Stand des E-Billings in der Bundesverwaltung

ShortId
14.3113
Id
20143113
Updated
28.07.2023 06:41
Language
de
Title
Stand des E-Billings in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;34;15;angewandte Informatik;elektronischer Handel;elektronisches Geld;Bundesverwaltung;eGovernment
1
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L06K110302010202, elektronisches Geld
  • L04K12030101, angewandte Informatik
  • L05K0701010202, elektronischer Handel
  • L04K08060105, eGovernment
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Motion Noser 09.3396, "E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung", wurde der Bundesrat beauftragt, die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorkehrungen zu treffen, damit die Bundesverwaltung elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten verarbeiten und akzeptieren kann. Die österreichische Bundesregierung akzeptiert seit Anfang 2014 nur noch elektronische Rechnungen von Lieferanten. Die Schweiz droht im elektronischen Rechnungsaustausch den Anschluss ans umliegende Ausland zu verlieren.</p>
  • <p>1. Seit 2012 sind alle Verwaltungseinheiten (VE) der Bundesverwaltung (BVerw) in der Lage, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu versenden und zu empfangen. Die Weiterverarbeitung der eingehenden Rechnungen erfolgt von der Prüfung über die Genehmigung bis zur Zahlung durchgängig systemgestützt und papierlos. Die eingehenden Papierrechnungen werden gescannt, digitalisiert und anschliessend gleich wie die elektronischen Rechnungen weiterverarbeitet.</p><p>2. Grundsätzlich konnten die bisher angefragten Lieferanten mit grossem Rechnungsvolumen für die Einreichung von E-Rechnungen gewonnen werden. Per Ende 2013 wurden 7 Prozent des Rechnungseinganges elektronisch eingeliefert.</p><p>3. Die BVerw ist bestrebt, möglichst viele ihrer Lieferanten für die E-Rechnung zu gewinnen. Dazu kontaktiert die BVerw ihre grössten Lieferanten. Zur weiteren Erhöhung des E-Rechnungs-Anteils bietet die BVerw mit der Einreichung von Rechnungen als PDF-Dateien zusätzliche, auch für Kleinstunternehmen geeignete, kostengünstige Lösungen ab dem zweiten Quartal 2014 an.</p><p>4. Die bisher realisierten Einsparungen in der BVerw sind durch das geringe Volumen von E-Rechnungen und den damit verbundenen Parallelbetrieb von Lösungen für Papier- und E-Rechnungen noch bescheiden. Weitere namhafte Einsparungen lassen sich erst realisieren, wenn der E-Rechnungs-Anteil massiv erhöht wird. Zudem bestehen weitere wesentliche Potenziale für die gesamte Volkswirtschaft bei konsequenter Abkehr von der Papierrechnung.</p><p>5. Die Frage eines Obligatoriums wird zurzeit verwaltungsintern geprüft. Eine Verpflichtung zur E-Rechnung steht jedoch nur für die BVerw bzw. deren Lieferanten zur Diskussion und nicht für die gesamte Volkswirtschaft. Wie privatwirtschaftliche Akteure untereinander Rechnung stellen, ist Sache der Privatautonomie und keinesfalls eine Frage staatlicher Regelung.</p><p>6. Durch die verschiedenen unkomplizierten und preisgünstigen Möglichkeiten zur Einreichung von E-Rechnungen an die BVerw würden auch die betroffenen KMU von positiven Effekten profitieren. Das KMU-Forum hält in einer Stellungnahme fest, dass ein Obligatorium, welches Ausnahmen für kleine Rechnungsvolumina vorsieht, nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Weitere Gespräche dazu sind im Gange.</p><p>7. Die E-Rechnung ist ein priorisiertes Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz. Die Eidgenössische Finanzverwaltung als federführende Organisation dieses Vorhabens begleitet Kantone, Städte und Gemeinden auf deren Wunsch bei der Umsetzung von E-Rechnungs-Projekten. Um den Informationsaustausch zu fördern, werden regelmässig Veranstaltungen durchgeführt. Zusätzlich stehen aus dem Aktionsplan E-Government Schweiz finanzielle Mittel für die Anschubfinanzierung von konkreten Vorhaben von Kantonen, Städten und Gemeinden zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit 2012 ist die Bundesverwaltung befähigt, E-Rechnungen zu versenden und entgegenzunehmen. Mittlerweile konnte sie wohl einige Erfahrungen sammeln. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welchem Stand ist die Bundesverwaltung betreffend den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen?</p><p>2. Wie gross ist die Bereitschaft der Lieferanten des Bundes elektronische Rechnungen einzureichen?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt die Bundesverwaltung zu treffen, um das Volumen der E-Rechnungen deutlich zu steigern und die damit verbundenen Effizienzpotenziale zu realisieren?</p><p>4. Wie hoch sind diese Potenziale, und wie gross sind die Einsparungen, die bisher erzielt werden konnten?</p><p>5. Wäre ein Obligatorium aus Sicht des Bundes möglich und zielführend, um die damit verbundenen Potenziale für den Bund und für die gesamte Volkswirtschaft zu erschliessen?</p><p>6. Welche Auswirkungen hätte ein Obligatorium auf die KMU?</p><p>7. Welche Massnahmen trifft der Bund, um die E-Rechnung auf den weiteren föderalen Stufen zu fördern und damit die Ziele der E-Government-Strategie zu erreichen?</p>
  • Stand des E-Billings in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Motion Noser 09.3396, "E-Billing für Lieferanten der Bundesverwaltung", wurde der Bundesrat beauftragt, die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorkehrungen zu treffen, damit die Bundesverwaltung elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten verarbeiten und akzeptieren kann. Die österreichische Bundesregierung akzeptiert seit Anfang 2014 nur noch elektronische Rechnungen von Lieferanten. Die Schweiz droht im elektronischen Rechnungsaustausch den Anschluss ans umliegende Ausland zu verlieren.</p>
    • <p>1. Seit 2012 sind alle Verwaltungseinheiten (VE) der Bundesverwaltung (BVerw) in der Lage, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu versenden und zu empfangen. Die Weiterverarbeitung der eingehenden Rechnungen erfolgt von der Prüfung über die Genehmigung bis zur Zahlung durchgängig systemgestützt und papierlos. Die eingehenden Papierrechnungen werden gescannt, digitalisiert und anschliessend gleich wie die elektronischen Rechnungen weiterverarbeitet.</p><p>2. Grundsätzlich konnten die bisher angefragten Lieferanten mit grossem Rechnungsvolumen für die Einreichung von E-Rechnungen gewonnen werden. Per Ende 2013 wurden 7 Prozent des Rechnungseinganges elektronisch eingeliefert.</p><p>3. Die BVerw ist bestrebt, möglichst viele ihrer Lieferanten für die E-Rechnung zu gewinnen. Dazu kontaktiert die BVerw ihre grössten Lieferanten. Zur weiteren Erhöhung des E-Rechnungs-Anteils bietet die BVerw mit der Einreichung von Rechnungen als PDF-Dateien zusätzliche, auch für Kleinstunternehmen geeignete, kostengünstige Lösungen ab dem zweiten Quartal 2014 an.</p><p>4. Die bisher realisierten Einsparungen in der BVerw sind durch das geringe Volumen von E-Rechnungen und den damit verbundenen Parallelbetrieb von Lösungen für Papier- und E-Rechnungen noch bescheiden. Weitere namhafte Einsparungen lassen sich erst realisieren, wenn der E-Rechnungs-Anteil massiv erhöht wird. Zudem bestehen weitere wesentliche Potenziale für die gesamte Volkswirtschaft bei konsequenter Abkehr von der Papierrechnung.</p><p>5. Die Frage eines Obligatoriums wird zurzeit verwaltungsintern geprüft. Eine Verpflichtung zur E-Rechnung steht jedoch nur für die BVerw bzw. deren Lieferanten zur Diskussion und nicht für die gesamte Volkswirtschaft. Wie privatwirtschaftliche Akteure untereinander Rechnung stellen, ist Sache der Privatautonomie und keinesfalls eine Frage staatlicher Regelung.</p><p>6. Durch die verschiedenen unkomplizierten und preisgünstigen Möglichkeiten zur Einreichung von E-Rechnungen an die BVerw würden auch die betroffenen KMU von positiven Effekten profitieren. Das KMU-Forum hält in einer Stellungnahme fest, dass ein Obligatorium, welches Ausnahmen für kleine Rechnungsvolumina vorsieht, nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Weitere Gespräche dazu sind im Gange.</p><p>7. Die E-Rechnung ist ein priorisiertes Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz. Die Eidgenössische Finanzverwaltung als federführende Organisation dieses Vorhabens begleitet Kantone, Städte und Gemeinden auf deren Wunsch bei der Umsetzung von E-Rechnungs-Projekten. Um den Informationsaustausch zu fördern, werden regelmässig Veranstaltungen durchgeführt. Zusätzlich stehen aus dem Aktionsplan E-Government Schweiz finanzielle Mittel für die Anschubfinanzierung von konkreten Vorhaben von Kantonen, Städten und Gemeinden zur Verfügung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit 2012 ist die Bundesverwaltung befähigt, E-Rechnungen zu versenden und entgegenzunehmen. Mittlerweile konnte sie wohl einige Erfahrungen sammeln. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Auf welchem Stand ist die Bundesverwaltung betreffend den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen?</p><p>2. Wie gross ist die Bereitschaft der Lieferanten des Bundes elektronische Rechnungen einzureichen?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt die Bundesverwaltung zu treffen, um das Volumen der E-Rechnungen deutlich zu steigern und die damit verbundenen Effizienzpotenziale zu realisieren?</p><p>4. Wie hoch sind diese Potenziale, und wie gross sind die Einsparungen, die bisher erzielt werden konnten?</p><p>5. Wäre ein Obligatorium aus Sicht des Bundes möglich und zielführend, um die damit verbundenen Potenziale für den Bund und für die gesamte Volkswirtschaft zu erschliessen?</p><p>6. Welche Auswirkungen hätte ein Obligatorium auf die KMU?</p><p>7. Welche Massnahmen trifft der Bund, um die E-Rechnung auf den weiteren föderalen Stufen zu fördern und damit die Ziele der E-Government-Strategie zu erreichen?</p>
    • Stand des E-Billings in der Bundesverwaltung

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