Ausländisches Personal im Gesundheitswesen. Situationsanalyse und Massnahmen
- ShortId
-
14.3228
- Id
-
20143228
- Updated
-
28.07.2023 06:42
- Language
-
de
- Title
-
Ausländisches Personal im Gesundheitswesen. Situationsanalyse und Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
2841;15;Arbeitskräfteerhebung;arztähnlicher Beruf;Arbeitskräftebedarf;Fremdarbeiter/in;Altersgliederung;Staatsangehörigkeit;ärztlicher Beruf
- 1
-
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L03K010504, ärztlicher Beruf
- L06K070202030301, Arbeitskräfteerhebung
- L04K01070102, Altersgliederung
- L04K05060106, Staatsangehörigkeit
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein gut funktionierendes Gesundheitswesen ist für die Bevölkerung von hoher Bedeutung und besonders für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wichtig. In der Branche sind über 10 Prozent aller schweizerischen Arbeitnehmenden beschäftigt. Die Betriebe haben heute einen hohen, schweizweit überdurchschnittlichen Ausländeranteil (Spitäler und Kliniken von knapp einem Drittel). Zurzeit fehlen klare Angaben und ein differenziertes Bild über die Entwicklung des Personals sowie die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Abhängigkeit von ausländischen Gesundheitsfachkräften verringert werden muss. 2013 hat er die gesundheitspolitische Agenda "Gesundheit 2020" verabschiedet. Ein Ziel der Agenda ist es, mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal auszubilden. Das Thema "Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung in der Humanmedizin" wird in die BFI-Botschaft 2017-2020 einbezogen werden, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Rytz Regula 12.3931 festgehalten hat. Mit dem Masterplan Bildung Pflegeberufe, dem Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung sowie der Fachkräfteinitiative setzen Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zur Erhöhung der inländischen Ausbildungstätigkeit und zur Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials um.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist die Ausbildungsabschlüsse der nichtuniversitären Gesundheitsberufe jährlich aus. Mit den Szenarien für das Bildungssystem liegen periodisch Analysen zur Entwicklung der Zahl der Schulabgänger und Schulabgängerinnen vor. Die Aus- und Weiterbildungsabschlüsse sowie die Anerkennungen ausländischer Titel in den fünf universitären Medizinalberufen werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) wird 2015 einen neuen Bericht zum Gesundheitspersonal in der Schweiz vorlegen. Dieser wird aktuelle Angaben zum Personalbestand, zu ausländischen Fachkräften sowie Prognosen zum Personalbedarf enthalten.</p><p>Das BFS erhebt etliche Daten zu den Gesundheitsfachkräften: Daten zum Personalbestand in der Spitex, den Pflegeinstitutionen sowie den Spitälern und Kliniken werden in drei unterschiedlich aufgebauten Datenbanken erhoben. Die verschiedenen Erhebungen sind nicht kompatibel, und es bestehen Lücken. Aussagen zu den einzelnen Berufen, zum Alter und zur Entwicklung des Personals sind bis anhin nur beschränkt möglich. Im ambulanten Bereich fehlt eine breite statistische Grundlage.</p><p>Diese Problematik ist erkannt und wird angegangen: Unter Leitung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurde im Rahmen des Masterplans Bildung Pflegeberufe ein Vorschlag zur Verbesserung der Datenlage erarbeitet. Künftig sollen Kennzahlen für die einzelnen Gesundheitsberufe erhoben werden. Gestützt darauf können die Kantone die Gesundheitsversorgung und ihre Ausbildungsaktivitäten steuern. Mit dem seit dem 1. Januar 2009 geltenden Artikel 22a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, SR 832.10) hat der Bund neu auch die Rechtsgrundlage, um Daten über die ambulanten Leistungserbringer zu erheben. Dazu ist das Projekt Mars (Statistiken der ambulanten Grundversorgung) in Vorbereitung, das sich zuerst auf Spitäler und Arztpraxen konzentriert.</p><p>Daten zu den Gesundheitsfachkräften liegen also bereits vor, und bei erkannten Lücken wurden Schritte zur Verbesserung der Datenlage eingeleitet. Massnahmen zur vermehrten Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials wurden ergriffen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung prüft der Bundesrat auch, ob die vorgesehenen Massnahmen schneller, schärfer oder umfassender umgesetzt werden sollen und ob in gewissen Bereichen weitere Anstrengungen und zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen des Postulates als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird im Nachgang zur Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative beauftragt, einen Bericht zu erstellen über das Personal im Gesundheitswesen, namentlich in der Spitex, den Pflegeinstitutionen, Spitälern und Kliniken, explizit</p><p>1. pro Sprachregion über die Zusammensetzung nach Berufsgruppen, Alter und Nationalität;</p><p>2. deren Entwicklung und die Gründe hierfür.</p><p>Der Bericht soll das Ausmass des ausländischen Personals in dieser Branche aufzeigen und welche Massnahmen bisher ergriffen worden sind, um die Abhängigkeiten von ausländischem Personal zu verringern, sowie ob und welche Massnahmen noch ergriffen werden können, um vermehrt schweizerisches Personal auszubilden oder anzustellen. Dabei sollen unter anderem die Alterung des bisherigen Personals und die Anzahl der Schulabgängerinnen und -abgänger einbezogen werden.</p><p>Da die Medizin und die Gesellschaft in einem starken Wandel sind, soll der Bericht aufzeigen, ob es Massnahmen und Trends gibt, die Einfluss auf den Personalbedarf haben (zum Beispiel Alterung der Gesellschaft und dadurch eine mengenmässige Zunahme von Vielfacherkrankungen - Polymorbidität -, Interprofessionalität, No-Lifting Policy).</p><p>Der Bericht soll über alles Gesundheitspersonal in der Branche berichten, also Ärzteschaft, Pflegende und deren Spezialisierungen sowie die medizinisch-therapeutischen und medizinisch-technischen Berufe.</p>
- Ausländisches Personal im Gesundheitswesen. Situationsanalyse und Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein gut funktionierendes Gesundheitswesen ist für die Bevölkerung von hoher Bedeutung und besonders für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wichtig. In der Branche sind über 10 Prozent aller schweizerischen Arbeitnehmenden beschäftigt. Die Betriebe haben heute einen hohen, schweizweit überdurchschnittlichen Ausländeranteil (Spitäler und Kliniken von knapp einem Drittel). Zurzeit fehlen klare Angaben und ein differenziertes Bild über die Entwicklung des Personals sowie die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitnehmenden im Gesundheitswesen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Abhängigkeit von ausländischen Gesundheitsfachkräften verringert werden muss. 2013 hat er die gesundheitspolitische Agenda "Gesundheit 2020" verabschiedet. Ein Ziel der Agenda ist es, mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal auszubilden. Das Thema "Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung in der Humanmedizin" wird in die BFI-Botschaft 2017-2020 einbezogen werden, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Rytz Regula 12.3931 festgehalten hat. Mit dem Masterplan Bildung Pflegeberufe, dem Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung sowie der Fachkräfteinitiative setzen Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zur Erhöhung der inländischen Ausbildungstätigkeit und zur Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials um.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist die Ausbildungsabschlüsse der nichtuniversitären Gesundheitsberufe jährlich aus. Mit den Szenarien für das Bildungssystem liegen periodisch Analysen zur Entwicklung der Zahl der Schulabgänger und Schulabgängerinnen vor. Die Aus- und Weiterbildungsabschlüsse sowie die Anerkennungen ausländischer Titel in den fünf universitären Medizinalberufen werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) wird 2015 einen neuen Bericht zum Gesundheitspersonal in der Schweiz vorlegen. Dieser wird aktuelle Angaben zum Personalbestand, zu ausländischen Fachkräften sowie Prognosen zum Personalbedarf enthalten.</p><p>Das BFS erhebt etliche Daten zu den Gesundheitsfachkräften: Daten zum Personalbestand in der Spitex, den Pflegeinstitutionen sowie den Spitälern und Kliniken werden in drei unterschiedlich aufgebauten Datenbanken erhoben. Die verschiedenen Erhebungen sind nicht kompatibel, und es bestehen Lücken. Aussagen zu den einzelnen Berufen, zum Alter und zur Entwicklung des Personals sind bis anhin nur beschränkt möglich. Im ambulanten Bereich fehlt eine breite statistische Grundlage.</p><p>Diese Problematik ist erkannt und wird angegangen: Unter Leitung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurde im Rahmen des Masterplans Bildung Pflegeberufe ein Vorschlag zur Verbesserung der Datenlage erarbeitet. Künftig sollen Kennzahlen für die einzelnen Gesundheitsberufe erhoben werden. Gestützt darauf können die Kantone die Gesundheitsversorgung und ihre Ausbildungsaktivitäten steuern. Mit dem seit dem 1. Januar 2009 geltenden Artikel 22a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG, SR 832.10) hat der Bund neu auch die Rechtsgrundlage, um Daten über die ambulanten Leistungserbringer zu erheben. Dazu ist das Projekt Mars (Statistiken der ambulanten Grundversorgung) in Vorbereitung, das sich zuerst auf Spitäler und Arztpraxen konzentriert.</p><p>Daten zu den Gesundheitsfachkräften liegen also bereits vor, und bei erkannten Lücken wurden Schritte zur Verbesserung der Datenlage eingeleitet. Massnahmen zur vermehrten Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials wurden ergriffen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung prüft der Bundesrat auch, ob die vorgesehenen Massnahmen schneller, schärfer oder umfassender umgesetzt werden sollen und ob in gewissen Bereichen weitere Anstrengungen und zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Der Bundesrat erachtet damit das Anliegen des Postulates als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird im Nachgang zur Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative beauftragt, einen Bericht zu erstellen über das Personal im Gesundheitswesen, namentlich in der Spitex, den Pflegeinstitutionen, Spitälern und Kliniken, explizit</p><p>1. pro Sprachregion über die Zusammensetzung nach Berufsgruppen, Alter und Nationalität;</p><p>2. deren Entwicklung und die Gründe hierfür.</p><p>Der Bericht soll das Ausmass des ausländischen Personals in dieser Branche aufzeigen und welche Massnahmen bisher ergriffen worden sind, um die Abhängigkeiten von ausländischem Personal zu verringern, sowie ob und welche Massnahmen noch ergriffen werden können, um vermehrt schweizerisches Personal auszubilden oder anzustellen. Dabei sollen unter anderem die Alterung des bisherigen Personals und die Anzahl der Schulabgängerinnen und -abgänger einbezogen werden.</p><p>Da die Medizin und die Gesellschaft in einem starken Wandel sind, soll der Bericht aufzeigen, ob es Massnahmen und Trends gibt, die Einfluss auf den Personalbedarf haben (zum Beispiel Alterung der Gesellschaft und dadurch eine mengenmässige Zunahme von Vielfacherkrankungen - Polymorbidität -, Interprofessionalität, No-Lifting Policy).</p><p>Der Bericht soll über alles Gesundheitspersonal in der Branche berichten, also Ärzteschaft, Pflegende und deren Spezialisierungen sowie die medizinisch-therapeutischen und medizinisch-technischen Berufe.</p>
- Ausländisches Personal im Gesundheitswesen. Situationsanalyse und Massnahmen
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