Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz gegen Liga-Abstieg sichern
- ShortId
-
14.3103
- Id
-
20143103
- Updated
-
28.07.2023 06:48
- Language
-
de
- Title
-
Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz gegen Liga-Abstieg sichern
- AdditionalIndexing
-
32;36;gemeinsame Forschungspolitik;Aktionsprogramm;Forschungsprogramm;Forschungspolitik;Erasmus;Finanzierung
- 1
-
- L04K16020201, Forschungsprogramm
- L03K160202, Forschungspolitik
- L04K16020207, gemeinsame Forschungspolitik
- L05K1303010501, Erasmus
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat, der Nationalfonds und verschiedene Akteure haben nach dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" und den EU-Beschlüssen zu den Vereinbarungen im Forschungs- und Bildungsbereich erste Überlegungen gemacht und teilweise Notmassnahmen getroffen, um kurzfristige Benachteiligungen des Schweizer Bildungs- und Forschungsplatzes zu vermeiden. Unabhängig von der diesbezüglichen vertraglichen Situation zwischen der Schweiz und der EU, die einer längeren Zeit der Klärung bedarf, sollen einerseits direkte finanzielle Massnahmen im Mindestumfang der bisher vorgesehenen Beiträge für die infrage gestellten Projekte, andererseits Unterstützungsmassnahmen für bi- und multilaterale Vernetzung der Schweiz und ihrer Institutionen mit EU- und Drittstaaten mindestens über die Dauer der laufenden und der folgenden BFI-Periode im Rahmen eines flexiblen Massnahmenplanes erarbeitet werden - wenn nötig mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen für die Umnutzung bereits gesprochener finanzieller Ressourcen. Dem Parlament soll in diesem Kontext die Möglichkeit gegeben werden, sich über allfällige Mehrkosten auszusprechen, die anfallen könnten, um die heute gesetzten bildungs- und forschungspolitischen Ziele im internationalen Bereich im neuentstandenen vertraglichen Rahmen weiterhin erreichen zu können.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit von Bildung, Forschung und Innovation für den Schweizer Wohlstand sowie der in diesem Bereich notwendigen länderübergreifenden Zusammenarbeit bewusst. Der internationale Spitzenplatz, welchen die Schweiz im BFI-Bereich einnimmt, wird unter anderem durch die umfassenden und nachhaltigen Investitionen des Bundes im BFI-Bereich ermöglicht. Die dafür notwendigen Ausgaben werden vom Parlament jeweils mit der BFI-Botschaft alle vier Jahre im Rahmen der Legislaturplanung beschlossen. Die Mittel für die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (Horizon 2020) sowie Bildung (Erasmus plus) werden alle sieben Jahre im gleichen Rhythmus wie die entsprechenden EU-Programme gesprochen; sie machen dabei etwa 10 Prozent der BFI-Mittel aus. Zudem ist zu erwähnen, dass für die internationale Zusammenarbeit weitere Instrumente existieren wie beispielsweise die Beteiligung an internationalen Organisationen (z. B. Cern, ESA) oder die bilaterale Forschungszusammenarbeit.</p><p>Mit der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" konnte der für Februar 2014 geplante Abschluss der Beitrittsverhandlungen der Schweiz zu den EU-Programmen nicht realisiert werden. Die Assoziierung der Schweiz an die EU-Rahmenprogramme ist jedoch nach wie vor erklärtes Ziel des Bundesrates. Der Bundesrat will hierzu die verschiedenen europapolitischen Dossiers in ihrer Gesamtheit vorantreiben und aufeinander abstimmen, um für die Schweiz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.</p><p>In der Zeit ohne Assoziierung der Schweiz an die EU-Rahmenprogramme kann sich die Schweiz als Drittstaat an den EU-Programmen beteiligen. Am 7. März 2014 wurde das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung durch den Bundesrat beauftragt, Übergangsmassnahmen für das Jahr 2014 zur indirekten oder projektweisen Teilnahme zu erarbeiten. Die dafür notwendigen Mittel stehen durch die Finanzbeschlüsse des Parlamentes von September 2013 zur Verfügung. Für Erasmus plus wurde am 16. April 2014 vom Bundesrat eine Übergangslösung für 2014 beschlossen. Die Übergangslösung für Horizon 2020 wird der Bundesrat verabschieden können, sobald die Ausgangslage mit der EU geklärt ist.</p><p>Sollte sich eine Vollassoziierung der Schweiz an die EU-Programme verzögern oder nicht realisieren lassen, werden Ersatzmassnahmen geprüft und dem Parlament gegebenenfalls unterbreitet. Der Bundesrat ist überzeugt, mit diesem Konzept von Übergangs- und wenn nötig Ersatzmassnahmen einer möglichen Benachteiligung des schweizerischen Bildungs- und Forschungsplatzes entgegentreten zu können, und erachtet deshalb einen zusätzlichen Massnahmenplan als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Massnahmenplan und eine entsprechende direkte und indirekte Finanzierung vorzusehen, um es dem Schweizer Bildungs- und Forschungsplatz auch nach einem allfälligen längerfristigen Ausschluss aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 sowie dem Erasmus-Austauschprogramm zu ermöglichen, seinen heutigen internationalen Spitzenplatz und damit seine entscheidende Rolle für den Schweizer Wohlstand zu halten.</p>
- Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz gegen Liga-Abstieg sichern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat, der Nationalfonds und verschiedene Akteure haben nach dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 zur Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" und den EU-Beschlüssen zu den Vereinbarungen im Forschungs- und Bildungsbereich erste Überlegungen gemacht und teilweise Notmassnahmen getroffen, um kurzfristige Benachteiligungen des Schweizer Bildungs- und Forschungsplatzes zu vermeiden. Unabhängig von der diesbezüglichen vertraglichen Situation zwischen der Schweiz und der EU, die einer längeren Zeit der Klärung bedarf, sollen einerseits direkte finanzielle Massnahmen im Mindestumfang der bisher vorgesehenen Beiträge für die infrage gestellten Projekte, andererseits Unterstützungsmassnahmen für bi- und multilaterale Vernetzung der Schweiz und ihrer Institutionen mit EU- und Drittstaaten mindestens über die Dauer der laufenden und der folgenden BFI-Periode im Rahmen eines flexiblen Massnahmenplanes erarbeitet werden - wenn nötig mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen für die Umnutzung bereits gesprochener finanzieller Ressourcen. Dem Parlament soll in diesem Kontext die Möglichkeit gegeben werden, sich über allfällige Mehrkosten auszusprechen, die anfallen könnten, um die heute gesetzten bildungs- und forschungspolitischen Ziele im internationalen Bereich im neuentstandenen vertraglichen Rahmen weiterhin erreichen zu können.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit von Bildung, Forschung und Innovation für den Schweizer Wohlstand sowie der in diesem Bereich notwendigen länderübergreifenden Zusammenarbeit bewusst. Der internationale Spitzenplatz, welchen die Schweiz im BFI-Bereich einnimmt, wird unter anderem durch die umfassenden und nachhaltigen Investitionen des Bundes im BFI-Bereich ermöglicht. Die dafür notwendigen Ausgaben werden vom Parlament jeweils mit der BFI-Botschaft alle vier Jahre im Rahmen der Legislaturplanung beschlossen. Die Mittel für die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (Horizon 2020) sowie Bildung (Erasmus plus) werden alle sieben Jahre im gleichen Rhythmus wie die entsprechenden EU-Programme gesprochen; sie machen dabei etwa 10 Prozent der BFI-Mittel aus. Zudem ist zu erwähnen, dass für die internationale Zusammenarbeit weitere Instrumente existieren wie beispielsweise die Beteiligung an internationalen Organisationen (z. B. Cern, ESA) oder die bilaterale Forschungszusammenarbeit.</p><p>Mit der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" konnte der für Februar 2014 geplante Abschluss der Beitrittsverhandlungen der Schweiz zu den EU-Programmen nicht realisiert werden. Die Assoziierung der Schweiz an die EU-Rahmenprogramme ist jedoch nach wie vor erklärtes Ziel des Bundesrates. Der Bundesrat will hierzu die verschiedenen europapolitischen Dossiers in ihrer Gesamtheit vorantreiben und aufeinander abstimmen, um für die Schweiz das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.</p><p>In der Zeit ohne Assoziierung der Schweiz an die EU-Rahmenprogramme kann sich die Schweiz als Drittstaat an den EU-Programmen beteiligen. Am 7. März 2014 wurde das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung durch den Bundesrat beauftragt, Übergangsmassnahmen für das Jahr 2014 zur indirekten oder projektweisen Teilnahme zu erarbeiten. Die dafür notwendigen Mittel stehen durch die Finanzbeschlüsse des Parlamentes von September 2013 zur Verfügung. Für Erasmus plus wurde am 16. April 2014 vom Bundesrat eine Übergangslösung für 2014 beschlossen. Die Übergangslösung für Horizon 2020 wird der Bundesrat verabschieden können, sobald die Ausgangslage mit der EU geklärt ist.</p><p>Sollte sich eine Vollassoziierung der Schweiz an die EU-Programme verzögern oder nicht realisieren lassen, werden Ersatzmassnahmen geprüft und dem Parlament gegebenenfalls unterbreitet. Der Bundesrat ist überzeugt, mit diesem Konzept von Übergangs- und wenn nötig Ersatzmassnahmen einer möglichen Benachteiligung des schweizerischen Bildungs- und Forschungsplatzes entgegentreten zu können, und erachtet deshalb einen zusätzlichen Massnahmenplan als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Massnahmenplan und eine entsprechende direkte und indirekte Finanzierung vorzusehen, um es dem Schweizer Bildungs- und Forschungsplatz auch nach einem allfälligen längerfristigen Ausschluss aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 sowie dem Erasmus-Austauschprogramm zu ermöglichen, seinen heutigen internationalen Spitzenplatz und damit seine entscheidende Rolle für den Schweizer Wohlstand zu halten.</p>
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