Ratifizierung der Istanbul Convention gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt

ShortId
14.3257
Id
20143257
Updated
28.07.2023 06:56
Language
de
Title
Ratifizierung der Istanbul Convention gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt
AdditionalIndexing
12;häusliche Gewalt;Europäische Konvention;Gewalt;Ratifizierung eines Abkommens;Frau
1
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0107010301, Frau
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Beschluss zur Unterzeichnung der Istanbul-Konvention vom 3. Juli 2013 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag erteilt, den Entwurf einer Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Es ist geplant, dass der Bundesrat Anfang 2015 eine Vernehmlassung über die Ratifizierung der Konvention sowie allfällige damit verbundene Gesetzesänderungen bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen eröffnet. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung wird der Bundesrat anschliessend über das weitere Vorgehen befinden. Erfahrungsgemäss dauert es bis zur Ratifizierung einer Konvention zwei bis drei Jahre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie der Bundesrat vor einem Jahr in seiner Antwort auf die Interpellation 13.3074 zur Unterzeichnung der Istanbul Convention bestätigte, engagiert sich die Schweiz kontinuierlich mit verschiedenen Initiativen für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Konvention des Europarates, die sogenannte "Convention on Preventing and Combatting Violence against Women and Domestic Violence" (http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/Que VoulezVous.asp?CL=ENG&amp;NT=210), welche seit April 2011 zur Unterschrift aufliegt und welche bisher 32 Staaten unterschrieben haben, hat die Schweiz in der Folge im Herbst 2013 unterzeichnet. Mittlerweile haben bereits acht Staaten, darunter unsere Nachbarländer Österreich und Italien, ratifiziert. Damit die Istanbul Convention in Kraft gesetzt wird, müssen elf Staaten ratifizieren, davon acht Mitglieder des Europarates.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt die Schweiz, die Konvention zu ratifizieren? Und falls ja, in welchem Zeitrahmen?</p><p>2. Falls nein: Welches sind die Gründe, dass die Schweiz die Konvention noch nicht ratifiziert?</p>
  • Ratifizierung der Istanbul Convention gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Beschluss zur Unterzeichnung der Istanbul-Konvention vom 3. Juli 2013 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag erteilt, den Entwurf einer Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Es ist geplant, dass der Bundesrat Anfang 2015 eine Vernehmlassung über die Ratifizierung der Konvention sowie allfällige damit verbundene Gesetzesänderungen bei den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen eröffnet. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung wird der Bundesrat anschliessend über das weitere Vorgehen befinden. Erfahrungsgemäss dauert es bis zur Ratifizierung einer Konvention zwei bis drei Jahre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie der Bundesrat vor einem Jahr in seiner Antwort auf die Interpellation 13.3074 zur Unterzeichnung der Istanbul Convention bestätigte, engagiert sich die Schweiz kontinuierlich mit verschiedenen Initiativen für die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Konvention des Europarates, die sogenannte "Convention on Preventing and Combatting Violence against Women and Domestic Violence" (http://www.conventions.coe.int/Treaty/Commun/Que VoulezVous.asp?CL=ENG&amp;NT=210), welche seit April 2011 zur Unterschrift aufliegt und welche bisher 32 Staaten unterschrieben haben, hat die Schweiz in der Folge im Herbst 2013 unterzeichnet. Mittlerweile haben bereits acht Staaten, darunter unsere Nachbarländer Österreich und Italien, ratifiziert. Damit die Istanbul Convention in Kraft gesetzt wird, müssen elf Staaten ratifizieren, davon acht Mitglieder des Europarates.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt die Schweiz, die Konvention zu ratifizieren? Und falls ja, in welchem Zeitrahmen?</p><p>2. Falls nein: Welches sind die Gründe, dass die Schweiz die Konvention noch nicht ratifiziert?</p>
    • Ratifizierung der Istanbul Convention gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt

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