Warum ist es in der Schweiz verboten, Insekten auf den Markt zu bringen, die in anderen Ländern verzehrt werden?
- ShortId
-
14.3273
- Id
-
20143273
- Updated
-
28.07.2023 06:51
- Language
-
de
- Title
-
Warum ist es in der Schweiz verboten, Insekten auf den Markt zu bringen, die in anderen Ländern verzehrt werden?
- AdditionalIndexing
-
2841;15;freie Schlagwörter: Insekt;Tierwelt;Ernährungsgewohnheit;tierisches Eiweiss;Handelsgeschäft;Zoologie;Lebensmittelrecht;Ländervergleich;Ersatzlebensmittel;Lebensmittelsicherheit;Nahrungsmittel;Fisch;Eiweisserzeugnis;Meereslebewesen
- 1
-
- L04K01050606, Lebensmittelrecht
- L04K14020602, Eiweisserzeugnis
- L05K1402060204, tierisches Eiweiss
- L04K06030307, Tierwelt
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L05K1601030106, Zoologie
- L04K01050601, Ernährungsgewohnheit
- L05K1402030304, Ersatzlebensmittel
- L04K07010102, Handelsgeschäft
- L04K02022201, Ländervergleich
- L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
- L05K1401060102, Fisch
- L04K06030308, Meereslebewesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 13.4018 weist der Bundesrat darauf hin, dass belegt werden muss, "dass sie" - die Insekten - "bei ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden". Artikel 2 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft besagt aber, dass Rundmäuler, Manteltiere und Stachelhäuter in der Schweiz vermarktet und verzehrt werden dürfen. Die Parlamentsdienste sind nach vertieften Abklärungen zum Schluss gekommen, es gebe keine verlässlichen Daten, die belegen, dass diese Tiere die Gesundheit der Menschen nicht gefährden. Tatsächlich gibt es eine einzige Studie über Stachelhäuter, und diese zeigt, dass diese Tiere sogar Allergien auslösen können.</p><p>Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen verzehren weltweit Milliarden von Menschen regelmässig Insekten. Darum sollte es möglich sein, diesen Verzehr und allfällige damit verbundene Probleme zu dokumentieren.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen, Alternativen für eine nachhaltige Ernährung zu finden, und nimmt zu den Fragen der Interpellantin wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Konsum von Insekten in anderen Kulturkreisen, die diversen Berichterstattungen darüber und die zunehmende Experimentierfreudigkeit beim Essen haben zu einem Kulturwandel geführt. Es muss somit vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass einige Insekten vom Menschen aufgenommen werden.</p><p>2./3. Der Lebensmittelbegriff in Artikel 4 des Entwurfes des neuen Lebensmittelgesetzes (Botschaft: BBl 2011 5571; Gesetzentwurf: BBl 2011 5661) schliesst den Konsum von Insekten nicht aus. Nach dem in Artikel 7 des Entwurfes festgelegten Grundsatz dürfen aber nur Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, die sicher sind, also zum Konsum geeignet und nicht gesundheitsschädlich sind. Es muss also abgeklärt werden, welche Rückstände in Insekten vorhanden sind und in welchen Konzentrationen diese Rückstände für Menschen schädlich sind. Zudem ist zu klären, ob und welche Erreger (z. B. Zwergbandwurm) Insekten übertragen können bzw. wie Insekten zuzubereiten sind, damit diese Rückstände nicht auf den Menschen übertragen werden. Des Weiteren ist zu eruieren, ob die Insekten gewisse Allergien auslösen können.</p><p>Im Rahmen der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zum neuen Lebensmittelgesetz kann eine Aufnahme von Insekten als zulässige Tierart geprüft und anschliessend festgelegt werden, welche Insektenarten für den menschlichen Konsum nicht gesundheitsschädlich sind. Des Weiteren müssen für die Produktion von Insekten für den menschlichen Verzehr die im Lebensmittelrecht festgelegten Anforderungen an eine hygienische und sichere Lebensmittelproduktion sowie die geltenden Anforderungen zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität beim Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren gewährleistet werden.</p><p>4./5. Eine Liste der zulässigen Insekten müsste sich auf Arten beschränken, bei denen belegt ist, dass diese für den menschlichen Konsum geeignet sind. In diesem Zusammenhang wird neben toxikologischen Abklärungen auch der sichere und langjährige Konsum in anderen Ländern ein Faktor sein. Die Tatsache, dass Insekten in anderen Teilen der Welt konsumiert werden, belegt jedoch nicht in jedem Fall, dass sie bei uns für den Konsum geeignet sind. So ist wenig bekannt über die gesundheitlichen Risiken, die möglicherweise für die Bevölkerung in anderen Ländern damit verbunden sind. Mehlwürmer können z. B. den Zwergbandwurm übertragen, an dem weltweit über 70 Millionen Menschen, vor allem Kinder, leiden. In den meisten Fällen bleibt der Befall unbemerkt, und die Symptome wie Bauchschmerzen und Durchfall werden anderen Ursachen zugeschrieben.</p><p>6. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen hebt in ihrem Bericht aus dem Jahr 2013 die ökologischen Vorteile von Insekten als Eiweisslieferanten hervor, räumt aber ein, dass betreffend die Sicherheit von solchen Produkten noch viele Fragen zu klären sind. Die technische Expertenberatung zur Bewertung des Potenzials von Insekten als Lebens- und Futtermittel zur Gewährleistung der Nahrungssicherung vom 23. bis 25. Januar 2012 in Rom hob die Notwendigkeit der Untersuchung des Potenzials von Insektenallergien, der Verdaulichkeit von Chitin (ein Hauptbestandteil des Exoskeletts von Insekten) sowie die Erforschung des Risikos potenzieller Zoonosen, pathogener Keime, Toxine und Schwermetalle für den Menschen hervor.</p><p>7. Im Unterschied zu den Insekten ist der Bereich der Fischereierzeugnisse, wozu die Tierarten wie Rundmäuler (kieferlose Wirbeltiere wie Neunaugen), Manteltiere (meist sackähnliche Meerestiere mit gallert- oder knorpelartiger Körperumhüllung, Mantel) und Stachelhäuter (z. B. Seeigel und Seesterne) zählen, auf europäischer Ebene ein rechtlich harmonisierter Bereich. Um die Lebensmittelsicherheit für diese Erzeugnisse sicherzustellen, wurden u. a. für diese Tierarten spezifische Hygienebestimmungen und Höchstmengen an Kontaminanten definiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz, das zurzeit im Parlament beraten wird, sagt in Artikel 4 Absatz 1: "Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersehen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden."</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann man nach Auffassung des Bundesrates vernünftigerweise davon ausgehen, dass Insekten von Menschen aufgenommen werden?</p><p>2. Trägt diese neue Bestimmung der Gattung der Insekten Rechnung?</p><p>3. Wenn dies nicht zutrifft: Welche gesetzlichen Anpassungen müssten vorgenommen werden, damit gewisse Insekten in der Schweiz auf den Markt gebracht werden dürfen?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, eine Liste zu führen mit den Insekten, die in anderen Ländern häufig vermarktet und verzehrt werden, und die Vermarktung dieser Insekten in der Schweiz zuzulassen?</p><p>5. Warum soll ein Insekt, das in anderen Ländern häufig verzehrt wird, in der Schweiz nicht als Lebensmittel vermarktet werden dürfen? </p><p>6. Wäre es nicht sinnvoller, statt kostspieliger Studien über den Einfluss des Verzehrs von Insekten auf die menschliche Gesundheit einen Nachweis zu verlangen, dass ein bestimmtes Insekt seit Langem vermarktet und von Tausenden von Personen verzehrt wird, um dessen Zulassung in der Schweiz zu begründen?</p><p>7. Welche Studien gibt es, die belegen, dass Cyclostomata (Rundmäuler), Tunicata (Manteltiere), Echinodermata (Stachelhäuter) bei üblichem Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden?</p>
- Warum ist es in der Schweiz verboten, Insekten auf den Markt zu bringen, die in anderen Ländern verzehrt werden?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 13.4018 weist der Bundesrat darauf hin, dass belegt werden muss, "dass sie" - die Insekten - "bei ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden". Artikel 2 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft besagt aber, dass Rundmäuler, Manteltiere und Stachelhäuter in der Schweiz vermarktet und verzehrt werden dürfen. Die Parlamentsdienste sind nach vertieften Abklärungen zum Schluss gekommen, es gebe keine verlässlichen Daten, die belegen, dass diese Tiere die Gesundheit der Menschen nicht gefährden. Tatsächlich gibt es eine einzige Studie über Stachelhäuter, und diese zeigt, dass diese Tiere sogar Allergien auslösen können.</p><p>Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen verzehren weltweit Milliarden von Menschen regelmässig Insekten. Darum sollte es möglich sein, diesen Verzehr und allfällige damit verbundene Probleme zu dokumentieren.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen, Alternativen für eine nachhaltige Ernährung zu finden, und nimmt zu den Fragen der Interpellantin wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Konsum von Insekten in anderen Kulturkreisen, die diversen Berichterstattungen darüber und die zunehmende Experimentierfreudigkeit beim Essen haben zu einem Kulturwandel geführt. Es muss somit vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass einige Insekten vom Menschen aufgenommen werden.</p><p>2./3. Der Lebensmittelbegriff in Artikel 4 des Entwurfes des neuen Lebensmittelgesetzes (Botschaft: BBl 2011 5571; Gesetzentwurf: BBl 2011 5661) schliesst den Konsum von Insekten nicht aus. Nach dem in Artikel 7 des Entwurfes festgelegten Grundsatz dürfen aber nur Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, die sicher sind, also zum Konsum geeignet und nicht gesundheitsschädlich sind. Es muss also abgeklärt werden, welche Rückstände in Insekten vorhanden sind und in welchen Konzentrationen diese Rückstände für Menschen schädlich sind. Zudem ist zu klären, ob und welche Erreger (z. B. Zwergbandwurm) Insekten übertragen können bzw. wie Insekten zuzubereiten sind, damit diese Rückstände nicht auf den Menschen übertragen werden. Des Weiteren ist zu eruieren, ob die Insekten gewisse Allergien auslösen können.</p><p>Im Rahmen der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zum neuen Lebensmittelgesetz kann eine Aufnahme von Insekten als zulässige Tierart geprüft und anschliessend festgelegt werden, welche Insektenarten für den menschlichen Konsum nicht gesundheitsschädlich sind. Des Weiteren müssen für die Produktion von Insekten für den menschlichen Verzehr die im Lebensmittelrecht festgelegten Anforderungen an eine hygienische und sichere Lebensmittelproduktion sowie die geltenden Anforderungen zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität beim Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren gewährleistet werden.</p><p>4./5. Eine Liste der zulässigen Insekten müsste sich auf Arten beschränken, bei denen belegt ist, dass diese für den menschlichen Konsum geeignet sind. In diesem Zusammenhang wird neben toxikologischen Abklärungen auch der sichere und langjährige Konsum in anderen Ländern ein Faktor sein. Die Tatsache, dass Insekten in anderen Teilen der Welt konsumiert werden, belegt jedoch nicht in jedem Fall, dass sie bei uns für den Konsum geeignet sind. So ist wenig bekannt über die gesundheitlichen Risiken, die möglicherweise für die Bevölkerung in anderen Ländern damit verbunden sind. Mehlwürmer können z. B. den Zwergbandwurm übertragen, an dem weltweit über 70 Millionen Menschen, vor allem Kinder, leiden. In den meisten Fällen bleibt der Befall unbemerkt, und die Symptome wie Bauchschmerzen und Durchfall werden anderen Ursachen zugeschrieben.</p><p>6. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen hebt in ihrem Bericht aus dem Jahr 2013 die ökologischen Vorteile von Insekten als Eiweisslieferanten hervor, räumt aber ein, dass betreffend die Sicherheit von solchen Produkten noch viele Fragen zu klären sind. Die technische Expertenberatung zur Bewertung des Potenzials von Insekten als Lebens- und Futtermittel zur Gewährleistung der Nahrungssicherung vom 23. bis 25. Januar 2012 in Rom hob die Notwendigkeit der Untersuchung des Potenzials von Insektenallergien, der Verdaulichkeit von Chitin (ein Hauptbestandteil des Exoskeletts von Insekten) sowie die Erforschung des Risikos potenzieller Zoonosen, pathogener Keime, Toxine und Schwermetalle für den Menschen hervor.</p><p>7. Im Unterschied zu den Insekten ist der Bereich der Fischereierzeugnisse, wozu die Tierarten wie Rundmäuler (kieferlose Wirbeltiere wie Neunaugen), Manteltiere (meist sackähnliche Meerestiere mit gallert- oder knorpelartiger Körperumhüllung, Mantel) und Stachelhäuter (z. B. Seeigel und Seesterne) zählen, auf europäischer Ebene ein rechtlich harmonisierter Bereich. Um die Lebensmittelsicherheit für diese Erzeugnisse sicherzustellen, wurden u. a. für diese Tierarten spezifische Hygienebestimmungen und Höchstmengen an Kontaminanten definiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das neue Lebensmittelgesetz, das zurzeit im Parlament beraten wird, sagt in Artikel 4 Absatz 1: "Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersehen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden."</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann man nach Auffassung des Bundesrates vernünftigerweise davon ausgehen, dass Insekten von Menschen aufgenommen werden?</p><p>2. Trägt diese neue Bestimmung der Gattung der Insekten Rechnung?</p><p>3. Wenn dies nicht zutrifft: Welche gesetzlichen Anpassungen müssten vorgenommen werden, damit gewisse Insekten in der Schweiz auf den Markt gebracht werden dürfen?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, eine Liste zu führen mit den Insekten, die in anderen Ländern häufig vermarktet und verzehrt werden, und die Vermarktung dieser Insekten in der Schweiz zuzulassen?</p><p>5. Warum soll ein Insekt, das in anderen Ländern häufig verzehrt wird, in der Schweiz nicht als Lebensmittel vermarktet werden dürfen? </p><p>6. Wäre es nicht sinnvoller, statt kostspieliger Studien über den Einfluss des Verzehrs von Insekten auf die menschliche Gesundheit einen Nachweis zu verlangen, dass ein bestimmtes Insekt seit Langem vermarktet und von Tausenden von Personen verzehrt wird, um dessen Zulassung in der Schweiz zu begründen?</p><p>7. Welche Studien gibt es, die belegen, dass Cyclostomata (Rundmäuler), Tunicata (Manteltiere), Echinodermata (Stachelhäuter) bei üblichem Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden?</p>
- Warum ist es in der Schweiz verboten, Insekten auf den Markt zu bringen, die in anderen Ländern verzehrt werden?
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