Nicht-parlamentsbedingte Druckerzeugnisse des Bundes. Physische Zustellung an Parlamentsmitglieder nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch!
- ShortId
-
14.3178
- Id
-
20143178
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Nicht-parlamentsbedingte Druckerzeugnisse des Bundes. Physische Zustellung an Parlamentsmitglieder nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch!
- AdditionalIndexing
-
04;0421
- 1
-
- L03K120102, Informationspolitik
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L04K08030403, Infrastruktur der Parlamentsmitglieder
- L03K020203, amtliches Dokument
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L04K06010305, Massnahmen gegen Verschwendung
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K020217, periodische Veröffentlichung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wir Parlamentsmitglieder werden mit Druckerzeugnissen des Bundes sowie von ihm nahestehenden oder mitfinanzierten Institutionen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem parlamentarischen Betrieb haben, förmlich überschwemmt. Ein Grossteil dieser Publikationen wandert ungeöffnet bzw. ungelesen direkt in die Papierentsorgung. Dies ist ein sinnloser Verschleiss an Ressourcen, der dem modernen Handlungsprinzip der Nachhaltigkeit diametral widerspricht. </p><p>Der Bundesrat ist aufgerufen, diesem Ressourcenverschleiss auf Bundesebene Schranken zu setzen und mindestens der ungefragten Überflutung der Briefkästen von uns Parlamentariern entgegenzuwirken. Dies könnte wohl am besten dadurch erfolgen, indem den Erzeugern solcher Publikationen die Pflicht auferlegt wird, sie nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch der Empfänger physisch zu versenden. Wer sie elektronisch empfangen möchte, soll dies ausdrücklich bestimmen können, und ebenso, wer ganz darauf verzichten will.</p><p>Aber auch die Publikation solcher Erzeugnisse sollte der Bundesrat grundsätzlich einer Überprüfung unterziehen. Weniger wäre da zweifellos mehr! Dies gilt auch für die mitunter gehörig überdimensionierten Informations- und PR-Stäbe in der Bundesverwaltung und den bundesnahen Institutionen. Diese Stellen sind faktisch zum Produzieren verpflichtet, um ihre Präsenz und Budgets zu rechtfertigen.</p><p>Wir Parlamentsmitglieder sollen aber nicht auch noch automatisch zur Abnahme solcher - häufig völlig überflüssiger - Produkte verpflichtet werden!</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zustellungssystem von nicht-parlamentsbedingten periodischen Druckerzeugnissen von bundesstaatlichen Amtsstellen, von bundesnahen Institutionen sowie von vom Bund wesentlich mitfinanzierten "halbstaatlichen" Organisationen an Mitglieder der eidgenössischen Räte einer grundsätzlichen Reorganisation zu unterziehen.</p><p>Danach soll den Parlamentsmitgliedern insbesondere folgendes Wahlrecht zum Bezug solcher Druckerzeugnisse eingeräumt werden:</p><p>a. weiterhin physischer Bezug mittels Postzustellung,</p><p>b. Zustellung nur mehr auf elektronischem Weg,</p><p>c. Verzicht auf Zustellung.</p>
- Nicht-parlamentsbedingte Druckerzeugnisse des Bundes. Physische Zustellung an Parlamentsmitglieder nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wir Parlamentsmitglieder werden mit Druckerzeugnissen des Bundes sowie von ihm nahestehenden oder mitfinanzierten Institutionen, die keinen direkten Zusammenhang mit dem parlamentarischen Betrieb haben, förmlich überschwemmt. Ein Grossteil dieser Publikationen wandert ungeöffnet bzw. ungelesen direkt in die Papierentsorgung. Dies ist ein sinnloser Verschleiss an Ressourcen, der dem modernen Handlungsprinzip der Nachhaltigkeit diametral widerspricht. </p><p>Der Bundesrat ist aufgerufen, diesem Ressourcenverschleiss auf Bundesebene Schranken zu setzen und mindestens der ungefragten Überflutung der Briefkästen von uns Parlamentariern entgegenzuwirken. Dies könnte wohl am besten dadurch erfolgen, indem den Erzeugern solcher Publikationen die Pflicht auferlegt wird, sie nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch der Empfänger physisch zu versenden. Wer sie elektronisch empfangen möchte, soll dies ausdrücklich bestimmen können, und ebenso, wer ganz darauf verzichten will.</p><p>Aber auch die Publikation solcher Erzeugnisse sollte der Bundesrat grundsätzlich einer Überprüfung unterziehen. Weniger wäre da zweifellos mehr! Dies gilt auch für die mitunter gehörig überdimensionierten Informations- und PR-Stäbe in der Bundesverwaltung und den bundesnahen Institutionen. Diese Stellen sind faktisch zum Produzieren verpflichtet, um ihre Präsenz und Budgets zu rechtfertigen.</p><p>Wir Parlamentsmitglieder sollen aber nicht auch noch automatisch zur Abnahme solcher - häufig völlig überflüssiger - Produkte verpflichtet werden!</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Zustellungssystem von nicht-parlamentsbedingten periodischen Druckerzeugnissen von bundesstaatlichen Amtsstellen, von bundesnahen Institutionen sowie von vom Bund wesentlich mitfinanzierten "halbstaatlichen" Organisationen an Mitglieder der eidgenössischen Räte einer grundsätzlichen Reorganisation zu unterziehen.</p><p>Danach soll den Parlamentsmitgliedern insbesondere folgendes Wahlrecht zum Bezug solcher Druckerzeugnisse eingeräumt werden:</p><p>a. weiterhin physischer Bezug mittels Postzustellung,</p><p>b. Zustellung nur mehr auf elektronischem Weg,</p><p>c. Verzicht auf Zustellung.</p>
- Nicht-parlamentsbedingte Druckerzeugnisse des Bundes. Physische Zustellung an Parlamentsmitglieder nur mehr auf ausdrücklichen Wunsch!
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