Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung

ShortId
14.3151
Id
20143151
Updated
14.11.2025 08:12
Language
de
Title
Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung
AdditionalIndexing
52;Berggebiet;Wolf;Jagdvorschrift;Freilandhaltung;Bergbevölkerung;Tourismus
1
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K0601040801, Jagdvorschrift
  • L04K01070202, Bergbevölkerung
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K1401010203, Freilandhaltung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bär, Wolf und Luchs sind in der Schweiz durch das JSG geschützt.</p><p>Gestützt auf die Artikel 7, 12 und 13 JSG sind die aktuellen Konzepte darauf ausgerichtet, die Artenvielfalt zu ermöglichen, Wildschaden durch einzelne Tiere zu verhüten und Wildschaden zu entschädigen.</p><p>Neu ist, im Unterschied zur Situation vor zehn oder fünfzehn Jahren, dass sich derzeit Wolfsrudel zu bilden beginnen. Heute stehen wir vor der Situation, dass sich in den Schweizer Alpen und Voralpen Wolfspopulationen etablieren. Die alten Rezepte, die vor allem auf die Erhaltung der Artenvielfalt, den Schutz der Art und die Schadensabwehr einzelner schadensstiftender Wölfe ausgerichtet waren, taugen deshalb nur noch bedingt, um künftige Konflikte zu lösen und Wolfsbestände zu regulieren.</p><p>Neue Konzepte müssen zum Ziel haben, einerseits die Auswirkungen auf Nutztiere (Kleintiere und Grossvieh) und Wildtiere zu begrenzen und andererseits aber auch die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung zu erhalten oder gar zu erhöhen. Wo in einer Region künftig Wolfsrudel - die Wölfe haben bekanntlich eine hohe Reproduktion - umherstreifen und trotz zumutbarem Herdenschutz Schäden an Nutztieren anrichten, die gute Verteilung des Wildbestandes, die öffentliche Sicherheit oder die touristische Nutzung gefährdet sind, müssen Wolfsabschüsse möglich sein. Dabei stehen Massnahmen zur Regulierung eines Wolfsbestandes im Vordergrund bei Tieren, die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagen oder das scheue Verhalten gegenüber dem Menschen zu verlieren beginnen.</p><p>Das neue Wolfsmanagement hat anstatt des Einzeltierschutzes verstärkt einen populationsbiologischen gesamtheitlichen Ansatz zu verfolgen. Nebst dem Schutz des Wolfes und der Artenvielfalt - das stand in der Vergangenheit im Vordergrund - sind neu gleichwertig auch die Interessen der zwar kleinräumig organisierten, aber doch nachhaltig ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung von Maiensässen und Alpen, die jagdliche Nutzung gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d JSG, die öffentliche Sicherheit, aber auch die touristischen Interessen zu berücksichtigen. Es stellt sich die Frage nach der tolerierbaren Anzahl Wölfe in einem Gebiet. Nur ein grösserer Handlungsspielraum für die Bestandesregulation wird längerfristig die Akzeptanz des Wolfs in der Bergbevölkerung sicherstellen können. </p><p>Der strenge Schutz des Wolfes hat in anderen Ländern - Italien, Frankreich, Schweden - zu einem raschen Wachstum der Wolfspopulation und teilweise unkontrollierbaren Konflikten geführt. Wir tun gut daran, nicht zuzuwarten und frühzeitig die Entnahme von Einzelwölfen zur Steuerung der Rudelgrössen und der Bestandesdichte zu regeln.</p><p>Für diesen Ansatz ist der gesamte Spielraum auszunützen, welchen die Bundesverfassung zum Artenschutz und zur Sicherheit (Art. 57, 78 Abs. 4 sowie Art. 79) vorgibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, sodass ein nachhaltiges Zusammenleben zwischen Mensch, Nutztieren und Wolf möglich wird. Eine Ergänzung von Artikel 7 im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0) ist ein tauglicher Weg. Eine entsprechende Anpassung des Jagdgesetzes ist im Einklang mit Artikel 9 Absatz 1 Spiegelstrich 3 der Berner Konvention.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für die Anpassung des Jagdgesetzes (Art. 7 JSG) zum Zwecke der Bestandesregulierung bei Wolfspopulationen vorzulegen.</p>
  • Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bär, Wolf und Luchs sind in der Schweiz durch das JSG geschützt.</p><p>Gestützt auf die Artikel 7, 12 und 13 JSG sind die aktuellen Konzepte darauf ausgerichtet, die Artenvielfalt zu ermöglichen, Wildschaden durch einzelne Tiere zu verhüten und Wildschaden zu entschädigen.</p><p>Neu ist, im Unterschied zur Situation vor zehn oder fünfzehn Jahren, dass sich derzeit Wolfsrudel zu bilden beginnen. Heute stehen wir vor der Situation, dass sich in den Schweizer Alpen und Voralpen Wolfspopulationen etablieren. Die alten Rezepte, die vor allem auf die Erhaltung der Artenvielfalt, den Schutz der Art und die Schadensabwehr einzelner schadensstiftender Wölfe ausgerichtet waren, taugen deshalb nur noch bedingt, um künftige Konflikte zu lösen und Wolfsbestände zu regulieren.</p><p>Neue Konzepte müssen zum Ziel haben, einerseits die Auswirkungen auf Nutztiere (Kleintiere und Grossvieh) und Wildtiere zu begrenzen und andererseits aber auch die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung zu erhalten oder gar zu erhöhen. Wo in einer Region künftig Wolfsrudel - die Wölfe haben bekanntlich eine hohe Reproduktion - umherstreifen und trotz zumutbarem Herdenschutz Schäden an Nutztieren anrichten, die gute Verteilung des Wildbestandes, die öffentliche Sicherheit oder die touristische Nutzung gefährdet sind, müssen Wolfsabschüsse möglich sein. Dabei stehen Massnahmen zur Regulierung eines Wolfsbestandes im Vordergrund bei Tieren, die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagen oder das scheue Verhalten gegenüber dem Menschen zu verlieren beginnen.</p><p>Das neue Wolfsmanagement hat anstatt des Einzeltierschutzes verstärkt einen populationsbiologischen gesamtheitlichen Ansatz zu verfolgen. Nebst dem Schutz des Wolfes und der Artenvielfalt - das stand in der Vergangenheit im Vordergrund - sind neu gleichwertig auch die Interessen der zwar kleinräumig organisierten, aber doch nachhaltig ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung von Maiensässen und Alpen, die jagdliche Nutzung gemäss Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d JSG, die öffentliche Sicherheit, aber auch die touristischen Interessen zu berücksichtigen. Es stellt sich die Frage nach der tolerierbaren Anzahl Wölfe in einem Gebiet. Nur ein grösserer Handlungsspielraum für die Bestandesregulation wird längerfristig die Akzeptanz des Wolfs in der Bergbevölkerung sicherstellen können. </p><p>Der strenge Schutz des Wolfes hat in anderen Ländern - Italien, Frankreich, Schweden - zu einem raschen Wachstum der Wolfspopulation und teilweise unkontrollierbaren Konflikten geführt. Wir tun gut daran, nicht zuzuwarten und frühzeitig die Entnahme von Einzelwölfen zur Steuerung der Rudelgrössen und der Bestandesdichte zu regeln.</p><p>Für diesen Ansatz ist der gesamte Spielraum auszunützen, welchen die Bundesverfassung zum Artenschutz und zur Sicherheit (Art. 57, 78 Abs. 4 sowie Art. 79) vorgibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, sodass ein nachhaltiges Zusammenleben zwischen Mensch, Nutztieren und Wolf möglich wird. Eine Ergänzung von Artikel 7 im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0) ist ein tauglicher Weg. Eine entsprechende Anpassung des Jagdgesetzes ist im Einklang mit Artikel 9 Absatz 1 Spiegelstrich 3 der Berner Konvention.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für die Anpassung des Jagdgesetzes (Art. 7 JSG) zum Zwecke der Bestandesregulierung bei Wolfspopulationen vorzulegen.</p>
    • Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung

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