Wird die Axpo zum nächsten Fall Swissair oder UBS?

ShortId
14.3163
Id
20143163
Updated
14.11.2025 09:07
Language
de
Title
Wird die Axpo zum nächsten Fall Swissair oder UBS?
AdditionalIndexing
66;10;Stromversorgung;Beziehungen Schweiz-EU;Kanton;Staatsgarantie;Binnenmarkt EG;Elektrizitätsindustrie;Investitionsvorhaben;bilaterales Abkommen
1
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L04K09020202, Binnenmarkt EG
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K1109010604, Investitionsvorhaben
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L06K170101060701, Stromversorgung
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, die wirtschaftlichen Herausforderungen, die in dieser Interpellation angesprochen werden, differenziert zu betrachten: Erstens gibt es Unternehmen, die aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung in Schwierigkeiten geraten sind. Zweitens leiden Stromversorger mit Wasserkraftproduktion darunter, dass die Gestehungskosten einzelner Wasserkraftwerke seit einiger Zeit höher sind als die Grosshandelspreise an der europäischen Strombörse. Deshalb ist dieser Strom im liberalisierten Markt nicht wettbewerbsfähig. Grund sind die tiefen Produktionskosten für fossile Kraftwerke, die tiefen Preise für CO2-Emissionen und der geförderte und dadurch starke Zubau von erneuerbarer Energie in Europa. Durch diese Umstände sind im aktuellen Marktumfeld Investitionen in den Zu- oder Ausbau von Grosskraftwerken unrentabel geworden. Hinzu kommt, dass sich die Verhandlungen über ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU verzögern. Insgesamt sind die Herausforderungen für die Energieversorger je nach Ausrichtung aber unterschiedlich zu gewichten.</p><p>1. Nach der Zustimmung von Volk und Ständen zur eidgenössischen Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 unterbrach die EU die technischen Gespräche im Rahmen der Verhandlungen über ein Stromabkommen mit dem Hinweis, wonach der Gesamtkontext der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU neu beurteilt werden müsse. Dadurch dürfte sich der Abschluss des Stromabkommens zeitlich verzögern. Dieser Umstand schafft kurz- und mittelfristig eine gewisse Unsicherheit, inwiefern die Schweiz sich am europäischen Strombinnenmarkt beteiligen kann und beispielsweise bei kommenden Entwicklungsschritten (z. B. Market Coupling) einbezogen wird. Für Schweizer Stromunternehmen dürften die offenen Rahmenbedingungen - neben den anderen genannten Faktoren - eine zusätzliche Herausforderung darstellen.</p><p>2. Sowohl die Axpo wie auch die anderen Schweizer Stromkonzerne sind Aktiengesellschaften, organisiert nach Schweizer Obligationenrecht. Sie sind teilweise oder vollständig im Besitz von Schweizer Kantonen oder Gemeinden. Die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Unternehmen und damit auch für die Positionierung gegenüber Risiken liegt beim Verwaltungsrat und bei der Generalversammlung der jeweiligen Unternehmen. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, auf die strategische Ausrichtung der Stromkonzerne einzuwirken. Er macht dies auch aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht.</p><p>3. Im Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen vom 30. September 2010 weist die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission das Prädikat "too big to fail" einzig den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse zu und verneint ein solches für Infrastrukturunternehmen. Obwohl Infrastrukturunternehmen systemrelevant sein können, könnte aufgrund des grossen Teils an Anlagevermögen und der in der Regel tiefen variablen Kosten eine Auffanggesellschaft das Unternehmen mit vergleichsweise geringen Problemen weiterführen. Zudem ist die Bilanzsumme der Axpo (19 Milliarden Franken) deutlich kleiner als jene der UBS (1010 Milliarden Franken) und der Credit Suisse (873 Milliarden Franken).</p><p>4. Die Verantwortung, die finanzielle Basis der Stromkonzerne zu verbessern und damit wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden, liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat bis jetzt keine Vorkehrungen für den in der Interpellation beschriebenen Fall getroffen.</p><p>5. Nachdem der Bundesrat am 30. April 2014 eine Lösung für die kontingentierte Zulassung von kroatischen Bürgerinnen und Bürgern zum Schweizer Arbeitsmarkt beschlossen und die EU am 6. Mai 2014 das institutionelle Verhandlungsmandat verabschiedet hat, können die Stromverhandlungen wieder aufgenommen werden. Der Bundesrat ist nach wie vor an einem raschen Abschluss eines bilateralen Stromabkommens interessiert. Entscheidend für den weiteren Verlauf und den Abschluss der Stromverhandlungen dürfte insbesondere sein, wie die Schweiz vor dem Hintergrund des Personenfreizügigkeitsabkommens die neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umsetzen wird. Der Bundesrat will hierzu bis im Juni 2014 ein Umsetzungskonzept ausarbeiten.</p><p>Die EU arbeitet an der Weiterentwicklung des Strombinnenmarktes. Hierzu werden technische Regeln bezüglich der Grenzbewirtschaftung aufgestellt (Networkcodes), und der grenzüberschreitende Austausch von Strom wird technisch weiterentwickelt (Market Coupling). Zudem werden Infrastrukturprojekte im gesamteuropäischen Interesse definiert, und die Zusammenarbeit der diversen relevanten Akteure wird auf europäischer Ebene gefördert. Bezüglich der Förderung von erneuerbaren Energien hat die EU-Kommission im Januar Vorschläge für die Periode nach 2020 vorgestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die EU hat beschlossen, die Verhandlungen über das Stromabkommen zu sistieren. Dieser Entscheid hat möglicherweise grosse Auswirkungen für die schweizerische Stromindustrie. Besonders betroffen ist die Axpo, die mit dem Pumpspeicherwerk Linth-Limmern eine riskante Investition tätigt. Das Pumpspeicherwerk Linth-Limmern soll dereinst die Funktion als Batterie für den europäischen Strommarkt übernehmen und die Stromversorgung mengenmässig steuern. </p><p>Der Startschuss für den neugeordneten Strombinnenmarkt in der EU fällt Anfang 2015. Es ist nicht zu erwarten, dass die EU ihre Energieversorgung so ausrichtet, dass sie ausgerechnet von jenem Land abhängig wird, das sich im Verhältnis zu Europa unklar positioniert. Damit kann die gegenwärtige Sistierung einer Weichenstellung gleichkommen, weil die EU ihre Stromstrategie allenfalls definitiv an der Schweiz vorbei entwickelt. Das wiederum würde bedeuten, dass die Axpo ihre Investitionen nicht refinanzieren und in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte.</p><p>Die Axpo ist im Besitz der Kantone. Die Axpo kann deshalb in Kürze für die Kantone und somit für die Steuerzahlenden ein finanziell beachtliches Risiko werden. Die Axpo ist aber in Bezug auf die Energieversorgung unseres Landes wohl auch "too big to fail". Damit ist auch der Bundesrat gefordert. Ich bitte ihn deshalb, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat den Entscheid der EU, die Verhandlungen über das Stromabkommen zu sistieren, in Bezug auf die wirtschaftlichen Risiken der Axpo und allenfalls weiterer Stromkonzerne ein?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über die Grundlagen für eine seriöse Risikoeinschätzung, und wie nimmt er diese vor?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr für die Stromversorgung der Schweiz ein, sollten Axpo und weitere Stromkonzerne in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten?</p><p>4. Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, um den obenbeschriebenen Fall abzuwenden?</p><p>5. Wie sieht der Bundesrat nach der Sistierung der Verhandlungen die weitere Zusammenarbeit mit der EU im Stromdossier? Wie sieht die aktuelle Stromstrategie der EU aus?</p>
  • Wird die Axpo zum nächsten Fall Swissair oder UBS?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, die wirtschaftlichen Herausforderungen, die in dieser Interpellation angesprochen werden, differenziert zu betrachten: Erstens gibt es Unternehmen, die aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung in Schwierigkeiten geraten sind. Zweitens leiden Stromversorger mit Wasserkraftproduktion darunter, dass die Gestehungskosten einzelner Wasserkraftwerke seit einiger Zeit höher sind als die Grosshandelspreise an der europäischen Strombörse. Deshalb ist dieser Strom im liberalisierten Markt nicht wettbewerbsfähig. Grund sind die tiefen Produktionskosten für fossile Kraftwerke, die tiefen Preise für CO2-Emissionen und der geförderte und dadurch starke Zubau von erneuerbarer Energie in Europa. Durch diese Umstände sind im aktuellen Marktumfeld Investitionen in den Zu- oder Ausbau von Grosskraftwerken unrentabel geworden. Hinzu kommt, dass sich die Verhandlungen über ein Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU verzögern. Insgesamt sind die Herausforderungen für die Energieversorger je nach Ausrichtung aber unterschiedlich zu gewichten.</p><p>1. Nach der Zustimmung von Volk und Ständen zur eidgenössischen Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 unterbrach die EU die technischen Gespräche im Rahmen der Verhandlungen über ein Stromabkommen mit dem Hinweis, wonach der Gesamtkontext der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU neu beurteilt werden müsse. Dadurch dürfte sich der Abschluss des Stromabkommens zeitlich verzögern. Dieser Umstand schafft kurz- und mittelfristig eine gewisse Unsicherheit, inwiefern die Schweiz sich am europäischen Strombinnenmarkt beteiligen kann und beispielsweise bei kommenden Entwicklungsschritten (z. B. Market Coupling) einbezogen wird. Für Schweizer Stromunternehmen dürften die offenen Rahmenbedingungen - neben den anderen genannten Faktoren - eine zusätzliche Herausforderung darstellen.</p><p>2. Sowohl die Axpo wie auch die anderen Schweizer Stromkonzerne sind Aktiengesellschaften, organisiert nach Schweizer Obligationenrecht. Sie sind teilweise oder vollständig im Besitz von Schweizer Kantonen oder Gemeinden. Die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Unternehmen und damit auch für die Positionierung gegenüber Risiken liegt beim Verwaltungsrat und bei der Generalversammlung der jeweiligen Unternehmen. Es ist nicht Aufgabe des Bundesrates, auf die strategische Ausrichtung der Stromkonzerne einzuwirken. Er macht dies auch aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht.</p><p>3. Im Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen vom 30. September 2010 weist die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission das Prädikat "too big to fail" einzig den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse zu und verneint ein solches für Infrastrukturunternehmen. Obwohl Infrastrukturunternehmen systemrelevant sein können, könnte aufgrund des grossen Teils an Anlagevermögen und der in der Regel tiefen variablen Kosten eine Auffanggesellschaft das Unternehmen mit vergleichsweise geringen Problemen weiterführen. Zudem ist die Bilanzsumme der Axpo (19 Milliarden Franken) deutlich kleiner als jene der UBS (1010 Milliarden Franken) und der Credit Suisse (873 Milliarden Franken).</p><p>4. Die Verantwortung, die finanzielle Basis der Stromkonzerne zu verbessern und damit wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden, liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat bis jetzt keine Vorkehrungen für den in der Interpellation beschriebenen Fall getroffen.</p><p>5. Nachdem der Bundesrat am 30. April 2014 eine Lösung für die kontingentierte Zulassung von kroatischen Bürgerinnen und Bürgern zum Schweizer Arbeitsmarkt beschlossen und die EU am 6. Mai 2014 das institutionelle Verhandlungsmandat verabschiedet hat, können die Stromverhandlungen wieder aufgenommen werden. Der Bundesrat ist nach wie vor an einem raschen Abschluss eines bilateralen Stromabkommens interessiert. Entscheidend für den weiteren Verlauf und den Abschluss der Stromverhandlungen dürfte insbesondere sein, wie die Schweiz vor dem Hintergrund des Personenfreizügigkeitsabkommens die neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umsetzen wird. Der Bundesrat will hierzu bis im Juni 2014 ein Umsetzungskonzept ausarbeiten.</p><p>Die EU arbeitet an der Weiterentwicklung des Strombinnenmarktes. Hierzu werden technische Regeln bezüglich der Grenzbewirtschaftung aufgestellt (Networkcodes), und der grenzüberschreitende Austausch von Strom wird technisch weiterentwickelt (Market Coupling). Zudem werden Infrastrukturprojekte im gesamteuropäischen Interesse definiert, und die Zusammenarbeit der diversen relevanten Akteure wird auf europäischer Ebene gefördert. Bezüglich der Förderung von erneuerbaren Energien hat die EU-Kommission im Januar Vorschläge für die Periode nach 2020 vorgestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die EU hat beschlossen, die Verhandlungen über das Stromabkommen zu sistieren. Dieser Entscheid hat möglicherweise grosse Auswirkungen für die schweizerische Stromindustrie. Besonders betroffen ist die Axpo, die mit dem Pumpspeicherwerk Linth-Limmern eine riskante Investition tätigt. Das Pumpspeicherwerk Linth-Limmern soll dereinst die Funktion als Batterie für den europäischen Strommarkt übernehmen und die Stromversorgung mengenmässig steuern. </p><p>Der Startschuss für den neugeordneten Strombinnenmarkt in der EU fällt Anfang 2015. Es ist nicht zu erwarten, dass die EU ihre Energieversorgung so ausrichtet, dass sie ausgerechnet von jenem Land abhängig wird, das sich im Verhältnis zu Europa unklar positioniert. Damit kann die gegenwärtige Sistierung einer Weichenstellung gleichkommen, weil die EU ihre Stromstrategie allenfalls definitiv an der Schweiz vorbei entwickelt. Das wiederum würde bedeuten, dass die Axpo ihre Investitionen nicht refinanzieren und in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnte.</p><p>Die Axpo ist im Besitz der Kantone. Die Axpo kann deshalb in Kürze für die Kantone und somit für die Steuerzahlenden ein finanziell beachtliches Risiko werden. Die Axpo ist aber in Bezug auf die Energieversorgung unseres Landes wohl auch "too big to fail". Damit ist auch der Bundesrat gefordert. Ich bitte ihn deshalb, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat den Entscheid der EU, die Verhandlungen über das Stromabkommen zu sistieren, in Bezug auf die wirtschaftlichen Risiken der Axpo und allenfalls weiterer Stromkonzerne ein?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über die Grundlagen für eine seriöse Risikoeinschätzung, und wie nimmt er diese vor?</p><p>3. Wie schätzt der Bundesrat die Gefahr für die Stromversorgung der Schweiz ein, sollten Axpo und weitere Stromkonzerne in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten?</p><p>4. Welche Vorkehrungen trifft der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, um den obenbeschriebenen Fall abzuwenden?</p><p>5. Wie sieht der Bundesrat nach der Sistierung der Verhandlungen die weitere Zusammenarbeit mit der EU im Stromdossier? Wie sieht die aktuelle Stromstrategie der EU aus?</p>
    • Wird die Axpo zum nächsten Fall Swissair oder UBS?

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