Neuer Verfassungsartikel 121a. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- ShortId
-
14.3200
- Id
-
20143200
- Updated
-
25.06.2025 00:07
- Language
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de
- Title
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Neuer Verfassungsartikel 121a. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- AdditionalIndexing
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15;12;2811;nationales Recht;Volksinitiative;Einwanderung;internationales Abkommen;Vollzug von Beschlüssen;Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht;Interessenkonflikt;Ausländerkontingent
- 1
-
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
- L04K05030205, nationales Recht
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L04K01080303, Einwanderung
- L04K08010204, Volksinitiative
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat die Schweiz in eine schwierige Lage gebracht. Abgesehen von Problemen der Vereinbarkeit von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) mit gewissen zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (vgl. Botschaft 12.098, S. 298ff.), ist auch dessen Vereinbarkeit mit weiteren völkerrechtlichen Instrumenten problematisch. Indem der Verfassungsartikel Einwanderungsquoten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens vorsieht, verstösst er, wie es scheint, gemäss mehreren Expertinnen und Experten gegen zahlreiche internationale Verträge, die die Schweiz mit anderen Staaten, internationalen Organisationen und weiteren Völkerrechtssubjekten abgeschlossen hat. Insbesondere sind sämtliche Sitzabkommen zwischen der Schweiz und den internationalen Organisationen, die hier, vor allem in Genf, ansässig sind, betroffen. Dies gilt nicht nur für das Abkommen mit der Uno von 1946, das die Beamtinnen und Beamten der Uno sowie ihre Familien von allen einschränkenden Massnahmen mit Bezug auf die Einwanderung befreit, sondern auch für die Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation, der Weltgesundheitsorganisation, der Weltorganisation für Meteorologie, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, dem Weltpostverein und der Internationalen Fernmeldeunion. Dem neuen Verfassungsartikel gemäss müssen Verträge, die der Quotenregelung widersprechen, innerhalb von drei Jahren neu verhandelt und angepasst werden.</p><p>Die erwähnten Abkommen spielen für die Menschenrechte und für das internationale Genf eine sehr wichtige Rolle. Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft nicht ausdrücklich zur Vereinbarkeit der neuen Verfassungsnorm mit diesen spezifischen Abkommen geäussert. Deshalb ist es wichtig, eine vollständige Zusammenstellung derjenigen internationalen Verträge zu erarbeiten, die Artikel 121a BV widersprechen.</p>
- <p>Aufgrund der neuen Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) ist zu prüfen, ob u. a. die im Postulat aufgeführten völkerrechtlichen Verträge Artikel 121a BV widersprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine vollständige Zusammenstellung der internationalen Verträge vorzulegen, die zur Wiedereinführung von Einwanderungsquoten, wie sie im neuen Artikel 121a der Bundesverfassung vorgesehen sind, im Widerspruch stehen. Er soll zudem beurteilen, wie sich die Abstimmung vom 9. Februar 2014 auf die Schweiz als Gaststaat zahlreicher internationaler Organisationen auswirkt.</p>
- Neuer Verfassungsartikel 121a. Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat die Schweiz in eine schwierige Lage gebracht. Abgesehen von Problemen der Vereinbarkeit von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) mit gewissen zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (vgl. Botschaft 12.098, S. 298ff.), ist auch dessen Vereinbarkeit mit weiteren völkerrechtlichen Instrumenten problematisch. Indem der Verfassungsartikel Einwanderungsquoten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens vorsieht, verstösst er, wie es scheint, gemäss mehreren Expertinnen und Experten gegen zahlreiche internationale Verträge, die die Schweiz mit anderen Staaten, internationalen Organisationen und weiteren Völkerrechtssubjekten abgeschlossen hat. Insbesondere sind sämtliche Sitzabkommen zwischen der Schweiz und den internationalen Organisationen, die hier, vor allem in Genf, ansässig sind, betroffen. Dies gilt nicht nur für das Abkommen mit der Uno von 1946, das die Beamtinnen und Beamten der Uno sowie ihre Familien von allen einschränkenden Massnahmen mit Bezug auf die Einwanderung befreit, sondern auch für die Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation, der Weltgesundheitsorganisation, der Weltorganisation für Meteorologie, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, dem Weltpostverein und der Internationalen Fernmeldeunion. Dem neuen Verfassungsartikel gemäss müssen Verträge, die der Quotenregelung widersprechen, innerhalb von drei Jahren neu verhandelt und angepasst werden.</p><p>Die erwähnten Abkommen spielen für die Menschenrechte und für das internationale Genf eine sehr wichtige Rolle. Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft nicht ausdrücklich zur Vereinbarkeit der neuen Verfassungsnorm mit diesen spezifischen Abkommen geäussert. Deshalb ist es wichtig, eine vollständige Zusammenstellung derjenigen internationalen Verträge zu erarbeiten, die Artikel 121a BV widersprechen.</p>
- <p>Aufgrund der neuen Bestimmungen der Bundesverfassung (BV) ist zu prüfen, ob u. a. die im Postulat aufgeführten völkerrechtlichen Verträge Artikel 121a BV widersprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine vollständige Zusammenstellung der internationalen Verträge vorzulegen, die zur Wiedereinführung von Einwanderungsquoten, wie sie im neuen Artikel 121a der Bundesverfassung vorgesehen sind, im Widerspruch stehen. Er soll zudem beurteilen, wie sich die Abstimmung vom 9. Februar 2014 auf die Schweiz als Gaststaat zahlreicher internationaler Organisationen auswirkt.</p>
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