Lobbyismus. Regeln der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft als Inspirationsquelle

ShortId
14.3213
Id
20143213
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Lobbyismus. Regeln der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft als Inspirationsquelle
AdditionalIndexing
0421
1
  • L04K08030503, nationales Parlament
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L02K0803, Parlament
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>An ihrer Generalversammlung vom 11. März 2014 hat die Spag im Sinne einer Selbstregulierung Regeln erlassen, welche die Mitglieder der Spag, die sich als Lobbyistinnen und Lobbyisten beim eidgenössischen Parlament betätigen, dazu verpflichten, ihren Namen, den Namen ihres Arbeitgebers und den Namen ihrer Auftraggeber bekanntzugeben. Ab kommendem Juli werden diese Angaben auf der Internet-Site der Spag veröffentlicht werden. Diese neue Selbstregulierung ist zu begrüssen, ist sie doch ein Schritt in Richtung mehr Transparenz.</p><p>Allerdings sind nur etwa 80 Prozent der beim eidgenössischen Parlament aktiven Lobbyisten in der Spag organisiert. Mit anderen Worten: Die 20 Prozent Nichtmitglieder der Spag werden weiterhin tätig sein, ohne ein Minimum an Regeln der Transparenz und der Ethik befolgen zu müssen.</p><p>Ich frage daher das Büro des Ständerates, ob es nicht sinnvoll, ja sogar nötig wäre, sich von den Regeln der Spag inspirieren zu lassen und so ein Minimum an Vorschriften aufzustellen, die für alle Personen gelten, die sich beim eidgenössischen Parlament als Lobbyisten betätigen. Eine Möglichkeit wäre, dass in einer Verordnung der Bundesversammlung die Regeln der Spag oder eine Auswahl davon übernommen werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass eine gesetzliche Bestimmung die Regeln der Spag für allgemeinverbindlich erklärt, sodass sie für alle Lobbyisten im Bundeshaus gelten. Für beide Lösungen müsste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, z. B. im Parlamentsgesetz.</p>
  • <p>Bei der Gründung der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft (Spag) am 31. Mai 1999 verabschiedete deren Hauptversammlung zusätzlich zu den Statuten auch einen kurzen Ehrenkodex. Dessen Ziffer 4 lautet wie folgt: "Public-Affairs- und namentlich Lobbying-Aktivitäten müssen offen durchgeführt werden. Sie müssen leicht als solche erkennbar sein, eine klare Quellenbezeichnung tragen und dürfen Dritte nicht irreführen. Die Spag publiziert ein Verzeichnis ihrer Mitglieder." Ziffer 3 sieht zudem vor, dass die Mitglieder der Spag den Kodex von Lissabon der Confédération européenne des relations publiques akzeptieren und respektieren. Dieser 1978 verabschiedete Kodex ist in mehrere Abschnitte unterteilt: Nach einem Kapitel über die allgemeinen beruflichen Verhaltensregeln (Art. 2-5; Art. 4 entspricht z. B. Ziff. 4 des Kodex der Spag) behandeln mehrere Kapitel die besonderen beruflichen Verhaltensregeln. Das erste, relativ detaillierte Kapitel (Art. 6-13) befasst sich mit den Pflichten gegenüber dem Auftraggeber, das zweite (Art. 14-16) mit der öffentlichen Meinung und den Informationsorganen (ständige Respektierung des Rechts auf Information und der Informationspflicht, Respektierung der Rechte und der Unabhängigkeit der Informationsorgane, Täuschungsverbot), das dritte (Art. 17) und das vierte (Art. 18 und 19) mit den Pflichten gegenüber den Berufskolleginnen und -kollegen sowie gegenüber dem Berufsstand.</p><p>Am 11. März 2014 hat die Hauptversammlung der Spag einen neuen Ehrenkodex verabschiedet, welcher am 1. Juli 2014 in Kraft treten wird. Anstelle der sieben Ziffern der ursprünglichen Fassung von 1999 enthält der neue, etwas detailliertere Kodex elf Artikel und nach wie vor den Verweis auf den Kodex von Lissabon. Im Zusammenhang mit den jüngsten Diskussionen über die Lobbyarbeit im Parlament ist vor allem Artikel 5 von Interesse: Das Mitgliederregister der Spag, das auf deren Homepage öffentlich zugänglich ist, gibt Auskunft über den Arbeitgeber und die berufliche Funktion jedes Arbeitnehmers bzw. bei Selbstständigerwerbenden über den "Namen aller Auftraggeber, die durch das jeweilige Spag-Mitglied direkt betreut werden, ohne Angabe der einzelnen Mandate bzw. Projekte". Allerdings ist diese Bestimmung von eher begrenzter Tragweite, da die Mitglieder bis zu sechs Monate ab Entstehung eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses Zeit haben für die Meldung der entsprechenden Informationen sowie einen Monat für die Meldung von Änderungen. Zudem aktualisiert die Spag das Register lediglich einmal pro Jahr.</p><p>Grundsätzlich begrüsst das Büro die Selbstregulierungsbemühungen der Branche. Transparenz liegt sowohl im Interesse der Spezialisten für "Public Affairs" als auch im Interesse des Parlamentes und der Parlamentsmitglieder. Angesichts der regelmässigen Behandlung dieses Themas im Ständerat sowie dessen jüngster Beschlüsse (siehe unten) ist das Büro jedoch der Ansicht, dass es keinen Bedarf für die vom Interpellanten verlangte Prüfung gibt. Die zuständigen Organe des Parlamentes, in erster Linie die Staatspolitischen Kommissionen, werden die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen, vor allem werden sie mit Interesse beobachten, wie die Spag ihren neuen Ehrenkodex umsetzt.</p><p>Anhang: jüngste Beschlüsse des Ständerates</p><p>Am 14. März 2012 beschloss der Ständerat mit 19 zu 17 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Berberat 11.448, "Lobbyismus im Schweizer Parlament. Transparenz und Regulierung", keine Folge zu geben. Am 24. September 2012 lehnte er mit 22 zu 17 Stimmen die parlamentarische Initiative Minder 12.401, "Weniger Lobbyismus im Bundeshaus", ab. Ebenfalls mit 22 zu 17 Stimmen sprach er sich am 27. November 2012 gegen die Motion des Nationalrates 11.4029, "Transparenzregeln auch für lobbyierende ehemalige Ratsmitglieder", aus.</p><p>Am 11. November 2013 verweigerte die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Caroni 12.430, "Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus", ihre Zustimmung. Ihre nationalrätliche Schwesterkommission hatte dieser Initiative zuvor mit 16 zu 6 Stimmen Folge gegeben.</p><p>Angesichts des deutlichen Beschlusses der SPK-S (vgl. Medienmitteilung vom 16. Mai 2014) entschied die SPK-N mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich ihrer Schwesterkommission anzuschliessen und ihrem Rat ebenfalls zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat hat am 2. Juni 2014 mit 113 zu 66 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.</p>
  • <p>Ist das Büro des Ständerates bereit zu prüfen, ob es sinnvoll, ja vielleicht sogar nötig sein könnte, sich von den Regeln inspirieren zu lassen, welche die Schweizerische Public-Affairs-Gesellschaft (Spag) zum Lobbyismus aufgestellt hat, sei es mit der Erarbeitung einer eigenen Verordnung der Bundesversammlung über das Lobbying oder indem in einer gesetzlichen Bestimmung die Regeln der Spag für allgemeinverbindlich erklärt werden?</p>
  • Lobbyismus. Regeln der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft als Inspirationsquelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>An ihrer Generalversammlung vom 11. März 2014 hat die Spag im Sinne einer Selbstregulierung Regeln erlassen, welche die Mitglieder der Spag, die sich als Lobbyistinnen und Lobbyisten beim eidgenössischen Parlament betätigen, dazu verpflichten, ihren Namen, den Namen ihres Arbeitgebers und den Namen ihrer Auftraggeber bekanntzugeben. Ab kommendem Juli werden diese Angaben auf der Internet-Site der Spag veröffentlicht werden. Diese neue Selbstregulierung ist zu begrüssen, ist sie doch ein Schritt in Richtung mehr Transparenz.</p><p>Allerdings sind nur etwa 80 Prozent der beim eidgenössischen Parlament aktiven Lobbyisten in der Spag organisiert. Mit anderen Worten: Die 20 Prozent Nichtmitglieder der Spag werden weiterhin tätig sein, ohne ein Minimum an Regeln der Transparenz und der Ethik befolgen zu müssen.</p><p>Ich frage daher das Büro des Ständerates, ob es nicht sinnvoll, ja sogar nötig wäre, sich von den Regeln der Spag inspirieren zu lassen und so ein Minimum an Vorschriften aufzustellen, die für alle Personen gelten, die sich beim eidgenössischen Parlament als Lobbyisten betätigen. Eine Möglichkeit wäre, dass in einer Verordnung der Bundesversammlung die Regeln der Spag oder eine Auswahl davon übernommen werden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass eine gesetzliche Bestimmung die Regeln der Spag für allgemeinverbindlich erklärt, sodass sie für alle Lobbyisten im Bundeshaus gelten. Für beide Lösungen müsste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, z. B. im Parlamentsgesetz.</p>
    • <p>Bei der Gründung der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft (Spag) am 31. Mai 1999 verabschiedete deren Hauptversammlung zusätzlich zu den Statuten auch einen kurzen Ehrenkodex. Dessen Ziffer 4 lautet wie folgt: "Public-Affairs- und namentlich Lobbying-Aktivitäten müssen offen durchgeführt werden. Sie müssen leicht als solche erkennbar sein, eine klare Quellenbezeichnung tragen und dürfen Dritte nicht irreführen. Die Spag publiziert ein Verzeichnis ihrer Mitglieder." Ziffer 3 sieht zudem vor, dass die Mitglieder der Spag den Kodex von Lissabon der Confédération européenne des relations publiques akzeptieren und respektieren. Dieser 1978 verabschiedete Kodex ist in mehrere Abschnitte unterteilt: Nach einem Kapitel über die allgemeinen beruflichen Verhaltensregeln (Art. 2-5; Art. 4 entspricht z. B. Ziff. 4 des Kodex der Spag) behandeln mehrere Kapitel die besonderen beruflichen Verhaltensregeln. Das erste, relativ detaillierte Kapitel (Art. 6-13) befasst sich mit den Pflichten gegenüber dem Auftraggeber, das zweite (Art. 14-16) mit der öffentlichen Meinung und den Informationsorganen (ständige Respektierung des Rechts auf Information und der Informationspflicht, Respektierung der Rechte und der Unabhängigkeit der Informationsorgane, Täuschungsverbot), das dritte (Art. 17) und das vierte (Art. 18 und 19) mit den Pflichten gegenüber den Berufskolleginnen und -kollegen sowie gegenüber dem Berufsstand.</p><p>Am 11. März 2014 hat die Hauptversammlung der Spag einen neuen Ehrenkodex verabschiedet, welcher am 1. Juli 2014 in Kraft treten wird. Anstelle der sieben Ziffern der ursprünglichen Fassung von 1999 enthält der neue, etwas detailliertere Kodex elf Artikel und nach wie vor den Verweis auf den Kodex von Lissabon. Im Zusammenhang mit den jüngsten Diskussionen über die Lobbyarbeit im Parlament ist vor allem Artikel 5 von Interesse: Das Mitgliederregister der Spag, das auf deren Homepage öffentlich zugänglich ist, gibt Auskunft über den Arbeitgeber und die berufliche Funktion jedes Arbeitnehmers bzw. bei Selbstständigerwerbenden über den "Namen aller Auftraggeber, die durch das jeweilige Spag-Mitglied direkt betreut werden, ohne Angabe der einzelnen Mandate bzw. Projekte". Allerdings ist diese Bestimmung von eher begrenzter Tragweite, da die Mitglieder bis zu sechs Monate ab Entstehung eines Arbeits- oder Auftragsverhältnisses Zeit haben für die Meldung der entsprechenden Informationen sowie einen Monat für die Meldung von Änderungen. Zudem aktualisiert die Spag das Register lediglich einmal pro Jahr.</p><p>Grundsätzlich begrüsst das Büro die Selbstregulierungsbemühungen der Branche. Transparenz liegt sowohl im Interesse der Spezialisten für "Public Affairs" als auch im Interesse des Parlamentes und der Parlamentsmitglieder. Angesichts der regelmässigen Behandlung dieses Themas im Ständerat sowie dessen jüngster Beschlüsse (siehe unten) ist das Büro jedoch der Ansicht, dass es keinen Bedarf für die vom Interpellanten verlangte Prüfung gibt. Die zuständigen Organe des Parlamentes, in erster Linie die Staatspolitischen Kommissionen, werden die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam verfolgen, vor allem werden sie mit Interesse beobachten, wie die Spag ihren neuen Ehrenkodex umsetzt.</p><p>Anhang: jüngste Beschlüsse des Ständerates</p><p>Am 14. März 2012 beschloss der Ständerat mit 19 zu 17 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Berberat 11.448, "Lobbyismus im Schweizer Parlament. Transparenz und Regulierung", keine Folge zu geben. Am 24. September 2012 lehnte er mit 22 zu 17 Stimmen die parlamentarische Initiative Minder 12.401, "Weniger Lobbyismus im Bundeshaus", ab. Ebenfalls mit 22 zu 17 Stimmen sprach er sich am 27. November 2012 gegen die Motion des Nationalrates 11.4029, "Transparenzregeln auch für lobbyierende ehemalige Ratsmitglieder", aus.</p><p>Am 11. November 2013 verweigerte die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative Caroni 12.430, "Klare Spielregeln und Transparenz für die Interessenvertretung im Bundeshaus", ihre Zustimmung. Ihre nationalrätliche Schwesterkommission hatte dieser Initiative zuvor mit 16 zu 6 Stimmen Folge gegeben.</p><p>Angesichts des deutlichen Beschlusses der SPK-S (vgl. Medienmitteilung vom 16. Mai 2014) entschied die SPK-N mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich ihrer Schwesterkommission anzuschliessen und ihrem Rat ebenfalls zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat hat am 2. Juni 2014 mit 113 zu 66 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.</p>
    • <p>Ist das Büro des Ständerates bereit zu prüfen, ob es sinnvoll, ja vielleicht sogar nötig sein könnte, sich von den Regeln inspirieren zu lassen, welche die Schweizerische Public-Affairs-Gesellschaft (Spag) zum Lobbyismus aufgestellt hat, sei es mit der Erarbeitung einer eigenen Verordnung der Bundesversammlung über das Lobbying oder indem in einer gesetzlichen Bestimmung die Regeln der Spag für allgemeinverbindlich erklärt werden?</p>
    • Lobbyismus. Regeln der Schweizerischen Public-Affairs-Gesellschaft als Inspirationsquelle

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