Diskrepanz zwischen Abstimmungsverhalten und politischem Willen
- ShortId
-
14.3241
- Id
-
20143241
- Updated
-
14.11.2025 07:57
- Language
-
de
- Title
-
Diskrepanz zwischen Abstimmungsverhalten und politischem Willen
- AdditionalIndexing
-
04;Vorprüfung von Volksinitiativen;öffentliche Meinung;Meinungsbildung;Abstimmungsverhalten;Volksabstimmung;Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht;Abstimmungsergebnis;Stimmbürger/in;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0803010101, Abstimmungsverhalten
- L03K080102, Volksabstimmung
- L04K08010210, Stimmbürger/in
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- L05K0801010102, Abstimmungsergebnis
- L04K01090302, öffentliche Meinung
- L05K0802030701, Meinungsbildung
- L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
- L04K08010206, Vorprüfung von Volksinitiativen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Stimmbevölkerung hat bisher viermal zu den bilateralen Verträgen mit der EU Stellung genommen: am 21. April 2000 (Bilaterale I), am 5. Juni 2005 (Schengen/Dublin), am 16. September 2005 (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Staaten, die der EU per 1. Mai 2004 beitraten) und am 8. Februar 2009 (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, die der EU per 1. Januar 2007 beitraten). Sie hat damit mehrmals die Personenfreizügigkeit bekräftigt. Der Bundesrat hat in der Botschaft geschrieben, dass die Initiative nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sei. Er hat in den Abstimmungserläuterungen zur Masseneinwanderungs-Initiative darauf hingewiesen, dass deren Annahme bewirken könnte, "dass das Freizügigkeitsabkommen gekündigt würde und als Folge davon auch die anderen Abkommen der Bilateralen I mit der EU ausser Kraft gesetzt würden". Er hat hinzugefügt, dass dies der "Schweiz und ihrer Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen" würde. Nach den Ergebnissen der Vox-Analyse zur Masseneinwanderungs-Initiative war sich eine Mehrheit der Abstimmenden bewusst, dass ein Ja zur Initiative mit Risiken für die bilateralen Verträge mit der EU verbunden ist. Unklar ist aber, ob eine Mehrheit der Stimmberechtigten eine Abkehr vom bilateralen Weg wünscht bzw. wirklich bereit ist, die damit verbundenen Nachteile hinzunehmen.</p><p>2. Es gehört seit je zum Wesen unserer direkten Demokratie, dass mit der Volksinitiative Volk und Ständen Verfassungsrevisionen unterbreitet werden können, die weitreichende Änderungen mit sich bringen. In der Botschaft des Bundesrates, in den parlamentarischen Debatten, in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates und im Abstimmungskampf werden jeweils die Anliegen und die möglichen positiven und negativen Folgen einer Initiative beleuchtet. Es liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Stimmbürgerin und jedes einzelnen Stimmbürgers, die Argumente dafür und dagegen abzuwägen. Beizufügen ist, dass die Folgen einer Volksinitiative selten mit hinreichender Sicherheit abzuschätzen sind. Sobald eine Initiative aussenpolitische Folgen hat, wie im vorliegenden Fall, hängen zudem die Auswirkungen auch vom Verhalten anderer Staaten oder supranationaler Organisationen wie der EU und deren Mitgliedstaaten ab.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich weiterhin bemühen, in seinen Botschaften, in den parlamentarischen Debatten, in den Abstimmungserläuterungen und in den Statements vor den Abstimmungen die Vor- und Nachteile von Verfassungsvorlagen fair und objektiv zu erläutern und sich für die vom Parlament beschlossenen Abstimmungsparolen einzusetzen.</p><p>4. Der Bundesrat sieht auch im Lichte des Abstimmungsergebnisses vom 9. Februar 2014 keine Veranlassung, die Vorlage zur besseren Vereinbarkeit von Landesrecht und Völkerrecht (Motionen 11.3468 und 11.3751 der beiden Staatspolitischen Kommissionen) weiterzuverfolgen. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass damit das Spannungsverhältnis zwischen dem Initiativrecht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz fortbesteht und dass die Suche nach tragfähigen Lösungen zur Verminderung dieses Spannungsverhältnisses weitergeht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. Februar 2014 haben 50,3 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen und damit eine Weiterführung des bilateralen Weges mit der EU verunmöglicht oder zumindest erheblich erschwert. Ein Wochenende später konnte man in der Sonntagspresse lesen, dass in einer kurz nach der Abstimmung durchgeführten repräsentativen Umfrage 74 Prozent der Stimmberechtigten den bilateralen Weg mit der EU weiterführen möchten. Die Abstimmungsmotive passen nicht mit den damit ausgelösten Konsequenzen zusammen, respektive diese entsprechen nicht dem politischen Willen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie interpretiert er diese erhebliche Diskrepanz zwischen dem Abstimmungsresultat und dem politischen Willen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass es demokratiepolitisch höchst problematisch ist, wenn Volksinitiativen als Wolf im Schafspelz daherkommen und die durch ihre Annahme verursachten Konsequenzen nicht unzweideutig benennen müssen?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Wahrscheinlichkeit für Abstimmungsergebnisse, die nicht dem eigentlichen politischen Willen der Mehrheit entsprechen, in Zukunft kleiner wird?</p><p>4. Wie sieht er im Lichte des Abstimmungsresultates seinen Beschluss vom 13. Dezember 2013, die Vorlage zur besseren Vereinbarkeit von Landesrecht und Völkerrecht nicht weiterzuverfolgen, welche einen zwingenden Hinweis schon auf dem Unterschriftenbogen bei der Sammlung eingeführt hätte, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Initiativbegehren mit dem Völkerrecht nicht kompatibel ist?</p>
- Diskrepanz zwischen Abstimmungsverhalten und politischem Willen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Stimmbevölkerung hat bisher viermal zu den bilateralen Verträgen mit der EU Stellung genommen: am 21. April 2000 (Bilaterale I), am 5. Juni 2005 (Schengen/Dublin), am 16. September 2005 (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen Staaten, die der EU per 1. Mai 2004 beitraten) und am 8. Februar 2009 (Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, die der EU per 1. Januar 2007 beitraten). Sie hat damit mehrmals die Personenfreizügigkeit bekräftigt. Der Bundesrat hat in der Botschaft geschrieben, dass die Initiative nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sei. Er hat in den Abstimmungserläuterungen zur Masseneinwanderungs-Initiative darauf hingewiesen, dass deren Annahme bewirken könnte, "dass das Freizügigkeitsabkommen gekündigt würde und als Folge davon auch die anderen Abkommen der Bilateralen I mit der EU ausser Kraft gesetzt würden". Er hat hinzugefügt, dass dies der "Schweiz und ihrer Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen" würde. Nach den Ergebnissen der Vox-Analyse zur Masseneinwanderungs-Initiative war sich eine Mehrheit der Abstimmenden bewusst, dass ein Ja zur Initiative mit Risiken für die bilateralen Verträge mit der EU verbunden ist. Unklar ist aber, ob eine Mehrheit der Stimmberechtigten eine Abkehr vom bilateralen Weg wünscht bzw. wirklich bereit ist, die damit verbundenen Nachteile hinzunehmen.</p><p>2. Es gehört seit je zum Wesen unserer direkten Demokratie, dass mit der Volksinitiative Volk und Ständen Verfassungsrevisionen unterbreitet werden können, die weitreichende Änderungen mit sich bringen. In der Botschaft des Bundesrates, in den parlamentarischen Debatten, in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates und im Abstimmungskampf werden jeweils die Anliegen und die möglichen positiven und negativen Folgen einer Initiative beleuchtet. Es liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Stimmbürgerin und jedes einzelnen Stimmbürgers, die Argumente dafür und dagegen abzuwägen. Beizufügen ist, dass die Folgen einer Volksinitiative selten mit hinreichender Sicherheit abzuschätzen sind. Sobald eine Initiative aussenpolitische Folgen hat, wie im vorliegenden Fall, hängen zudem die Auswirkungen auch vom Verhalten anderer Staaten oder supranationaler Organisationen wie der EU und deren Mitgliedstaaten ab.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich weiterhin bemühen, in seinen Botschaften, in den parlamentarischen Debatten, in den Abstimmungserläuterungen und in den Statements vor den Abstimmungen die Vor- und Nachteile von Verfassungsvorlagen fair und objektiv zu erläutern und sich für die vom Parlament beschlossenen Abstimmungsparolen einzusetzen.</p><p>4. Der Bundesrat sieht auch im Lichte des Abstimmungsergebnisses vom 9. Februar 2014 keine Veranlassung, die Vorlage zur besseren Vereinbarkeit von Landesrecht und Völkerrecht (Motionen 11.3468 und 11.3751 der beiden Staatspolitischen Kommissionen) weiterzuverfolgen. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass damit das Spannungsverhältnis zwischen dem Initiativrecht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz fortbesteht und dass die Suche nach tragfähigen Lösungen zur Verminderung dieses Spannungsverhältnisses weitergeht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 9. Februar 2014 haben 50,3 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen und damit eine Weiterführung des bilateralen Weges mit der EU verunmöglicht oder zumindest erheblich erschwert. Ein Wochenende später konnte man in der Sonntagspresse lesen, dass in einer kurz nach der Abstimmung durchgeführten repräsentativen Umfrage 74 Prozent der Stimmberechtigten den bilateralen Weg mit der EU weiterführen möchten. Die Abstimmungsmotive passen nicht mit den damit ausgelösten Konsequenzen zusammen, respektive diese entsprechen nicht dem politischen Willen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie interpretiert er diese erhebliche Diskrepanz zwischen dem Abstimmungsresultat und dem politischen Willen?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass es demokratiepolitisch höchst problematisch ist, wenn Volksinitiativen als Wolf im Schafspelz daherkommen und die durch ihre Annahme verursachten Konsequenzen nicht unzweideutig benennen müssen?</p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Wahrscheinlichkeit für Abstimmungsergebnisse, die nicht dem eigentlichen politischen Willen der Mehrheit entsprechen, in Zukunft kleiner wird?</p><p>4. Wie sieht er im Lichte des Abstimmungsresultates seinen Beschluss vom 13. Dezember 2013, die Vorlage zur besseren Vereinbarkeit von Landesrecht und Völkerrecht nicht weiterzuverfolgen, welche einen zwingenden Hinweis schon auf dem Unterschriftenbogen bei der Sammlung eingeführt hätte, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Initiativbegehren mit dem Völkerrecht nicht kompatibel ist?</p>
- Diskrepanz zwischen Abstimmungsverhalten und politischem Willen
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