Stärkung des inneren Zusammenhalts der Schweiz

ShortId
14.3287
Id
20143287
Updated
28.07.2023 06:44
Language
de
Title
Stärkung des inneren Zusammenhalts der Schweiz
AdditionalIndexing
2831;32;deutsch-sprachige Schweiz;Fremdsprache;schulisches Arbeiten;Sprache;Kanton;nationale Identität;Beziehung Bund-Kanton;französische Sprache;Vollzug von Beschlüssen;Sprachunterricht;Gesetz
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K13020102, Sprachunterricht
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1302010201, Fremdsprache
  • L06K010601020101, deutsch-sprachige Schweiz
  • L03K130101, schulisches Arbeiten
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L05K0106010304, französische Sprache
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Reynard 13.4079 und antwortet wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule für den nationalen Zusammenhalt von wesentlicher Bedeutung ist.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die laufenden Diskussionen auf kantonaler Ebene aufmerksam. Er stellt fest, dass seit der Annahme des Modells des Unterrichts einer zweiten Landessprache und von Englisch ab der Primarschule keine definitive Entscheidung einer Kantonsregierung oder eines Kantonsparlamentes getroffen wurde, welche dieses Modell infrage stellen würde. Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu handeln.</p><p>Die Kantone befinden sich derzeit in einem wichtigen Harmonisierungsprozess, über den sie 2015 Bilanz ziehen werden. Der Bundesrat wartet die Resultate dieser Bilanz über die Harmonisierung der Ziele ab, welche auch den Sprachunterricht beinhaltet. Er hält an seiner Ansicht fest, dass kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden würden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde.</p><p>3. Für den Bund geht es einerseits um das bildungspolitische Gebot der Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen nach Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) und andererseits um die sprachenpolitische Verantwortung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unseres Landes nach Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung.</p><p>Falls die Koordinationsbemühungen der Kantone im Bereich des Fremdsprachenunterrichts gemäss Artikel 62 Absatz 4 BV nicht erfolgreich sein sollten, gibt es aus Sicht des Bundesrates verschiedene Möglichkeiten, um auf die in der Interpellation erwähnten Entwicklungen zu reagieren: etwa die Allgemeinverbindlicherklärung des Harmos-Konkordats durch Bundesbeschluss (gestützt auf Art. 48a Abs. 1 Bst. b BV) - dies allerdings nur auf Antrag interessierter Kantone und auf einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage - oder die Entwicklung einer von Harmos unabhängigen Lösung zur Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts (beispielsweise durch eine Verschärfung von Art. 15 Abs. 3 SpG; SR 441.1). Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit prüfen, ob und auf welchen Rechtsgrundlagen er handeln wird.</p><p>4. Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.</p><p>5. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich der Bund gestützt auf das Sprachengesetz und die zugehörige Verordnung (SR 441.11) bereits für die Förderung des Unterrichts der Landessprachen und für den schulischen Austausch einsetzt. Der Bund stellt dafür umfangreiche finanzielle Mittel bereit, und das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat im Rahmen der Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-2019 vorschlagen, diese Massnahmen zu verstärken. Dasselbe gilt für die Unterstützung des kulturellen Austausches zwischen den Sprachregionen gemäss dem Kulturförderungsgesetz (SR 442.1).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Einer der Hauptzwecke des Sprachengesetzes (SpG) ist die Wahrung des inneren Zusammenhalts der Schweiz. Mit diesem Gesetz wird der Unterricht in den Landessprachen gefördert. Mehrere vor Kurzem gefasste Beschlüsse oder erarbeitete Vorlagen lassen jedoch am Willen der Kantone, den Französischunterricht in der Primarschule beizubehalten, zweifeln. Diese Entwicklung beunruhigt mich als Autor der parlamentarischen Initiative, die zur Einführung des Sprachengesetzes geführt hat, als Abgeordneten eines zweisprachigen Kantons und als Präsidenten einer Bundespartei zutiefst. </p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule beibehalten werden muss, damit der nationale Zusammenhalt gestärkt wird?</p><p>2. Würde der Bundesrat handeln, falls der Unterricht in einer zweiten Landessprache in gewissen Kantonen infrage gestellt werden sollte? Falls ja, wann?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, über ausreichende gesetzliche Grundlagen zu verfügen? Würde er eher auf der Basis von Artikel 15 SpG handeln oder im Rahmen der subsidiären Kompetenz intervenieren, die ihm Artikel 62 BV verleiht?</p><p>4. Welche Pflichten gedenkt der Bundesrat den Kantonen nötigenfalls aufzuerlegen? Die Pflicht, dass in der Primarschule eine zweite Landessprache unterrichtet wird, oder das Mindestziel, wonach Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen müssen?</p><p>5. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, seine finanziellen Verpflichtungen in diesem Bereich zu verstärken, insbesondere in Bezug auf den Sprachunterricht und eine Intensivierung von Sprachaufenthalten?</p>
  • Stärkung des inneren Zusammenhalts der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Reynard 13.4079 und antwortet wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule für den nationalen Zusammenhalt von wesentlicher Bedeutung ist.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die laufenden Diskussionen auf kantonaler Ebene aufmerksam. Er stellt fest, dass seit der Annahme des Modells des Unterrichts einer zweiten Landessprache und von Englisch ab der Primarschule keine definitive Entscheidung einer Kantonsregierung oder eines Kantonsparlamentes getroffen wurde, welche dieses Modell infrage stellen würde. Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu handeln.</p><p>Die Kantone befinden sich derzeit in einem wichtigen Harmonisierungsprozess, über den sie 2015 Bilanz ziehen werden. Der Bundesrat wartet die Resultate dieser Bilanz über die Harmonisierung der Ziele ab, welche auch den Sprachunterricht beinhaltet. Er hält an seiner Ansicht fest, dass kantonale Lösungen, die zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen könnten, den nationalen Zusammenhalt und die nötige Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden würden. Eine solche Benachteiligung läge beispielsweise vor, wenn auf der Primarschulstufe als Fremdsprache nur noch Englisch unterrichtet würde.</p><p>3. Für den Bund geht es einerseits um das bildungspolitische Gebot der Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen nach Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) und andererseits um die sprachenpolitische Verantwortung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unseres Landes nach Artikel 70 Absatz 3 der Bundesverfassung.</p><p>Falls die Koordinationsbemühungen der Kantone im Bereich des Fremdsprachenunterrichts gemäss Artikel 62 Absatz 4 BV nicht erfolgreich sein sollten, gibt es aus Sicht des Bundesrates verschiedene Möglichkeiten, um auf die in der Interpellation erwähnten Entwicklungen zu reagieren: etwa die Allgemeinverbindlicherklärung des Harmos-Konkordats durch Bundesbeschluss (gestützt auf Art. 48a Abs. 1 Bst. b BV) - dies allerdings nur auf Antrag interessierter Kantone und auf einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage - oder die Entwicklung einer von Harmos unabhängigen Lösung zur Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts (beispielsweise durch eine Verschärfung von Art. 15 Abs. 3 SpG; SR 441.1). Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit prüfen, ob und auf welchen Rechtsgrundlagen er handeln wird.</p><p>4. Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.</p><p>5. Der Bundesrat erinnert daran, dass sich der Bund gestützt auf das Sprachengesetz und die zugehörige Verordnung (SR 441.11) bereits für die Förderung des Unterrichts der Landessprachen und für den schulischen Austausch einsetzt. Der Bund stellt dafür umfangreiche finanzielle Mittel bereit, und das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat im Rahmen der Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-2019 vorschlagen, diese Massnahmen zu verstärken. Dasselbe gilt für die Unterstützung des kulturellen Austausches zwischen den Sprachregionen gemäss dem Kulturförderungsgesetz (SR 442.1).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Einer der Hauptzwecke des Sprachengesetzes (SpG) ist die Wahrung des inneren Zusammenhalts der Schweiz. Mit diesem Gesetz wird der Unterricht in den Landessprachen gefördert. Mehrere vor Kurzem gefasste Beschlüsse oder erarbeitete Vorlagen lassen jedoch am Willen der Kantone, den Französischunterricht in der Primarschule beizubehalten, zweifeln. Diese Entwicklung beunruhigt mich als Autor der parlamentarischen Initiative, die zur Einführung des Sprachengesetzes geführt hat, als Abgeordneten eines zweisprachigen Kantons und als Präsidenten einer Bundespartei zutiefst. </p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule beibehalten werden muss, damit der nationale Zusammenhalt gestärkt wird?</p><p>2. Würde der Bundesrat handeln, falls der Unterricht in einer zweiten Landessprache in gewissen Kantonen infrage gestellt werden sollte? Falls ja, wann?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, über ausreichende gesetzliche Grundlagen zu verfügen? Würde er eher auf der Basis von Artikel 15 SpG handeln oder im Rahmen der subsidiären Kompetenz intervenieren, die ihm Artikel 62 BV verleiht?</p><p>4. Welche Pflichten gedenkt der Bundesrat den Kantonen nötigenfalls aufzuerlegen? Die Pflicht, dass in der Primarschule eine zweite Landessprache unterrichtet wird, oder das Mindestziel, wonach Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen müssen?</p><p>5. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, seine finanziellen Verpflichtungen in diesem Bereich zu verstärken, insbesondere in Bezug auf den Sprachunterricht und eine Intensivierung von Sprachaufenthalten?</p>
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