Einsatz des EU-Parlamentes für ein Arktis-Schutzgebiet. Welche Schritte plant der Bundesrat?
- ShortId
-
14.3226
- Id
-
20143226
- Updated
-
28.07.2023 06:45
- Language
-
de
- Title
-
Einsatz des EU-Parlamentes für ein Arktis-Schutzgebiet. Welche Schritte plant der Bundesrat?
- AdditionalIndexing
-
52;transnationales Unternehmen;übermässige Nutzung der Ressourcen;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Resolution;Europäisches Parlament;Ökosystem;Meeresbodenschätze;Schutzgebiet;Rohstoff;Arktis
- 1
-
- L05K0603010302, Arktis
- L04K06030311, Ökosystem
- L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L06K060103010105, übermässige Nutzung der Ressourcen
- L04K06030406, Meeresbodenschätze
- L05K0701020407, Rohstoff
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L03K020231, Resolution
- L04K09030103, Europäisches Parlament
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Als Folge des Klimawandels geht das Eis in der Arktis stetig zurück. Somit können in der Region Ressourcen immer besser gefördert werden, und neue Schifffahrtsrouten sind in absehbarer Zeit nutzbar. Dies bietet gleichzeitig Chancen und Gefahren. Die Entschliessung des Europäischen Parlamentes vom 12. März 2014 zu der EU-Strategie für die Arktis geht mit der sich verändernden Situation gesamtheitlich um: Den Herausforderungen des Umweltschutzes muss begegnet und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung der Arktis gewährleistet werden. Die Entwicklung eines Netzwerks von Schutzgebieten in der Arktis und insbesondere der Schutz der internationalen Meeresgebiete rund um den Nordpol, die ausserhalb der Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten liegen, sind dabei nur eine der zahlreichen Forderungen der Resolution.</p><p>Der überwiegende Teil des Gebiets der Arktis fällt unter die Souveränität der Anrainerstaaten. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass es in erster Linie an den jeweiligen Anrainerstaaten liegt, die nötigen Vorkehrungen zum Schutz des sensiblen Ökosystems zu treffen. </p><p>Generell befürwortet der Bundesrat jedoch die Errichtung von Schutzgebieten, wie diese in verschiedenen internationalen Übereinkommen zum Schutz des ökologischen Gleichgewichts zu Land und zu Wasser vorgesehen sind. Voraussetzungen für ein wirksames Schutzgebiet sind, dass sich alle Anrainer damit einverstanden erklären können und verpflichtende Erhaltungsmassnahmen für das jeweilige Gebiet erarbeitet werden (Managementplan).</p><p>2. Aktivitäten in der Arktis sind aufgrund der besonderen klimatischen und geografischen Umstände nicht mit solchen in unseren Breitengraden vergleichbar. Eingriffe in Natur und Ökosysteme bedürfen dort eines besonders hohen Standards bezüglich Präventions- und Schutzvorkehrungen. Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten internationalen Organisationen und Foren zusätzliche Massnahmen beschlossen werden, welche die besondere geografische Lage und ökologische Sensitivität berücksichtigen.</p><p>3. Es besteht ein bereits beachtlicher internationaler Rechtsrahmen, u. a. das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15) und andere relevante völkerrechtliche Instrumente wie die Espoo-Konvention (Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, Unece; SR 0.814.06) und das Ospar-Übereinkommen (Übereinkommen von Oslo und Paris zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks; SR 0.814.293), welche auch den Schutz und die nachhaltige Ressourcennutzung in der Arktis unter der Souveränität der Anrainer zum Ziel haben. Die drei genannten Übereinkommen enthalten umfassende Bestimmungen zum Schutze der Meeresumwelt. Auch im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), insbesondere durch den Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt, wird das internationale Regelwerk verdichtet und so ein Beitrag an den Schutz der Arktis geleistet.</p><p>Die Teile des arktischen Meeresbodens und des Meeresuntergrunds, die jenseits der Bereiche nationaler Hoheitsbefugnisse liegen, haben nach dem obenerwähnten Seerechtsübereinkommen als "gemeinsames Erbe der Menschheit" einen besonderen Status. Der Internationalen Meeresbodenbehörde kommt die Aufgabe zu, die Bodenschätze der Tiefsee als "gemeinsames Erbe der Menschheit" zu verwalten. In der Arktis ist sie allerdings noch nicht tätig geworden. Aufgrund der von diversen Anrainerstaaten der Arktis (Dänemark, Russland, Kanada) im Rahmen des Festlandsockelregimes angestrebten Erweiterung ihrer Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) von 200 auf bis zu 350 Seemeilen könnte sich allerdings das unter keiner staatlichen Hoheit stehende Gebiet der Arktis verkleinern.</p><p>Nicht zuletzt müssen Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Arktis auch die Rechte der indigenen Bevölkerung berücksichtigen. So haben eingeborene und ortsansässige Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen eine hohe Belastung von global verfrachteten Schadstoffen wie Schwermetalle erfahren. Gegen solche Gefahren helfen nur globale Instrumente, wie etwa die 2013 unter bedeutsamer Mitwirkung der Schweiz entstandene Quecksilberkonvention.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Infolge des durch die Klimaerwärmung schmelzenden arktischen Eisschildes werden zuvor von Eis bedeckte Ressourcen und Schifffahrtswege zugänglich. Industrielle Aktivitäten (insbesondere Öl- und Gasförderung) in der Arktis sind wegen dem extremen arktischen Klima und der weiten Entfernung zum Festland mit hohen Risiken verbunden. Das bisher weitgehend unberührte Ökosystem würde durch eine Ölkatastrophe für lange Zeit gestört werden. Zudem bietet die Arktis einen Rückzugsort für ausschliesslich dort vorkommende bzw. durch die Fischerei an anderen Orten bedrohte Fischpopulationen.</p><p>Bereits heute bestehen Konflikte zwischen Arktis-Anrainerstaaten über mögliche territoriale Ansprüche in der Arktis. Einzelne Anrainerstaaten rüsten militärisch für die Arktis auf bzw. haben dies angekündigt. </p><p>Derzeit bestehen keine internationalen Regelwerke für die internationalen Gewässer der Arktis, die diesen neuen, durch den Klimawandel verursachten Herausforderungen gerecht werden.</p><p>Im März 2014 hat das Europäische Parlament eine Arktis-Resolution (2013/2595 (RSP)) verabschiedet, welche in Artikel 38 die Errichtung eines Schutzgebietes in den internationalen Gewässern (Hochsee) der Arktis rund um den Nordpol, ausserhalb der nationalen Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten, fordert. Auch die Schweiz möchte sich international für den Schutz der natürlichen Ressourcen einsetzen und misst der Stärkung des internationalen Umweltregimes grosse Bedeutung zu. Ein stärkeres Engagement wäre v. a. für den Schutz der Biodiversität auf hoher See sehr wichtig, denn momentan gibt es keine internationale Vereinbarung, die die Identifizierung und Schaffung von Meeresschutzgebieten ermöglicht.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist seine Haltung zur Arktis-Resolution, konkret deren Forderung nach einem Arktis-Schutzgebiet, des Europäischen Parlamentes?</p><p>2. Wie gedenkt er auf die neuen Herausforderungen in der Arktis zu reagieren?</p><p>3. Welche Möglichkeiten bestehen, dass sich die Schweiz im Rahmen ihrer internationalen Beziehungen (z. B. innerhalb der Uno, Efta, IMO, Ospar) für ein internationales Schutzgebiet in den internationalen Gewässern (Hochsee) der Arktis rund um den Nordpol, ausserhalb der nationalen Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten, einsetzt?</p>
- Einsatz des EU-Parlamentes für ein Arktis-Schutzgebiet. Welche Schritte plant der Bundesrat?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Als Folge des Klimawandels geht das Eis in der Arktis stetig zurück. Somit können in der Region Ressourcen immer besser gefördert werden, und neue Schifffahrtsrouten sind in absehbarer Zeit nutzbar. Dies bietet gleichzeitig Chancen und Gefahren. Die Entschliessung des Europäischen Parlamentes vom 12. März 2014 zu der EU-Strategie für die Arktis geht mit der sich verändernden Situation gesamtheitlich um: Den Herausforderungen des Umweltschutzes muss begegnet und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung der Arktis gewährleistet werden. Die Entwicklung eines Netzwerks von Schutzgebieten in der Arktis und insbesondere der Schutz der internationalen Meeresgebiete rund um den Nordpol, die ausserhalb der Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten liegen, sind dabei nur eine der zahlreichen Forderungen der Resolution.</p><p>Der überwiegende Teil des Gebiets der Arktis fällt unter die Souveränität der Anrainerstaaten. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass es in erster Linie an den jeweiligen Anrainerstaaten liegt, die nötigen Vorkehrungen zum Schutz des sensiblen Ökosystems zu treffen. </p><p>Generell befürwortet der Bundesrat jedoch die Errichtung von Schutzgebieten, wie diese in verschiedenen internationalen Übereinkommen zum Schutz des ökologischen Gleichgewichts zu Land und zu Wasser vorgesehen sind. Voraussetzungen für ein wirksames Schutzgebiet sind, dass sich alle Anrainer damit einverstanden erklären können und verpflichtende Erhaltungsmassnahmen für das jeweilige Gebiet erarbeitet werden (Managementplan).</p><p>2. Aktivitäten in der Arktis sind aufgrund der besonderen klimatischen und geografischen Umstände nicht mit solchen in unseren Breitengraden vergleichbar. Eingriffe in Natur und Ökosysteme bedürfen dort eines besonders hohen Standards bezüglich Präventions- und Schutzvorkehrungen. Der Bundesrat wirkt darauf hin, dass im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten internationalen Organisationen und Foren zusätzliche Massnahmen beschlossen werden, welche die besondere geografische Lage und ökologische Sensitivität berücksichtigen.</p><p>3. Es besteht ein bereits beachtlicher internationaler Rechtsrahmen, u. a. das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SR 0.747.305.15) und andere relevante völkerrechtliche Instrumente wie die Espoo-Konvention (Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen der UN-Wirtschaftskommission für Europa, Unece; SR 0.814.06) und das Ospar-Übereinkommen (Übereinkommen von Oslo und Paris zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks; SR 0.814.293), welche auch den Schutz und die nachhaltige Ressourcennutzung in der Arktis unter der Souveränität der Anrainer zum Ziel haben. Die drei genannten Übereinkommen enthalten umfassende Bestimmungen zum Schutze der Meeresumwelt. Auch im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), insbesondere durch den Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt, wird das internationale Regelwerk verdichtet und so ein Beitrag an den Schutz der Arktis geleistet.</p><p>Die Teile des arktischen Meeresbodens und des Meeresuntergrunds, die jenseits der Bereiche nationaler Hoheitsbefugnisse liegen, haben nach dem obenerwähnten Seerechtsübereinkommen als "gemeinsames Erbe der Menschheit" einen besonderen Status. Der Internationalen Meeresbodenbehörde kommt die Aufgabe zu, die Bodenschätze der Tiefsee als "gemeinsames Erbe der Menschheit" zu verwalten. In der Arktis ist sie allerdings noch nicht tätig geworden. Aufgrund der von diversen Anrainerstaaten der Arktis (Dänemark, Russland, Kanada) im Rahmen des Festlandsockelregimes angestrebten Erweiterung ihrer Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) von 200 auf bis zu 350 Seemeilen könnte sich allerdings das unter keiner staatlichen Hoheit stehende Gebiet der Arktis verkleinern.</p><p>Nicht zuletzt müssen Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Arktis auch die Rechte der indigenen Bevölkerung berücksichtigen. So haben eingeborene und ortsansässige Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen eine hohe Belastung von global verfrachteten Schadstoffen wie Schwermetalle erfahren. Gegen solche Gefahren helfen nur globale Instrumente, wie etwa die 2013 unter bedeutsamer Mitwirkung der Schweiz entstandene Quecksilberkonvention.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Infolge des durch die Klimaerwärmung schmelzenden arktischen Eisschildes werden zuvor von Eis bedeckte Ressourcen und Schifffahrtswege zugänglich. Industrielle Aktivitäten (insbesondere Öl- und Gasförderung) in der Arktis sind wegen dem extremen arktischen Klima und der weiten Entfernung zum Festland mit hohen Risiken verbunden. Das bisher weitgehend unberührte Ökosystem würde durch eine Ölkatastrophe für lange Zeit gestört werden. Zudem bietet die Arktis einen Rückzugsort für ausschliesslich dort vorkommende bzw. durch die Fischerei an anderen Orten bedrohte Fischpopulationen.</p><p>Bereits heute bestehen Konflikte zwischen Arktis-Anrainerstaaten über mögliche territoriale Ansprüche in der Arktis. Einzelne Anrainerstaaten rüsten militärisch für die Arktis auf bzw. haben dies angekündigt. </p><p>Derzeit bestehen keine internationalen Regelwerke für die internationalen Gewässer der Arktis, die diesen neuen, durch den Klimawandel verursachten Herausforderungen gerecht werden.</p><p>Im März 2014 hat das Europäische Parlament eine Arktis-Resolution (2013/2595 (RSP)) verabschiedet, welche in Artikel 38 die Errichtung eines Schutzgebietes in den internationalen Gewässern (Hochsee) der Arktis rund um den Nordpol, ausserhalb der nationalen Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten, fordert. Auch die Schweiz möchte sich international für den Schutz der natürlichen Ressourcen einsetzen und misst der Stärkung des internationalen Umweltregimes grosse Bedeutung zu. Ein stärkeres Engagement wäre v. a. für den Schutz der Biodiversität auf hoher See sehr wichtig, denn momentan gibt es keine internationale Vereinbarung, die die Identifizierung und Schaffung von Meeresschutzgebieten ermöglicht.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist seine Haltung zur Arktis-Resolution, konkret deren Forderung nach einem Arktis-Schutzgebiet, des Europäischen Parlamentes?</p><p>2. Wie gedenkt er auf die neuen Herausforderungen in der Arktis zu reagieren?</p><p>3. Welche Möglichkeiten bestehen, dass sich die Schweiz im Rahmen ihrer internationalen Beziehungen (z. B. innerhalb der Uno, Efta, IMO, Ospar) für ein internationales Schutzgebiet in den internationalen Gewässern (Hochsee) der Arktis rund um den Nordpol, ausserhalb der nationalen Wirtschaftszonen der Anrainerstaaten, einsetzt?</p>
- Einsatz des EU-Parlamentes für ein Arktis-Schutzgebiet. Welche Schritte plant der Bundesrat?
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