Tempo 30 für alle Motorfahrzeuge in Wohnzonen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

ShortId
14.3110
Id
20143110
Updated
28.07.2023 06:45
Language
de
Title
Tempo 30 für alle Motorfahrzeuge in Wohnzonen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
AdditionalIndexing
52;48;Lärmbelästigung;Ruhezeit;Verkehrsberuhigung;Tempo 30;Lärmschutz;Gemeindestrasse
1
  • L05K1802040201, Tempo 30
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L06K070205030203, Ruhezeit
  • L05K1803010202, Gemeindestrasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute gilt auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 generell. Nur auf bestimmten Abschnitten und unter strengen Voraussetzungen darf dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden. Der Bundesrat hat es jüngst abgelehnt, die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsherabsetzungen auf verkehrsorientierten Strassen zu lockern (vgl. Motion Masshardt 13.4098, "Für mehr Sicherheit und Lebensqualität. Vereinfachte Einführung von Tempo-30-Zonen"). Auf Quartierstrassen und anderen siedlungsorientierten Strassen ist der Bundesrat jedoch bereit, weitere Vereinfachungen zu prüfen, allerdings nicht bloss auf die Nacht beschränkt, sondern auch tagsüber (a. a. O.).</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt damit, an seinem bisherigen Konzept festzuhalten, wonach das vorgegebene Geschwindigkeitsniveau einen wichtigen Beitrag zur angestrebten Verkehrslenkung leistet: Verkehrsorientierte Strassen haben demnach in erster Linie Durchleitungs- und Verbindungsfunktion und sollen dank eines hohen Ausbaustandards eine grosse Verkehrsmenge aufnehmen und zügig bewältigen können. Demgegenüber sind auf siedlungsorientierten Strassen die Interessen des motorisierten Verkehrs von untergeordneter Natur, weshalb dort mit tieferen Höchstgeschwindigkeiten für eine zusätzliche Entlastung und gleichzeitig für eine Aufwertung der Interessen von Anwohnern und Langsamverkehr gesorgt werden kann.</p><p>Würde auf verkehrsorientierten Strassen das gleiche Temporegime wie auf den siedlungsorientierten Strassen gelten, so würde der angestrebte Verkehrslenkungseffekt nicht erreicht. Der motorisierte Verkehr würde sich stets für den kürzesten Weg entscheiden, selbst wenn dieser über Quartierstrassen und andere siedlungsorientierte Strassen führt.</p><p>Gegen ein generelles Tempo 30 in der Nacht auf allen siedlungsorientierten Strassen spricht, dass der Strassenausbau und die Gestaltung der Strasse an das geplante Temporegime angepasst sein müssen. Das blosse Aufstellen eines Signals genügt nicht, um die Einhaltung von Tempo 30 sicherzustellen. Zumindest gestalterische Massnahmen sind regelmässig notwendig - und wenn diese ohnehin ergriffen werden, so wirken sie auch tagsüber.</p><p>Tempo 30 generell in der Nacht entspricht somit nicht der Konzeption des Bundesrates. Insbesondere auf verkehrsorientierten Strassen lehnt der Bundesrat eine pauschale Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ab, egal, ob tagsüber oder in der Nacht, und auch dann, wenn solche Strassen durch oder entlang von Wohngebieten führen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Alltag ist schneller und somit hektischer geworden, und der Mensch kommt kaum noch zur Ruhe. Die Folgen sind bekannt. Selbst in der Nacht findet der Mensch die notwendige Ruhe nicht. Insbesondere in Städten und an Ortsdurchfahrten durch "Strassendörfer" ist der Mensch dem Verkehr und entsprechenden Lärm besonders stark ausgeliefert. Gestützt auf die aktuelle Gesetzgebung kann die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts nur unter bestimmten Voraussetzungen und zudem nur punktuell auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt werden. Damit wird dem Bedürfnis des Menschen nach Ruhe in der Nacht in Wohnzonen ungenügend Rechnung getragen.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten zu beantworten, ob es nicht sinnvoll wäre, die Höchstgeschwindigkeit für sämtliche Motorfahrzeuge auf Strassen in Wohnzonen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen.</p>
  • Tempo 30 für alle Motorfahrzeuge in Wohnzonen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute gilt auf verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 generell. Nur auf bestimmten Abschnitten und unter strengen Voraussetzungen darf dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden. Der Bundesrat hat es jüngst abgelehnt, die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsherabsetzungen auf verkehrsorientierten Strassen zu lockern (vgl. Motion Masshardt 13.4098, "Für mehr Sicherheit und Lebensqualität. Vereinfachte Einführung von Tempo-30-Zonen"). Auf Quartierstrassen und anderen siedlungsorientierten Strassen ist der Bundesrat jedoch bereit, weitere Vereinfachungen zu prüfen, allerdings nicht bloss auf die Nacht beschränkt, sondern auch tagsüber (a. a. O.).</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt damit, an seinem bisherigen Konzept festzuhalten, wonach das vorgegebene Geschwindigkeitsniveau einen wichtigen Beitrag zur angestrebten Verkehrslenkung leistet: Verkehrsorientierte Strassen haben demnach in erster Linie Durchleitungs- und Verbindungsfunktion und sollen dank eines hohen Ausbaustandards eine grosse Verkehrsmenge aufnehmen und zügig bewältigen können. Demgegenüber sind auf siedlungsorientierten Strassen die Interessen des motorisierten Verkehrs von untergeordneter Natur, weshalb dort mit tieferen Höchstgeschwindigkeiten für eine zusätzliche Entlastung und gleichzeitig für eine Aufwertung der Interessen von Anwohnern und Langsamverkehr gesorgt werden kann.</p><p>Würde auf verkehrsorientierten Strassen das gleiche Temporegime wie auf den siedlungsorientierten Strassen gelten, so würde der angestrebte Verkehrslenkungseffekt nicht erreicht. Der motorisierte Verkehr würde sich stets für den kürzesten Weg entscheiden, selbst wenn dieser über Quartierstrassen und andere siedlungsorientierte Strassen führt.</p><p>Gegen ein generelles Tempo 30 in der Nacht auf allen siedlungsorientierten Strassen spricht, dass der Strassenausbau und die Gestaltung der Strasse an das geplante Temporegime angepasst sein müssen. Das blosse Aufstellen eines Signals genügt nicht, um die Einhaltung von Tempo 30 sicherzustellen. Zumindest gestalterische Massnahmen sind regelmässig notwendig - und wenn diese ohnehin ergriffen werden, so wirken sie auch tagsüber.</p><p>Tempo 30 generell in der Nacht entspricht somit nicht der Konzeption des Bundesrates. Insbesondere auf verkehrsorientierten Strassen lehnt der Bundesrat eine pauschale Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ab, egal, ob tagsüber oder in der Nacht, und auch dann, wenn solche Strassen durch oder entlang von Wohngebieten führen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Alltag ist schneller und somit hektischer geworden, und der Mensch kommt kaum noch zur Ruhe. Die Folgen sind bekannt. Selbst in der Nacht findet der Mensch die notwendige Ruhe nicht. Insbesondere in Städten und an Ortsdurchfahrten durch "Strassendörfer" ist der Mensch dem Verkehr und entsprechenden Lärm besonders stark ausgeliefert. Gestützt auf die aktuelle Gesetzgebung kann die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerorts nur unter bestimmten Voraussetzungen und zudem nur punktuell auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt werden. Damit wird dem Bedürfnis des Menschen nach Ruhe in der Nacht in Wohnzonen ungenügend Rechnung getragen.</p><p>Daher wird der Bundesrat gebeten zu beantworten, ob es nicht sinnvoll wäre, die Höchstgeschwindigkeit für sämtliche Motorfahrzeuge auf Strassen in Wohnzonen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen.</p>
    • Tempo 30 für alle Motorfahrzeuge in Wohnzonen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr

Back to List