Ausländergesetz, Dublin III und Zwangsmassnahmen. Alternativen zur Administrativhaft evaluieren
- ShortId
-
14.3271
- Id
-
20143271
- Updated
-
28.07.2023 06:49
- Language
-
de
- Title
-
Ausländergesetz, Dublin III und Zwangsmassnahmen. Alternativen zur Administrativhaft evaluieren
- AdditionalIndexing
-
2811;Inhaftierung;Ausschaffung;Ausländerrecht;Zuständigkeit für Asylgesuch;Zwangsmassnahme;Asylverfahren;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L03K050601, Ausländerrecht
- L04K05010106, Inhaftierung
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L05K0403030402, Zwangsmassnahme
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K0108010201, Asylverfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Administrativhaft sollte nicht angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Massnahmen zur Erreichung des angestrebten Ziels ausreichen. Damit der Staat Massnahmen anordnet, die einen weniger starken Zwangscharakter haben, soll er in seiner Gesetzgebung Alternativen zur Administrativhaft festlegen. Diese Regeln sollten zwingend vorsehen, dass die Behörden im Einzelfall untersuchen, wie das angestrebte Ziel - die Fernhaltung einer Person - mit Massnahmen, die weniger stark in die Grundrechte eingreifen, erreicht werden kann, bevor eine Haft angeordnet wird. Kommt es zur Anordnung einer Haft, müssen die Behörden dies begründen. Der Hochkommissar für Flüchtlinge hat kürzlich eine Studie vorgestellt, die zum Schluss kommt, dass die Staaten Alternativen zur Administrativhaft nicht ausreichend berücksichtigten. Angesichts eines Mangels an Haftplätzen kann man sich in der Tat die Frage stellen, inwieweit gewisse Staaten den für das öffentliche Recht so wichtigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren.</p><p>Offensichtlich werden in der Schweiz nicht ernsthaft Alternativen zur Haft erörtert; zu diesen gehören:</p><p>1. die Information der Asylsuchenden über die Zweckmässigkeit ihrer Einreise;</p><p>2. die Pflicht der Asylsuchenden, regelmässig bei der Polizei oder anderen Behörden vorzusprechen;</p><p>3. die Pflicht der Asylsuchenden, ihre Ausweispapiere oder Reisedokumente zuhanden der Behörden abzugeben;</p><p>4. Einschränkungen betreffend den Wohnort;</p><p>5. Freiheit gegen Kaution oder Bürgschaft;</p><p>6. die Begleitung der asylsuchenden Person durch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter;</p><p>7. andere Massnahmen zur Kontrolle von Asylsuchenden;</p><p>8. elektronische Verfahren zur Kontrolle.</p><p>Angesichts des Gesagten und angesichts des jüngsten Vorhabens des Bundesrates zur Übernahme der Dublin-III-Verordnung ist es angezeigt, in einem Bericht darzulegen, welche Alternativen zur Administrativhaft bestehen und welche entsprechenden Massnahmen die Europäische Union ergriffen hat. Der Bericht soll ferner Empfehlungen zuhanden der Bundesbehörden und der kantonalen Behörden zu dieser Thematik abgeben.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Alternativen zur Administrativhaft, die bei der Anwendung des Ausländergesetzes angeordnet wird, zur Anwendung gelangen können. Der Bericht soll aufzeigen, welche Massnahmen andere europäische Staaten in diesem Bereich ergriffen haben, und er soll Empfehlungen abgeben mit dem Ziel, dass in der Schweiz die besten Alternativen zu dieser Form von Haft zur Anwendung gelangen.</p>
- Ausländergesetz, Dublin III und Zwangsmassnahmen. Alternativen zur Administrativhaft evaluieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Administrativhaft sollte nicht angeordnet werden, wenn weniger einschneidende Massnahmen zur Erreichung des angestrebten Ziels ausreichen. Damit der Staat Massnahmen anordnet, die einen weniger starken Zwangscharakter haben, soll er in seiner Gesetzgebung Alternativen zur Administrativhaft festlegen. Diese Regeln sollten zwingend vorsehen, dass die Behörden im Einzelfall untersuchen, wie das angestrebte Ziel - die Fernhaltung einer Person - mit Massnahmen, die weniger stark in die Grundrechte eingreifen, erreicht werden kann, bevor eine Haft angeordnet wird. Kommt es zur Anordnung einer Haft, müssen die Behörden dies begründen. Der Hochkommissar für Flüchtlinge hat kürzlich eine Studie vorgestellt, die zum Schluss kommt, dass die Staaten Alternativen zur Administrativhaft nicht ausreichend berücksichtigten. Angesichts eines Mangels an Haftplätzen kann man sich in der Tat die Frage stellen, inwieweit gewisse Staaten den für das öffentliche Recht so wichtigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren.</p><p>Offensichtlich werden in der Schweiz nicht ernsthaft Alternativen zur Haft erörtert; zu diesen gehören:</p><p>1. die Information der Asylsuchenden über die Zweckmässigkeit ihrer Einreise;</p><p>2. die Pflicht der Asylsuchenden, regelmässig bei der Polizei oder anderen Behörden vorzusprechen;</p><p>3. die Pflicht der Asylsuchenden, ihre Ausweispapiere oder Reisedokumente zuhanden der Behörden abzugeben;</p><p>4. Einschränkungen betreffend den Wohnort;</p><p>5. Freiheit gegen Kaution oder Bürgschaft;</p><p>6. die Begleitung der asylsuchenden Person durch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter;</p><p>7. andere Massnahmen zur Kontrolle von Asylsuchenden;</p><p>8. elektronische Verfahren zur Kontrolle.</p><p>Angesichts des Gesagten und angesichts des jüngsten Vorhabens des Bundesrates zur Übernahme der Dublin-III-Verordnung ist es angezeigt, in einem Bericht darzulegen, welche Alternativen zur Administrativhaft bestehen und welche entsprechenden Massnahmen die Europäische Union ergriffen hat. Der Bericht soll ferner Empfehlungen zuhanden der Bundesbehörden und der kantonalen Behörden zu dieser Thematik abgeben.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Alternativen zur Administrativhaft, die bei der Anwendung des Ausländergesetzes angeordnet wird, zur Anwendung gelangen können. Der Bericht soll aufzeigen, welche Massnahmen andere europäische Staaten in diesem Bereich ergriffen haben, und er soll Empfehlungen abgeben mit dem Ziel, dass in der Schweiz die besten Alternativen zu dieser Form von Haft zur Anwendung gelangen.</p>
- Ausländergesetz, Dublin III und Zwangsmassnahmen. Alternativen zur Administrativhaft evaluieren
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