Schutz der Gelder der zweiten Säule und des Klimas

ShortId
14.3262
Id
20143262
Updated
28.07.2023 06:52
Language
de
Title
Schutz der Gelder der zweiten Säule und des Klimas
AdditionalIndexing
66;24;52;Anlegerschutz;finanzieller Verlust;Anlagevorschrift;Kohlenstoff;Pensionskasse;fossile Energie;Klimaveränderung;Klimapolitik
1
  • L05K1701020101, fossile Energie
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L04K11040201, Anlegerschutz
  • L06K070302010205, finanzieller Verlust
  • L04K06010310, Klimapolitik
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L05K0705010404, Kohlenstoff
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Anlegerschutz: Wertpapiere von Konzernen, welche Öl-, Gas- und Kohlereserven in ihren Büchern ausweisen, drohen gemäss der Grossbank HSBC an der Börse einzubrechen. Die Fachwelt spricht von einer Finanzblase (Carbon Bubble). Der Wertverlust dieser Firmen tritt dann ein, wenn die Regierungen der Welt mit den von ihnen bereits beschlossenen Klimazielen Ernst machen. Denn dann dürfen grosse Teile der ausgewiesenen Brennstoffreserven nicht mehr verbraucht werden. Alle Investitionen in solche Konzerne tragen gar dazu bei, das Problem zu verschärfen. </p><p>2. Klimaschutz: Die Schweiz hat sich in Artikel 1 des CO2-Gesetzes dazu verpflichtet, "einen Beitrag zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken". Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sind weitere Massnahmen zur CO2-Reduktion geplant. Investitionen in fossile Brenn- und Treibstoffe unterlaufen diese Ziele und Massnahmen und stehen in krassem Widerspruch zu den grossen Bemühungen der Schweizer Wirtschaft und vieler Haushalte zur Senkung der CO2-Emissionen. Nach groben Schätzungen tragen die Schweizer Investitionen in fossil ausgerichtete Energiekonzerne ein Vielfaches stärker zur Klimaerwärmung bei als alle Emissionen, die gesamthaft in der Schweiz getätigt werden. Allein im Jahr 2012 haben die 20 grössten Energiekonzerne der Welt 674 Milliarden Dollar ausgegeben, um nach neuen fossilen Lagerstätten zu suchen, und dies auch mit grosser Unterstützung durch die Versicherten der Schweizer Pensionskassen.</p>
  • <p>1. Der MSCI World All Cap Index, ein gängiger Index für weltweite Aktienanlagen, enthält einen Anteil von 8,78 Prozent von Firmen aus dem Energiebereich (inklusive Ausrüster, Raffinerien usw.). In der Schweiz ist der Anteil der Firmen aus dem Öl- und Gassektor geringer, er liegt beim Swiss Performance Index bei rund 2,1 Prozent. Eine durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung gemäss Pensionskassenstatistik, welche ihre Aktienanlagen indexorientiert (sogenannt passiv) und damit kostengünstig investiert, kommt auf einen durchschnittlichen Aktienanteil der Energiefirmen am Vorsorgevermögen von rund 1,7 Prozent. Bezogen auf das gesamte Vorsorgevermögen gemäss Pensionskassenstatistik wären dies etwas über 11 Milliarden Franken. Dies ist in Relation zu setzen mit der Grössenordnung der weltweiten Öl- und Gasfirmen. Allein Exxon Mobil weist per Ende März 2014 eine Marktkapitalisierung von rund 370 Milliarden Franken auf. Die Energiefirmen würden es demnach kaum wahrnehmen, wenn die Schweizer Pensionskassen auf entsprechende Investitionen verzichten würden. Somit sind von einem allfälligen Verbot von Anlagen in der Energiebranche auch keine positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten. Auch im Obligationenbereich spielen Investitionen in den Öl- und Gassektor eine sehr untergeordnete Rolle.</p><p>2. Verantwortlich für die Vermögensanlage und die Risikobeurteilung von Vorsorgeeinrichtungen ist das jeweilige paritätisch zusammengesetzte oberste Organ. Dieses kann, in Kenntnis der spezifischen Situation der Vorsorgeeinrichtung, der Finanzmärkte und des Versichertenbestandes, Einschränkungen der Vermögensanlage vornehmen. Selbstverständlich können dabei auch ethische und ökologische Überlegungen eine Rolle spielen. Es ist demnach in erster Linie die Aufgabe des paritätischen Stiftungsrates, nicht des Gesetzgebers, die Interessen und Ansichten der Versicherten und damit der Eigentümer der Gelder der beruflichen Vorsorge zu vertreten.</p><p>3. Pensionskassen verfolgen eine diversifizierte Anlagestrategie und sind verpflichtet, bei der Anlage des Vermögens die Grundsätze der angemessenen Risikoverteilung einzuhalten und die Mittel auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige zu verteilen. Dadurch wird der Effekt von unerwarteten Kurseinbrüchen von einzelnen Unternehmen oder Branchen minimiert. Die verlangte Einschränkung des Anlageuniversums schränkt die Diversifikationsmöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen ein und verschlechtert somit ihr Risikoprofil. Rohstoffanlagen bieten oft einen Schutz vor inflationären Entwicklungen, da diese oft durch einen Anstieg der Rohstoffpreise verursacht werden. Ein Verbot von Anlagen in den Öl-, Gas- und Kohlebereich aus Risikoüberlegungen ist demnach nicht angezeigt. Ein Verbot kann negative Auswirkungen auf den Schutz der Vorsorgevermögen haben.</p><p>4. Bei der Umsetzung eines solchen Verbots entstünden Abgrenzungsprobleme. Beispielsweise müssten bei indexorientierten Anlagen alle entsprechenden Firmen, welche auch nur teilweise in diesen Bereichen tätig sind, entfernt werden. Dies würde zu höheren Vermögensverwaltungskosten führen, die letztlich grösstenteils von den Versicherten getragen werden müssten. Die Motion steht somit im Widerspruch zu den Bestrebungen, die Vermögensverwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen tief zu halten.</p><p>5. Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass der Komplexitätsgrad der beruflichen Vorsorge hoch sei, was entsprechend hohe Kosten verursache (so u. a. die Motion Graber Konrad 10.3795, "Administrative Entschlackung des BVG"). Eingriffe in die Anlagevorschriften aus vorsorgefremden Gründen, wie sie von dieser Motion verlangt werden, sind auch unter diesem Gesichtspunkt abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass die Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge keine Anlagen in Konzerne tätigen dürfen, welche fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern oder entsprechende Rohstoffreserven besitzen. Bestehende Investitionen (Aktien, Obligationen usw.) in solche Unternehmen sollen innerhalb von fünf Jahren abgestossen werden.</p>
  • Schutz der Gelder der zweiten Säule und des Klimas
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Anlegerschutz: Wertpapiere von Konzernen, welche Öl-, Gas- und Kohlereserven in ihren Büchern ausweisen, drohen gemäss der Grossbank HSBC an der Börse einzubrechen. Die Fachwelt spricht von einer Finanzblase (Carbon Bubble). Der Wertverlust dieser Firmen tritt dann ein, wenn die Regierungen der Welt mit den von ihnen bereits beschlossenen Klimazielen Ernst machen. Denn dann dürfen grosse Teile der ausgewiesenen Brennstoffreserven nicht mehr verbraucht werden. Alle Investitionen in solche Konzerne tragen gar dazu bei, das Problem zu verschärfen. </p><p>2. Klimaschutz: Die Schweiz hat sich in Artikel 1 des CO2-Gesetzes dazu verpflichtet, "einen Beitrag zu leisten, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad Celsius zu beschränken". Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sind weitere Massnahmen zur CO2-Reduktion geplant. Investitionen in fossile Brenn- und Treibstoffe unterlaufen diese Ziele und Massnahmen und stehen in krassem Widerspruch zu den grossen Bemühungen der Schweizer Wirtschaft und vieler Haushalte zur Senkung der CO2-Emissionen. Nach groben Schätzungen tragen die Schweizer Investitionen in fossil ausgerichtete Energiekonzerne ein Vielfaches stärker zur Klimaerwärmung bei als alle Emissionen, die gesamthaft in der Schweiz getätigt werden. Allein im Jahr 2012 haben die 20 grössten Energiekonzerne der Welt 674 Milliarden Dollar ausgegeben, um nach neuen fossilen Lagerstätten zu suchen, und dies auch mit grosser Unterstützung durch die Versicherten der Schweizer Pensionskassen.</p>
    • <p>1. Der MSCI World All Cap Index, ein gängiger Index für weltweite Aktienanlagen, enthält einen Anteil von 8,78 Prozent von Firmen aus dem Energiebereich (inklusive Ausrüster, Raffinerien usw.). In der Schweiz ist der Anteil der Firmen aus dem Öl- und Gassektor geringer, er liegt beim Swiss Performance Index bei rund 2,1 Prozent. Eine durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung gemäss Pensionskassenstatistik, welche ihre Aktienanlagen indexorientiert (sogenannt passiv) und damit kostengünstig investiert, kommt auf einen durchschnittlichen Aktienanteil der Energiefirmen am Vorsorgevermögen von rund 1,7 Prozent. Bezogen auf das gesamte Vorsorgevermögen gemäss Pensionskassenstatistik wären dies etwas über 11 Milliarden Franken. Dies ist in Relation zu setzen mit der Grössenordnung der weltweiten Öl- und Gasfirmen. Allein Exxon Mobil weist per Ende März 2014 eine Marktkapitalisierung von rund 370 Milliarden Franken auf. Die Energiefirmen würden es demnach kaum wahrnehmen, wenn die Schweizer Pensionskassen auf entsprechende Investitionen verzichten würden. Somit sind von einem allfälligen Verbot von Anlagen in der Energiebranche auch keine positiven Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten. Auch im Obligationenbereich spielen Investitionen in den Öl- und Gassektor eine sehr untergeordnete Rolle.</p><p>2. Verantwortlich für die Vermögensanlage und die Risikobeurteilung von Vorsorgeeinrichtungen ist das jeweilige paritätisch zusammengesetzte oberste Organ. Dieses kann, in Kenntnis der spezifischen Situation der Vorsorgeeinrichtung, der Finanzmärkte und des Versichertenbestandes, Einschränkungen der Vermögensanlage vornehmen. Selbstverständlich können dabei auch ethische und ökologische Überlegungen eine Rolle spielen. Es ist demnach in erster Linie die Aufgabe des paritätischen Stiftungsrates, nicht des Gesetzgebers, die Interessen und Ansichten der Versicherten und damit der Eigentümer der Gelder der beruflichen Vorsorge zu vertreten.</p><p>3. Pensionskassen verfolgen eine diversifizierte Anlagestrategie und sind verpflichtet, bei der Anlage des Vermögens die Grundsätze der angemessenen Risikoverteilung einzuhalten und die Mittel auf verschiedene Anlagekategorien, Regionen und Wirtschaftszweige zu verteilen. Dadurch wird der Effekt von unerwarteten Kurseinbrüchen von einzelnen Unternehmen oder Branchen minimiert. Die verlangte Einschränkung des Anlageuniversums schränkt die Diversifikationsmöglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen ein und verschlechtert somit ihr Risikoprofil. Rohstoffanlagen bieten oft einen Schutz vor inflationären Entwicklungen, da diese oft durch einen Anstieg der Rohstoffpreise verursacht werden. Ein Verbot von Anlagen in den Öl-, Gas- und Kohlebereich aus Risikoüberlegungen ist demnach nicht angezeigt. Ein Verbot kann negative Auswirkungen auf den Schutz der Vorsorgevermögen haben.</p><p>4. Bei der Umsetzung eines solchen Verbots entstünden Abgrenzungsprobleme. Beispielsweise müssten bei indexorientierten Anlagen alle entsprechenden Firmen, welche auch nur teilweise in diesen Bereichen tätig sind, entfernt werden. Dies würde zu höheren Vermögensverwaltungskosten führen, die letztlich grösstenteils von den Versicherten getragen werden müssten. Die Motion steht somit im Widerspruch zu den Bestrebungen, die Vermögensverwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen tief zu halten.</p><p>5. Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass der Komplexitätsgrad der beruflichen Vorsorge hoch sei, was entsprechend hohe Kosten verursache (so u. a. die Motion Graber Konrad 10.3795, "Administrative Entschlackung des BVG"). Eingriffe in die Anlagevorschriften aus vorsorgefremden Gründen, wie sie von dieser Motion verlangt werden, sind auch unter diesem Gesichtspunkt abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass die Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge keine Anlagen in Konzerne tätigen dürfen, welche fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern oder entsprechende Rohstoffreserven besitzen. Bestehende Investitionen (Aktien, Obligationen usw.) in solche Unternehmen sollen innerhalb von fünf Jahren abgestossen werden.</p>
    • Schutz der Gelder der zweiten Säule und des Klimas

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