Rekrutenschule. Keine militärischen Aktivitäten am Wochenende

ShortId
14.3159
Id
20143159
Updated
14.11.2025 06:48
Language
de
Title
Rekrutenschule. Keine militärischen Aktivitäten am Wochenende
AdditionalIndexing
09;Ferien;Rekrutenschule;Feiertag
1
  • L05K0402030703, Rekrutenschule
  • L04K01010104, Ferien
  • L04K01010101, Feiertag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Volksabstimmung vom 22. September 2013 hat sich das Schweizervolk für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen. Dieser Entscheid gewährleistet das Weiterbestehen der Armee in ihrer derzeitigen Form mit der obligatorischen Rekrutenschule für alle jungen Männer unseres Landes im Alter von 20 Jahren. Für einen 20-jährigen oder noch jüngeren Rekruten bedeutet der Eintritt in die Rekrutenschule, die Verbindung mit dem familiären Umfeld zu kappen und eine neue Lebensschule zu beginnen, die von Ertüchtigung und Disziplin geprägt ist. Damit die Rekruten sich am Wochenende zu Hause erholen können, wäre eine Beurlaubung während des ganzen Wochenendes (von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 00 Uhr) begrüssenswert. Es darf nicht vergessen werden, dass zahlreiche Rekruten weit weg von ihrem Wohnort Militärdienst leisten müssen (z. B. als Jurassier im Tessin und umgekehrt). Auch wenn diese weit entfernten Einsätze eine massgebliche Rolle für den sozialen Zusammenhalt in unserem föderalistischen Land spielen, indem sie die Bevölkerung der verschiedenen Landesteile näher zusammenbringen, benachteiligen sie diejenigen, die davon betroffen sind; dies umso mehr, wenn die Beurlaubung erst am Samstagmorgen beginnt. Ein verkürztes Wochenende kann zu Müdigkeit und schlechter Laune führen und das Unfallrisiko erhöhen. Damit die Rekrutenschule gut verläuft, wäre ein vollständiges freies Wochenende angebracht.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Rekrutenschule (RS) und ihr Betrieb für die jungen Schweizerinnen und Schweizer einen grossen Einschnitt im Leben darstellen. Die eigene Freiheit und das persönliche Wohlbefinden werden zugunsten des Dienstes an der Allgemeinheit eingeschränkt. Es ist verständlich, dass dies für die jungen Wehrdienstleistenden und deren Familien belastend sein kann. Die Armee trägt diesem Umstand Rechnung und schafft Bedingungen, die der heutigen Gesellschaftsform weitestgehend entgegenkommen. Die Ausbildungsbedürfnisse der Armee dürfen letztlich aber nicht darunter leiden.</p><p>Die heutige Regelung sieht vor, dass der Wochenendurlaub in der Regel vom Samstag, 08.00 Uhr bis Sonntagabend, 24.00 Uhr dauert. Der Schulkommandant kann für besondere Leistungen einzelne Armeeangehörige frühestens ab Freitagmittag abtreten lassen (Leistungsabtreten). Wenn es die Leistung und der Dienstbetrieb zulassen, kann der Kommandant Teile des Kaders bereits am Freitagabend beurlauben. Es ist auch möglich, den Urlaub auf Freitag, 18.00 Uhr vorzuverlegen, wobei dies mit dem Verzicht auf einen wöchentlichen Ausgang kompensiert wird. Wenn am Freitagabend gearbeitet werden muss und der Urlaub am Samstag nicht vor 12.00 Uhr beginnt, kann das Einrücken auf Montag verlegt werden. Schliesslich kann der Schulkommandant je nach Dauer der RS 8 bis 13 Tage allgemeinen Urlaub anordnen, in der Regel vier zusammenhängende Tage einschliesslich Reisezeit.</p><p>Eine grundsätzliche Entlassung am Freitagabend hätte jedoch folgende Konsequenzen:</p><p>- Damit ginge der Armee, hochgerechnet auf die Dauer einer RS, eine Ausbildungszeit von rund zwei Wochen verloren. Mit der im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee geplanten generellen Verkürzung der RS von 21 auf 18 Wochen wäre die gemäss Leistungsprofil geforderte Ausbildung nicht mehr sicherzustellen.</p><p>- Die eigentliche Ausbildungstätigkeit müsste bereits am Freitagmittag abgeschlossen werden, damit die üblichen Retablierungsarbeiten vor der Entlassung in den Wochenendurlaub erledigt werden können.</p><p>- Am Donnerstagabend dürften nur noch reduzierte Nachtübungen stattfinden, denn für Fahrer, welche am Freitag in den Wochenendurlaub entlassen werden, ist die notwendige Ruhezeit einzuplanen (kein Unfallrisiko für Autofahrer).</p><p>Aus diesen Gründen ist auf eine generelle Entlassung in den Wochenendurlaub am Freitagabend zu verzichten. Die bisherige flexible Lösung soll beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Bestimmung auszuarbeiten, die vorsieht, dass am Wochenende in der Rekrutenschule keine militärischen Aktivitäten stattfinden.</p>
  • Rekrutenschule. Keine militärischen Aktivitäten am Wochenende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Volksabstimmung vom 22. September 2013 hat sich das Schweizervolk für die Beibehaltung der Wehrpflicht ausgesprochen. Dieser Entscheid gewährleistet das Weiterbestehen der Armee in ihrer derzeitigen Form mit der obligatorischen Rekrutenschule für alle jungen Männer unseres Landes im Alter von 20 Jahren. Für einen 20-jährigen oder noch jüngeren Rekruten bedeutet der Eintritt in die Rekrutenschule, die Verbindung mit dem familiären Umfeld zu kappen und eine neue Lebensschule zu beginnen, die von Ertüchtigung und Disziplin geprägt ist. Damit die Rekruten sich am Wochenende zu Hause erholen können, wäre eine Beurlaubung während des ganzen Wochenendes (von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 00 Uhr) begrüssenswert. Es darf nicht vergessen werden, dass zahlreiche Rekruten weit weg von ihrem Wohnort Militärdienst leisten müssen (z. B. als Jurassier im Tessin und umgekehrt). Auch wenn diese weit entfernten Einsätze eine massgebliche Rolle für den sozialen Zusammenhalt in unserem föderalistischen Land spielen, indem sie die Bevölkerung der verschiedenen Landesteile näher zusammenbringen, benachteiligen sie diejenigen, die davon betroffen sind; dies umso mehr, wenn die Beurlaubung erst am Samstagmorgen beginnt. Ein verkürztes Wochenende kann zu Müdigkeit und schlechter Laune führen und das Unfallrisiko erhöhen. Damit die Rekrutenschule gut verläuft, wäre ein vollständiges freies Wochenende angebracht.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Rekrutenschule (RS) und ihr Betrieb für die jungen Schweizerinnen und Schweizer einen grossen Einschnitt im Leben darstellen. Die eigene Freiheit und das persönliche Wohlbefinden werden zugunsten des Dienstes an der Allgemeinheit eingeschränkt. Es ist verständlich, dass dies für die jungen Wehrdienstleistenden und deren Familien belastend sein kann. Die Armee trägt diesem Umstand Rechnung und schafft Bedingungen, die der heutigen Gesellschaftsform weitestgehend entgegenkommen. Die Ausbildungsbedürfnisse der Armee dürfen letztlich aber nicht darunter leiden.</p><p>Die heutige Regelung sieht vor, dass der Wochenendurlaub in der Regel vom Samstag, 08.00 Uhr bis Sonntagabend, 24.00 Uhr dauert. Der Schulkommandant kann für besondere Leistungen einzelne Armeeangehörige frühestens ab Freitagmittag abtreten lassen (Leistungsabtreten). Wenn es die Leistung und der Dienstbetrieb zulassen, kann der Kommandant Teile des Kaders bereits am Freitagabend beurlauben. Es ist auch möglich, den Urlaub auf Freitag, 18.00 Uhr vorzuverlegen, wobei dies mit dem Verzicht auf einen wöchentlichen Ausgang kompensiert wird. Wenn am Freitagabend gearbeitet werden muss und der Urlaub am Samstag nicht vor 12.00 Uhr beginnt, kann das Einrücken auf Montag verlegt werden. Schliesslich kann der Schulkommandant je nach Dauer der RS 8 bis 13 Tage allgemeinen Urlaub anordnen, in der Regel vier zusammenhängende Tage einschliesslich Reisezeit.</p><p>Eine grundsätzliche Entlassung am Freitagabend hätte jedoch folgende Konsequenzen:</p><p>- Damit ginge der Armee, hochgerechnet auf die Dauer einer RS, eine Ausbildungszeit von rund zwei Wochen verloren. Mit der im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee geplanten generellen Verkürzung der RS von 21 auf 18 Wochen wäre die gemäss Leistungsprofil geforderte Ausbildung nicht mehr sicherzustellen.</p><p>- Die eigentliche Ausbildungstätigkeit müsste bereits am Freitagmittag abgeschlossen werden, damit die üblichen Retablierungsarbeiten vor der Entlassung in den Wochenendurlaub erledigt werden können.</p><p>- Am Donnerstagabend dürften nur noch reduzierte Nachtübungen stattfinden, denn für Fahrer, welche am Freitag in den Wochenendurlaub entlassen werden, ist die notwendige Ruhezeit einzuplanen (kein Unfallrisiko für Autofahrer).</p><p>Aus diesen Gründen ist auf eine generelle Entlassung in den Wochenendurlaub am Freitagabend zu verzichten. Die bisherige flexible Lösung soll beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Bestimmung auszuarbeiten, die vorsieht, dass am Wochenende in der Rekrutenschule keine militärischen Aktivitäten stattfinden.</p>
    • Rekrutenschule. Keine militärischen Aktivitäten am Wochenende

Back to List