Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (2)

ShortId
14.3296
Id
20143296
Updated
16.02.2025 13:27
Language
de
Title
Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (2)
AdditionalIndexing
2841;Arzneimittelrecht;Evaluation;Arzneikosten;Ländervergleich;Verzeichnis;Therapeutik;Medikament;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L04K01050502, Arzneimittelrecht
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L05K0105050101, Arzneikosten
  • L04K02022201, Ländervergleich
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Siehe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 25. März 2014: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (Ziff. 3.2).</p>
  • <p>Mit der Annahme des Postulates Schenker Silvia 12.3614, "Medikamentenpreise. Neue Methode für die Preisfestsetzung", sowie der Annahme von Ziffer 3 des Postulates Bortoluzzi 12.3396, "Anpassung im Preisbildungssystem für Medikamente", hat sich der Bundesrat bereiterklärt, das Preisfestsetzungssystem im Bereich der Arzneimittel weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Einführung des angepassten Preisfestlegungssystems ab 2015 werden bereits Massnahmen für eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit geprüft. Derzeit bereitet das Eidgenössische Departement des Innern bzw. das Bundesamt für Gesundheit die entsprechenden Verordnungsanpassungen vor. Die sich in Erarbeitung befindenden Massnahmen sehen im Bereich des Auslandpreisvergleichs die Berücksichtigung von Handelsrabatten vor, wenn diese öffentlich bekannt sind. Die Schaffung der im Postulat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates 14.3295 erwähnten Nutzenbewertungskriterien soll dazu beitragen, die Gewährung des Innovationszuschlages zu klären und zu vereinfachen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert den Bundesrat auf, eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Im Bereich des therapeutischen Quervergleichs prüft er insbesondere die Festlegung von Vergleichsgruppen und eine Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse. Im Zusammenhang mit dem Auslandpreisvergleich prüft er eine verbesserte Berücksichtigung der tatsächlich von den Krankenkassen im Ausland vergüteten Medikamentenpreise. Mit der Präzisierung der Bedingungen eines Innovationszuschlages sorgt er für eine einheitliche Zuschlagsgewährung.</p>
  • Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 25. März 2014: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (Ziff. 3.2).</p>
    • <p>Mit der Annahme des Postulates Schenker Silvia 12.3614, "Medikamentenpreise. Neue Methode für die Preisfestsetzung", sowie der Annahme von Ziffer 3 des Postulates Bortoluzzi 12.3396, "Anpassung im Preisbildungssystem für Medikamente", hat sich der Bundesrat bereiterklärt, das Preisfestsetzungssystem im Bereich der Arzneimittel weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Einführung des angepassten Preisfestlegungssystems ab 2015 werden bereits Massnahmen für eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit geprüft. Derzeit bereitet das Eidgenössische Departement des Innern bzw. das Bundesamt für Gesundheit die entsprechenden Verordnungsanpassungen vor. Die sich in Erarbeitung befindenden Massnahmen sehen im Bereich des Auslandpreisvergleichs die Berücksichtigung von Handelsrabatten vor, wenn diese öffentlich bekannt sind. Die Schaffung der im Postulat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates 14.3295 erwähnten Nutzenbewertungskriterien soll dazu beitragen, die Gewährung des Innovationszuschlages zu klären und zu vereinfachen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert den Bundesrat auf, eine Optimierung der Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Im Bereich des therapeutischen Quervergleichs prüft er insbesondere die Festlegung von Vergleichsgruppen und eine Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse. Im Zusammenhang mit dem Auslandpreisvergleich prüft er eine verbesserte Berücksichtigung der tatsächlich von den Krankenkassen im Ausland vergüteten Medikamentenpreise. Mit der Präzisierung der Bedingungen eines Innovationszuschlages sorgt er für eine einheitliche Zuschlagsgewährung.</p>
    • Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (2)

Back to List