Bundesanwaltschaft. Internationaler Kampf gegen Straflosigkeit
- ShortId
-
14.3283
- Id
-
20143283
- Updated
-
20.05.2026 01:48
- Language
-
de
- Title
-
Bundesanwaltschaft. Internationaler Kampf gegen Straflosigkeit
- AdditionalIndexing
-
08;12;Staatsanwalt/-anwältin;Internationaler Strafgerichtshof;Strafbarkeit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Kriegsverbrechen
- 1
-
- L04K05010110, Strafbarkeit
- L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
- L05K1504020301, Internationaler Strafgerichtshof
- L05K0502020301, Kriegsverbrechen
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Bundesanwaltschaft (BA) teilt die Meinung, dass der internationale Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen, der in den meisten nationalen Gerichtsbarkeiten erst in den Anfängen steht, wirksam, zweckmässig und koordiniert zu führen ist. Diese Strategie liegt auf der Linie des positiven Echos, auf welches die bisherigen Verfahren der BA wegen Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf nationaler Ebene gestossen sind, sowie auf der Linie der Bemühungen der Europäischen Union im Rahmen aktueller Überlegungen, wonach den Strafverfolgungsbehörden konkrete Mittel zu geben sind, um die Verfolgung dieser schwersten Verbrechen zu verbessern. Die Schweiz ist im Übrigen das einzige Land, das an diesem Prozess als Beobachterin beteiligt ist.</p><p>2. Seit Inkrafttreten per 1. Januar 2011 behandelte die BA etwa dreissig Fälle unterschiedlicher Bedeutung in nationalen Strafverfahren und in Rechtshilfeverfahren. Die BA hat die organisatorische Aufstellung in diesem Bereich verstärkt, indem sie im Juli 2012 eine spezialisierte Einheit, das Kompetenzzentrum Völkerstrafrecht (CC V), schuf. Das CC V ist in der Abteilung Terrorismus der BA integriert und umfasst vier Vollzeitstellen, die auf zwei Staatsanwälte (die Verantwortliche der CC V zu 100 Prozent und ihr Stellvertreter zu 90 Prozent), zwei juristische Mitarbeiterinnen (zu je 80 Prozent) und einen Verwaltungsmitarbeiter (zu 50 Prozent) verteilt sind; diese sind in der Lage, Geschäfte in den drei Amtssprachen zu bearbeiten. Das CC V wird in seinen Verfahren von vier speziell ausgebildeten Ermittlern unterstützt, die nach Massgabe des Bedarfs zu seiner Verfügung stehen. Nach einer Einrichtungsphase ist das CC V seit 2013 auf operativer Ebene uneingeschränkt im Einsatz und führt gegenwärtig sieben Untersuchungen in sechs verschiedenen Tatsachenkontexten, die sich über etwa dreissig Jahre erstrecken.</p><p>3. Die aktuelle organisatorische Aufstellung entspricht dem Bedarf der von der BA behandelten Fälle. Die BA will mindestens eine dreijährige Einsatzdauer des CC V abwarten, bevor sie eine erste Bilanz seiner Tätigkeit zieht und insbesondere seine organisatorische und personelle Aufstellung evaluiert. Vor dieser Bilanz wird das CC V das fortsetzen, was es bereits vor zwei Jahren begann, nämlich die Stärkung seines Partnernetzes auf nationaler und internationaler Ebene unter Aufwendung der zu dieser strategischen Aufgabe erforderlichen Zeit, die Stärkung seiner Fachkompetenz durch die konsequente Ausbildung seines Personals, die Bewerbung seiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit und auf operativer Ebene natürlich die Führung der hängigen Verfahren und die regelmässige Verfolgung des aktuellen Geschehens überall dort, wo Völkermorde, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit möglich sind und im Zuge dessen es von Amtes wegen oder auf Antrag zur Eröffnung einer Untersuchung in der Schweiz kommen kann.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
- <p>Der Bundesrat betont immer wieder, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit ein zentrales Anliegen seiner Aussen- und seiner Strafverfolgungspolitik sei. Auch die Bundesanwaltschaft verfolgt dieses Ziel. Sie hat diesem Bereich denn auch organisatorisch mehr Gewicht verliehen, allerdings nicht durch die Schaffung einer Spezialabteilung für diese Aufgabe.</p><p>Die Schweiz hat politisch Druck gemacht, damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint es - um dem Römer Statut Nachachtung zu verschaffen und Straflosigkeit zu bekämpfen - notwendig, dass die Bundesanwaltschaft diesen Bereich organisatorisch noch weiter stärkt.</p><p>1. Teilt die Bundesanwaltschaft diese Sorge, dass der internationale Kampf gegen Straflosigkeit verstärkt werden sollte?</p><p>2. Was hat die Bundesanwaltschaft diesbezüglich in den letzten Jahren unternommen?</p><p>3. Wie gedenkt sie ihre Strategie sowie ihre organisatorische und personelle Aufstellung zu stärken und damit ihren Einfluss und ihren Erfolg zu verbessern, damit die Verbrecher ausgeschaltet und im Sinne des Römer Statuts verurteilt werden können?</p>
- Bundesanwaltschaft. Internationaler Kampf gegen Straflosigkeit
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Bundesanwaltschaft (BA) teilt die Meinung, dass der internationale Kampf gegen Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen, der in den meisten nationalen Gerichtsbarkeiten erst in den Anfängen steht, wirksam, zweckmässig und koordiniert zu führen ist. Diese Strategie liegt auf der Linie des positiven Echos, auf welches die bisherigen Verfahren der BA wegen Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf nationaler Ebene gestossen sind, sowie auf der Linie der Bemühungen der Europäischen Union im Rahmen aktueller Überlegungen, wonach den Strafverfolgungsbehörden konkrete Mittel zu geben sind, um die Verfolgung dieser schwersten Verbrechen zu verbessern. Die Schweiz ist im Übrigen das einzige Land, das an diesem Prozess als Beobachterin beteiligt ist.</p><p>2. Seit Inkrafttreten per 1. Januar 2011 behandelte die BA etwa dreissig Fälle unterschiedlicher Bedeutung in nationalen Strafverfahren und in Rechtshilfeverfahren. Die BA hat die organisatorische Aufstellung in diesem Bereich verstärkt, indem sie im Juli 2012 eine spezialisierte Einheit, das Kompetenzzentrum Völkerstrafrecht (CC V), schuf. Das CC V ist in der Abteilung Terrorismus der BA integriert und umfasst vier Vollzeitstellen, die auf zwei Staatsanwälte (die Verantwortliche der CC V zu 100 Prozent und ihr Stellvertreter zu 90 Prozent), zwei juristische Mitarbeiterinnen (zu je 80 Prozent) und einen Verwaltungsmitarbeiter (zu 50 Prozent) verteilt sind; diese sind in der Lage, Geschäfte in den drei Amtssprachen zu bearbeiten. Das CC V wird in seinen Verfahren von vier speziell ausgebildeten Ermittlern unterstützt, die nach Massgabe des Bedarfs zu seiner Verfügung stehen. Nach einer Einrichtungsphase ist das CC V seit 2013 auf operativer Ebene uneingeschränkt im Einsatz und führt gegenwärtig sieben Untersuchungen in sechs verschiedenen Tatsachenkontexten, die sich über etwa dreissig Jahre erstrecken.</p><p>3. Die aktuelle organisatorische Aufstellung entspricht dem Bedarf der von der BA behandelten Fälle. Die BA will mindestens eine dreijährige Einsatzdauer des CC V abwarten, bevor sie eine erste Bilanz seiner Tätigkeit zieht und insbesondere seine organisatorische und personelle Aufstellung evaluiert. Vor dieser Bilanz wird das CC V das fortsetzen, was es bereits vor zwei Jahren begann, nämlich die Stärkung seines Partnernetzes auf nationaler und internationaler Ebene unter Aufwendung der zu dieser strategischen Aufgabe erforderlichen Zeit, die Stärkung seiner Fachkompetenz durch die konsequente Ausbildung seines Personals, die Bewerbung seiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit und auf operativer Ebene natürlich die Führung der hängigen Verfahren und die regelmässige Verfolgung des aktuellen Geschehens überall dort, wo Völkermorde, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit möglich sind und im Zuge dessen es von Amtes wegen oder auf Antrag zur Eröffnung einer Untersuchung in der Schweiz kommen kann.</p> Antwort der Aufsichtsbehörde
- <p>Der Bundesrat betont immer wieder, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit ein zentrales Anliegen seiner Aussen- und seiner Strafverfolgungspolitik sei. Auch die Bundesanwaltschaft verfolgt dieses Ziel. Sie hat diesem Bereich denn auch organisatorisch mehr Gewicht verliehen, allerdings nicht durch die Schaffung einer Spezialabteilung für diese Aufgabe.</p><p>Die Schweiz hat politisch Druck gemacht, damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Zusammenhang mit dem Syrien-Konflikt vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden. </p><p>Vor diesem Hintergrund erscheint es - um dem Römer Statut Nachachtung zu verschaffen und Straflosigkeit zu bekämpfen - notwendig, dass die Bundesanwaltschaft diesen Bereich organisatorisch noch weiter stärkt.</p><p>1. Teilt die Bundesanwaltschaft diese Sorge, dass der internationale Kampf gegen Straflosigkeit verstärkt werden sollte?</p><p>2. Was hat die Bundesanwaltschaft diesbezüglich in den letzten Jahren unternommen?</p><p>3. Wie gedenkt sie ihre Strategie sowie ihre organisatorische und personelle Aufstellung zu stärken und damit ihren Einfluss und ihren Erfolg zu verbessern, damit die Verbrecher ausgeschaltet und im Sinne des Römer Statuts verurteilt werden können?</p>
- Bundesanwaltschaft. Internationaler Kampf gegen Straflosigkeit
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