Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Wohneigentumsförderungsverordnung

ShortId
14.3210
Id
20143210
Updated
25.06.2025 00:26
Language
de
Title
Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Wohneigentumsförderungsverordnung
AdditionalIndexing
28;2846;Rückzahlung;Berufliche Vorsorge;Wohneigentum;Kapitaltransaktion
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K1106020108, Kapitaltransaktion
  • L05K1104030103, Rückzahlung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zur Finanzierung von Wohneigentum können bekanntlich Gelder aus der beruflichen Vorsorge vorbezogen werden. Mit dem Vorbezug von Vorsorgegeldern geht eine Schmälerung des Vorsorgeschutzes einher. Dies ist aus sozialpolitischer Sicht nicht unproblematisch.</p><p>Deshalb soll die Rückzahlung vorbezogener Vorsorgegelder zur Wiederherstellung des vollen Vorsorgeschutzes erleichtert und gefördert werden. Der in Artikel 7 Absatz 1 WEFV festgelegte Mindestrückzahlungsbetrag von 20 000 Franken kann dabei eine zu hohe Schwelle sein. Insbesondere für Versicherte mit bescheidenem Einkommen kann ein deutlich reduzierter Mindestrückzahlungsbetrag zu einer erleichterten Rückzahlung und damit Wiederherstellung des vollen Vorsorgeschutzes führen.</p><p>Aufgrund automatisierter und informatisierter Verfahren bei den Vorsorgeeinrichtungen und Steuerverwaltungen ist eine Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages administrativ ohne Weiteres zu bewältigen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine direkte Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV; SR 831.411) zu prüfen bzw. zu prüfen, ob den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen die Kompetenz eingeräumt werden soll, eine entsprechende Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages in ihren Reglementen vorsehen zu können.</p>
  • Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Wohneigentumsförderungsverordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Finanzierung von Wohneigentum können bekanntlich Gelder aus der beruflichen Vorsorge vorbezogen werden. Mit dem Vorbezug von Vorsorgegeldern geht eine Schmälerung des Vorsorgeschutzes einher. Dies ist aus sozialpolitischer Sicht nicht unproblematisch.</p><p>Deshalb soll die Rückzahlung vorbezogener Vorsorgegelder zur Wiederherstellung des vollen Vorsorgeschutzes erleichtert und gefördert werden. Der in Artikel 7 Absatz 1 WEFV festgelegte Mindestrückzahlungsbetrag von 20 000 Franken kann dabei eine zu hohe Schwelle sein. Insbesondere für Versicherte mit bescheidenem Einkommen kann ein deutlich reduzierter Mindestrückzahlungsbetrag zu einer erleichterten Rückzahlung und damit Wiederherstellung des vollen Vorsorgeschutzes führen.</p><p>Aufgrund automatisierter und informatisierter Verfahren bei den Vorsorgeeinrichtungen und Steuerverwaltungen ist eine Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages administrativ ohne Weiteres zu bewältigen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine direkte Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV; SR 831.411) zu prüfen bzw. zu prüfen, ob den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen die Kompetenz eingeräumt werden soll, eine entsprechende Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages in ihren Reglementen vorsehen zu können.</p>
    • Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Wohneigentumsförderungsverordnung

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