Asylsuchende. Ausdehnung des 48-Stunden-Verfahrens auf alle Safe Countries

ShortId
14.3246
Id
20143246
Updated
28.07.2023 06:56
Language
de
Title
Asylsuchende. Ausdehnung des 48-Stunden-Verfahrens auf alle Safe Countries
AdditionalIndexing
2811;Sicherheit;Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Staat
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L03K080701, Staat
  • L04K08020225, Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Staatsangehörige aus verfolgungssicheren Staaten haben in der Regel keine Chance auf Asyl in der Schweiz. Die bisherigen Erfahrungen mit dem 48-Stunden-Verfahren sind positiv. Sie verschaffen dem Asylsuchenden auf der einen Seite rasch Gewissheit, sie wirken auf der anderen Seite aber auch abschreckend auf Asylsuchende, die kaum Aussicht auf Asyl in der Schweiz haben. Der Bundesrat soll deshalb das 48-Stunden-Verfahren generell auf alle Safe Countries anwenden.</p><p>Die Liste mit den verfolgungssicheren Staaten wurde zudem das letzte Mal im Oktober 2012 aktualisiert. Diese Liste muss häufiger überprüft werden und gegebenenfalls rasch angepasst werden. Eine flexible Handhabung soll so ermöglicht werden.</p><p>Schliesslich soll der Bundesrat prüfen, ob das 48-Stunden-Verfahren auch für Staatsangehörige aus Ländern, bei welchen die Anerkennungsquote quasi bei null liegt, angewendet werden kann; dies aus den obenerwähnten Gründen. Sollte sich in den 48 Stunden ergeben, dass weitere Abklärungen notwendig sind, wäre das wie bisher möglich.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie deckt sich mit den Zielsetzungen der Neustrukturierung des Asylbereichs. Der Gesetzgeber verpflichtet das Bundesamt für Migration (BFM), in einer Behandlungsstrategie festzulegen, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden. Das BFM hat bereits im Juli 2012 eine Behandlungsstrategie in Kraft gesetzt, mit dem Ziel, die Anzahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche zu reduzieren.</p><p>Deshalb befinden sich Asylgesuche aus der überwiegenden Mehrheit der Safe Countries bereits seit August 2012 im 48-Stunden-Verfahren. Gesuche aus den übrigen Safe Countries werden vom BFM zwar auch in erster Priorität und während dem Aufenthalt der Asylsuchenden in den Bundesstrukturen behandelt; bei einigen von ihnen kann jedoch der Wegweisungsvollzug nicht rasch erfolgen.</p><p>Zudem behandelt das BFM wegen der vergleichsweise hohen Zahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen Gesuche aus Marokko seit Dezember 2012 und solche aus Nigeria, Tunesien und Algerien seit dem Frühjahr 2013 ebenfalls in einem beschleunigten Fast-Track-Verfahren. Der Hauptunterschied zum 48-Stunden-Verfahren besteht darin, dass bei diesen Ländern der Wegweisungsvollzug schwieriger ist und daher nicht rasch erfolgen kann.</p><p>Die Anzahl der Asylgesuche, die im 48-Stunden- oder im Fast-Track-Verfahren bearbeitet werden, ist mehrheitlich deutlich zurückgegangen oder hat sich zumindest stabilisiert. Im Jahre 2012 machten die Asylgesuche aus Safe Countries 18,8 Prozent aller Asylgesuche aus, im Jahre 2013 noch 10,9 Prozent.</p><p>Dennoch lehnt der Bundesrat die Annahme der Motion ab. Die verlangte schnelle Ausdehnung des 48-Stunden-Verfahrens auf alle Safe Countries und dessen allfällige Ausdehnung auf Länder mit einer tiefen Anerkennungsquote wie Tunesien oder Marokko würden nämlich den Handlungsspielraum des BFM bei der Festlegung seiner Behandlungsstrategie markant einschränken. Asylsuchende in anderen prioritären Verfahren, beispielsweise im Dublin-Verfahren, könnten nicht mehr bis zum Verfahrensabschluss in den Bundesstrukturen bleiben, was diese Verfahren erheblich verzögern würde. Gerade bei Ländern mit einer tiefen Anerkennungsquote kann der Anteil der Dublin-Verfahren hoch sein. Er betrug in den Jahren 2012 und 2013 beispielsweise bei Tunesien etwa 70 und bei Nigeria rund 80 Prozent.</p><p>Der Bundesrat überprüft seine Beschlüsse über sichere Herkunftsstaaten periodisch. Hierfür erarbeitet das BFM zweimal pro Jahr die Grundlagen, gestützt auf die vom Bundesrat am 8. Dezember 2006 verabschiedete Kriterienliste. Das Anliegen der Motion ist also in dieser Hinsicht bereits umgesetzt. Die letzte periodische Überprüfung im November 2013 hatte keine Veränderungen der Safe-Country-Liste zur Folge. Das BFM nimmt die Motion zum Anlass, künftig auf der öffentlich zugänglichen Liste das Datum der letzten Überprüfung zu vermerken, auch wenn inhaltlich keine Änderung vorgenommen wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das 48-Stunden-Verfahren auf alle verfolgungssicheren Staaten, sogenannte Safe Countries, schnell und unbürokratisch auszudehnen. Die Liste der verfolgungssicheren Staaten soll zudem regelmässig überprüft und vervollständigt werden. Des Weiteren soll der Bundesrat prüfen, ob das 48-Stunden-Verfahren auch bei Asylsuchenden aus Ländern mit sehr tiefer Anerkennungsquote, wie zum Beispiel Tunesien oder Marokko, angewendet werden kann.</p>
  • Asylsuchende. Ausdehnung des 48-Stunden-Verfahrens auf alle Safe Countries
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Staatsangehörige aus verfolgungssicheren Staaten haben in der Regel keine Chance auf Asyl in der Schweiz. Die bisherigen Erfahrungen mit dem 48-Stunden-Verfahren sind positiv. Sie verschaffen dem Asylsuchenden auf der einen Seite rasch Gewissheit, sie wirken auf der anderen Seite aber auch abschreckend auf Asylsuchende, die kaum Aussicht auf Asyl in der Schweiz haben. Der Bundesrat soll deshalb das 48-Stunden-Verfahren generell auf alle Safe Countries anwenden.</p><p>Die Liste mit den verfolgungssicheren Staaten wurde zudem das letzte Mal im Oktober 2012 aktualisiert. Diese Liste muss häufiger überprüft werden und gegebenenfalls rasch angepasst werden. Eine flexible Handhabung soll so ermöglicht werden.</p><p>Schliesslich soll der Bundesrat prüfen, ob das 48-Stunden-Verfahren auch für Staatsangehörige aus Ländern, bei welchen die Anerkennungsquote quasi bei null liegt, angewendet werden kann; dies aus den obenerwähnten Gründen. Sollte sich in den 48 Stunden ergeben, dass weitere Abklärungen notwendig sind, wäre das wie bisher möglich.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Motion. Sie deckt sich mit den Zielsetzungen der Neustrukturierung des Asylbereichs. Der Gesetzgeber verpflichtet das Bundesamt für Migration (BFM), in einer Behandlungsstrategie festzulegen, welche Asylgesuche prioritär behandelt werden. Das BFM hat bereits im Juli 2012 eine Behandlungsstrategie in Kraft gesetzt, mit dem Ziel, die Anzahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche zu reduzieren.</p><p>Deshalb befinden sich Asylgesuche aus der überwiegenden Mehrheit der Safe Countries bereits seit August 2012 im 48-Stunden-Verfahren. Gesuche aus den übrigen Safe Countries werden vom BFM zwar auch in erster Priorität und während dem Aufenthalt der Asylsuchenden in den Bundesstrukturen behandelt; bei einigen von ihnen kann jedoch der Wegweisungsvollzug nicht rasch erfolgen.</p><p>Zudem behandelt das BFM wegen der vergleichsweise hohen Zahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen Gesuche aus Marokko seit Dezember 2012 und solche aus Nigeria, Tunesien und Algerien seit dem Frühjahr 2013 ebenfalls in einem beschleunigten Fast-Track-Verfahren. Der Hauptunterschied zum 48-Stunden-Verfahren besteht darin, dass bei diesen Ländern der Wegweisungsvollzug schwieriger ist und daher nicht rasch erfolgen kann.</p><p>Die Anzahl der Asylgesuche, die im 48-Stunden- oder im Fast-Track-Verfahren bearbeitet werden, ist mehrheitlich deutlich zurückgegangen oder hat sich zumindest stabilisiert. Im Jahre 2012 machten die Asylgesuche aus Safe Countries 18,8 Prozent aller Asylgesuche aus, im Jahre 2013 noch 10,9 Prozent.</p><p>Dennoch lehnt der Bundesrat die Annahme der Motion ab. Die verlangte schnelle Ausdehnung des 48-Stunden-Verfahrens auf alle Safe Countries und dessen allfällige Ausdehnung auf Länder mit einer tiefen Anerkennungsquote wie Tunesien oder Marokko würden nämlich den Handlungsspielraum des BFM bei der Festlegung seiner Behandlungsstrategie markant einschränken. Asylsuchende in anderen prioritären Verfahren, beispielsweise im Dublin-Verfahren, könnten nicht mehr bis zum Verfahrensabschluss in den Bundesstrukturen bleiben, was diese Verfahren erheblich verzögern würde. Gerade bei Ländern mit einer tiefen Anerkennungsquote kann der Anteil der Dublin-Verfahren hoch sein. Er betrug in den Jahren 2012 und 2013 beispielsweise bei Tunesien etwa 70 und bei Nigeria rund 80 Prozent.</p><p>Der Bundesrat überprüft seine Beschlüsse über sichere Herkunftsstaaten periodisch. Hierfür erarbeitet das BFM zweimal pro Jahr die Grundlagen, gestützt auf die vom Bundesrat am 8. Dezember 2006 verabschiedete Kriterienliste. Das Anliegen der Motion ist also in dieser Hinsicht bereits umgesetzt. Die letzte periodische Überprüfung im November 2013 hatte keine Veränderungen der Safe-Country-Liste zur Folge. Das BFM nimmt die Motion zum Anlass, künftig auf der öffentlich zugänglichen Liste das Datum der letzten Überprüfung zu vermerken, auch wenn inhaltlich keine Änderung vorgenommen wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das 48-Stunden-Verfahren auf alle verfolgungssicheren Staaten, sogenannte Safe Countries, schnell und unbürokratisch auszudehnen. Die Liste der verfolgungssicheren Staaten soll zudem regelmässig überprüft und vervollständigt werden. Des Weiteren soll der Bundesrat prüfen, ob das 48-Stunden-Verfahren auch bei Asylsuchenden aus Ländern mit sehr tiefer Anerkennungsquote, wie zum Beispiel Tunesien oder Marokko, angewendet werden kann.</p>
    • Asylsuchende. Ausdehnung des 48-Stunden-Verfahrens auf alle Safe Countries

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