Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 und Grenzgänger

ShortId
14.3199
Id
20143199
Updated
28.07.2023 06:52
Language
de
Title
Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 und Grenzgänger
AdditionalIndexing
15;Volksinitiative;Grenzgänger/in;Arbeitskräftebedarf;Kanton;Einwanderung;Ausländerkontingent;Grenzgebiet
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K08010204, Volksinitiative
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Volk und Stände haben die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 angenommen und sich damit für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik ausgesprochen. Die neuen Verfassungsbestimmungen verpflichten den Bundesrat und das Parlament, innert dreier Jahre ein neues Zulassungssystem zur Beschränkung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente einzuführen, die für sämtliche Ausländerkategorien unter Einbezug der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten werden.</p><p>Der Bundesrat hat den Auftrag des Souveräns zur Kenntnis genommen und die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen umgehend an die Hand genommen. So wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten sowie dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Es wird eine Gesetzesvorlage folgen und bis Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt. Im Rahmen dieser Arbeiten wird sich der Bundesrat auch mit der Grenzgängerproblematik befassen.</p><p>Im Übrigen ist eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und der Gemeinden geschaffen worden, die die Arbeiten zur Umsetzung des Verfassungstextes begleiten soll. Auch in diesem Zusammenhang wird die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger erörtert werden.</p><p>Die interessierten Kreise und die Kantone werden darüber hinaus auch im Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesvorlage, die in der zweiten Jahreshälfte folgen wird, zur zukünftigen Regelung des Grenzgängerstatus Stellung nehmen können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger den jährlichen Kontingenten, wie sie der neue Artikel 121a der Bundesverfassung vorsieht, unterstellt sein?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um bei der Festlegung der jährlichen Kontingente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger die besonderen Bedürfnisse von Grenzkantonen wie Genf oder Waadt zu berücksichtigen?</p><p>Mit der Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung", die wieder Kontingente für Ausländerinnen und Ausländer einführt, hat man das Prinzip des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer eingeführt. Artikel 121a der Bundesverfassung hält fest, dass die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten sind. Nach dem Willen des Initiativkomitees muss die Kontingentierung für alle migrierenden Personen gelten, also auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (die per Definition keine Migrantinnen und Migranten sind).</p><p>Zahlreiche Zweige der Schweizer Wirtschaft kommen ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland nicht aus. In Genf und im Kanton Waadt ist die Arbeitskraft der Grenzgängerinnen und Grenzgänger für die Dynamik der Hotellerie, des Baugewerbes, der Informatik und vor allem des Gesundheitswesens unentbehrlich. Die Spitäler werden die Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei ihnen arbeiten, schlichtweg nicht abweisen. Auf unvernünftige Weise eine Höchstgrenze für die Einwanderung festzulegen schadet nicht nur den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz, sondern auch dem guten Funktionieren unseres Gesundheitssystems.</p>
  • Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 und Grenzgänger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Volk und Stände haben die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" am 9. Februar 2014 angenommen und sich damit für einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik ausgesprochen. Die neuen Verfassungsbestimmungen verpflichten den Bundesrat und das Parlament, innert dreier Jahre ein neues Zulassungssystem zur Beschränkung der Zuwanderung durch Höchstzahlen und Kontingente einzuführen, die für sämtliche Ausländerkategorien unter Einbezug der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten werden.</p><p>Der Bundesrat hat den Auftrag des Souveräns zur Kenntnis genommen und die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen umgehend an die Hand genommen. So wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten sowie dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Es wird eine Gesetzesvorlage folgen und bis Ende Jahr in die Vernehmlassung geschickt. Im Rahmen dieser Arbeiten wird sich der Bundesrat auch mit der Grenzgängerproblematik befassen.</p><p>Im Übrigen ist eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und der Gemeinden geschaffen worden, die die Arbeiten zur Umsetzung des Verfassungstextes begleiten soll. Auch in diesem Zusammenhang wird die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger erörtert werden.</p><p>Die interessierten Kreise und die Kantone werden darüber hinaus auch im Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesvorlage, die in der zweiten Jahreshälfte folgen wird, zur zukünftigen Regelung des Grenzgängerstatus Stellung nehmen können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Werden Grenzgängerinnen und Grenzgänger den jährlichen Kontingenten, wie sie der neue Artikel 121a der Bundesverfassung vorsieht, unterstellt sein?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um bei der Festlegung der jährlichen Kontingente für Grenzgängerinnen und Grenzgänger die besonderen Bedürfnisse von Grenzkantonen wie Genf oder Waadt zu berücksichtigen?</p><p>Mit der Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung", die wieder Kontingente für Ausländerinnen und Ausländer einführt, hat man das Prinzip des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer eingeführt. Artikel 121a der Bundesverfassung hält fest, dass die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten sind. Nach dem Willen des Initiativkomitees muss die Kontingentierung für alle migrierenden Personen gelten, also auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (die per Definition keine Migrantinnen und Migranten sind).</p><p>Zahlreiche Zweige der Schweizer Wirtschaft kommen ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland nicht aus. In Genf und im Kanton Waadt ist die Arbeitskraft der Grenzgängerinnen und Grenzgänger für die Dynamik der Hotellerie, des Baugewerbes, der Informatik und vor allem des Gesundheitswesens unentbehrlich. Die Spitäler werden die Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei ihnen arbeiten, schlichtweg nicht abweisen. Auf unvernünftige Weise eine Höchstgrenze für die Einwanderung festzulegen schadet nicht nur den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz, sondern auch dem guten Funktionieren unseres Gesundheitssystems.</p>
    • Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 und Grenzgänger

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