Schutz der Arktis

ShortId
14.3165
Id
20143165
Updated
28.07.2023 06:46
Language
de
Title
Schutz der Arktis
AdditionalIndexing
52;transnationales Unternehmen;übermässige Nutzung der Ressourcen;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Ökosystem;Meeresbodenschätze;Schutzgebiet;Rohstoff;Arktis
1
  • L05K0603010302, Arktis
  • L04K06030311, Ökosystem
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L04K06010412, Schutzgebiet
  • L06K060103010105, übermässige Nutzung der Ressourcen
  • L04K06030406, Meeresbodenschätze
  • L05K0701020407, Rohstoff
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1./4. Es besteht ein bereits beachtlicher internationaler Rechtsrahmen, an dem auch die Schweiz teilhat, der auf das Gebiet der Arktis Anwendung findet. Dieser besteht u. a. in völkerrechtlichen Übereinkommen, wie dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15) sowie anderen relevanten völkerrechtlichen Instrumenten wie der Espoo-Konvention (Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, Unece; SR 0.814.06) und dem Ospar-Übereinkommen (Übereinkommen von Oslo und Paris zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks; SR 0.814.293), welche auch auf den Schutz und die nachhaltige Ressourcennutzung in der Arktis unter der Souveränität der Anrainer Anwendung finden. Die drei genannten Übereinkommen enthalten umfassende Bestimmungen zum Schutze der Meeresumwelt. Auch im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), insbesondere durch den Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt, wird das internationale Regelwerk verdichtet und so ein Beitrag an den Schutz der Arktis geleistet. Insbesondere soll der "Polar Code", bis anhin eine Empfehlung der IMO, für zwingend anwendbar erklärt werden. Dieses Regelwerk sieht im Bereich der Pole verschärfte Vorschriften für die Seeschifffahrt vor, um dem besonders fragilen Ökosystem Rechnung zu tragen.</p><p>Die Teile des arktischen Meeresbodens und des Meeresuntergrunds, die jenseits der Bereiche nationaler Hoheitsbefugnisse liegen, haben nach dem obenerwähnten Seerechtsübereinkommen als "gemeinsames Erbe der Menschheit" einen besonderen Status. Der Internationalen Meeresbodenbehörde - die gestützt auf das Seerechtsübereinkommen geschaffen wurde - kommt die Aufgabe zu, die Bodenschätze der Tiefsee als "gemeinsames Erbe der Menschheit" zu verwalten. In der Arktis ist sie allerdings noch nicht tätig geworden. Aufgrund der von diversen Anrainerstaaten der Arktis (Dänemark, Russland, Kanada) im Rahmen des Festlandsockelregimes angestrebten Erweiterung ihrer Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) von 200 auf bis zu 350 Seemeilen könnte sich allerdings das unter keiner staatlichen Hoheit stehende Gebiet der Arktis verkleinern.</p><p>Nicht zuletzt müssen Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Arktis auch die Rechte der indigenen Bevölkerung berücksichtigen. So haben eingeborene und ortsansässige Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen eine hohe Belastung von global verfrachteten Schadstoffen wie Schwermetalle erfahren. Gegen solche Gefahren helfen nur globale Instrumente, wie etwa die 2013 unter bedeutsamer Mitwirkung der Schweiz entstandene Quecksilberkonvention.</p><p>Die Schweiz legt in ihren Interventionen Wert darauf, dass der bestehende und weiterzuentwickelnde internationale Rechtsrahmen ein hohes Schutzniveau für Mensch und Natur vorsieht.</p><p>2. Aktivitäten in der Arktis sind aufgrund der besonderen klimatischen und geografischen Umstände nicht mit solchen in unseren Breitengraden vergleichbar. Obwohl die abnehmende Eisbedeckung den Zugang erleichtert, bedürfen Eingriffe in Natur und Ökosysteme eines besonders hohen Standards bezüglich Präventions- und Schutzvorkehrungen. Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten internationalen Organisationen und Foren Massnahmen beschlossen werden, welche die besondere geografische Lage und ökologische Sensitivität berücksichtigen.</p><p>In erster Linie liegt es aber an den jeweiligen Anrainerstaaten - der überwiegende Teil des Gebiets der Arktis fällt unter ihre Souveränität -, die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der sensiblen Umwelt beim Rohstoffabbau an Land sowie im Meeresboden und im Meeresuntergrund zu treffen.</p><p>3. Wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 4 gezeigt wird, existiert ein beachtlicher internationaler Rechtsrahmen zum Schutze der Arktis, an dessen Ausarbeitung sich auch die Schweiz aktiv beteiligt. Multinational tätige Rohstoffunternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen sich an diesen international vereinbarten Rechtsrahmen halten. Der Bundesrat hat im Grundlagenbericht Rohstoffe (Grundlagenbericht Rohstoffe, Bericht der interdepartementalen Plattform Rohstoffe an den Bundesrat vom 27. März 2013) auf die Chancen und Risiken, auch bezüglich Umwelt, in der Rohstoffbranche hingewiesen und festgehalten, dass die grenzüberschreitenden Herausforderungen v. a. mit multinational abgestimmten Regelwerken anzugehen sind.</p><p>Nebst der Mitwirkung an der Ausarbeitung und Umsetzung von internationalen Abkommen engagiert sich der Bundesrat aktiv an den zahlreichen Initiativen zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR, sowie die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft usw.). Die Corporate Social Responsibility von Unternehmen beinhaltet neben sozialen immer auch Umweltaspekte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Festsetzung von Umweltschützerinnen und Umweltschützern (darunter auch eine Person aus der Schweiz) durch russische Behörden in der Arktis hat im September auch bei uns grosses mediales Interesse ausgelöst. Dabei wurde nicht nur die Menschenrechtspraxis Russlands hinterfragt, sondern vor allem auch auf die unglaublichen Entwicklungen, die sich zurzeit in der Arktis abspielen, aufmerksam gemacht: An kaum einem anderen Ort der Welt ist der Klimawandel deutlicher sichtbar als in der Arktis. Seit 1980 sind über 75 Prozent des arktischen Meereises verschwunden. Anstatt diese Katastrophe als deutliches Warnzeichen zu sehen, wollen Länder und Konzerne dort nach Öl und Gas bohren und Mineralien auf bzw. im Meeresboden ausbeuten - mit dramatischen Folgen für das dortige Ökosystem.</p><p>Vor diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, sich für den Schutz der Arktis (High Sea) einzusetzen?</p><p>2. Welche Hebel kann die Schweiz nutzen, damit Bohrungen nach Öl und Gas bzw. der Rohstoffabbau in den Meeren nördlich des Polarkreises verboten werden?</p><p>3. Als Sitzstaat vieler Rohstofffirmen und als einer der weltweit grössten Handelsplätze für Öl ist auch die Schweiz mit dem Schicksal der Arktis verbunden. In welcher Weise beabsichtigt der Bundesrat tätig zu werden, um eine Beteiligung dieser Schweizer Firmen am Raubbau an der Arktis zu verhindern?</p><p>4. Die Schweiz ist Mitglied in verschiedenen Organisationen und multilateralen Konventionen (z. B. IMO, Ospar, WTO, Gatt, Efta, Spitzbergen-Vertrag). Welche Initiativen zum Schutz der Arktis kann die Schweiz in diesen Gremien oder anderweitig einbringen?</p>
  • Schutz der Arktis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1./4. Es besteht ein bereits beachtlicher internationaler Rechtsrahmen, an dem auch die Schweiz teilhat, der auf das Gebiet der Arktis Anwendung findet. Dieser besteht u. a. in völkerrechtlichen Übereinkommen, wie dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15) sowie anderen relevanten völkerrechtlichen Instrumenten wie der Espoo-Konvention (Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, Unece; SR 0.814.06) und dem Ospar-Übereinkommen (Übereinkommen von Oslo und Paris zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks; SR 0.814.293), welche auch auf den Schutz und die nachhaltige Ressourcennutzung in der Arktis unter der Souveränität der Anrainer Anwendung finden. Die drei genannten Übereinkommen enthalten umfassende Bestimmungen zum Schutze der Meeresumwelt. Auch im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), insbesondere durch den Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt, wird das internationale Regelwerk verdichtet und so ein Beitrag an den Schutz der Arktis geleistet. Insbesondere soll der "Polar Code", bis anhin eine Empfehlung der IMO, für zwingend anwendbar erklärt werden. Dieses Regelwerk sieht im Bereich der Pole verschärfte Vorschriften für die Seeschifffahrt vor, um dem besonders fragilen Ökosystem Rechnung zu tragen.</p><p>Die Teile des arktischen Meeresbodens und des Meeresuntergrunds, die jenseits der Bereiche nationaler Hoheitsbefugnisse liegen, haben nach dem obenerwähnten Seerechtsübereinkommen als "gemeinsames Erbe der Menschheit" einen besonderen Status. Der Internationalen Meeresbodenbehörde - die gestützt auf das Seerechtsübereinkommen geschaffen wurde - kommt die Aufgabe zu, die Bodenschätze der Tiefsee als "gemeinsames Erbe der Menschheit" zu verwalten. In der Arktis ist sie allerdings noch nicht tätig geworden. Aufgrund der von diversen Anrainerstaaten der Arktis (Dänemark, Russland, Kanada) im Rahmen des Festlandsockelregimes angestrebten Erweiterung ihrer Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) von 200 auf bis zu 350 Seemeilen könnte sich allerdings das unter keiner staatlichen Hoheit stehende Gebiet der Arktis verkleinern.</p><p>Nicht zuletzt müssen Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Arktis auch die Rechte der indigenen Bevölkerung berücksichtigen. So haben eingeborene und ortsansässige Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen eine hohe Belastung von global verfrachteten Schadstoffen wie Schwermetalle erfahren. Gegen solche Gefahren helfen nur globale Instrumente, wie etwa die 2013 unter bedeutsamer Mitwirkung der Schweiz entstandene Quecksilberkonvention.</p><p>Die Schweiz legt in ihren Interventionen Wert darauf, dass der bestehende und weiterzuentwickelnde internationale Rechtsrahmen ein hohes Schutzniveau für Mensch und Natur vorsieht.</p><p>2. Aktivitäten in der Arktis sind aufgrund der besonderen klimatischen und geografischen Umstände nicht mit solchen in unseren Breitengraden vergleichbar. Obwohl die abnehmende Eisbedeckung den Zugang erleichtert, bedürfen Eingriffe in Natur und Ökosysteme eines besonders hohen Standards bezüglich Präventions- und Schutzvorkehrungen. Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten internationalen Organisationen und Foren Massnahmen beschlossen werden, welche die besondere geografische Lage und ökologische Sensitivität berücksichtigen.</p><p>In erster Linie liegt es aber an den jeweiligen Anrainerstaaten - der überwiegende Teil des Gebiets der Arktis fällt unter ihre Souveränität -, die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der sensiblen Umwelt beim Rohstoffabbau an Land sowie im Meeresboden und im Meeresuntergrund zu treffen.</p><p>3. Wie in der Antwort zu den Fragen 1 und 4 gezeigt wird, existiert ein beachtlicher internationaler Rechtsrahmen zum Schutze der Arktis, an dessen Ausarbeitung sich auch die Schweiz aktiv beteiligt. Multinational tätige Rohstoffunternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen sich an diesen international vereinbarten Rechtsrahmen halten. Der Bundesrat hat im Grundlagenbericht Rohstoffe (Grundlagenbericht Rohstoffe, Bericht der interdepartementalen Plattform Rohstoffe an den Bundesrat vom 27. März 2013) auf die Chancen und Risiken, auch bezüglich Umwelt, in der Rohstoffbranche hingewiesen und festgehalten, dass die grenzüberschreitenden Herausforderungen v. a. mit multinational abgestimmten Regelwerken anzugehen sind.</p><p>Nebst der Mitwirkung an der Ausarbeitung und Umsetzung von internationalen Abkommen engagiert sich der Bundesrat aktiv an den zahlreichen Initiativen zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR, sowie die Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft usw.). Die Corporate Social Responsibility von Unternehmen beinhaltet neben sozialen immer auch Umweltaspekte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Festsetzung von Umweltschützerinnen und Umweltschützern (darunter auch eine Person aus der Schweiz) durch russische Behörden in der Arktis hat im September auch bei uns grosses mediales Interesse ausgelöst. Dabei wurde nicht nur die Menschenrechtspraxis Russlands hinterfragt, sondern vor allem auch auf die unglaublichen Entwicklungen, die sich zurzeit in der Arktis abspielen, aufmerksam gemacht: An kaum einem anderen Ort der Welt ist der Klimawandel deutlicher sichtbar als in der Arktis. Seit 1980 sind über 75 Prozent des arktischen Meereises verschwunden. Anstatt diese Katastrophe als deutliches Warnzeichen zu sehen, wollen Länder und Konzerne dort nach Öl und Gas bohren und Mineralien auf bzw. im Meeresboden ausbeuten - mit dramatischen Folgen für das dortige Ökosystem.</p><p>Vor diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Möglichkeiten hat die Schweiz, sich für den Schutz der Arktis (High Sea) einzusetzen?</p><p>2. Welche Hebel kann die Schweiz nutzen, damit Bohrungen nach Öl und Gas bzw. der Rohstoffabbau in den Meeren nördlich des Polarkreises verboten werden?</p><p>3. Als Sitzstaat vieler Rohstofffirmen und als einer der weltweit grössten Handelsplätze für Öl ist auch die Schweiz mit dem Schicksal der Arktis verbunden. In welcher Weise beabsichtigt der Bundesrat tätig zu werden, um eine Beteiligung dieser Schweizer Firmen am Raubbau an der Arktis zu verhindern?</p><p>4. Die Schweiz ist Mitglied in verschiedenen Organisationen und multilateralen Konventionen (z. B. IMO, Ospar, WTO, Gatt, Efta, Spitzbergen-Vertrag). Welche Initiativen zum Schutz der Arktis kann die Schweiz in diesen Gremien oder anderweitig einbringen?</p>
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