Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks
- ShortId
-
14.3272
- Id
-
20143272
- Updated
-
28.07.2023 06:49
- Language
-
de
- Title
-
Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylbewerber/in;internationales Abkommen;Rückwanderung;bilaterale Verhandlungen
- 1
-
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L04K01080309, Rückwanderung
- L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Völkerrecht wird die Pflicht eines jeden Staates zur Rückübernahme seiner Bürgerinnen und Bürger statuiert. Zu oft wird die Wegweisung aber wegen der mangelnden Bereitschaft des jeweiligen Herkunftsstaates, der die Rückübernahme seiner Bürgerinnen und Bürger behindert, nicht vollzogen, und zwar unabhängig davon, ob ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen wurde. Um nicht länger vom guten Willen der Behörden im Herkunftsstaat abhängig zu sein, soll der Bundesrat mit Staaten in ausgewählten Weltregionen Partnerschaften eingehen; dies würde es erlauben, dass ein solcher Vertragsstaat Bürgerinnen und Bürger, die aus Schweizer Sicht ausreisepflichtig sind und aus einem Nachbarstaat des Partnerstaates stammen, übernimmt. Die Übernahme würde auch dann vollzogen, wenn der Herkunftsstaat seinen Staatsangehörigen für den betreffenden Partnerstaat keinen Laissez-passer ausgestellt hat. Die Rückübernahme würde somit unabhängig davon vollzogen, ob die rückzuführende Person durch den Partnerstaat ausgereist ist. Die Aussicht, in einen anderen Staat als den Herkunftsstaat weggewiesen zu werden, dürfte die Zahl der freiwillig Rückkehrenden dramatisch nach oben schnellen lassen.</p><p>Bei der Auswahl der Partnerstaaten muss auf die Einhaltung einiger Kriterien geachtet werden, insbesondere muss der Partnerstaat Mindestanforderungen im Bereich der Menschenrechte erfüllen. Damit die Schweiz ihren Teil der Lasten, welche die Migration uns aufbürdet, trägt, soll sie im Gegenzug die Entwicklung des Partnerstaates unterstützen, und zwar in Form von Reintegrationsprojekten, durch den Aufbau von Kapazitäten oder mittels anderer Massnahmen. Ein solches Vorgehen würde in der Öffentlichkeit auf Zustimmung stossen, und beide Seiten - sowohl die Schweiz als auch der Partnerstaat - würden davon profitieren. Ein solcher Abkommenstyp verstösst nicht gegen das Völkerrecht; bereits wurden solche Abkommen zwischen Israel und Uganda sowie zwischen Australien und Papua-Neuguinea geschlossen. Ferner hat die Schweiz 2003 ein Abkommen, das dem hier vorgeschlagenen Abkommenstyp stark ähnelt, mit Senegal geschlossen; es ist aber leider nie in Kraft getreten.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und den Nachbarstaaten sehr wichtig ist und intensiviert werden muss. Die Idee des Motionärs, die Bürgerinnen und Bürger eines Staates in ein anderes Land ihrer Herkunftsregion wegzuweisen, lässt sich konkret jedoch nur in Ausnahmefällen verwirklichen.</p><p>Mit 48 Rückübernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der Länder, die am meisten Verträge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, in den nächsten Jahren weitere Verträge dieser Art abzuschliessen. Einige davon enthalten eine Klausel, welche auch die Rückübernahme der Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Diese Rückübernahmeverpflichtung gilt jedoch nur ausnahmsweise und für Personen, welche sich früher rechtmässig im jeweiligen Vertragsstaat aufgehalten haben oder durch diesen gereist sind. Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung kommt für den Bundesrat als Instrument für Rückführungen allerdings nicht infrage. Denn der politische Grundsatz für die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in unserem Hoheitsgebiet ist die Staatsangehörigkeit, und wie der Motionär betont, ist jeder Staat zur Rückübernahme seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. In diesem Sinne arbeitet der Bundesrat darauf hin, Abkommen im Rückkehrbereich abzuschliessen.</p><p>Der Bundesrat hält es für nicht vertretbar, Rückübernahmeabkommen mit Ländern auszuhandeln und abzuschliessen, welche bereit wären, als Gegenleistung für Entwicklungshilfe alle Staatsangehörigen ihrer Region aufzunehmen. Dies könnte einige Länder zum Menschenhandel verleiten, um in den Genuss des Geldsegens zu kommen. Bis jetzt hat kein anderes europäisches Land ein derartiges Abkommen ausgehandelt.</p><p>Was das mit Senegal ausgehandelte Abkommen betrifft, so handelte es sich nicht um ein Rückübernahmeabkommen, sondern um eine Transitvereinbarung. Diese ermöglichte der Schweiz, afrikanische Staatsangehörige zwecks Feststellung der Staatsangehörigkeit nach Dakar zu bringen. Dort sollten in den Botschaften der verschiedenen afrikanischen Länder die Reisedokumente beschafft werden, damit die betroffenen Personen von Senegal aus in ihr Herkunftsland zurückkehren konnten. Die Schweiz verpflichtete sich zur Rücknahme dieser Personen in ihr Hoheitsgebiet, wenn innerhalb von 48 Stunden kein Dokument beschafft werden konnte. Dieses Abkommen war sowohl im Land selbst als auch in der senegalesischen Diaspora in der Schweiz auf heftigen Widerstand gestossen.</p><p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren eine Strategie des Interessenausgleichs verfolgt. So sind nebst den Rückübernahmeabkommen weitere Instrumente entwickelt worden wie die Migrationspartnerschaft (Abkommen mit Nigeria, Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien) oder Migrationsabkommen (Abkommen mit Angola, Demokratische Republik Kongo, Benin), die eine breitere und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerstaaten ermöglichen. Ferner ist der Bundesrat bestrebt, mit Programmen zum Schutz in den Herkunftsregionen die Aufnahme- und Schutzkapazitäten der betroffenen Staaten zu stärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit mehreren Staaten Abkommen abzuschliessen; diese Abkommen sollen es dem Bund erlauben, Ausländerinnen und Ausländer, die auf ihre Wegweisung warten, auch dann ausweisen zu können, wenn ihr Herkunftsstaat sich nicht kooperativ zeigt und die Rückübernahme deshalb nicht vollzogen werden kann.</p>
- Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Völkerrecht wird die Pflicht eines jeden Staates zur Rückübernahme seiner Bürgerinnen und Bürger statuiert. Zu oft wird die Wegweisung aber wegen der mangelnden Bereitschaft des jeweiligen Herkunftsstaates, der die Rückübernahme seiner Bürgerinnen und Bürger behindert, nicht vollzogen, und zwar unabhängig davon, ob ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen wurde. Um nicht länger vom guten Willen der Behörden im Herkunftsstaat abhängig zu sein, soll der Bundesrat mit Staaten in ausgewählten Weltregionen Partnerschaften eingehen; dies würde es erlauben, dass ein solcher Vertragsstaat Bürgerinnen und Bürger, die aus Schweizer Sicht ausreisepflichtig sind und aus einem Nachbarstaat des Partnerstaates stammen, übernimmt. Die Übernahme würde auch dann vollzogen, wenn der Herkunftsstaat seinen Staatsangehörigen für den betreffenden Partnerstaat keinen Laissez-passer ausgestellt hat. Die Rückübernahme würde somit unabhängig davon vollzogen, ob die rückzuführende Person durch den Partnerstaat ausgereist ist. Die Aussicht, in einen anderen Staat als den Herkunftsstaat weggewiesen zu werden, dürfte die Zahl der freiwillig Rückkehrenden dramatisch nach oben schnellen lassen.</p><p>Bei der Auswahl der Partnerstaaten muss auf die Einhaltung einiger Kriterien geachtet werden, insbesondere muss der Partnerstaat Mindestanforderungen im Bereich der Menschenrechte erfüllen. Damit die Schweiz ihren Teil der Lasten, welche die Migration uns aufbürdet, trägt, soll sie im Gegenzug die Entwicklung des Partnerstaates unterstützen, und zwar in Form von Reintegrationsprojekten, durch den Aufbau von Kapazitäten oder mittels anderer Massnahmen. Ein solches Vorgehen würde in der Öffentlichkeit auf Zustimmung stossen, und beide Seiten - sowohl die Schweiz als auch der Partnerstaat - würden davon profitieren. Ein solcher Abkommenstyp verstösst nicht gegen das Völkerrecht; bereits wurden solche Abkommen zwischen Israel und Uganda sowie zwischen Australien und Papua-Neuguinea geschlossen. Ferner hat die Schweiz 2003 ein Abkommen, das dem hier vorgeschlagenen Abkommenstyp stark ähnelt, mit Senegal geschlossen; es ist aber leider nie in Kraft getreten.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und den Nachbarstaaten sehr wichtig ist und intensiviert werden muss. Die Idee des Motionärs, die Bürgerinnen und Bürger eines Staates in ein anderes Land ihrer Herkunftsregion wegzuweisen, lässt sich konkret jedoch nur in Ausnahmefällen verwirklichen.</p><p>Mit 48 Rückübernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der Länder, die am meisten Verträge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, in den nächsten Jahren weitere Verträge dieser Art abzuschliessen. Einige davon enthalten eine Klausel, welche auch die Rückübernahme der Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Diese Rückübernahmeverpflichtung gilt jedoch nur ausnahmsweise und für Personen, welche sich früher rechtmässig im jeweiligen Vertragsstaat aufgehalten haben oder durch diesen gereist sind. Die vom Motionär vorgeschlagene Lösung kommt für den Bundesrat als Instrument für Rückführungen allerdings nicht infrage. Denn der politische Grundsatz für die Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt in unserem Hoheitsgebiet ist die Staatsangehörigkeit, und wie der Motionär betont, ist jeder Staat zur Rückübernahme seiner Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. In diesem Sinne arbeitet der Bundesrat darauf hin, Abkommen im Rückkehrbereich abzuschliessen.</p><p>Der Bundesrat hält es für nicht vertretbar, Rückübernahmeabkommen mit Ländern auszuhandeln und abzuschliessen, welche bereit wären, als Gegenleistung für Entwicklungshilfe alle Staatsangehörigen ihrer Region aufzunehmen. Dies könnte einige Länder zum Menschenhandel verleiten, um in den Genuss des Geldsegens zu kommen. Bis jetzt hat kein anderes europäisches Land ein derartiges Abkommen ausgehandelt.</p><p>Was das mit Senegal ausgehandelte Abkommen betrifft, so handelte es sich nicht um ein Rückübernahmeabkommen, sondern um eine Transitvereinbarung. Diese ermöglichte der Schweiz, afrikanische Staatsangehörige zwecks Feststellung der Staatsangehörigkeit nach Dakar zu bringen. Dort sollten in den Botschaften der verschiedenen afrikanischen Länder die Reisedokumente beschafft werden, damit die betroffenen Personen von Senegal aus in ihr Herkunftsland zurückkehren konnten. Die Schweiz verpflichtete sich zur Rücknahme dieser Personen in ihr Hoheitsgebiet, wenn innerhalb von 48 Stunden kein Dokument beschafft werden konnte. Dieses Abkommen war sowohl im Land selbst als auch in der senegalesischen Diaspora in der Schweiz auf heftigen Widerstand gestossen.</p><p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren eine Strategie des Interessenausgleichs verfolgt. So sind nebst den Rückübernahmeabkommen weitere Instrumente entwickelt worden wie die Migrationspartnerschaft (Abkommen mit Nigeria, Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien) oder Migrationsabkommen (Abkommen mit Angola, Demokratische Republik Kongo, Benin), die eine breitere und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnerstaaten ermöglichen. Ferner ist der Bundesrat bestrebt, mit Programmen zum Schutz in den Herkunftsregionen die Aufnahme- und Schutzkapazitäten der betroffenen Staaten zu stärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit mehreren Staaten Abkommen abzuschliessen; diese Abkommen sollen es dem Bund erlauben, Ausländerinnen und Ausländer, die auf ihre Wegweisung warten, auch dann ausweisen zu können, wenn ihr Herkunftsstaat sich nicht kooperativ zeigt und die Rückübernahme deshalb nicht vollzogen werden kann.</p>
- Rückübernahmeabkommen. Verbesserung des Netzwerks
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