Artikel 121a der Bundesverfassung. Welche Massnahmen für den Tourismus?

ShortId
14.3144
Id
20143144
Updated
28.07.2023 06:54
Language
de
Title
Artikel 121a der Bundesverfassung. Welche Massnahmen für den Tourismus?
AdditionalIndexing
15;berufliche Umschulung;Lohn;Image;Volksinitiative;Gastronomieberuf;Arbeitskräftebedarf;Einwanderung;Fremdenverkehrsberuf;Fremdarbeiter/in;Tourismus
1
  • L04K01010103, Tourismus
  • L04K08020215, Image
  • L06K010101030701, Gastronomieberuf
  • L05K0101010305, Fremdenverkehrsberuf
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Arbeiten zur Umsetzung der am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung an die Hand genommen. Das Umsetzungskonzept als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten wird derzeit vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF erarbeitet und dem Bundesrat bis Ende Juni 2014 unterbreitet. Die längerfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) sind derzeit noch kaum abschätzbar. Diese hängen stark von der konkreten Umsetzung der Initiative und der zukünftigen Beziehung der Schweiz mit der EU ab. Da fast die Hälfte der Arbeitskräfte im Tourismus ausländischer Herkunft ist, liegt eine besondere Betroffenheit des Tourismus auf der Hand.</p><p>1. Die Annahme der MEI führte zu einem grossen Medienecho im Ausland. Dabei gab es sowohl sachbezogene Analysen als auch kritisch-kommentierende Stimmen. Ob und wie das Image der Schweiz durch das Abstimmungsresultat längerfristig tangiert wird, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine über die bestehende Tourismuspolitik des Bundes respektive über die bestehende Standortpromotion des Bundes und die diplomatischen Bemühungen des Bundesrates hinausgehende Massnahmen vorgesehen.</p><p>2./3. Die Schweiz verfügt über ein sehr gutes Bildungssystem. Dies gilt auch für den Tourismus. Dank dem dualen System der Berufsbildung gibt es im Schweizer Tourismus auf allen Stufen Bildungsangebote, welche hohe Qualitätsstandards haben und eine hohe internationale Anerkennung geniessen. Das Aus- und Weiterbildungsangebot reicht dabei von der Berufslehre bis hin zu tertiären Lehrgängen an Fachhochschulen oder universitären Institutionen. Zudem unterstützt der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) Projekte, welche die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Tourismus zum Ziel haben. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt Massnahmen im Sinne einer tourismusspezifischen Bildungsoffensive als nicht angebracht. Es ist das erklärte Ziel des Bundesrates, dass alle Firmen in der Schweiz - nicht nur im Tourismus - ihren Personalbedarf möglichst gut decken können. Mit verschiedenen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die Wirtschaft, damit diese auf dem Arbeitsmarkt genügend geeignetes Personal rekrutieren kann. Von Bedeutung sind hierfür Massnahmen im Bildungsbereich. Daneben strebt der Bundesrat auch Massnahmen hinsichtlich der Linderung des Fachkräftemangels an. In der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der WBK-S 14.3009 wird insbesondere auf letztere näher eingegangen.</p><p>4. Im Gastgewerbe als der wichtigsten Branche des Tourismus sind die Anstellungsbedingungen im Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes L-GAV geregelt. Dieser von den Sozialpartnern ausgehandelte und vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärte Vertrag sorgt für marktgerechte und zeitgemässe Anstellungsbedingungen im Gastgewerbe. Unter anderem werden im L-GAV Mindestlöhne festgesetzt, wobei diese jährlich von den Verbänden neu verhandelt werden. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Rekrutierung von gutem Nachwuchs hat der L-GAV weiter eine konsequente Förderung der Aus- und Weiterbildung im Gastgewerbe zum Ziel. Angesichts der gut funktionierenden sozialpartnerschaftlichen Regelungen im Tourismus sieht der Bundesrat keinen Bedarf für weitere Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Schon vor der Abstimmung vom 9. Februar 2014 war klar: Die Masseneinwanderungs-Initiative ist gerade für den Tourismus doppelt schädlich. Einerseits ist die Tourismusbranche von ausländischem Personal stark abhängig. In keiner anderen Branche wie in der Hotellerie ist der Anteil der Arbeitskräfte aus EU-Ländern so hoch, über 60 Prozent. In den Beherbergungsbetrieben in den Alpen ist er oft noch höher, gar bei 80 Prozent oder 90 Prozent. Anderseits ist das Abstimmungsergebnis trotz Jubelrufen der europäischen Rechtspopulisten nicht vorteilhaft für das Image der Schweiz als Tourismusland. Der Grossteil der Touristen stammt traditionell aus dem EU-Raum. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er dem Imageschaden für das Tourismusland Schweiz und möglichen Einbrüchen bei den Gästezahlen entgegenzuwirken? </p><p>2. Ist nun eine Bildungsoffensive angebracht, um erfolgreich zu mehr qualifizierten einheimischen Fachleuten für Hotellerie und Gastronomie zu kommen?</p><p>3. Mit welchen anderen innenpolitischen Massnahmen gedenkt er das Rekrutierungsproblem zu entschärfen?</p><p>4. Gerade in der Tourismusbranche gilt: je niedriger der Lohn, desto höher der Ausländeranteil. Wie will er hier Abhilfe schaffen?</p>
  • Artikel 121a der Bundesverfassung. Welche Massnahmen für den Tourismus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Arbeiten zur Umsetzung der am 9. Februar 2014 angenommenen Verfassungsartikel zur Steuerung der Zuwanderung an die Hand genommen. Das Umsetzungskonzept als Basis für die Gesetzgebungsarbeiten wird derzeit vom EJPD in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF erarbeitet und dem Bundesrat bis Ende Juni 2014 unterbreitet. Die längerfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) sind derzeit noch kaum abschätzbar. Diese hängen stark von der konkreten Umsetzung der Initiative und der zukünftigen Beziehung der Schweiz mit der EU ab. Da fast die Hälfte der Arbeitskräfte im Tourismus ausländischer Herkunft ist, liegt eine besondere Betroffenheit des Tourismus auf der Hand.</p><p>1. Die Annahme der MEI führte zu einem grossen Medienecho im Ausland. Dabei gab es sowohl sachbezogene Analysen als auch kritisch-kommentierende Stimmen. Ob und wie das Image der Schweiz durch das Abstimmungsresultat längerfristig tangiert wird, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine über die bestehende Tourismuspolitik des Bundes respektive über die bestehende Standortpromotion des Bundes und die diplomatischen Bemühungen des Bundesrates hinausgehende Massnahmen vorgesehen.</p><p>2./3. Die Schweiz verfügt über ein sehr gutes Bildungssystem. Dies gilt auch für den Tourismus. Dank dem dualen System der Berufsbildung gibt es im Schweizer Tourismus auf allen Stufen Bildungsangebote, welche hohe Qualitätsstandards haben und eine hohe internationale Anerkennung geniessen. Das Aus- und Weiterbildungsangebot reicht dabei von der Berufslehre bis hin zu tertiären Lehrgängen an Fachhochschulen oder universitären Institutionen. Zudem unterstützt der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 30. September 2011 über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) Projekte, welche die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Tourismus zum Ziel haben. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt Massnahmen im Sinne einer tourismusspezifischen Bildungsoffensive als nicht angebracht. Es ist das erklärte Ziel des Bundesrates, dass alle Firmen in der Schweiz - nicht nur im Tourismus - ihren Personalbedarf möglichst gut decken können. Mit verschiedenen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die Wirtschaft, damit diese auf dem Arbeitsmarkt genügend geeignetes Personal rekrutieren kann. Von Bedeutung sind hierfür Massnahmen im Bildungsbereich. Daneben strebt der Bundesrat auch Massnahmen hinsichtlich der Linderung des Fachkräftemangels an. In der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der WBK-S 14.3009 wird insbesondere auf letztere näher eingegangen.</p><p>4. Im Gastgewerbe als der wichtigsten Branche des Tourismus sind die Anstellungsbedingungen im Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes L-GAV geregelt. Dieser von den Sozialpartnern ausgehandelte und vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärte Vertrag sorgt für marktgerechte und zeitgemässe Anstellungsbedingungen im Gastgewerbe. Unter anderem werden im L-GAV Mindestlöhne festgesetzt, wobei diese jährlich von den Verbänden neu verhandelt werden. Vor dem Hintergrund der herausfordernden Rekrutierung von gutem Nachwuchs hat der L-GAV weiter eine konsequente Förderung der Aus- und Weiterbildung im Gastgewerbe zum Ziel. Angesichts der gut funktionierenden sozialpartnerschaftlichen Regelungen im Tourismus sieht der Bundesrat keinen Bedarf für weitere Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Schon vor der Abstimmung vom 9. Februar 2014 war klar: Die Masseneinwanderungs-Initiative ist gerade für den Tourismus doppelt schädlich. Einerseits ist die Tourismusbranche von ausländischem Personal stark abhängig. In keiner anderen Branche wie in der Hotellerie ist der Anteil der Arbeitskräfte aus EU-Ländern so hoch, über 60 Prozent. In den Beherbergungsbetrieben in den Alpen ist er oft noch höher, gar bei 80 Prozent oder 90 Prozent. Anderseits ist das Abstimmungsergebnis trotz Jubelrufen der europäischen Rechtspopulisten nicht vorteilhaft für das Image der Schweiz als Tourismusland. Der Grossteil der Touristen stammt traditionell aus dem EU-Raum. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er dem Imageschaden für das Tourismusland Schweiz und möglichen Einbrüchen bei den Gästezahlen entgegenzuwirken? </p><p>2. Ist nun eine Bildungsoffensive angebracht, um erfolgreich zu mehr qualifizierten einheimischen Fachleuten für Hotellerie und Gastronomie zu kommen?</p><p>3. Mit welchen anderen innenpolitischen Massnahmen gedenkt er das Rekrutierungsproblem zu entschärfen?</p><p>4. Gerade in der Tourismusbranche gilt: je niedriger der Lohn, desto höher der Ausländeranteil. Wie will er hier Abhilfe schaffen?</p>
    • Artikel 121a der Bundesverfassung. Welche Massnahmen für den Tourismus?

Back to List