Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps
- ShortId
-
14.3135
- Id
-
20143135
- Updated
-
14.11.2025 08:17
- Language
-
de
- Title
-
Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps
- AdditionalIndexing
-
09;Ostschweiz;Schaffung neuer Bundesstellen;Grenzwachtkorps;Eindämmung der Kriminalität;Personenkontrolle an der Grenze;Diebstahl;Grenzgebiet
- 1
-
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L07K08070102010703, Ostschweiz
- L06K050102010202, Diebstahl
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Kriminaltourismus und die damit verbundenen Einbruchsdelikte haben in jüngster Zeit in der Ostschweiz ein unerträgliches Ausmass angenommen. Leider müssen wir feststellen, dass nun gerade die Ostschweiz bei der Stellenbesetzung des Grenzwachtkorps benachteiligt wird. Die Begründung für diese unausgewogene Stellenbesetzung ist nach Aussage in der zuständigen Kommission, dass man die Ostschweiz mit dem Mut zur Lücke vernachlässige. Es stellt sich nun die Frage, ob dem Bundesrat diese Situation so bewusst ist und er in Kenntnis der Sachlage diesen Entscheid stützt. Das wäre respektive ist aus Sicht der Ostschweiz eine inakzeptable Vernachlässigung aufgrund der Bedrohungslage. Gerade aus dem Osten müssen wir mit einer zunehmend professionellen, grenzüberschreitenden Kriminalität rechnen. Das Grenzwachtkorps soll in der Ostschweiz so rasch als möglich personell verstärkt werden, ohne die anderen Regionen zu vernachlässigen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die grenzüberschreitende Kriminalität an allen Grenzen der Schweiz eine Herausforderung darstellt. Die Situation an der Südgrenze und in der Region Genf ist zusätzlich geprägt von illegaler Migration, während an der Nord- und Ostgrenze Ressourcen des Grenzwachtkorps für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einkaufstourismus gebunden werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allfällige neue Personalressourcen schwergewichtig jenen Regionen zugeteilt werden sollen, in denen die Probleme, die durch die grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration entstehen, am akutesten sind. Seit dem Beginn des arabischen Frühlings im Jahr 2011 sind dies die Regionen Genf und Tessin. Die vom Motionär erwähnte jüngste Zuteilung von Personalressourcen (total 24 neue Stellen = 1,2 Prozent des bestehenden Bestandes) u. a. an die genannten beiden Regionen entlastet alle Regionen, die bisher Verstärkungseinsätze für das Tessin und die Region Genf geleistet haben. Damit profitieren auch die Regionen an der Nord- und Ostgrenze indirekt von den zusätzlichen Stellen. Die Ostschweiz wird denn auch keineswegs vernachlässigt. Allein in den Kantonen St. Gallen und Graubünden sind nach wie vor über 200 Grenzwächter stationiert.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass es sich bei der Zuteilung von Personalressourcen grundsätzlich um einen operativen Entscheid handelt, der von den zuständigen Organen getroffen werden muss. Er vertraut auf die ständige und professionelle Lagebeurteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung bzw. des Grenzwachtkorps und deren Einschätzung, wie und wo zusätzliche Grenzwächterinnen und Grenzwächter die effektivste Wirkung für die gesamte Schweiz entfalten.</p><p>Es liegt auf der Hand, dass bei einer allfälligen künftigen und genügend grossen Aufstockung des Grenzwachtkorps eine neue Lagebeurteilung unter Berücksichtigung aller sieben Grenzwachtregionen durchzuführen wäre. Betreffend eine allfällige Aufstockung des Grenzwachtkorps ist auch zu berücksichtigen, dass das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm 2014 an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Mit dem Rückweisungsbeschluss wurde der Bundesrat mit der Ausarbeitung einer neuen Vorlage beauftragt, welche eine Kürzung des Personalaufwands um rund 300 Millionen Franken (bzw. 6 Prozent) erfordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ostschweiz angemessen und bedrohungsgerecht bei der Stellenbesetzung beim Grenzwachtkorps zu berücksichtigen.</p>
- Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Kriminaltourismus und die damit verbundenen Einbruchsdelikte haben in jüngster Zeit in der Ostschweiz ein unerträgliches Ausmass angenommen. Leider müssen wir feststellen, dass nun gerade die Ostschweiz bei der Stellenbesetzung des Grenzwachtkorps benachteiligt wird. Die Begründung für diese unausgewogene Stellenbesetzung ist nach Aussage in der zuständigen Kommission, dass man die Ostschweiz mit dem Mut zur Lücke vernachlässige. Es stellt sich nun die Frage, ob dem Bundesrat diese Situation so bewusst ist und er in Kenntnis der Sachlage diesen Entscheid stützt. Das wäre respektive ist aus Sicht der Ostschweiz eine inakzeptable Vernachlässigung aufgrund der Bedrohungslage. Gerade aus dem Osten müssen wir mit einer zunehmend professionellen, grenzüberschreitenden Kriminalität rechnen. Das Grenzwachtkorps soll in der Ostschweiz so rasch als möglich personell verstärkt werden, ohne die anderen Regionen zu vernachlässigen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die grenzüberschreitende Kriminalität an allen Grenzen der Schweiz eine Herausforderung darstellt. Die Situation an der Südgrenze und in der Region Genf ist zusätzlich geprägt von illegaler Migration, während an der Nord- und Ostgrenze Ressourcen des Grenzwachtkorps für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einkaufstourismus gebunden werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass allfällige neue Personalressourcen schwergewichtig jenen Regionen zugeteilt werden sollen, in denen die Probleme, die durch die grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration entstehen, am akutesten sind. Seit dem Beginn des arabischen Frühlings im Jahr 2011 sind dies die Regionen Genf und Tessin. Die vom Motionär erwähnte jüngste Zuteilung von Personalressourcen (total 24 neue Stellen = 1,2 Prozent des bestehenden Bestandes) u. a. an die genannten beiden Regionen entlastet alle Regionen, die bisher Verstärkungseinsätze für das Tessin und die Region Genf geleistet haben. Damit profitieren auch die Regionen an der Nord- und Ostgrenze indirekt von den zusätzlichen Stellen. Die Ostschweiz wird denn auch keineswegs vernachlässigt. Allein in den Kantonen St. Gallen und Graubünden sind nach wie vor über 200 Grenzwächter stationiert.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass es sich bei der Zuteilung von Personalressourcen grundsätzlich um einen operativen Entscheid handelt, der von den zuständigen Organen getroffen werden muss. Er vertraut auf die ständige und professionelle Lagebeurteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung bzw. des Grenzwachtkorps und deren Einschätzung, wie und wo zusätzliche Grenzwächterinnen und Grenzwächter die effektivste Wirkung für die gesamte Schweiz entfalten.</p><p>Es liegt auf der Hand, dass bei einer allfälligen künftigen und genügend grossen Aufstockung des Grenzwachtkorps eine neue Lagebeurteilung unter Berücksichtigung aller sieben Grenzwachtregionen durchzuführen wäre. Betreffend eine allfällige Aufstockung des Grenzwachtkorps ist auch zu berücksichtigen, dass das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungsprogramm 2014 an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Mit dem Rückweisungsbeschluss wurde der Bundesrat mit der Ausarbeitung einer neuen Vorlage beauftragt, welche eine Kürzung des Personalaufwands um rund 300 Millionen Franken (bzw. 6 Prozent) erfordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ostschweiz angemessen und bedrohungsgerecht bei der Stellenbesetzung beim Grenzwachtkorps zu berücksichtigen.</p>
- Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps
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