Folgen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative für Drittstaatenangehörige

ShortId
14.3229
Id
20143229
Updated
28.07.2023 06:41
Language
de
Title
Folgen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative für Drittstaatenangehörige
AdditionalIndexing
2811;Ausländer/in;Bürger/in der Gemeinschaft;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Volksinitiative;Einwanderung;Kontrolle der Zuwanderungen;Ausländerkontingent
1
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K05060105, Bürger/in der Gemeinschaft
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K08010204, Volksinitiative
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist mit Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 verpflichtet, innert dreier Jahre ein neues Zulassungssystem einzuführen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie jenem für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Bis Ende Jahr soll ein Gesetzentwurf für die Vernehmlassung vorliegen.</p><p>Gemäss Wortlaut von Artikel 121a BV wird die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten. Da die Umsetzungsarbeiten eben erst begonnen haben, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Auswirkungen der Verfassungsbestimmung bei der Neuerteilung von Bewilligungen für Drittstaatenangehörige vorauszusagen.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Zuwanderung von Arbeitskräften auch aus Drittstaaten bewusst. Die arbeitsmarktliche Zulassung von Drittstaatenangehörigen ist bereits heute durch Höchstzahlen und qualitative Kriterien geregelt. Nur Fachkräfte, die für den schweizerischen Arbeitsmarkt unentbehrlich sind und orts- und branchenüblich entlöhnt werden, erhalten eine Bewilligung.</p><p>Im Jahr 2013 reisten 11 907 Drittstaatenangehörige im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein. Diese Familienangehörigen begleiten oft hochqualifizierte Arbeitskräfte. Auch besteht in vielen Fällen ein Rechtsanspruch auf Zulassung gestützt auf nationales Recht oder das Völkerrecht (z. B. Art. 8 EMRK).</p><p>Bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage in Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung wird der übliche Weg der Gesetzgebung eingehalten. Die Umsetzungsarbeiten des neuen Verfassungsartikels werden inhaltlich und konzeptionell von einer aus Sozialpartnern und vollziehenden Behörden zusammengesetzten Expertengruppe begleitet. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetzentwurf erhalten alle interessierten Kreise die Möglichkeit, ihre Positionen einzubringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" verlangt, die Gesamteinwanderung in die Schweiz mit Kontingenten und Höchstzahlen zu begrenzen. Davon betroffen sind alle Bewilligungskategorien. Auf den ersten Blick am meisten betroffen erscheinen die Angehörigen der EU-Staaten, da die Personenfreizügigkeit infrage gestellt ist. Diese haben aber mit der EU eine starke politische Verhandlungsmacht im Rücken. Zu befürchten ist deshalb, dass jene Personen am meisten unter den Folgen der Volksabstimmung zu leiden haben werden, die durch das Zweikreisemodell schon heute diskriminiert werden - die Drittstaatenangehörigen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Auswirkungen sind aus seiner Sicht für Angehörige von Drittstaaten als Folge der Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung" zu erwarten?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen kann verhindert werden, dass die Drittstaatenangehörigen und ihre Familienangehörigen im anstehenden Powerplay mit der EU zur Manövriermasse werden?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass eine im Vergleich zu heute noch weiter eingeschränkte Immigration aus Drittstaaten - inklusive Familiennachzug - nicht wünschbar ist und ein Weg gesucht werden muss, der diese Migrantengruppe nicht die Hauptlast des Abstimmungsresultates tragen lässt?</p>
  • Folgen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative für Drittstaatenangehörige
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist mit Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung" vom 9. Februar 2014 verpflichtet, innert dreier Jahre ein neues Zulassungssystem einzuführen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie jenem für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis Ende Juni 2014 ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Bis Ende Jahr soll ein Gesetzentwurf für die Vernehmlassung vorliegen.</p><p>Gemäss Wortlaut von Artikel 121a BV wird die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten. Da die Umsetzungsarbeiten eben erst begonnen haben, ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Auswirkungen der Verfassungsbestimmung bei der Neuerteilung von Bewilligungen für Drittstaatenangehörige vorauszusagen.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Zuwanderung von Arbeitskräften auch aus Drittstaaten bewusst. Die arbeitsmarktliche Zulassung von Drittstaatenangehörigen ist bereits heute durch Höchstzahlen und qualitative Kriterien geregelt. Nur Fachkräfte, die für den schweizerischen Arbeitsmarkt unentbehrlich sind und orts- und branchenüblich entlöhnt werden, erhalten eine Bewilligung.</p><p>Im Jahr 2013 reisten 11 907 Drittstaatenangehörige im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein. Diese Familienangehörigen begleiten oft hochqualifizierte Arbeitskräfte. Auch besteht in vielen Fällen ein Rechtsanspruch auf Zulassung gestützt auf nationales Recht oder das Völkerrecht (z. B. Art. 8 EMRK).</p><p>Bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage in Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung wird der übliche Weg der Gesetzgebung eingehalten. Die Umsetzungsarbeiten des neuen Verfassungsartikels werden inhaltlich und konzeptionell von einer aus Sozialpartnern und vollziehenden Behörden zusammengesetzten Expertengruppe begleitet. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetzentwurf erhalten alle interessierten Kreise die Möglichkeit, ihre Positionen einzubringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" verlangt, die Gesamteinwanderung in die Schweiz mit Kontingenten und Höchstzahlen zu begrenzen. Davon betroffen sind alle Bewilligungskategorien. Auf den ersten Blick am meisten betroffen erscheinen die Angehörigen der EU-Staaten, da die Personenfreizügigkeit infrage gestellt ist. Diese haben aber mit der EU eine starke politische Verhandlungsmacht im Rücken. Zu befürchten ist deshalb, dass jene Personen am meisten unter den Folgen der Volksabstimmung zu leiden haben werden, die durch das Zweikreisemodell schon heute diskriminiert werden - die Drittstaatenangehörigen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Auswirkungen sind aus seiner Sicht für Angehörige von Drittstaaten als Folge der Annahme der Initiative "gegen Masseneinwanderung" zu erwarten?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen kann verhindert werden, dass die Drittstaatenangehörigen und ihre Familienangehörigen im anstehenden Powerplay mit der EU zur Manövriermasse werden?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass eine im Vergleich zu heute noch weiter eingeschränkte Immigration aus Drittstaaten - inklusive Familiennachzug - nicht wünschbar ist und ein Weg gesucht werden muss, der diese Migrantengruppe nicht die Hauptlast des Abstimmungsresultates tragen lässt?</p>
    • Folgen der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative für Drittstaatenangehörige

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