Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt
- ShortId
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14.3182
- Id
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20143182
- Updated
-
28.07.2023 06:56
- Language
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de
- Title
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Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt
- AdditionalIndexing
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32;2831;Fremdsprache;Sprache;nationale Identität;Beziehung Bund-Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Sprachunterricht;Gesetz
- 1
-
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L05K1302010201, Fremdsprache
- L04K01060103, Sprache
- L05K0503010102, Gesetz
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08020219, nationale Identität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bundesverfassung, Sprachengesetz und Harmos-Vereinbarung schaffen heute einen komplexen Rahmen für die Festlegung der Zielsetzungen beim Sprachunterricht in der Volksschule. Es geht dabei auch um den nationalen Zusammenhalt und um Fragen der nationalen Identität. Neben der Unterrichtssprache müssen Volksschulabgänger und -abgängerinnen über ausreichende Kompetenzen in einer zweiten Landessprache sowie im Englischen verfügen. Dies ist für unser Schulsystem eine sehr hohe Herausforderung.</p><p>Mit zusätzlichen Ressourcen von Bund und Kantonen für einen massiven Ausbau des Schüler- und Lehreraustauschs, mit Möglichkeiten, Sprachunterricht in kleinen Gruppen zu gestalten, mit Massnahmen zur Förderung der Sprachkompetenzen der Lehrer und Lehrerinnen, aber auch mit Umorientierung des Unterrichts der zweiten Landessprache in Richtung einer klaren Priorisierung der praktischen Sprachfähigkeiten soll dafür gesorgt werden, dass die Ziele erreicht werden.</p><p>Zudem soll vermieden werden, dass einzelne Kantone Fakten schaffen, die eine künftige gemeinsame Lösung gesetzwidrig erschweren oder verunmöglichen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache ab der Primarschule für den Erhalt und die Stärkung des nationalen Zusammenhalts wichtig ist. Er hat dies bereits mehrfach erklärt (siehe Antworten auf die Interpellationen Reynard 13.4079, Comte 14.3153, Levrat 14.3287 und während der Fragestunde zu den Fragen 14.5032, 14.5055 und 14.5145).</p><p>Der Bundesrat verfolgt die laufenden Diskussionen auf kantonaler Ebene aufmerksam. Er stellt fest, dass seit der Annahme des Modells des Unterrichts einer zweiten Landessprache und von Englisch ab der Primarschule keine definitive Entscheidung einer Kantonsregierung oder eines Kantonsparlamentes getroffen wurde, welche dieses Modell infrage stellen würde. Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu handeln.</p><p>Die Kantone befinden sich derzeit in einem wichtigen Harmonisierungsprozess, über den sie 2015 Bilanz ziehen werden. Der Bundesrat wartet die Resultate dieser Bilanz über die Harmonisierung der Ziele ab, welche auch den Sprachunterricht beinhaltet. Er hält an seiner Ansicht fest, dass kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden würden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass sich der Bund gestützt auf das Sprachengesetz (SR 441.1) und die zugehörige Verordnung (SR 441.11) bereits für die Förderung des Unterrichts der Landessprachen und für den schulischen Austausch einsetzt. Der Bund stellt dafür umfangreiche finanzielle Mittel bereit, und das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat im Rahmen der Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-2019 vorschlagen, diese Massnahmen zu verstärken. Dasselbe gilt für die Unterstützung des kulturellen Austausches zwischen den Sprachregionen gemäss dem Kulturförderungsgesetz (SR 442.1).</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass 2015 abgewartet werden muss, bevor eine Bilanz gezogen wird. Erst danach wird er beurteilen können, ob die Situation ein koordinierendes Eingreifen des Bundes in die Schulhoheit der Kantone rechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen die notwendigen Massnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die in der Bundesverfassung festgelegten Koordinationsziele erreicht werden können. Besonders wichtig erscheint in diesem Zusammenhang das Erreichen der in Artikel 15 Absatz 3 des Sprachengesetzes festgelegten Spracherwerbsziele. Gemäss diesem müssen alle Volksschulabgänger einer zweiten Landessprache mächtig sein. Dies gehört zu den Kompetenzen, welche im Rahmen der Harmos-Vereinbarung von bereits 15 Kantonen mit über drei Vierteln der Schweizer Bevölkerung angestrebt werden. Der Bundesrat verstärkt die Förderung der verschiedenen Mittel, Ressourcen und Programmen, die das Erreichen der Ziele erleichtern. Er sorgt für die Vermeidung kantonaler Entscheide, die das Erreichen dieser Ziele durch die Schaffung widerrechtlicher vollendeter Tatsachen grundsätzlich gefährden.</p>
- Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bundesverfassung, Sprachengesetz und Harmos-Vereinbarung schaffen heute einen komplexen Rahmen für die Festlegung der Zielsetzungen beim Sprachunterricht in der Volksschule. Es geht dabei auch um den nationalen Zusammenhalt und um Fragen der nationalen Identität. Neben der Unterrichtssprache müssen Volksschulabgänger und -abgängerinnen über ausreichende Kompetenzen in einer zweiten Landessprache sowie im Englischen verfügen. Dies ist für unser Schulsystem eine sehr hohe Herausforderung.</p><p>Mit zusätzlichen Ressourcen von Bund und Kantonen für einen massiven Ausbau des Schüler- und Lehreraustauschs, mit Möglichkeiten, Sprachunterricht in kleinen Gruppen zu gestalten, mit Massnahmen zur Förderung der Sprachkompetenzen der Lehrer und Lehrerinnen, aber auch mit Umorientierung des Unterrichts der zweiten Landessprache in Richtung einer klaren Priorisierung der praktischen Sprachfähigkeiten soll dafür gesorgt werden, dass die Ziele erreicht werden.</p><p>Zudem soll vermieden werden, dass einzelne Kantone Fakten schaffen, die eine künftige gemeinsame Lösung gesetzwidrig erschweren oder verunmöglichen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass der Unterricht einer zweiten Landessprache ab der Primarschule für den Erhalt und die Stärkung des nationalen Zusammenhalts wichtig ist. Er hat dies bereits mehrfach erklärt (siehe Antworten auf die Interpellationen Reynard 13.4079, Comte 14.3153, Levrat 14.3287 und während der Fragestunde zu den Fragen 14.5032, 14.5055 und 14.5145).</p><p>Der Bundesrat verfolgt die laufenden Diskussionen auf kantonaler Ebene aufmerksam. Er stellt fest, dass seit der Annahme des Modells des Unterrichts einer zweiten Landessprache und von Englisch ab der Primarschule keine definitive Entscheidung einer Kantonsregierung oder eines Kantonsparlamentes getroffen wurde, welche dieses Modell infrage stellen würde. Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu handeln.</p><p>Die Kantone befinden sich derzeit in einem wichtigen Harmonisierungsprozess, über den sie 2015 Bilanz ziehen werden. Der Bundesrat wartet die Resultate dieser Bilanz über die Harmonisierung der Ziele ab, welche auch den Sprachunterricht beinhaltet. Er hält an seiner Ansicht fest, dass kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden würden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass sich der Bund gestützt auf das Sprachengesetz (SR 441.1) und die zugehörige Verordnung (SR 441.11) bereits für die Förderung des Unterrichts der Landessprachen und für den schulischen Austausch einsetzt. Der Bund stellt dafür umfangreiche finanzielle Mittel bereit, und das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat im Rahmen der Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-2019 vorschlagen, diese Massnahmen zu verstärken. Dasselbe gilt für die Unterstützung des kulturellen Austausches zwischen den Sprachregionen gemäss dem Kulturförderungsgesetz (SR 442.1).</p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass 2015 abgewartet werden muss, bevor eine Bilanz gezogen wird. Erst danach wird er beurteilen können, ob die Situation ein koordinierendes Eingreifen des Bundes in die Schulhoheit der Kantone rechtfertigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen die notwendigen Massnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die in der Bundesverfassung festgelegten Koordinationsziele erreicht werden können. Besonders wichtig erscheint in diesem Zusammenhang das Erreichen der in Artikel 15 Absatz 3 des Sprachengesetzes festgelegten Spracherwerbsziele. Gemäss diesem müssen alle Volksschulabgänger einer zweiten Landessprache mächtig sein. Dies gehört zu den Kompetenzen, welche im Rahmen der Harmos-Vereinbarung von bereits 15 Kantonen mit über drei Vierteln der Schweizer Bevölkerung angestrebt werden. Der Bundesrat verstärkt die Förderung der verschiedenen Mittel, Ressourcen und Programmen, die das Erreichen der Ziele erleichtern. Er sorgt für die Vermeidung kantonaler Entscheide, die das Erreichen dieser Ziele durch die Schaffung widerrechtlicher vollendeter Tatsachen grundsätzlich gefährden.</p>
- Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt
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