Anpassung der Kinderzulagen

ShortId
14.3285
Id
20143285
Updated
14.11.2025 08:03
Language
de
Title
Anpassung der Kinderzulagen
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Stipendium
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L04K13010208, Stipendium
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Mindesthöhe der Kinderzulage liegt seit der Verabschiedung des Familienzulagengesetzes vor acht Jahren bei 200 Franken, jene der Ausbildungszulagen bei 250 Franken. Inzwischen richten 12 Kantone höhere Zulagen aus. Eine Anpassung der Mindestzulagen für die ganze Schweiz ist fällig geworden. Die Kosten für die Anpassung der Zulagen liegen bei besserer Wirkung bei den Betroffenen unabhängig vom Einkommen deutlich unter jenen der vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlenen Volksinitiative für steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen (13.084).</p>
  • <p>Die sozialdemokratische Fraktion hat am 15. April 2013 eine parlamentarische Initiative (13.424, "Kinderzulagen für alle statt Steuergeschenke für wenige") eingereicht, mit welcher sie eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 60 Franken pro Monat verlangt. Die Stossrichtung dieser parlamentarischen Initiative ist beinahe identisch mit der Forderung der vorliegenden Motion, die eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um mindestens 50 Franken verlangt. Das Parlament hat die parlamentarische Initiative 13.424 noch nicht behandelt, zurzeit befindet sie sich im Vorprüfungsverfahren. Es gilt abzuwarten, wie das Parlament diese parlamentarische Initiative beurteilen wird. Der Bundesrat hält es daher zum heutigen Zeitpunkt nicht für angezeigt, einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Familienzulagen vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Familienzulagengesetzes vom 24. März 2006 in dem Sinne vorzulegen, als die Kinderzulage auf mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulage auf mindestens 300 Franken zu erhöhen ist.</p>
  • Anpassung der Kinderzulagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mindesthöhe der Kinderzulage liegt seit der Verabschiedung des Familienzulagengesetzes vor acht Jahren bei 200 Franken, jene der Ausbildungszulagen bei 250 Franken. Inzwischen richten 12 Kantone höhere Zulagen aus. Eine Anpassung der Mindestzulagen für die ganze Schweiz ist fällig geworden. Die Kosten für die Anpassung der Zulagen liegen bei besserer Wirkung bei den Betroffenen unabhängig vom Einkommen deutlich unter jenen der vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlenen Volksinitiative für steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen (13.084).</p>
    • <p>Die sozialdemokratische Fraktion hat am 15. April 2013 eine parlamentarische Initiative (13.424, "Kinderzulagen für alle statt Steuergeschenke für wenige") eingereicht, mit welcher sie eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um 60 Franken pro Monat verlangt. Die Stossrichtung dieser parlamentarischen Initiative ist beinahe identisch mit der Forderung der vorliegenden Motion, die eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um mindestens 50 Franken verlangt. Das Parlament hat die parlamentarische Initiative 13.424 noch nicht behandelt, zurzeit befindet sie sich im Vorprüfungsverfahren. Es gilt abzuwarten, wie das Parlament diese parlamentarische Initiative beurteilen wird. Der Bundesrat hält es daher zum heutigen Zeitpunkt nicht für angezeigt, einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Familienzulagen vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Familienzulagengesetzes vom 24. März 2006 in dem Sinne vorzulegen, als die Kinderzulage auf mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulage auf mindestens 300 Franken zu erhöhen ist.</p>
    • Anpassung der Kinderzulagen

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