Steuerelastizität und -sensibilität von Firmen mit besonderem Steuerstatus

ShortId
14.3117
Id
20143117
Updated
28.07.2023 06:40
Language
de
Title
Steuerelastizität und -sensibilität von Firmen mit besonderem Steuerstatus
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Standort des Betriebes;Steuerbelastung
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schlussbericht "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)" des paritätischen Steuerungsorgans von Bund und Kantonen spricht sich für eine steuerpolitische Stossrichtung aus, welche u. a. die Einführung einer Lizenzbox sowie kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen vorsieht. Namentlich die Massnahme der Gewinnsteuersatzsenkungen geht davon aus, dass die betroffenen Unternehmen äusserst sensibel auf die Abschaffung der Sonderbesteuerung reagieren würden. Allerdings enthält der erwähnte Schlussbericht keine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, ob solche Firmen tatsächlich so sensibel auf steuerpolitische Massnahmen reagieren. Die Klärung dieser Frage ist für die konkrete Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform von höchster Bedeutung.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass die Frage, wie mobil Gesellschaften auf die Steuerbelastung reagieren, von höchster Bedeutung für die konkrete Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III ist. In den Vorarbeiten zur Reform wurde daher diesem Gesichtspunkt und der Frage, welche anderen Faktoren in welchen Konstellationen für den Standortentscheid eine Rolle spielen, ein hohes Gewicht beigemessen. Im Blickpunkt des Interesses stehen dabei namentlich jene Gesellschaften, welche im geltenden Recht privilegiert besteuert werden.</p><p>2. Welche steuerlichen und nichtsteuerlichen Faktoren den Entscheid über eine Unternehmensansiedlung beeinflussen, ist breit dokumentiert. Der Bundesrat kann sich dabei auf volkswirtschaftliche Untersuchungen, Analysen aus der Steuerberatungspraxis und die Erfahrungen der kantonalen Behörden stützen. Neben den steuerlichen spielen die folgenden nichtsteuerlichen Faktoren eine Rolle:</p><p>- zentrale Lage mit vorzüglicher internationaler Verkehrsanbindung;</p><p>- ausgebaute Infrastruktur;</p><p>- gutes Bildungssystem;</p><p>- Mehrsprachigkeit;</p><p>- exzellenter Forschungsstandort;</p><p>- bestehende Technologiecluster;</p><p>- hohe Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte;</p><p>- flexibler Arbeitsmarkt;</p><p>- leistungsfähiges Bankensystem;</p><p>- hohe Lebensqualität;</p><p>- politische Stabilität und sozialer Friede.</p><p>Grob lassen sich die Unternehmen in Bezug auf ihre Steuersensibilität oder Mobilität in vier Segmente einteilen. Der Mobilitätsgrad kann durch eine sogenannte Semielastizität ausgedrückt werden. Diese gibt an, um wie viel Prozent sich die Steuerbasis aufgrund der Verlagerung einzelner Aktivitäten oder der Abwanderung von Gesellschaften ins Ausland verändert, wenn der Steuersatz um einen Prozentpunkt angehoben wird:</p><p>i. Immobiles Segment: Standortgebundene Unternehmen, bei denen sich die Frage der Standortwahl nicht stellt. Semielastizität: 0.</p><p>ii. Wenig mobiles Segment: Nichtsteuerliche Kriterien dominieren bei der Standortwahl. Typische Semielastizität: 0 bis -5.</p><p>iii. Mobiles Segment: Steuerliche Aspekte sind bei der Standortwahl sehr wichtig, aber nicht einziges Kriterium. Typische Semielastizität: -10 bis -20.</p><p>iv. Hochmobiles Segment: Steuerliche Aspekte sind bei der Standortwahl (nahezu) das einzige Kriterium. Semielastizität -50 und elastischer.</p><p>Die typische ordentlich besteuerte Gesellschaft befindet sich in den Segmenten i und ii, die typische Gesellschaft mit kantonalem Steuerstatus in Segment iii und die Swiss Finance Branch in Segment iv.</p><p>3. Empirische Evidenz über die Steuerelastizität des Steuersubstrates der Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus würde in der Tat nützliche Entscheidungsgrundlagen liefern. Eine solche ökonometrische Analyse stösst jedoch auf praktische Schwierigkeiten, da sie einer hinreichend grossen Variation der Steuerbelastung bedarf. Dies wäre der Fall, wenn sich solche Statusgesellschaften interkantonal oder international einer unterschiedlichen Steuerbelastung gegenübersehen würden oder wenn in der Schweiz in der Vergangenheit die Steuerbelastung für diese Gesellschaften variiert hätte. Da sich die Steuerbelastung für die betroffenen Gesellschaften im Wesentlichen durch den konstant gebliebenen Steuersatz der direkten Bundessteuer bestimmt, fehlt die Variation in der Steuerbelastung sowohl intertemporal zwischen zwei Zeitperioden als auch interkantonal. Auch international sind keine Daten verfügbar, die zur Untersuchung der vorliegenden Fragestellung geeignet wären. Vor dem Hintergrund der fehlenden Datenlage wurde daher davon abgesehen, die Steuerelastizität der Statusgesellschaften durch eine wissenschaftliche Institution ökonometrisch schätzen zu lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Hat er das Steuerungsorgan, das den Bericht über die Unternehmenssteuerreform ausgearbeitet hat, beauftragt, der Frage nachzugehen, wie sensibel Unternehmen auf steuerpolitische Massnahmen reagieren respektive welche anderen Faktoren für den Standortentscheid eine Rolle spielen?</p><p>2. Verfügt er über Analysen, inwiefern die Steuerbelastung den Entscheid über eine Unternehmensansiedlung beeinflusst? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Steuerelastizität und -sensibilität für kantonale Steuersubstrate der Statusfirmen analysieren zu lassen und dafür ein kompetentes Universitätsinstitut zu beauftragen?</p>
  • Steuerelastizität und -sensibilität von Firmen mit besonderem Steuerstatus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schlussbericht "Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssteuerreform III)" des paritätischen Steuerungsorgans von Bund und Kantonen spricht sich für eine steuerpolitische Stossrichtung aus, welche u. a. die Einführung einer Lizenzbox sowie kantonale Gewinnsteuersatzsenkungen vorsieht. Namentlich die Massnahme der Gewinnsteuersatzsenkungen geht davon aus, dass die betroffenen Unternehmen äusserst sensibel auf die Abschaffung der Sonderbesteuerung reagieren würden. Allerdings enthält der erwähnte Schlussbericht keine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage, ob solche Firmen tatsächlich so sensibel auf steuerpolitische Massnahmen reagieren. Die Klärung dieser Frage ist für die konkrete Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform von höchster Bedeutung.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass die Frage, wie mobil Gesellschaften auf die Steuerbelastung reagieren, von höchster Bedeutung für die konkrete Ausgestaltung der Unternehmenssteuerreform III ist. In den Vorarbeiten zur Reform wurde daher diesem Gesichtspunkt und der Frage, welche anderen Faktoren in welchen Konstellationen für den Standortentscheid eine Rolle spielen, ein hohes Gewicht beigemessen. Im Blickpunkt des Interesses stehen dabei namentlich jene Gesellschaften, welche im geltenden Recht privilegiert besteuert werden.</p><p>2. Welche steuerlichen und nichtsteuerlichen Faktoren den Entscheid über eine Unternehmensansiedlung beeinflussen, ist breit dokumentiert. Der Bundesrat kann sich dabei auf volkswirtschaftliche Untersuchungen, Analysen aus der Steuerberatungspraxis und die Erfahrungen der kantonalen Behörden stützen. Neben den steuerlichen spielen die folgenden nichtsteuerlichen Faktoren eine Rolle:</p><p>- zentrale Lage mit vorzüglicher internationaler Verkehrsanbindung;</p><p>- ausgebaute Infrastruktur;</p><p>- gutes Bildungssystem;</p><p>- Mehrsprachigkeit;</p><p>- exzellenter Forschungsstandort;</p><p>- bestehende Technologiecluster;</p><p>- hohe Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte;</p><p>- flexibler Arbeitsmarkt;</p><p>- leistungsfähiges Bankensystem;</p><p>- hohe Lebensqualität;</p><p>- politische Stabilität und sozialer Friede.</p><p>Grob lassen sich die Unternehmen in Bezug auf ihre Steuersensibilität oder Mobilität in vier Segmente einteilen. Der Mobilitätsgrad kann durch eine sogenannte Semielastizität ausgedrückt werden. Diese gibt an, um wie viel Prozent sich die Steuerbasis aufgrund der Verlagerung einzelner Aktivitäten oder der Abwanderung von Gesellschaften ins Ausland verändert, wenn der Steuersatz um einen Prozentpunkt angehoben wird:</p><p>i. Immobiles Segment: Standortgebundene Unternehmen, bei denen sich die Frage der Standortwahl nicht stellt. Semielastizität: 0.</p><p>ii. Wenig mobiles Segment: Nichtsteuerliche Kriterien dominieren bei der Standortwahl. Typische Semielastizität: 0 bis -5.</p><p>iii. Mobiles Segment: Steuerliche Aspekte sind bei der Standortwahl sehr wichtig, aber nicht einziges Kriterium. Typische Semielastizität: -10 bis -20.</p><p>iv. Hochmobiles Segment: Steuerliche Aspekte sind bei der Standortwahl (nahezu) das einzige Kriterium. Semielastizität -50 und elastischer.</p><p>Die typische ordentlich besteuerte Gesellschaft befindet sich in den Segmenten i und ii, die typische Gesellschaft mit kantonalem Steuerstatus in Segment iii und die Swiss Finance Branch in Segment iv.</p><p>3. Empirische Evidenz über die Steuerelastizität des Steuersubstrates der Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus würde in der Tat nützliche Entscheidungsgrundlagen liefern. Eine solche ökonometrische Analyse stösst jedoch auf praktische Schwierigkeiten, da sie einer hinreichend grossen Variation der Steuerbelastung bedarf. Dies wäre der Fall, wenn sich solche Statusgesellschaften interkantonal oder international einer unterschiedlichen Steuerbelastung gegenübersehen würden oder wenn in der Schweiz in der Vergangenheit die Steuerbelastung für diese Gesellschaften variiert hätte. Da sich die Steuerbelastung für die betroffenen Gesellschaften im Wesentlichen durch den konstant gebliebenen Steuersatz der direkten Bundessteuer bestimmt, fehlt die Variation in der Steuerbelastung sowohl intertemporal zwischen zwei Zeitperioden als auch interkantonal. Auch international sind keine Daten verfügbar, die zur Untersuchung der vorliegenden Fragestellung geeignet wären. Vor dem Hintergrund der fehlenden Datenlage wurde daher davon abgesehen, die Steuerelastizität der Statusgesellschaften durch eine wissenschaftliche Institution ökonometrisch schätzen zu lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Hat er das Steuerungsorgan, das den Bericht über die Unternehmenssteuerreform ausgearbeitet hat, beauftragt, der Frage nachzugehen, wie sensibel Unternehmen auf steuerpolitische Massnahmen reagieren respektive welche anderen Faktoren für den Standortentscheid eine Rolle spielen?</p><p>2. Verfügt er über Analysen, inwiefern die Steuerbelastung den Entscheid über eine Unternehmensansiedlung beeinflusst? </p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Steuerelastizität und -sensibilität für kantonale Steuersubstrate der Statusfirmen analysieren zu lassen und dafür ein kompetentes Universitätsinstitut zu beauftragen?</p>
    • Steuerelastizität und -sensibilität von Firmen mit besonderem Steuerstatus

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