BetrĂ¼gerischer Konkurs von AG und GmbH. Nationales Verwaltungsratsregister
- ShortId
-
14.3282
- Id
-
20143282
- Updated
-
28.07.2023 06:48
- Language
-
de
- Title
-
Betrügerischer Konkurs von AG und GmbH. Nationales Verwaltungsratsregister
- AdditionalIndexing
-
12;Konkursrecht;Aktiengesellschaft;GmbH;Wirtschaftsstrafrecht;Betrug;Betriebseinstellung;Verzeichnis;Konkurs;Statistik
- 1
-
- L06K070303010101, Aktiengesellschaft
- L05K0703030102, GmbH
- L07K11040301020201, Konkursrecht
- L06K110403010202, Konkurs
- L06K050102010208, Wirtschaftsstrafrecht
- L04K02020702, Verzeichnis
- L05K0703040201, Betriebseinstellung
- L03K020218, Statistik
- L06K050102010201, Betrug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Nicht selten kommt es vor, dass Gesellschaften, ob AG oder GmbH, in Konkurs gehen und innert weniger Tage ihre Tore mit einer neuen Firma, aber mit dem alten Verwaltungsrat wieder öffnen. Oft besteht in diesen Fällen der Verwaltungsrat aus einer einzigen Person.</p><p>Unser liberales Gesellschaftsrecht ist sicher ein Trumpf der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Dennoch scheint es mir angebracht, über Vorsichtsmassnahmen nachzudenken, die über das hinausgehen, was die Bürgerinnen und Bürger schon heute können: Heute schon können sie nämlich aufgrund des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person einholen oder von der Gegenpartei einen Strafregisterauszug (Art. 365 des Strafgesetzbuches) verlangen.</p>
- <p>1. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (<a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/key/02/betreibungen.html">http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/key/02/betreibungen.html</a>; die verwendeten Zahlen erfassen auch Auflösungen nach Art. 731b OR) wurden im Jahr 2013 in der Schweiz 14 376 Konkursverfahren durchgeführt. Die jeweilige Rechtsform wird nicht bundesweit statistisch erfasst. Ebenso wenig werden die Nationalität oder der Wohnsitz der Verwaltungsräte der betreffenden Gesellschaften vom Bund statistisch erfasst. Gemäss Artikel 718 Absatz 4 OR muss die Gesellschaft aber durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat.</p><p>2. Im Vergleich zum Vorjahr 2012 (14 556) bedeutet die Zahl von 14 376 Konkurseröffnungen (2013) einen leichten Rückgang (-0,6 Prozent). In den Vorjahren stieg die Anzahl jedoch an, geringfügig von 13 441 (2010) auf 13 551 (2011), jedoch markant auf 14 556 im Folgejahr (2012). Den Statistiken lässt sich nicht entnehmen, wie viele von diesen Unternehmen von einer einzelzeichnungsberechtigten Person geführt werden. Dem Wachstumstrend folgten die meisten Regionen, jedoch verzeichnete etwa die Region Tessin zwischen 2011 und 2012 eine Abnahme (-6,1 Prozent), ebenso die Innerschweiz zwischen 2012 und 2013 (-4,5 Prozent). Für den Anstieg zwischen 2010 und 2012 lassen sich, insb. angesichts der uneinheitlichen regionalen Bildes, keine Erklärungen finden, die nicht rein spekulativen Charakter aufweisen.</p><p>3. Die vorhandenen Zahlen erlauben keinen Rückschluss, der für oder gegen diese These sprechen würde. Die Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen (http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/zahlen/00093/00422/01368/index.html?lang=de#sprungmarke0_37; vgl. die Tabelle SVS_ALV_AC_04) weist eine punktuelle, markante Zunahme der Insolvenzentschädigungszahlungen im Jahr 2012 aus, jedoch einen Rückgang derselben zwischen 2010 und 2011.</p><p>4. Ein solches Register würde die Informationslage für potenzielle Vertragspartner und Gläubiger zwar verbessern, entsprechende Informationen werden aber bereits von privaten Anbietern gesammelt und (kostenpflichtig) angeboten. Die für ein solches Register nötigen Angaben werden zudem bereits heute von den kantonalen Handelsregisterämtern erfasst. Die fehlende eindeutige Identifikation natürlicher Personen hat allerdings bislang eine bundesweite einheitliche und zuverlässige Abfrage der personenbezogenen handelsregisterrechtlichen Daten (wozu auch Angaben zu Konkursen zählen) verhindert. Der Vorentwurf für eine Modernisierung des Handelsregisterrechts, welcher im Herbst/Winter 2014 in Form einer Botschaft dem Parlament unterbreitet wird, würde die gesetzliche Grundlage für eine eindeutige Erfassung der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen schaffen. Damit würde es technisch möglich, eine im Handelsregister erfasste natürliche Person eindeutig mit den bereits in Konkurs geratenen Gesellschaften, an denen diese als Verwaltungsrat (oder Geschäftsführer) beteiligt war, zu verknüpfen. Die Schaffung eines selbstständigen bundesweiten "Konkursregisters" würde sich so erübrigen.</p><p>5. Der in der Antwort auf Frage 4 angesprochene Vorentwurf sieht punktuelle Anpassungen im Obligationenrecht vor. Sollte es in der Folge erwünscht sein, die bestehenden Suchmöglichkeiten (www.zefix.ch) um eine personenbezogene Abfrage zu ergänzen, so bedürfte diese Massnahme unserer Ansicht nach - vorbehaltlich einer anderweitigen Beurteilung der datenschutzrechtlichen Implikationen - keiner gesetzlichen Anpassung. Vorbehalten sind damit verbundene Kosten. Die Schaffung eines zusätzlichen nationalen Konkursregisters würde hingegen eine Anpassung gesetzlicher Grundlagen (OR, SchKG, HRegV) bedingen, neben weiter reichenden finanziellen Konsequenzen.</p><p>6. Mit der Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern",<b></b>wurde der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Personen das Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Der Bundesrat wird hierzu bis Ende 2014 einen Bericht vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele GmbH und AG gehen in der Schweiz in Konkurs? In wie vielen von ihnen besteht der Verwaltungsrat aus lediglich einer Person? In wie vielen von ihnen ist diese Person eine Ausländerin oder ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz?</p><p>2. Ist die Zahl der Konkurse in den letzten Jahren angestiegen? Gibt es regionale Unterschiede? Welches sind nach Ansicht des Bundesrates die Gründe dafür?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, der Anstieg der Anzahl Konkurse könnte darauf zurückzuführen sein, dass das Gesellschaftsrecht gezielt zu unrechtmässigen oder wenigstens unmoralischen Zwecken missbraucht wird? Man denke beispielsweise an die Ausnutzung des Sozialversicherungssystems oder an das betrügerische Beziehen einer Insolvenzentschädigung.</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach ein nationales Register dazu beitragen könnte, die immer häufigeren Missbräuche des Gesellschaftsrechts zu vermeiden, wenn darin - nach präzisen Vorgaben und innerhalb bestimmter Grenzen - die Namen der Personen eingetragen werden, die ein konkursites Unternehmen führten?</p><p>5. Welche gesetzlichen Grundlagen (Gesellschaftsrecht; Datenschutzrecht; allfällige internationale Abkommen) müssten angepasst werden, um ein solches Register zu schaffen?</p><p>6. Hält es der Bundesrat für nützlich, andere Massnahmen zu prüfen, um ein stabileres Gleichgewicht zwischen einem liberalen Ansatz und der Verhütung von Missbrauch und Betrug herzustellen?</p>
- Betrügerischer Konkurs von AG und GmbH. Nationales Verwaltungsratsregister
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nicht selten kommt es vor, dass Gesellschaften, ob AG oder GmbH, in Konkurs gehen und innert weniger Tage ihre Tore mit einer neuen Firma, aber mit dem alten Verwaltungsrat wieder öffnen. Oft besteht in diesen Fällen der Verwaltungsrat aus einer einzigen Person.</p><p>Unser liberales Gesellschaftsrecht ist sicher ein Trumpf der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft. Dennoch scheint es mir angebracht, über Vorsichtsmassnahmen nachzudenken, die über das hinausgehen, was die Bürgerinnen und Bürger schon heute können: Heute schon können sie nämlich aufgrund des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person einholen oder von der Gegenpartei einen Strafregisterauszug (Art. 365 des Strafgesetzbuches) verlangen.</p>
- <p>1. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (<a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/key/02/betreibungen.html">http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/key/02/betreibungen.html</a>; die verwendeten Zahlen erfassen auch Auflösungen nach Art. 731b OR) wurden im Jahr 2013 in der Schweiz 14 376 Konkursverfahren durchgeführt. Die jeweilige Rechtsform wird nicht bundesweit statistisch erfasst. Ebenso wenig werden die Nationalität oder der Wohnsitz der Verwaltungsräte der betreffenden Gesellschaften vom Bund statistisch erfasst. Gemäss Artikel 718 Absatz 4 OR muss die Gesellschaft aber durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat.</p><p>2. Im Vergleich zum Vorjahr 2012 (14 556) bedeutet die Zahl von 14 376 Konkurseröffnungen (2013) einen leichten Rückgang (-0,6 Prozent). In den Vorjahren stieg die Anzahl jedoch an, geringfügig von 13 441 (2010) auf 13 551 (2011), jedoch markant auf 14 556 im Folgejahr (2012). Den Statistiken lässt sich nicht entnehmen, wie viele von diesen Unternehmen von einer einzelzeichnungsberechtigten Person geführt werden. Dem Wachstumstrend folgten die meisten Regionen, jedoch verzeichnete etwa die Region Tessin zwischen 2011 und 2012 eine Abnahme (-6,1 Prozent), ebenso die Innerschweiz zwischen 2012 und 2013 (-4,5 Prozent). Für den Anstieg zwischen 2010 und 2012 lassen sich, insb. angesichts der uneinheitlichen regionalen Bildes, keine Erklärungen finden, die nicht rein spekulativen Charakter aufweisen.</p><p>3. Die vorhandenen Zahlen erlauben keinen Rückschluss, der für oder gegen diese These sprechen würde. Die Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen (http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/zahlen/00093/00422/01368/index.html?lang=de#sprungmarke0_37; vgl. die Tabelle SVS_ALV_AC_04) weist eine punktuelle, markante Zunahme der Insolvenzentschädigungszahlungen im Jahr 2012 aus, jedoch einen Rückgang derselben zwischen 2010 und 2011.</p><p>4. Ein solches Register würde die Informationslage für potenzielle Vertragspartner und Gläubiger zwar verbessern, entsprechende Informationen werden aber bereits von privaten Anbietern gesammelt und (kostenpflichtig) angeboten. Die für ein solches Register nötigen Angaben werden zudem bereits heute von den kantonalen Handelsregisterämtern erfasst. Die fehlende eindeutige Identifikation natürlicher Personen hat allerdings bislang eine bundesweite einheitliche und zuverlässige Abfrage der personenbezogenen handelsregisterrechtlichen Daten (wozu auch Angaben zu Konkursen zählen) verhindert. Der Vorentwurf für eine Modernisierung des Handelsregisterrechts, welcher im Herbst/Winter 2014 in Form einer Botschaft dem Parlament unterbreitet wird, würde die gesetzliche Grundlage für eine eindeutige Erfassung der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen schaffen. Damit würde es technisch möglich, eine im Handelsregister erfasste natürliche Person eindeutig mit den bereits in Konkurs geratenen Gesellschaften, an denen diese als Verwaltungsrat (oder Geschäftsführer) beteiligt war, zu verknüpfen. Die Schaffung eines selbstständigen bundesweiten "Konkursregisters" würde sich so erübrigen.</p><p>5. Der in der Antwort auf Frage 4 angesprochene Vorentwurf sieht punktuelle Anpassungen im Obligationenrecht vor. Sollte es in der Folge erwünscht sein, die bestehenden Suchmöglichkeiten (www.zefix.ch) um eine personenbezogene Abfrage zu ergänzen, so bedürfte diese Massnahme unserer Ansicht nach - vorbehaltlich einer anderweitigen Beurteilung der datenschutzrechtlichen Implikationen - keiner gesetzlichen Anpassung. Vorbehalten sind damit verbundene Kosten. Die Schaffung eines zusätzlichen nationalen Konkursregisters würde hingegen eine Anpassung gesetzlicher Grundlagen (OR, SchKG, HRegV) bedingen, neben weiter reichenden finanziellen Konsequenzen.</p><p>6. Mit der Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern",<b></b>wurde der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Personen das Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Der Bundesrat wird hierzu bis Ende 2014 einen Bericht vorlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele GmbH und AG gehen in der Schweiz in Konkurs? In wie vielen von ihnen besteht der Verwaltungsrat aus lediglich einer Person? In wie vielen von ihnen ist diese Person eine Ausländerin oder ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz?</p><p>2. Ist die Zahl der Konkurse in den letzten Jahren angestiegen? Gibt es regionale Unterschiede? Welches sind nach Ansicht des Bundesrates die Gründe dafür?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, der Anstieg der Anzahl Konkurse könnte darauf zurückzuführen sein, dass das Gesellschaftsrecht gezielt zu unrechtmässigen oder wenigstens unmoralischen Zwecken missbraucht wird? Man denke beispielsweise an die Ausnutzung des Sozialversicherungssystems oder an das betrügerische Beziehen einer Insolvenzentschädigung.</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach ein nationales Register dazu beitragen könnte, die immer häufigeren Missbräuche des Gesellschaftsrechts zu vermeiden, wenn darin - nach präzisen Vorgaben und innerhalb bestimmter Grenzen - die Namen der Personen eingetragen werden, die ein konkursites Unternehmen führten?</p><p>5. Welche gesetzlichen Grundlagen (Gesellschaftsrecht; Datenschutzrecht; allfällige internationale Abkommen) müssten angepasst werden, um ein solches Register zu schaffen?</p><p>6. Hält es der Bundesrat für nützlich, andere Massnahmen zu prüfen, um ein stabileres Gleichgewicht zwischen einem liberalen Ansatz und der Verhütung von Missbrauch und Betrug herzustellen?</p>
- Betrügerischer Konkurs von AG und GmbH. Nationales Verwaltungsratsregister
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