Ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt. Situation und Massnahmen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative
- ShortId
-
14.3227
- Id
-
20143227
- Updated
-
28.07.2023 06:43
- Language
-
de
- Title
-
Ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt. Situation und Massnahmen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative
- AdditionalIndexing
-
15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitnehmerschutz;Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung;Arbeitskräftebedarf;Wiedereinstieg ins Berufsleben
- 1
-
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L07K07020502010101, Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehung
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Grundsätzlich stehen älteren Stellensuchenden alle arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung offen. Bei dieser Personengruppe finden vor allem Einarbeitungszuschüsse, Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge, individuelle Kurse sowie Programme zur vorübergehenden Beschäftigung Anwendung. Diese zielen darauf ab, die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten und eine Tagesstruktur zu verleihen.</p><p>2. Mit dem Grundlagenbericht "Fachkräfte für die Schweiz: Eine Initiative des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements" hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF, früher Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, EVD) 2011 die Fachkräfteinitiative lanciert. Dieser in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz erarbeitete Bericht hat ergeben, dass unter den Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren im Jahr 2009 ein theoretisches Potenzial von 420 000 Vollzeitarbeitskräften bestand. Berücksichtigt wurden darin nicht- und teilzeiterwerbstätige sowie erwerbslose Personen. Könnten 20 Prozent dieses Potenzials aktiviert werden, würde dies rund 84 000 Vollzeitarbeitskräften entsprechen.</p><p>3./4. Ausschlaggebend für die Motivation der Arbeitnehmenden sind die Arbeitsbedingungen. Darunter fallen beispielsweise eine verstärkte Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte am Arbeitsplatz (gute eigene Gesundheit, gesundheitlich nichtbelastende Arbeit) und Flexibilität bezüglich des Arbeitsorts (u. a. in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsklima, interessante Arbeit, Wertschätzung der Arbeitgebenden) (siehe Studie "Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung", BSV 2012). Solche Bedingungen zu schaffen ist primär eine Aufgabe der Unternehmen und liegt auch in deren Interesse.</p><p>In den Systemen der sozialen Sicherheit und bei der Altersvorsorge geht es darum, auch finanzielle Anreize zur Erwerbstätigkeit bis ins Rentenalter zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sich auch Erwerbsarbeit über das Rentenalter hinaus lohnt. Im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 werden die rechtlichen Grundlagen im Bereich der AHV und der beruflichen Vorsorge für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmender verbessert.</p><p>5. Das Risiko, bei einem Stellenabbau freigestellt zu werden, ist für ältere Arbeitnehmende gegenüber jüngeren nicht erhöht. Kündigungsschutzbestimmungen bieten für bestehende Arbeitsverhältnisse einen gewissen Schutz. Die Rechtsprechung anerkennt die Pflicht, wonach die Persönlichkeit älterer Arbeitnehmender zu schützen ist (BGE 132 III 115, Urteil 4A_558/2012 vom 18. Februar 2013). Eine Kündigung wäre folglich missbräuchlich, wenn der Arbeitgeber die besondere Situation dieser Arbeitnehmenden nicht berücksichtigt hat. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Entschädigung bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Diese Massnahme ist zurzeit noch pendent, die Stossrichtung wird aber weiterverfolgt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass ältere Arbeitnehmende im Gesetz anders behandelt werden. Dennoch trägt die Rechtsprechung dem fortgeschrittenen Alter von Arbeitnehmenden Rechnung, wenn sie die Höhe der Entschädigung nach billigem Ermessen festlegt. Daher erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, Kündigungsschutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende zu verschärfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Obwohl die Arbeitslosenrate unter den älteren Arbeitnehmenden im Vergleich mit anderen Alterskategorien relativ tief ist, bleibt die Situation für die Betroffenen sehr schwierig. Sie erleben, dass ihnen jüngere Arbeitskräfte vorgezogen werden. Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels stellt sich für die Arbeitswelt die Frage, wie der absehbare Mangel an Arbeitskräften durch inländisches Personal behoben oder wenigstens abgeschwächt werden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen wurde bis anhin die Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmender unterstützt?</p><p>2. Wie hoch schätzt er das Potenzial ein, welches durch einen vermehrten Verbleib im Arbeitsprozess von Personen im Alter zwischen 50 und 65 erzielt werden könnte?</p><p>3. Mit welchen zusätzlichen Anreizen können die Arbeitnehmenden motiviert werden, im Arbeitsprozess zu verbleiben?</p><p>4. Mit welchen Anreizen können die Arbeitgeber motiviert werden, die Arbeitnehmenden im Arbeitsprozess zu halten?</p><p>5. Wie stellt er sich zu einem besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende?</p>
- Ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt. Situation und Massnahmen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Grundsätzlich stehen älteren Stellensuchenden alle arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung offen. Bei dieser Personengruppe finden vor allem Einarbeitungszuschüsse, Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge, individuelle Kurse sowie Programme zur vorübergehenden Beschäftigung Anwendung. Diese zielen darauf ab, die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten und eine Tagesstruktur zu verleihen.</p><p>2. Mit dem Grundlagenbericht "Fachkräfte für die Schweiz: Eine Initiative des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements" hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF, früher Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, EVD) 2011 die Fachkräfteinitiative lanciert. Dieser in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz erarbeitete Bericht hat ergeben, dass unter den Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren im Jahr 2009 ein theoretisches Potenzial von 420 000 Vollzeitarbeitskräften bestand. Berücksichtigt wurden darin nicht- und teilzeiterwerbstätige sowie erwerbslose Personen. Könnten 20 Prozent dieses Potenzials aktiviert werden, würde dies rund 84 000 Vollzeitarbeitskräften entsprechen.</p><p>3./4. Ausschlaggebend für die Motivation der Arbeitnehmenden sind die Arbeitsbedingungen. Darunter fallen beispielsweise eine verstärkte Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte am Arbeitsplatz (gute eigene Gesundheit, gesundheitlich nichtbelastende Arbeit) und Flexibilität bezüglich des Arbeitsorts (u. a. in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsklima, interessante Arbeit, Wertschätzung der Arbeitgebenden) (siehe Studie "Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung", BSV 2012). Solche Bedingungen zu schaffen ist primär eine Aufgabe der Unternehmen und liegt auch in deren Interesse.</p><p>In den Systemen der sozialen Sicherheit und bei der Altersvorsorge geht es darum, auch finanzielle Anreize zur Erwerbstätigkeit bis ins Rentenalter zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sich auch Erwerbsarbeit über das Rentenalter hinaus lohnt. Im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 werden die rechtlichen Grundlagen im Bereich der AHV und der beruflichen Vorsorge für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmender verbessert.</p><p>5. Das Risiko, bei einem Stellenabbau freigestellt zu werden, ist für ältere Arbeitnehmende gegenüber jüngeren nicht erhöht. Kündigungsschutzbestimmungen bieten für bestehende Arbeitsverhältnisse einen gewissen Schutz. Die Rechtsprechung anerkennt die Pflicht, wonach die Persönlichkeit älterer Arbeitnehmender zu schützen ist (BGE 132 III 115, Urteil 4A_558/2012 vom 18. Februar 2013). Eine Kündigung wäre folglich missbräuchlich, wenn der Arbeitgeber die besondere Situation dieser Arbeitnehmenden nicht berücksichtigt hat. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Entschädigung bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen. Diese Massnahme ist zurzeit noch pendent, die Stossrichtung wird aber weiterverfolgt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass ältere Arbeitnehmende im Gesetz anders behandelt werden. Dennoch trägt die Rechtsprechung dem fortgeschrittenen Alter von Arbeitnehmenden Rechnung, wenn sie die Höhe der Entschädigung nach billigem Ermessen festlegt. Daher erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, Kündigungsschutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende zu verschärfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Obwohl die Arbeitslosenrate unter den älteren Arbeitnehmenden im Vergleich mit anderen Alterskategorien relativ tief ist, bleibt die Situation für die Betroffenen sehr schwierig. Sie erleben, dass ihnen jüngere Arbeitskräfte vorgezogen werden. Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels stellt sich für die Arbeitswelt die Frage, wie der absehbare Mangel an Arbeitskräften durch inländisches Personal behoben oder wenigstens abgeschwächt werden kann. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit welchen Massnahmen wurde bis anhin die Arbeitsmarktintegration älterer Arbeitnehmender unterstützt?</p><p>2. Wie hoch schätzt er das Potenzial ein, welches durch einen vermehrten Verbleib im Arbeitsprozess von Personen im Alter zwischen 50 und 65 erzielt werden könnte?</p><p>3. Mit welchen zusätzlichen Anreizen können die Arbeitnehmenden motiviert werden, im Arbeitsprozess zu verbleiben?</p><p>4. Mit welchen Anreizen können die Arbeitgeber motiviert werden, die Arbeitnehmenden im Arbeitsprozess zu halten?</p><p>5. Wie stellt er sich zu einem besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende?</p>
- Ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt. Situation und Massnahmen nach Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative
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