Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika

ShortId
14.3139
Id
20143139
Updated
28.07.2023 06:55
Language
de
Title
Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika
AdditionalIndexing
15;2841;Deklarationspflicht;Gesundheitsrisiko;Lebensmittelzusatzstoff;Nanotechnologie;kosmetisches Erzeugnis;Nahrungsmittel
1
  • L05K0706010507, Nanotechnologie
  • L04K14020402, Lebensmittelzusatzstoff
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L05K0705010105, kosmetisches Erzeugnis
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nanotechnologie birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Schweizerische Unfallversicherung Suva schreibt dazu: "Die rasante Entwicklung der Nanotechnologie hat auch Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz. Die Nanotechnologie verspricht einen bedeutenden Nutzen, von ihr können aber auch Gefahren ausgehen. Trotz weltweit intensiver Forschung ist eine abschliessende Bewertung der Gefährdungen zurzeit nicht möglich. Es gibt jedoch Hinweise, dass von Nanomaterialien unter bestimmten Umständen gesundheitliche Schädigungen ausgehen können." </p><p>Nanopartikel können via Atemwege, durch Verschlucken oder auch über die Haut (bei Hautverletzungen) in den menschlichen Körper gelangen. Seit Juli 2013 müssen in der EU alle Kosmetikartikel die verwendeten Nanopartikel in der Inhaltsstoffliste aufführen, ab Ende 2014 auch alle Lebensmittel. In der Schweiz gibt es bis heute noch keine Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika. Eine Deklarationspflicht bringt mehr Transparenz. Das ist auch mit Blick auf den Konsumentenschutz wünschenswert, gerade für sensible Bereiche wie Lebensmittel oder Kosmetika.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zur Einführung einer Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika zu treffen.</p>
  • Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nanotechnologie birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Schweizerische Unfallversicherung Suva schreibt dazu: "Die rasante Entwicklung der Nanotechnologie hat auch Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz. Die Nanotechnologie verspricht einen bedeutenden Nutzen, von ihr können aber auch Gefahren ausgehen. Trotz weltweit intensiver Forschung ist eine abschliessende Bewertung der Gefährdungen zurzeit nicht möglich. Es gibt jedoch Hinweise, dass von Nanomaterialien unter bestimmten Umständen gesundheitliche Schädigungen ausgehen können." </p><p>Nanopartikel können via Atemwege, durch Verschlucken oder auch über die Haut (bei Hautverletzungen) in den menschlichen Körper gelangen. Seit Juli 2013 müssen in der EU alle Kosmetikartikel die verwendeten Nanopartikel in der Inhaltsstoffliste aufführen, ab Ende 2014 auch alle Lebensmittel. In der Schweiz gibt es bis heute noch keine Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika. Eine Deklarationspflicht bringt mehr Transparenz. Das ist auch mit Blick auf den Konsumentenschutz wünschenswert, gerade für sensible Bereiche wie Lebensmittel oder Kosmetika.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zur Einführung einer Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika zu treffen.</p>
    • Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika

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