Erhöhung der Unterstützung für das Freilichtmuseum Ballenberg in der Kulturbotschaft 2016-2019
- ShortId
-
14.3284
- Id
-
20143284
- Updated
-
28.07.2023 14:59
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Unterstützung für das Freilichtmuseum Ballenberg in der Kulturbotschaft 2016-2019
- AdditionalIndexing
-
2831;Museum;öffentliche Finanzierung;Subvention;Kulturförderung;interkantonale Zusammenarbeit;Bern (Kanton)
- 1
-
- L04K01060312, Museum
- L04K01060307, Kulturförderung
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Schweizerische Freilichtmuseum Ballenberg ist als einzigartiges Zentrum für die Vermittlung der ländlichen Kultur in der Schweiz mit nationaler und internationaler Ausstrahlung aus der Schweizer Museumslandschaft nicht mehr wegzudenken.</p><p>Bisher finanzierte es sich zu über 90 Prozent aus Eigenmitteln. Für die Jahre 2014/15 gibt es erstmals einen Betriebsbeitrag seitens des Bundes von 500 000 Franken. Die ausgeglichene Betriebsrechnung wurde in der Vergangenheit damit "erkauft", dass weder in den Schutz und Unterhalt von Sammlung und Infrastruktur noch in die Erforschung der Kernsammlung der mehr als hundert historischen Gebäude, noch in dringend notwendige Weiterentwicklungen der Vermittlung der Gästeangebote genügend investiert wurde. Rückstellungen für den anstehenden Unterhalt der historischen Gebäude fehlen gänzlich. Das bedeutet einen massiven Nachholbedarf, wenn die Substanz nicht weiter Schaden nehmen soll.</p><p>Soll die bisherige Erfolgsgeschichte mit rund 250 000 Gästen jährlich weitergeschrieben werden, rechnen die Museumsverantwortlichen in den kommenden Jahren mit jährlich durchschnittlich 3,2 Millionen Franken mehr Betriebsaufwand, jährlich rund 1 Million Franken Unterhaltsbedarf und - auf zehn Jahre verteilt - Investitionen von rund 44,5 Millionen Franken (mit jährlichen Folgekosten von rund 900 000 Franken).</p><p>Diese Herausforderungen können ohne eine substanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand nicht bewältigt werden.</p><p>Die Kantone (Standortkanton sowie die Kantone, die mit Objekten im Museum vertreten sind) haben zweifelsohne ein grosses Interesse am Weiterbestand des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg. Entsprechend ist eine angemessene Mitfinanzierung der Kantone anzustreben (primär Übernahme der Restaurierungsaufwände für die denkmalgeschützten Bauten). Die Koordination der entsprechenden Lösung erfolgt am besten unter Leitung des Bundes.</p>
- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Bund im Rahmen der Kulturbotschaft 2012-2015 und gemäss Artikel 10 des Kulturförderungsgesetzes dem Schweizerischen Freilichtmuseum Ballenberg in den Jahren 2014/15 einen Betriebsbeitrag von je 500 000 Franken ausrichtet. Zurzeit unterstützt der Bund neben dem Freilichtmuseum weitere zwölf Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit jährlichen Betriebsbeiträgen.</p><p>Zusätzlich unterstützt der Bund das Freilichtmuseum und das Kurszentrum Ballenberg für einzelne Projekte zur Vermittlung von traditionellem Handwerk im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" in der Periode 2012-2015 mit insgesamt 375 000 Franken. Der Bund richtet ausserdem seit vielen Jahren Finanzhilfen aus an die Übernahme von Denkmälern ins Freilichtmuseum Ballenberg. Seit 2012 wurden so auch für denkmalpflegerische Massnahmen am Sammlungsbestand des Museums gestützt auf Artikel 13 des Natur- und Heimatschutzgesetzes zusätzlich 100 953 Franken an Beiträgen des Bundes ausgerichtet.</p><p>1. Das Kulturförderungsgesetz enthält keine rechtliche Grundlage für Investitionskredite an Museen und Sammlungen Dritter. Aus kultur- und finanzpolitischen Überlegungen ist derzeit davon auszugehen, dass die Unterstützung des Freilichtmuseums mittels Betriebsbeiträgen im Umfang der Jahre 2014/15 weitergeführt wird.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass der Stiftungsrat der privatrechtlichen Stiftung, der Trägerschaft des Freilichtmuseums, für die finanzielle Sicherheit der Institution zu sorgen hat. Es gehört zu den Pflichten des Stiftungsrates, die notwendigen finanziellen Mittel sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei privaten Geldgebern zu finden. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, mit dem Standortkanton sowie mit den Kantonen, von denen Zeugnisse ihrer ländlichen Baukultur auf dem Ballenberg vertreten sind, eine angemessene Kostenbeteiligung zugunsten des Freilichtmuseums auszuhandeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. in der Kulturbotschaft 2016-2019 einen substanziell höheren Beitrag an die Betriebskosten und den Investitionsbedarf des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg einzustellen;</p><p>2. mit dem Standortkanton und den weiteren beteiligten Kantonen eine angemessene Kostenbeteiligung auszuhandeln.</p>
- Erhöhung der Unterstützung für das Freilichtmuseum Ballenberg in der Kulturbotschaft 2016-2019
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Schweizerische Freilichtmuseum Ballenberg ist als einzigartiges Zentrum für die Vermittlung der ländlichen Kultur in der Schweiz mit nationaler und internationaler Ausstrahlung aus der Schweizer Museumslandschaft nicht mehr wegzudenken.</p><p>Bisher finanzierte es sich zu über 90 Prozent aus Eigenmitteln. Für die Jahre 2014/15 gibt es erstmals einen Betriebsbeitrag seitens des Bundes von 500 000 Franken. Die ausgeglichene Betriebsrechnung wurde in der Vergangenheit damit "erkauft", dass weder in den Schutz und Unterhalt von Sammlung und Infrastruktur noch in die Erforschung der Kernsammlung der mehr als hundert historischen Gebäude, noch in dringend notwendige Weiterentwicklungen der Vermittlung der Gästeangebote genügend investiert wurde. Rückstellungen für den anstehenden Unterhalt der historischen Gebäude fehlen gänzlich. Das bedeutet einen massiven Nachholbedarf, wenn die Substanz nicht weiter Schaden nehmen soll.</p><p>Soll die bisherige Erfolgsgeschichte mit rund 250 000 Gästen jährlich weitergeschrieben werden, rechnen die Museumsverantwortlichen in den kommenden Jahren mit jährlich durchschnittlich 3,2 Millionen Franken mehr Betriebsaufwand, jährlich rund 1 Million Franken Unterhaltsbedarf und - auf zehn Jahre verteilt - Investitionen von rund 44,5 Millionen Franken (mit jährlichen Folgekosten von rund 900 000 Franken).</p><p>Diese Herausforderungen können ohne eine substanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand nicht bewältigt werden.</p><p>Die Kantone (Standortkanton sowie die Kantone, die mit Objekten im Museum vertreten sind) haben zweifelsohne ein grosses Interesse am Weiterbestand des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg. Entsprechend ist eine angemessene Mitfinanzierung der Kantone anzustreben (primär Übernahme der Restaurierungsaufwände für die denkmalgeschützten Bauten). Die Koordination der entsprechenden Lösung erfolgt am besten unter Leitung des Bundes.</p>
- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Bund im Rahmen der Kulturbotschaft 2012-2015 und gemäss Artikel 10 des Kulturförderungsgesetzes dem Schweizerischen Freilichtmuseum Ballenberg in den Jahren 2014/15 einen Betriebsbeitrag von je 500 000 Franken ausrichtet. Zurzeit unterstützt der Bund neben dem Freilichtmuseum weitere zwölf Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter mit jährlichen Betriebsbeiträgen.</p><p>Zusätzlich unterstützt der Bund das Freilichtmuseum und das Kurszentrum Ballenberg für einzelne Projekte zur Vermittlung von traditionellem Handwerk im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" in der Periode 2012-2015 mit insgesamt 375 000 Franken. Der Bund richtet ausserdem seit vielen Jahren Finanzhilfen aus an die Übernahme von Denkmälern ins Freilichtmuseum Ballenberg. Seit 2012 wurden so auch für denkmalpflegerische Massnahmen am Sammlungsbestand des Museums gestützt auf Artikel 13 des Natur- und Heimatschutzgesetzes zusätzlich 100 953 Franken an Beiträgen des Bundes ausgerichtet.</p><p>1. Das Kulturförderungsgesetz enthält keine rechtliche Grundlage für Investitionskredite an Museen und Sammlungen Dritter. Aus kultur- und finanzpolitischen Überlegungen ist derzeit davon auszugehen, dass die Unterstützung des Freilichtmuseums mittels Betriebsbeiträgen im Umfang der Jahre 2014/15 weitergeführt wird.</p><p>2. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass der Stiftungsrat der privatrechtlichen Stiftung, der Trägerschaft des Freilichtmuseums, für die finanzielle Sicherheit der Institution zu sorgen hat. Es gehört zu den Pflichten des Stiftungsrates, die notwendigen finanziellen Mittel sowohl bei der öffentlichen Hand als auch bei privaten Geldgebern zu finden. Der Bundesrat erachtet es nicht als seine Aufgabe, mit dem Standortkanton sowie mit den Kantonen, von denen Zeugnisse ihrer ländlichen Baukultur auf dem Ballenberg vertreten sind, eine angemessene Kostenbeteiligung zugunsten des Freilichtmuseums auszuhandeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. in der Kulturbotschaft 2016-2019 einen substanziell höheren Beitrag an die Betriebskosten und den Investitionsbedarf des Schweizerischen Freilichtmuseums Ballenberg einzustellen;</p><p>2. mit dem Standortkanton und den weiteren beteiligten Kantonen eine angemessene Kostenbeteiligung auszuhandeln.</p>
- Erhöhung der Unterstützung für das Freilichtmuseum Ballenberg in der Kulturbotschaft 2016-2019
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