Wann ist der Bericht über die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs für Eltern von schwerkranken Kindern zu erwarten?
- ShortId
-
14.3212
- Id
-
20143212
- Updated
-
28.07.2023 06:47
- Language
-
de
- Title
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Wann ist der Bericht über die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs für Eltern von schwerkranken Kindern zu erwarten?
- AdditionalIndexing
-
28;Krankheitsurlaub;Bericht;Taggeld;Krankheit;bezahlter Urlaub;Kind;Kinderbetreuung;Vollzug von Beschlüssen;soziale Betreuung;Prioritätensetzung;mitarbeitende/r Familienangehörige/r;Erziehungsurlaub
- 1
-
- L05K0107010205, Kind
- L03K010501, Krankheit
- L07K07020503020301, bezahlter Urlaub
- L06K111001130401, Taggeld
- L04K01040301, Erziehungsurlaub
- L04K01040302, Krankheitsurlaub
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L03K020206, Bericht
- L04K01040406, soziale Betreuung
- L05K0702020113, mitarbeitende/r Familienangehörige/r
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L06K080701050101, Prioritätensetzung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1./2. Der Bundesrat nimmt die Probleme, die Eltern schwerkranker Kinder insbesondere bei Erwerbstätigkeit erleben, sehr ernst. Trotzdem mussten die Arbeiten im Bereich der Angehörigenpflege angesichts der verschiedenen Initiativen und Projekte auf diesem Gebiet koordiniert werden. Zunächst hat das Eidgenössische Departement des Innern gestützt auf einen Auftrag des Bundesrates vom 26. Juni 2011 eine interdepartementale Arbeitsgruppe geschaffen, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege unterbreiten soll. Das "Work and Care" genannte und vom Bundesamt für Gesundheit geleitete Projekt wies - bezüglich der Problematik und der vorgeschlagenen Massnahmen - klare Überschneidungen mit dem Postulat Seydoux 09.4199 auf. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Arbeiten zu den beiden Berichten zur Gewährleistung einer umfassenden Kohärenz zu koordinieren. Dadurch konnten auch Synergien geschaffen werden, namentlich bei der Befragung der Akteure der Arbeitswelt, des Gesundheits- und des Sozialwesens und ihrem breiteren Einbezug in die Überlegungen zu diesem Thema.</p><p>In einem zweiten Schritt musste den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Rechnung getragen werden, die in der Zwischenzeit zu diesem Thema eingereicht worden waren. Insbesondere durch das Postulat SGK-N 13.3366 (11.411), "Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige", ist die Fragestellung für das Projekt "Work and Care" deutlich erweitert worden. Gemäss diesem Postulat sind Massnahmen für einen dringlich notwendigen Urlaub zur Pflege und Betreuung von Angehörigen zu prüfen (Ziff. 2.2 des Postulatse), wobei sowohl Erwachsene als auch Minderjährige, namentlich von den Eltern gepflegte Kinder, als Angehörige in Pflege gelten sollen. Schliesslich haben die SGK-N und die SGK-S am 15. August 2013 bzw. 10. Januar 2014 der parlamentarischen Initiative Joder 12.470, "Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden", Folge gegeben. Diese muss im Rahmen der Arbeiten zum Postulat der SGK-N 13.3366 (11.411) behandelt werden.</p><p>Ende 2013 wurde entschieden, die Antwort auf das Postulat Seydoux 09.4199 in den Bericht zum Postulat der SGK-N 13.3366 (11.411) zu integrieren. Ausschlaggebend dafür war, neben den gemeinsam zu behandelnden Fragen, die Notwendigkeit, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen und eine umfassende Kohärenz zu gewährleisten. Auch hier konnten Synergien geschaffen werden. So konnten weiterführende Studien durchgeführt werden, um den Umfang der notwendigen Abwesenheiten vom Arbeitsplatz von Eltern mit schwerkranken Kindern genauer abzuklären. Die in der Schweiz zurzeit lückenhafte Datenlage auf diesem Gebiet konnte so verbessert werden.</p><p>Da der Bericht in Erfüllung des Postulates der SGK-N (13.3366 11.411) bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden soll, würde eine vordringliche Behandlung des Themas der Pflege schwerkranker Kinder durch ihre erwerbstätigen Eltern keine grossen Vorteile bieten und zu Problemen in Bezug auf die Koordination und die Kohärenz führen. Bei einer vordringlichen Behandlung müsste nämlich vor der Erstellung des allgemeinen Berichtes zur gesamten Thematik ein Bericht zu einem spezifischen Punkt erstellt werden. Durch die Verabschiedung eines einzigen Berichtes kann der Bundesrat ausserdem Ziffer 65 der Legislaturplanung 2011-2015, "Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege (work-care)", in einem Bericht abdecken (Art. 18 des Bundesbeschlusses vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung 2011-2015, BBl 2012<b></b>7155).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 2. März 2010 hat der Ständerat ein Postulat vom 10. Dezember 2009 angenommen (09.4199). Mit diesem wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die mögliche Ergänzung unseres Sozialversicherungssystems um einen ausreichend langen bezahlten Urlaub für den Elternteil, der sich um ein schwerkrankes Kind kümmert. Vorgeschlagen wird im Postulat ein System mit Tagessätzen, dessen Einzelheiten näher zu spezifizieren wären und von dem der eine oder der andere Elternteil einer Familie profitieren könnte, die sich in einer finanziell schwierigen oder unsicheren Situation befindet.</p><p>Mittlerweile befasst sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Work and Care", in der drei Ämter von drei Departementen (BJ, BSV und Seco) vertreten sind, mit einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, die ganz allgemein die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege betreffen. Arbeiten zu parlamentarischen Initiativen bezüglich der Betreuung erwachsener Personen wurden in der Zwischenzeit mit einbezogen. Doch es hätte auch ein unabhängiger Bericht zum Postulat 09.4199 erarbeitet werden müssen. Dieser wurde zuerst für das erste Quartal 2013, dann für Sommer 2013 angekündigt. </p><p>Eltern von schwerkranken Kindern warten noch immer auf den versprochenen Bericht und entsprechende Denkanstösse.</p><p>Ich möchte betonen, dass Eltern schwerkranker Kinder sich in einer ganz anderen Situation befinden als Personen, die Erwachsene betreuen. Für eine förderliche Entwicklung des Zustands eines schwerkranken Kindes ist es nämlich sehr wichtig, dass die Eltern an dessen Seite sein und ihm die notwendige liebevolle Zuneigung und moralische Unterstützung geben können. Dauert die schwere Krankheit lange, können die wirtschaftlichen Folgen für Familien, die sich in einer schwierigen Situation befinden und bei denen ein Elternteil eine bezahlte Tätigkeit aufgeben muss, katastrophal sein. Das geltende Recht bietet den betroffenen Familien keinen ausreichenden Schutz. Damit diese Familien nicht doppelt vom Schicksal bestraft werden, muss das Recht angepasst werden.</p><p>In mehreren OECD-Ländern gibt es die Möglichkeit eines Urlaubs zur Betreuung von Angehörigen, von der sich die Schweiz inspirieren lassen könnte.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Frage eines verlängerten Urlaubs zur Betreuung von schwerkranken Kindern vordringlich zu behandeln?</p><p>2. Wann werden der Bericht zum Postulat 09.4199 und die entsprechenden Denkanstösse endlich verfügbar sein?</p>
- Wann ist der Bericht über die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs für Eltern von schwerkranken Kindern zu erwarten?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Der Bundesrat nimmt die Probleme, die Eltern schwerkranker Kinder insbesondere bei Erwerbstätigkeit erleben, sehr ernst. Trotzdem mussten die Arbeiten im Bereich der Angehörigenpflege angesichts der verschiedenen Initiativen und Projekte auf diesem Gebiet koordiniert werden. Zunächst hat das Eidgenössische Departement des Innern gestützt auf einen Auftrag des Bundesrates vom 26. Juni 2011 eine interdepartementale Arbeitsgruppe geschaffen, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege unterbreiten soll. Das "Work and Care" genannte und vom Bundesamt für Gesundheit geleitete Projekt wies - bezüglich der Problematik und der vorgeschlagenen Massnahmen - klare Überschneidungen mit dem Postulat Seydoux 09.4199 auf. Aus diesem Grund wurde entschieden, die Arbeiten zu den beiden Berichten zur Gewährleistung einer umfassenden Kohärenz zu koordinieren. Dadurch konnten auch Synergien geschaffen werden, namentlich bei der Befragung der Akteure der Arbeitswelt, des Gesundheits- und des Sozialwesens und ihrem breiteren Einbezug in die Überlegungen zu diesem Thema.</p><p>In einem zweiten Schritt musste den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Rechnung getragen werden, die in der Zwischenzeit zu diesem Thema eingereicht worden waren. Insbesondere durch das Postulat SGK-N 13.3366 (11.411), "Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige", ist die Fragestellung für das Projekt "Work and Care" deutlich erweitert worden. Gemäss diesem Postulat sind Massnahmen für einen dringlich notwendigen Urlaub zur Pflege und Betreuung von Angehörigen zu prüfen (Ziff. 2.2 des Postulatse), wobei sowohl Erwachsene als auch Minderjährige, namentlich von den Eltern gepflegte Kinder, als Angehörige in Pflege gelten sollen. Schliesslich haben die SGK-N und die SGK-S am 15. August 2013 bzw. 10. Januar 2014 der parlamentarischen Initiative Joder 12.470, "Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden", Folge gegeben. Diese muss im Rahmen der Arbeiten zum Postulat der SGK-N 13.3366 (11.411) behandelt werden.</p><p>Ende 2013 wurde entschieden, die Antwort auf das Postulat Seydoux 09.4199 in den Bericht zum Postulat der SGK-N 13.3366 (11.411) zu integrieren. Ausschlaggebend dafür war, neben den gemeinsam zu behandelnden Fragen, die Notwendigkeit, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen und eine umfassende Kohärenz zu gewährleisten. Auch hier konnten Synergien geschaffen werden. So konnten weiterführende Studien durchgeführt werden, um den Umfang der notwendigen Abwesenheiten vom Arbeitsplatz von Eltern mit schwerkranken Kindern genauer abzuklären. Die in der Schweiz zurzeit lückenhafte Datenlage auf diesem Gebiet konnte so verbessert werden.</p><p>Da der Bericht in Erfüllung des Postulates der SGK-N (13.3366 11.411) bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden soll, würde eine vordringliche Behandlung des Themas der Pflege schwerkranker Kinder durch ihre erwerbstätigen Eltern keine grossen Vorteile bieten und zu Problemen in Bezug auf die Koordination und die Kohärenz führen. Bei einer vordringlichen Behandlung müsste nämlich vor der Erstellung des allgemeinen Berichtes zur gesamten Thematik ein Bericht zu einem spezifischen Punkt erstellt werden. Durch die Verabschiedung eines einzigen Berichtes kann der Bundesrat ausserdem Ziffer 65 der Legislaturplanung 2011-2015, "Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege (work-care)", in einem Bericht abdecken (Art. 18 des Bundesbeschlusses vom 15. Juni 2012 über die Legislaturplanung 2011-2015, BBl 2012<b></b>7155).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 2. März 2010 hat der Ständerat ein Postulat vom 10. Dezember 2009 angenommen (09.4199). Mit diesem wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die mögliche Ergänzung unseres Sozialversicherungssystems um einen ausreichend langen bezahlten Urlaub für den Elternteil, der sich um ein schwerkrankes Kind kümmert. Vorgeschlagen wird im Postulat ein System mit Tagessätzen, dessen Einzelheiten näher zu spezifizieren wären und von dem der eine oder der andere Elternteil einer Familie profitieren könnte, die sich in einer finanziell schwierigen oder unsicheren Situation befindet.</p><p>Mittlerweile befasst sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Work and Care", in der drei Ämter von drei Departementen (BJ, BSV und Seco) vertreten sind, mit einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, die ganz allgemein die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege betreffen. Arbeiten zu parlamentarischen Initiativen bezüglich der Betreuung erwachsener Personen wurden in der Zwischenzeit mit einbezogen. Doch es hätte auch ein unabhängiger Bericht zum Postulat 09.4199 erarbeitet werden müssen. Dieser wurde zuerst für das erste Quartal 2013, dann für Sommer 2013 angekündigt. </p><p>Eltern von schwerkranken Kindern warten noch immer auf den versprochenen Bericht und entsprechende Denkanstösse.</p><p>Ich möchte betonen, dass Eltern schwerkranker Kinder sich in einer ganz anderen Situation befinden als Personen, die Erwachsene betreuen. Für eine förderliche Entwicklung des Zustands eines schwerkranken Kindes ist es nämlich sehr wichtig, dass die Eltern an dessen Seite sein und ihm die notwendige liebevolle Zuneigung und moralische Unterstützung geben können. Dauert die schwere Krankheit lange, können die wirtschaftlichen Folgen für Familien, die sich in einer schwierigen Situation befinden und bei denen ein Elternteil eine bezahlte Tätigkeit aufgeben muss, katastrophal sein. Das geltende Recht bietet den betroffenen Familien keinen ausreichenden Schutz. Damit diese Familien nicht doppelt vom Schicksal bestraft werden, muss das Recht angepasst werden.</p><p>In mehreren OECD-Ländern gibt es die Möglichkeit eines Urlaubs zur Betreuung von Angehörigen, von der sich die Schweiz inspirieren lassen könnte.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Frage eines verlängerten Urlaubs zur Betreuung von schwerkranken Kindern vordringlich zu behandeln?</p><p>2. Wann werden der Bericht zum Postulat 09.4199 und die entsprechenden Denkanstösse endlich verfügbar sein?</p>
- Wann ist der Bericht über die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs für Eltern von schwerkranken Kindern zu erwarten?
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