Todesursache Cannabiskonsum. Konsequenzen für Drogenpolitik des Bundes

ShortId
14.3147
Id
20143147
Updated
28.07.2023 06:53
Language
de
Title
Todesursache Cannabiskonsum. Konsequenzen für Drogenpolitik des Bundes
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsrisiko;Todesursache;Drogenpolitik;Kostenrechnung;Prävention;kontrollierte Drogenabgabe;weiche Droge;psychische Krankheit
1
  • L07K01010201020102, weiche Droge
  • L05K0101030402, Todesursache
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L04K01050504, Drogenpolitik
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seinen Aussagen zur Drogenproblematik verschiedentlich darauf verwiesen, dass der Konsum jeglicher psychoaktiver Substanzen, also auch Cannabis, mit erheblichen gesundheitlichen und sozialen Risiken verbunden ist.</p><p>1. Die Schlussfolgerung des Rechtsmediziners Dr. Hartung, wonach zwei junge Männer nach Cannabiskonsum an Herzrhythmusstörungen gestorben seien, ist in Fachkreisen umstritten. Unbestritten ist hingegen die Schlussfolgerung des Autors, dass Menschen mit einem Risiko für Herzkrankheiten empfohlen werden muss, den Cannabiskonsum zu unterlassen. Diese Erkenntnis entspricht der Erfahrung, dass Menschen unterschiedlich auf Drogen reagieren und deshalb schwer kalkulierbare Risiken eingehen, wenn sie es dennoch tun. Für die Mehrheit bleibt der Cannabiskonsum zwar ohne Folgen, aber für Menschen, die in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders gefährdet sind, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.</p><p>2. Der Bundesrat sieht in diesen Erkenntnissen keinen Anlass für eine Änderung seiner Präventionspolitik. Die Präventionspolitik des Bundes legt bereits jetzt einen Schwerpunkt auf die Früherkennung gefährdeter Jugendlicher. Festzuhalten ist allerdings, dass die Illegalität des Cannabiskonsums die Prävention erschwert, da unter den gegebenen gesetzlichen Umständen eine offene Auseinandersetzung mit Betroffenen nur sehr eingeschränkt möglich ist.</p><p>3. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass in verschiedenen Schweizer Städten mögliche Modelle des kontrollierten Cannabiskonsums diskutiert werden, und verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Bislang liegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) kein konkretes Gesuch vor, und entgegen der Aussage der Interpellantin, wurde unseres Wissens keine Einrichtung für den kontrollierten Konsum eröffnet. Deshalb kann die Frage, ob ein solches Modell mit dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) vereinbar wäre, nicht beantwortet werden.</p><p>4. Für den Vollzug des BetmG und die Strafverfolgung sind die Kantone zuständig. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise auf ein gesetzwidriges Vorgehen in den besagten Kantonen vor. Es gibt für den Bundesrat deshalb keinen Anlass, aktiv zu werden.</p><p>5. Die dazu in der medizinischen Statistik verfügbaren Daten erfassen aus kodiertechnischen Gründen nur die psychotischen Störungen durch Cannabis, nicht aber die durch Cannabis ausgelöste Schizophrenie. Die Schizophrenie wird nur als unabhängige Diagnose kodiert. Eine kausale Verbindung zwischen einer "psychischen Verhaltensstörung durch Cannabinoide" und einer "Schizophrenie" kann in demselben Datensatz nicht hergestellt werden.</p><p>Im Jahr 2003 erfasste die medizinische Statistik 116 Fälle mit der Hauptdiagnose "Psychotische Störung durch Cannabinoide", im Jahr 2005 wurde mit 144 Fällen ein Höchststand erreicht. 2008 sank die Anzahl Fälle auf 104, und im Jahr 2012 wurden 127 Fälle registriert. Das heisst, die Entwicklung der Fallzahlen über die Zeit ist schwankend mit einer leicht steigenden Tendenz. Für eine bedeutsame Zunahme der Fälle gibt es keine Anzeichen.</p><p>6. Die durchschnittliche Dauer der Spitalaufenthalte mit der Hauptdiagnose "Psychotische Störung durch Cannabinoide" beträgt 24 Tage. Die Rückfallquote ist aufgrund der zur Verfügung stehenden statistischen Daten nicht berechenbar.</p><p>7. Die medizinische Statistik verfügt über keine Angaben zu den Kosten. In der Fallkostenstatistik sind lediglich Daten aus akutsomatischen Betrieben, die das Fallpauschalensystem Swiss DRG anwenden. Das Swiss-DRG-System deckt den psychiatrischen Bereich nicht ab. Deshalb können diese Behandlungskosten nicht beziffert werden.</p><p>8. Da keine Angaben zu den Fallkosten vorliegen und die Behandlungen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet sind, ist es auch nicht möglich zu bestimmen, welcher Anteil an diesen Kosten zulasten der obligatorischen Grundversicherung geht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Langem ist bekannt, dass das Rauchen oder Schlucken von THC (Tetrahydrocannabinol) zu schweren Psychosen, z. B. Schizophrenie, einer chronischen Form der psychotischen Störung mit starker sozialer Beeinträchtigung, führen kann. Als Folge drohen den meist jugendlichen Konsumenten Lehr- und Schulabbrüche und langfristige, aufwendige Therapien in psychiatrischen Kliniken. Nebst dem grossen Leid werden hohe Gesundheitskosten verursacht. Nun hat ein Forensiker nachgewiesen, dass der Cannabiskonsum auch töten kann. Dem Rechtsmediziner Dr. Bruno Hartung, Uni Düsseldorf, ist es gelungen, wissenschaftlich nachzuweisen, dass zwei junge Männer nach dem Cannabiskonsum an Herzrhythmusstörungen verstorben sind. Die Befunde der Studie wurden erstmals in der Fachzeitschrift "Forensic Science International" veröffentlicht. Diejenigen, welche bisher immer von der relativen Harmlosigkeit des Cannabiskonsums ausgingen, werden damit Lügen gestraft.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat der Umstand, dass der Cannabiskonsum tödlich ist, für die Präventionspolitik des Bundes?</p><p>3. Erachtet er es vor diesem Hintergrund nicht als angezeigt, die ohnehin gesetzwidrige Praxis einiger Städte wie Genf oder Bern, Coffee-Shops trotz geltendem Gesetz und klarem Volks-Nein zur Hanf-Initiative über Pilotprojekte schrittweise zu installieren, als problematisch?</p><p>4. Bis wann stoppt er diese illegalen Einrichtungen in Genf und Bern?</p><p>5. Wie viele Cannabissüchtige enden mit Psychosen, z. B. der Diagnose Schizophrenie, jährlich in psychiatrischen Kliniken?</p><p>6. Wie lange ist ihr durchschnittlicher Aufenthalt in den Kliniken, wie hoch die Rückfallquote von Konsumenten, die einen erneuten Aufenthalt benötigen?</p><p>7. Wie hoch beziffern sich die Kosten dieser langwierigen Behandlungen?</p><p>8. Wie viel dieser Kosten wird von der obligatorischen Grundversicherung getragen?</p>
  • Todesursache Cannabiskonsum. Konsequenzen für Drogenpolitik des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seinen Aussagen zur Drogenproblematik verschiedentlich darauf verwiesen, dass der Konsum jeglicher psychoaktiver Substanzen, also auch Cannabis, mit erheblichen gesundheitlichen und sozialen Risiken verbunden ist.</p><p>1. Die Schlussfolgerung des Rechtsmediziners Dr. Hartung, wonach zwei junge Männer nach Cannabiskonsum an Herzrhythmusstörungen gestorben seien, ist in Fachkreisen umstritten. Unbestritten ist hingegen die Schlussfolgerung des Autors, dass Menschen mit einem Risiko für Herzkrankheiten empfohlen werden muss, den Cannabiskonsum zu unterlassen. Diese Erkenntnis entspricht der Erfahrung, dass Menschen unterschiedlich auf Drogen reagieren und deshalb schwer kalkulierbare Risiken eingehen, wenn sie es dennoch tun. Für die Mehrheit bleibt der Cannabiskonsum zwar ohne Folgen, aber für Menschen, die in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders gefährdet sind, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.</p><p>2. Der Bundesrat sieht in diesen Erkenntnissen keinen Anlass für eine Änderung seiner Präventionspolitik. Die Präventionspolitik des Bundes legt bereits jetzt einen Schwerpunkt auf die Früherkennung gefährdeter Jugendlicher. Festzuhalten ist allerdings, dass die Illegalität des Cannabiskonsums die Prävention erschwert, da unter den gegebenen gesetzlichen Umständen eine offene Auseinandersetzung mit Betroffenen nur sehr eingeschränkt möglich ist.</p><p>3. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass in verschiedenen Schweizer Städten mögliche Modelle des kontrollierten Cannabiskonsums diskutiert werden, und verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Bislang liegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) kein konkretes Gesuch vor, und entgegen der Aussage der Interpellantin, wurde unseres Wissens keine Einrichtung für den kontrollierten Konsum eröffnet. Deshalb kann die Frage, ob ein solches Modell mit dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) vereinbar wäre, nicht beantwortet werden.</p><p>4. Für den Vollzug des BetmG und die Strafverfolgung sind die Kantone zuständig. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise auf ein gesetzwidriges Vorgehen in den besagten Kantonen vor. Es gibt für den Bundesrat deshalb keinen Anlass, aktiv zu werden.</p><p>5. Die dazu in der medizinischen Statistik verfügbaren Daten erfassen aus kodiertechnischen Gründen nur die psychotischen Störungen durch Cannabis, nicht aber die durch Cannabis ausgelöste Schizophrenie. Die Schizophrenie wird nur als unabhängige Diagnose kodiert. Eine kausale Verbindung zwischen einer "psychischen Verhaltensstörung durch Cannabinoide" und einer "Schizophrenie" kann in demselben Datensatz nicht hergestellt werden.</p><p>Im Jahr 2003 erfasste die medizinische Statistik 116 Fälle mit der Hauptdiagnose "Psychotische Störung durch Cannabinoide", im Jahr 2005 wurde mit 144 Fällen ein Höchststand erreicht. 2008 sank die Anzahl Fälle auf 104, und im Jahr 2012 wurden 127 Fälle registriert. Das heisst, die Entwicklung der Fallzahlen über die Zeit ist schwankend mit einer leicht steigenden Tendenz. Für eine bedeutsame Zunahme der Fälle gibt es keine Anzeichen.</p><p>6. Die durchschnittliche Dauer der Spitalaufenthalte mit der Hauptdiagnose "Psychotische Störung durch Cannabinoide" beträgt 24 Tage. Die Rückfallquote ist aufgrund der zur Verfügung stehenden statistischen Daten nicht berechenbar.</p><p>7. Die medizinische Statistik verfügt über keine Angaben zu den Kosten. In der Fallkostenstatistik sind lediglich Daten aus akutsomatischen Betrieben, die das Fallpauschalensystem Swiss DRG anwenden. Das Swiss-DRG-System deckt den psychiatrischen Bereich nicht ab. Deshalb können diese Behandlungskosten nicht beziffert werden.</p><p>8. Da keine Angaben zu den Fallkosten vorliegen und die Behandlungen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet sind, ist es auch nicht möglich zu bestimmen, welcher Anteil an diesen Kosten zulasten der obligatorischen Grundversicherung geht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Langem ist bekannt, dass das Rauchen oder Schlucken von THC (Tetrahydrocannabinol) zu schweren Psychosen, z. B. Schizophrenie, einer chronischen Form der psychotischen Störung mit starker sozialer Beeinträchtigung, führen kann. Als Folge drohen den meist jugendlichen Konsumenten Lehr- und Schulabbrüche und langfristige, aufwendige Therapien in psychiatrischen Kliniken. Nebst dem grossen Leid werden hohe Gesundheitskosten verursacht. Nun hat ein Forensiker nachgewiesen, dass der Cannabiskonsum auch töten kann. Dem Rechtsmediziner Dr. Bruno Hartung, Uni Düsseldorf, ist es gelungen, wissenschaftlich nachzuweisen, dass zwei junge Männer nach dem Cannabiskonsum an Herzrhythmusstörungen verstorben sind. Die Befunde der Studie wurden erstmals in der Fachzeitschrift "Forensic Science International" veröffentlicht. Diejenigen, welche bisher immer von der relativen Harmlosigkeit des Cannabiskonsums ausgingen, werden damit Lügen gestraft.</p><p>Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat der Umstand, dass der Cannabiskonsum tödlich ist, für die Präventionspolitik des Bundes?</p><p>3. Erachtet er es vor diesem Hintergrund nicht als angezeigt, die ohnehin gesetzwidrige Praxis einiger Städte wie Genf oder Bern, Coffee-Shops trotz geltendem Gesetz und klarem Volks-Nein zur Hanf-Initiative über Pilotprojekte schrittweise zu installieren, als problematisch?</p><p>4. Bis wann stoppt er diese illegalen Einrichtungen in Genf und Bern?</p><p>5. Wie viele Cannabissüchtige enden mit Psychosen, z. B. der Diagnose Schizophrenie, jährlich in psychiatrischen Kliniken?</p><p>6. Wie lange ist ihr durchschnittlicher Aufenthalt in den Kliniken, wie hoch die Rückfallquote von Konsumenten, die einen erneuten Aufenthalt benötigen?</p><p>7. Wie hoch beziffern sich die Kosten dieser langwierigen Behandlungen?</p><p>8. Wie viel dieser Kosten wird von der obligatorischen Grundversicherung getragen?</p>
    • Todesursache Cannabiskonsum. Konsequenzen für Drogenpolitik des Bundes

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