Recht der Lernenden, die Berufsmaturität über die integrierte Berufsmaturität zu erwerben

ShortId
14.3092
Id
20143092
Updated
28.07.2023 07:13
Language
de
Title
Recht der Lernenden, die Berufsmaturität über die integrierte Berufsmaturität zu erwerben
AdditionalIndexing
32;duales Bildungssystem;Berufsmaturität;Lehre;Weiterbildung;berufsbildender Unterricht
1
  • L06K130101010101, Berufsmaturität
  • L03K130203, berufsbildender Unterricht
  • L04K13020204, Lehre
  • L04K13020205, duales Bildungssystem
  • L04K13030203, Weiterbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Berufsmaturität ist ohne Zweifel ein Erfolg unseres Berufsbildungssystems und der Königsweg für einen anschliessenden Übertritt an eine Fachhochschule. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Anzahl der integrierten Berufsmaturitäten im Vergleich zur Anzahl BM-2-Abschlüsse, also derjenigen Maturitäten, die mit einem zusätzlichen Unterrichtsjahr nach dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben werden, zurückgeht.</p><p>Vor der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes hatten Jugendliche das Recht, die integrierte Berufsmaturität (BM 1) frei zu wählen. Heute aber benötigen sie dafür die Erlaubnis ihrer Lehrmeisterinnen und Lehrmeister. Zehn Jahre nach dieser Praxisänderung kommen beträchtliche Unterschiede bei der Quote der BM 1 gegenüber der Quote der BM 2 zum Vorschein. Diese zeigen sich einerseits zwischen den verschiedenen Berufsfeldern, andererseits zwischen den einzelnen Kantonen.</p><p>In seinem jüngsten Bericht über die Berufsbildung betont der Bundesrat, besonders leistungsstarke Jugendliche für die Berufsbildung gewinnen zu wollen. Die Berufsmaturität ist dabei eines der Instrumente, die sich für diese Gewinnung eignen sollen. Doch der Bundesrat sieht leider keinerlei Massnahmen für deren Förderung vor. Es ist jedoch zentral, die integrierte Berufsmaturität (BM 1) von Beginn der Berufsbildung an zu ermöglichen, da sie in dieser Form eine interessante Alternative zur akademischen Maturität bietet. </p><p>Angesichts des zunehmenden Bedarfs an hochqualifiziertem Personal muss der Bund die erwähnten Befunde ernst nehmen und Massnahmen ergreifen, die einer grösstmöglichen Anzahl Jugendlicher unabhängig von ihrem Berufsbereich und von ihrem Wohnkanton ermöglichen, die Berufsmaturität innert kürzester Frist und mit geringem Aufwand, also in der Form der integrierten Berufsmaturität (BM 1), zu erwerben.</p>
  • <p>Die Berufsmaturität hat sich als Angebot für schulisch starke Jugendliche etabliert und trägt massgeblich zur Steigerung der Durchlässigkeit und der Attraktivität der Berufsbildung bei. Jährlich werden über 10 000 Berufsmaturitätsausweise ausgestellt. Die Berufsmaturitätsquote stieg zwischen 2002 und 2012 gemäss Bundesamt für Statistik von 9,5 auf 13,7 Prozent. Der Anteil der Berufsmaturität, die nach Abschluss der beruflichen Grundbildung als Vollzeitausbildung absolviert wird (BM 2), nahm in den letzten Jahren stetig zu, von 31,9 Prozent im Jahr 2002 auf 44,7 Prozent im Jahr 2012. Entsprechend sank der Anteil der integrierten Berufsmaturität (BM 1) von 68,1 Prozent (2002) auf 55,3 Prozent (2012). Einer der Gründe für diese Entwicklung dürfte in der nicht zu unterschätzenden Doppelbelastung während der beruflichen Grundbildung liegen.</p><p>Die Regelung, wonach der Lehrbetrieb im Lehrvertrag sein Einverständnis für den Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts gibt, bietet Vorteile für beide Vertragsparteien. Das schriftliche Festhalten des Einverständnisses sorgt für Verbindlichkeit und bildet die Grundlage für das künftige Ausbildungsverhältnis. Die Lehrbetriebe zeigen sich damit einverstanden, dass ihre Lernenden einen zusätzlichen Tag in der Schule verbringen. Die Lernenden ihrerseits haben die Bestätigung, dass sie bei dem Zusatzaufwand, den die Berufsmaturität mit sich bringt, auf die Unterstützung ihres Lehrbetriebs zählen können. Vor dieser Regelung kam es nicht selten zu Streitfällen zwischen Lehrbetrieb und Lernenden, da eine entsprechende Vereinbarung fehlte und Lernende somit auch gegen den Willen des Lehrbetriebs den Berufsmaturitätsunterricht besuchen konnten.</p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Berufsmaturität gestärkt werden soll. Ein wichtiger Schritt dazu erfolgte 2013 mit der Inkraftsetzung des neuen Rahmenlehrplans Berufsmaturität. Er positioniert die Berufsmaturität noch expliziter als Fachhochschulreife, indem der Unterricht gezielt auf die Fachbereiche der Fachhochschulen ausgerichtet wird.</p><p>Auch im Bericht "Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung" spricht sich der Bundesrat für die Förderung der Berufsmaturität aus. Mögliche Massnahmen diskutiert der Bund derzeit mit den Kantonen und der Wirtschaft. Neben Modellen, die dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung tragen, gehört dazu auch eine gezielte Information aller Beteiligten (Lehrbetriebe, Lernende, Erziehungsberechtigte) über die Möglichkeiten der Berufsmaturität.</p><p>Eine entscheidende Rolle spielen letztlich die Organisationen der Arbeitswelt. Ihnen obliegt einerseits die Entwicklung neuer Bildungsangebote. Andererseits können sie am wirkungsvollsten für die Berufsmaturität werben und die Unternehmen überzeugen, den für sie nötigen Berufsnachwuchs auch entsprechend zu rekrutieren und auszubilden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den erwähnten Anstrengungen dem Anliegen, die Berufsmaturität zu stärken, Rechnung getragen wird. Die von der Motionärin verlangte Gesetzesänderung hingegen würde erneut zu Streitfällen führen und könnte sich daher negativ auf die Entwicklung der Berufsmaturitätsquote sowie das Angebot an Lehrstellen für schulisch starke Jugendliche auswirken. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen auszuarbeiten, sodass die Lernenden in einer dualen beruflichen Grundbildung das Recht haben, während ihrer Grundbildung den Unterricht der integrierten Berufsmaturität (BM 1) zu besuchen.</p>
  • Recht der Lernenden, die Berufsmaturität über die integrierte Berufsmaturität zu erwerben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Berufsmaturität ist ohne Zweifel ein Erfolg unseres Berufsbildungssystems und der Königsweg für einen anschliessenden Übertritt an eine Fachhochschule. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass die Anzahl der integrierten Berufsmaturitäten im Vergleich zur Anzahl BM-2-Abschlüsse, also derjenigen Maturitäten, die mit einem zusätzlichen Unterrichtsjahr nach dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erworben werden, zurückgeht.</p><p>Vor der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes hatten Jugendliche das Recht, die integrierte Berufsmaturität (BM 1) frei zu wählen. Heute aber benötigen sie dafür die Erlaubnis ihrer Lehrmeisterinnen und Lehrmeister. Zehn Jahre nach dieser Praxisänderung kommen beträchtliche Unterschiede bei der Quote der BM 1 gegenüber der Quote der BM 2 zum Vorschein. Diese zeigen sich einerseits zwischen den verschiedenen Berufsfeldern, andererseits zwischen den einzelnen Kantonen.</p><p>In seinem jüngsten Bericht über die Berufsbildung betont der Bundesrat, besonders leistungsstarke Jugendliche für die Berufsbildung gewinnen zu wollen. Die Berufsmaturität ist dabei eines der Instrumente, die sich für diese Gewinnung eignen sollen. Doch der Bundesrat sieht leider keinerlei Massnahmen für deren Förderung vor. Es ist jedoch zentral, die integrierte Berufsmaturität (BM 1) von Beginn der Berufsbildung an zu ermöglichen, da sie in dieser Form eine interessante Alternative zur akademischen Maturität bietet. </p><p>Angesichts des zunehmenden Bedarfs an hochqualifiziertem Personal muss der Bund die erwähnten Befunde ernst nehmen und Massnahmen ergreifen, die einer grösstmöglichen Anzahl Jugendlicher unabhängig von ihrem Berufsbereich und von ihrem Wohnkanton ermöglichen, die Berufsmaturität innert kürzester Frist und mit geringem Aufwand, also in der Form der integrierten Berufsmaturität (BM 1), zu erwerben.</p>
    • <p>Die Berufsmaturität hat sich als Angebot für schulisch starke Jugendliche etabliert und trägt massgeblich zur Steigerung der Durchlässigkeit und der Attraktivität der Berufsbildung bei. Jährlich werden über 10 000 Berufsmaturitätsausweise ausgestellt. Die Berufsmaturitätsquote stieg zwischen 2002 und 2012 gemäss Bundesamt für Statistik von 9,5 auf 13,7 Prozent. Der Anteil der Berufsmaturität, die nach Abschluss der beruflichen Grundbildung als Vollzeitausbildung absolviert wird (BM 2), nahm in den letzten Jahren stetig zu, von 31,9 Prozent im Jahr 2002 auf 44,7 Prozent im Jahr 2012. Entsprechend sank der Anteil der integrierten Berufsmaturität (BM 1) von 68,1 Prozent (2002) auf 55,3 Prozent (2012). Einer der Gründe für diese Entwicklung dürfte in der nicht zu unterschätzenden Doppelbelastung während der beruflichen Grundbildung liegen.</p><p>Die Regelung, wonach der Lehrbetrieb im Lehrvertrag sein Einverständnis für den Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts gibt, bietet Vorteile für beide Vertragsparteien. Das schriftliche Festhalten des Einverständnisses sorgt für Verbindlichkeit und bildet die Grundlage für das künftige Ausbildungsverhältnis. Die Lehrbetriebe zeigen sich damit einverstanden, dass ihre Lernenden einen zusätzlichen Tag in der Schule verbringen. Die Lernenden ihrerseits haben die Bestätigung, dass sie bei dem Zusatzaufwand, den die Berufsmaturität mit sich bringt, auf die Unterstützung ihres Lehrbetriebs zählen können. Vor dieser Regelung kam es nicht selten zu Streitfällen zwischen Lehrbetrieb und Lernenden, da eine entsprechende Vereinbarung fehlte und Lernende somit auch gegen den Willen des Lehrbetriebs den Berufsmaturitätsunterricht besuchen konnten.</p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die Berufsmaturität gestärkt werden soll. Ein wichtiger Schritt dazu erfolgte 2013 mit der Inkraftsetzung des neuen Rahmenlehrplans Berufsmaturität. Er positioniert die Berufsmaturität noch expliziter als Fachhochschulreife, indem der Unterricht gezielt auf die Fachbereiche der Fachhochschulen ausgerichtet wird.</p><p>Auch im Bericht "Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung" spricht sich der Bundesrat für die Förderung der Berufsmaturität aus. Mögliche Massnahmen diskutiert der Bund derzeit mit den Kantonen und der Wirtschaft. Neben Modellen, die dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung tragen, gehört dazu auch eine gezielte Information aller Beteiligten (Lehrbetriebe, Lernende, Erziehungsberechtigte) über die Möglichkeiten der Berufsmaturität.</p><p>Eine entscheidende Rolle spielen letztlich die Organisationen der Arbeitswelt. Ihnen obliegt einerseits die Entwicklung neuer Bildungsangebote. Andererseits können sie am wirkungsvollsten für die Berufsmaturität werben und die Unternehmen überzeugen, den für sie nötigen Berufsnachwuchs auch entsprechend zu rekrutieren und auszubilden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den erwähnten Anstrengungen dem Anliegen, die Berufsmaturität zu stärken, Rechnung getragen wird. Die von der Motionärin verlangte Gesetzesänderung hingegen würde erneut zu Streitfällen führen und könnte sich daher negativ auf die Entwicklung der Berufsmaturitätsquote sowie das Angebot an Lehrstellen für schulisch starke Jugendliche auswirken. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen auszuarbeiten, sodass die Lernenden in einer dualen beruflichen Grundbildung das Recht haben, während ihrer Grundbildung den Unterricht der integrierten Berufsmaturität (BM 1) zu besuchen.</p>
    • Recht der Lernenden, die Berufsmaturität über die integrierte Berufsmaturität zu erwerben

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