige unternehmen, damit innert drei Jahren nach der Annahme der Volksinitiative die Ausführungsgesetzgebung in Kraft treten kann. Ebenfalls innerhalb dieser Dreijahresfrist sind zudem gemäss Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 BV widersprechende völkerrechtliche Verträge neu zu verhandeln und anzupassen. Darunter fällt auch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA).</p><p>Der Bundesrat hat unmittelbar nach Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Das Umsetzungskonzept dient als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten. Bis Ende Jahr soll die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung werden auch die Anliegen des Motionärs geprüft. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Festlegung konkreter Regelungen in diesen Fragen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist.</p><p>Um den innen- und den aussenpolitischen Prozess der Umsetzung zeitlich und materiell so weit wie möglich aufeinander abzustimmen, hat der Bundesrat das EDA und das EJPD damit beauftragt, mit den Institutionen der EU und den EU-Mitgliedstaaten Kontakt aufzunehmen. Diese Kontakte und exploratorischen Gespräche sollen dazu dienen, im Hinblick auf die angestrebten Verhandlungen die Möglichkeiten und die Interessenlagen der Beteiligten zu klären. Aus Sicht des Bundesrates muss erst das Umsetzungskonzept vorliegen, bevor der konkrete Inhalt eines Revisionsbegehrens festgelegt werden kann. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Artikel 18 des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU dem Gemischten Ausschuss einen Vorschlag zur Revision des Abkommens zu unterbreiten mit dem Ziel, folgende Forderungen des Schweizervolkes aufzunehmen:</p><p>1. Einführung eines anpassungsfähigen, auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft ausgerichteten Kontingentsystems, welches auch Grenzgänger einbezieht und den prozentualen Anteil der L-Bewilligungen gemessen an der Gesamtanzahl Bewilligungen erhöht (als Ansatz könnte eine Sonderregelung, wie sie das Fürstentum Liechtenstein ausgehandelt hat, genommen werden).</p><p>2. Bei einer Neuanstellung sind zuerst die personellen Ressourcen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.</p><p>3. Der Anspruch auf Familiennachzug und die Ausrichtung von Sozialleistungen werden eingeschränkt.</p>
- Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" über eine Revision des Freizügigkeitsabkommens
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 9. Februar 2014 hat der Schweizer Souverän die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen. Damit diese möglichst rasch und ohne Kündigung des FZA umgesetzt werden kann, soll der Bundesrat im Rahmen des Gemischten Ausschusses eine Revision des Abkommens verlangen. In dem von ihm vorgelegten Vorschlag sind alle Punkte der Volksinitiative, welche das FZA tangieren, aufzunehmen.</p>
- <p>Volk und Stände haben die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 angenommen und sich damit für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik ausgesprochen. Gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen (Art. 121a und Art. 197 Ziff. 9 BV) müssen Bundesrat und Bundesversammlung das Nötige unternehmen, damit innert drei Jahren nach der Annahme der Volksinitiative die Ausführungsgesetzgebung in Kraft treten kann. Ebenfalls innerhalb dieser Dreijahresfrist sind zudem gemäss Artikel 197 Ziffer 9 Absatz 1 BV widersprechende völkerrechtliche Verträge neu zu verhandeln und anzupassen. Darunter fällt auch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA).</p><p>Der Bundesrat hat unmittelbar nach Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Das Umsetzungskonzept dient als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten. Bis Ende Jahr soll die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden. Im Rahmen der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung werden auch die Anliegen des Motionärs geprüft. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Festlegung konkreter Regelungen in diesen Fragen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist.</p><p>Um den innen- und den aussenpolitischen Prozess der Umsetzung zeitlich und materiell so weit wie möglich aufeinander abzustimmen, hat der Bundesrat das EDA und das EJPD damit beauftragt, mit den Institutionen der EU und den EU-Mitgliedstaaten Kontakt aufzunehmen. Diese Kontakte und exploratorischen Gespräche sollen dazu dienen, im Hinblick auf die angestrebten Verhandlungen die Möglichkeiten und die Interessenlagen der Beteiligten zu klären. Aus Sicht des Bundesrates muss erst das Umsetzungskonzept vorliegen, bevor der konkrete Inhalt eines Revisionsbegehrens festgelegt werden kann. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach Artikel 18 des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU dem Gemischten Ausschuss einen Vorschlag zur Revision des Abkommens zu unterbreiten mit dem Ziel, folgende Forderungen des Schweizervolkes aufzunehmen:</p><p>1. Einführung eines anpassungsfähigen, auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft ausgerichteten Kontingentsystems, welches auch Grenzgänger einbezieht und den prozentualen Anteil der L-Bewilligungen gemessen an der Gesamtanzahl Bewilligungen erhöht (als Ansatz könnte eine Sonderregelung, wie sie das Fürstentum Liechtenstein ausgehandelt hat, genommen werden).</p><p>2. Bei einer Neuanstellung sind zuerst die personellen Ressourcen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt zu berücksichtigen.</p><p>3. Der Anspruch auf Familiennachzug und die Ausrichtung von Sozialleistungen werden eingeschränkt.</p>
- Umsetzung der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" über eine Revision des Freizügigkeitsabkommens
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