Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura

ShortId
14.3150
Id
20143150
Updated
28.07.2023 06:49
Language
de
Title
Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura
AdditionalIndexing
32;Anerkennung der Zeugnisse;Fachhochschule;Maturität;Zugang zur Bildung;Berufspraktikum;berufliche Eignung
1
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
  • L05K1301010101, Maturität
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K13020202, Berufspraktikum
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Geht es um die Zulassung zum Fachhochschulstudium, bilden bis zur Umsetzung des HFKG das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) und die Verordnung über die Zulassung zu den Fachhochschulstudien (SR 414.715) die gesetzlichen Grundlagen.</p><p>Die Berufsmaturität in Verbindung mit der beruflichen Grundausbildung und der Studienrichtung verwandten Berufen bietet den prüfungsfreien Zugang. Dasselbe gilt für eine eidgenössische Maturität mit einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat. Diese erwarteten Kenntnisse werden in der Verordnung konkretisiert, indem u. a. in Artikel 5 Absatz 2 die Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden beauftragt werden, mittels Lernzielplänen einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung festzulegen. Diese Lernziele sollen sich nach jenen in den Grundausbildungen der einzelnen Fachbereiche richten. Sodann sollen diese Lernziele dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Diese einheitlichen Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung und damit einhergehend eine koordinierte Umsetzung fehle bis heute. Es ist jedoch bekannt, dass die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem SBFI und den Organisationen der Arbeitswelt ein umfassendes Dossier zur Arbeitswelterfahrung erarbeitet hat.</p><p>Mit dieser Interpellation verfolge ich das Ziel, sicherzustellen, dass alle Studierenden an Fachhochschulen über die notwendigen Eingangskompetenzen verfügen und damit - ob die Zulassung nun mit Berufsmaturität oder mit gymnasialer Maturität erfolgt - die Berufsqualifikation und Praxisorientierung des Fachhochschulstudiums gewährleistet werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Interpellanten, dass die Berufsqualifikation und die Praxisorientierung des Fachhochschulstudiums u. a. auch über die Sicherstellung der entsprechenden Praxiserfahrung der Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgen. Er hat in seinem Bericht vom 27. Oktober 2010 die Zulassungspraxis der Fachhochschulen analysiert und festgestellt, dass diese die Anforderung an die einjährige Arbeitswelterfahrung für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden einhalten. Es fehlen allerdings noch die gemäss Verordnung des WBF über die Zulassung zu Fachhochschulstudien in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (WBF-Verordnung; SR 414.715) von der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) in Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt zu erarbeitenden gesamtschweizerisch einheitlichen Anforderungen an das Praxisjahr. Die gestellten Fragen beantwortet er wie folgt:</p><p>1. Wie eingangs erwähnt, gibt es keinen Anlass, die Zulassungspraxis der Fachhochschulen zu beanstanden. Die Ausarbeitung von gesamtschweizerisch einheitlichen Empfehlungen zum Praxisjahr (sogenannte Lernzielpläne) ist bei der KFH noch pendent. Diese sollen in Abstimmung mit den Organisationen der Arbeitswelt ausgearbeitet werden. Umsetzbarkeit und Akzeptanz sowohl seitens der Arbeitswelt als auch seitens der Fachhochschulen sind dabei von hoher Bedeutung. Das Projekt nimmt vor allem deshalb mehr Zeit in Anspruch als geplant, weil praktikable Lösungen gefunden werden müssen, die Unternehmungen im Ergebnis auch motivieren, entsprechende Praktikumsplätze anzubieten. Gemäss Rücksprache mit der KFH sollen bis Ende 2014 entsprechende Empfehlungen verabschiedet sein und dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden können.</p><p>2. Gerade weil die Fachhochschulen das Praxisjahr für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden nachgewiesenermassen einfordern, ist es wichtig, dass die von der KFH zu erarbeitenden Empfehlungen den Unternehmungen und Fachhochschulen keinen unnötigen bürokratischen Aufwand schaffen. Die Empfehlungen sollen vielmehr einen Mehrwert und eine Unterstützungshilfe für die betroffenen Unternehmungen und Fachhochschulen darstellen, damit ein qualifiziertes Praxisjahr absolviert werden kann. Das KFH-Projekt soll diesem Grundsatz Rechnung tragen.</p><p>3. Mit dem vorgesehenen Massnahmenpaket Fachkräftemangel des WBF/SBFI soll zum einen die Praxisorientierung für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden, zum anderen die Berufsmaturität gestärkt werden. Eines der Instrumente spricht die Fertigstellung des KFH-Projekts bis Ende 2014 an. Sollten dem SBFI bis Ende 2014 keine entsprechenden Empfehlungen vorgelegt werden können, wird mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) der Schweizerische Hochschulrat über die Fortführung des Vorhabens zu entscheiden haben.</p><p>4. Beim Projekt "Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden" geht es nicht um ein Langzeitpraktikum oder die Erlangung der Berufsmaturität, sondern darum, die für das Studium notwendigen einschlägigen Praxiskompetenzen für ein bestimmtes Fachhochschulstudium zu erlangen. Gemäss WBF-Verordnung soll die KFH mittels Empfehlungen die Ausgestaltung der einjährigen Arbeitswelterfahrung vereinheitlichen. Für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden, die dies wünschen, besteht bereits heute in einigen Bereichen die Möglichkeit, auf verkürztem Weg eine vollständige berufliche Grundbildung und damit ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis zu erwerben (z. B. "way up"-Modell).</p><p>5. Die Ergänzungsprüfung Passerelle "Berufsmaturität - universitäre Hochschule" verschafft zusammen mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis den Zugang zu allen schweizerischen universitären Hochschulen und zu allen Studienrichtungen. Zweck der Ergänzungsprüfung ist es, das Vorhandensein der notwendigen Kompetenzen im Bereich der Allgemeinbildung für ein erfolgreiches Universitätsstudium sicherzustellen (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Maturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen; SR 413.14). Umgekehrt sollen Gymnasialmaturandinnen und -maturanden über die notwendigen praxisorientierten Kompetenzen für ein Fachhochschulstudium verfügen. Diese Kompetenzen lassen sich mit der Allgemeinbildung nicht vergleichen und müssen mit einem anderen, einfacheren Verfahren (z. B. individueller Kompetenznachweis) überprüft werden. Eine eigentliche Ergänzungsprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zur Prüfung der Praxiskompetenzen ist nicht zweckmässig.</p><p>6. Das HFKG übernimmt in Artikel 73 Absätze 2 bis 4 die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen, wie sie heute in Artikel 5 des Fachhochschulgesetzes (SR 414.71) geregelt sind. Dazu gehören auch die Bestimmungen über einheitliche Rahmenbedingungen zur Arbeitswelterfahrung der heute gültigen WBF-Verordnung. Diese Vorgaben gelten allerdings nur so lange, bis der Hochschulrat gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 HFKG etwas anderes regelt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was ist der Stand der Arbeiten im Hinblick auf einheitliche Anforderungen bei der Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura?</p><p>2. Wie kann aus Sicht des Bundesrates eine Umsetzung von einheitlichen Anforderungen an die mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung je Fachbereich aussehen, ohne die Lehrbetriebe, die Studierenden und die Fachhochschulen mit einer zusätzlichen Administration zu belasten?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, wenn sich die beauftragten Parteien in nützlicher Frist nicht einigen können?</p><p>4. Werden andere Lösungsansätze am Beispiel eines Langzeitpraktikums zur Erlangung der Berufsmaturität und damit einhergehend eines (auch für den Arbeitsmarkt interessanten) eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses in Betracht gezogen?</p><p>5. Hat er einen mit der "Passerelle Dubs" (für die Zulassung von Berufsmaturanden zum universitären Studium) vergleichbaren, aber umgekehrten Weg (für die Zulassung von gymnasialen Maturanden zum Fachhochschulstudium) in Betracht gezogen? Und falls ja, welche Rolle käme den Organisationen der Arbeitswelt zu?</p><p>6. Verändern sich die Ausgangslage und der Auftrag für einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung für die Zulassung mit gymnasialer Matura zum Fachhochschulstudium mit der Umsetzung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG)? Falls ja, wie?</p>
  • Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Geht es um die Zulassung zum Fachhochschulstudium, bilden bis zur Umsetzung des HFKG das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) und die Verordnung über die Zulassung zu den Fachhochschulstudien (SR 414.715) die gesetzlichen Grundlagen.</p><p>Die Berufsmaturität in Verbindung mit der beruflichen Grundausbildung und der Studienrichtung verwandten Berufen bietet den prüfungsfreien Zugang. Dasselbe gilt für eine eidgenössische Maturität mit einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat. Diese erwarteten Kenntnisse werden in der Verordnung konkretisiert, indem u. a. in Artikel 5 Absatz 2 die Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden beauftragt werden, mittels Lernzielplänen einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung festzulegen. Diese Lernziele sollen sich nach jenen in den Grundausbildungen der einzelnen Fachbereiche richten. Sodann sollen diese Lernziele dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden.</p><p>Diese einheitlichen Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung und damit einhergehend eine koordinierte Umsetzung fehle bis heute. Es ist jedoch bekannt, dass die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem SBFI und den Organisationen der Arbeitswelt ein umfassendes Dossier zur Arbeitswelterfahrung erarbeitet hat.</p><p>Mit dieser Interpellation verfolge ich das Ziel, sicherzustellen, dass alle Studierenden an Fachhochschulen über die notwendigen Eingangskompetenzen verfügen und damit - ob die Zulassung nun mit Berufsmaturität oder mit gymnasialer Maturität erfolgt - die Berufsqualifikation und Praxisorientierung des Fachhochschulstudiums gewährleistet werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Interpellanten, dass die Berufsqualifikation und die Praxisorientierung des Fachhochschulstudiums u. a. auch über die Sicherstellung der entsprechenden Praxiserfahrung der Studienanfängerinnen und -anfänger erfolgen. Er hat in seinem Bericht vom 27. Oktober 2010 die Zulassungspraxis der Fachhochschulen analysiert und festgestellt, dass diese die Anforderung an die einjährige Arbeitswelterfahrung für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden einhalten. Es fehlen allerdings noch die gemäss Verordnung des WBF über die Zulassung zu Fachhochschulstudien in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Design (WBF-Verordnung; SR 414.715) von der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) in Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt zu erarbeitenden gesamtschweizerisch einheitlichen Anforderungen an das Praxisjahr. Die gestellten Fragen beantwortet er wie folgt:</p><p>1. Wie eingangs erwähnt, gibt es keinen Anlass, die Zulassungspraxis der Fachhochschulen zu beanstanden. Die Ausarbeitung von gesamtschweizerisch einheitlichen Empfehlungen zum Praxisjahr (sogenannte Lernzielpläne) ist bei der KFH noch pendent. Diese sollen in Abstimmung mit den Organisationen der Arbeitswelt ausgearbeitet werden. Umsetzbarkeit und Akzeptanz sowohl seitens der Arbeitswelt als auch seitens der Fachhochschulen sind dabei von hoher Bedeutung. Das Projekt nimmt vor allem deshalb mehr Zeit in Anspruch als geplant, weil praktikable Lösungen gefunden werden müssen, die Unternehmungen im Ergebnis auch motivieren, entsprechende Praktikumsplätze anzubieten. Gemäss Rücksprache mit der KFH sollen bis Ende 2014 entsprechende Empfehlungen verabschiedet sein und dem SBFI zur Kenntnis gebracht werden können.</p><p>2. Gerade weil die Fachhochschulen das Praxisjahr für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden nachgewiesenermassen einfordern, ist es wichtig, dass die von der KFH zu erarbeitenden Empfehlungen den Unternehmungen und Fachhochschulen keinen unnötigen bürokratischen Aufwand schaffen. Die Empfehlungen sollen vielmehr einen Mehrwert und eine Unterstützungshilfe für die betroffenen Unternehmungen und Fachhochschulen darstellen, damit ein qualifiziertes Praxisjahr absolviert werden kann. Das KFH-Projekt soll diesem Grundsatz Rechnung tragen.</p><p>3. Mit dem vorgesehenen Massnahmenpaket Fachkräftemangel des WBF/SBFI soll zum einen die Praxisorientierung für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden, zum anderen die Berufsmaturität gestärkt werden. Eines der Instrumente spricht die Fertigstellung des KFH-Projekts bis Ende 2014 an. Sollten dem SBFI bis Ende 2014 keine entsprechenden Empfehlungen vorgelegt werden können, wird mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) der Schweizerische Hochschulrat über die Fortführung des Vorhabens zu entscheiden haben.</p><p>4. Beim Projekt "Arbeitswelterfahrung für gymnasiale Maturanden" geht es nicht um ein Langzeitpraktikum oder die Erlangung der Berufsmaturität, sondern darum, die für das Studium notwendigen einschlägigen Praxiskompetenzen für ein bestimmtes Fachhochschulstudium zu erlangen. Gemäss WBF-Verordnung soll die KFH mittels Empfehlungen die Ausgestaltung der einjährigen Arbeitswelterfahrung vereinheitlichen. Für Gymnasialmaturandinnen und -maturanden, die dies wünschen, besteht bereits heute in einigen Bereichen die Möglichkeit, auf verkürztem Weg eine vollständige berufliche Grundbildung und damit ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis zu erwerben (z. B. "way up"-Modell).</p><p>5. Die Ergänzungsprüfung Passerelle "Berufsmaturität - universitäre Hochschule" verschafft zusammen mit einem eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis den Zugang zu allen schweizerischen universitären Hochschulen und zu allen Studienrichtungen. Zweck der Ergänzungsprüfung ist es, das Vorhandensein der notwendigen Kompetenzen im Bereich der Allgemeinbildung für ein erfolgreiches Universitätsstudium sicherzustellen (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Maturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen; SR 413.14). Umgekehrt sollen Gymnasialmaturandinnen und -maturanden über die notwendigen praxisorientierten Kompetenzen für ein Fachhochschulstudium verfügen. Diese Kompetenzen lassen sich mit der Allgemeinbildung nicht vergleichen und müssen mit einem anderen, einfacheren Verfahren (z. B. individueller Kompetenznachweis) überprüft werden. Eine eigentliche Ergänzungsprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden zur Prüfung der Praxiskompetenzen ist nicht zweckmässig.</p><p>6. Das HFKG übernimmt in Artikel 73 Absätze 2 bis 4 die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen, wie sie heute in Artikel 5 des Fachhochschulgesetzes (SR 414.71) geregelt sind. Dazu gehören auch die Bestimmungen über einheitliche Rahmenbedingungen zur Arbeitswelterfahrung der heute gültigen WBF-Verordnung. Diese Vorgaben gelten allerdings nur so lange, bis der Hochschulrat gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 HFKG etwas anderes regelt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was ist der Stand der Arbeiten im Hinblick auf einheitliche Anforderungen bei der Zulassung zum Fachhochschulstudium mit gymnasialer Matura?</p><p>2. Wie kann aus Sicht des Bundesrates eine Umsetzung von einheitlichen Anforderungen an die mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung je Fachbereich aussehen, ohne die Lehrbetriebe, die Studierenden und die Fachhochschulen mit einer zusätzlichen Administration zu belasten?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, wenn sich die beauftragten Parteien in nützlicher Frist nicht einigen können?</p><p>4. Werden andere Lösungsansätze am Beispiel eines Langzeitpraktikums zur Erlangung der Berufsmaturität und damit einhergehend eines (auch für den Arbeitsmarkt interessanten) eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses in Betracht gezogen?</p><p>5. Hat er einen mit der "Passerelle Dubs" (für die Zulassung von Berufsmaturanden zum universitären Studium) vergleichbaren, aber umgekehrten Weg (für die Zulassung von gymnasialen Maturanden zum Fachhochschulstudium) in Betracht gezogen? Und falls ja, welche Rolle käme den Organisationen der Arbeitswelt zu?</p><p>6. Verändern sich die Ausgangslage und der Auftrag für einheitliche Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung für die Zulassung mit gymnasialer Matura zum Fachhochschulstudium mit der Umsetzung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG)? Falls ja, wie?</p>
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