Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (3)

ShortId
14.3297
Id
20143297
Updated
11.03.2025 10:40
Language
de
Title
Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (3)
AdditionalIndexing
2841;Arzneimittelrecht;Bericht;Evaluation;Qualitätssicherung;Verzeichnis;Medikament
1
  • L04K01050502, Arzneimittelrecht
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Siehe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 25. März 2014: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (Ziff. 5.2).</p>
  • <p>Mit der Annahme des Postulates Schenker Silvia 12.3614, "Medikamentenpreise. Neue Methode für die Preisfestsetzung", sowie der Annahme von Ziffer 3 des Postulates Bortoluzzi 12.3396, "Anpassung im Preisbildungssystem für Medikamente", hat sich der Bundesrat bereiterklärt, das Preisfestsetzungssystem im Bereich der Arzneimittel weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Anpassung liegt der Fokus auf der zukünftigen Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, es wird aber auch geprüft, ob die Grundlagen zur Beurteilung der Kriterien der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit auch angepasst werden müssen. Entsprechend werden nun auch Massnahmen betreffend Streichung von Arzneimitteln aus der Spezialitätenliste geprüft, und das Eidgenössische Departement des Innern bzw. das Bundesamt für Gesundheit ist bereits vom Bundesrat beauftragt worden, in einem ersten Schritt eingehend abzuklären, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die konsequent die Streichung von Arzneimitteln, die die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, erlauben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Massnahmen abzuklären, die es ermöglichen, in der Spezialitätenliste aufgenommene Medikamente, welche die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, konsequent von der Spezialitätenliste zu streichen.</p>
  • Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (3)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Siehe Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 25. März 2014: Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (Ziff. 5.2).</p>
    • <p>Mit der Annahme des Postulates Schenker Silvia 12.3614, "Medikamentenpreise. Neue Methode für die Preisfestsetzung", sowie der Annahme von Ziffer 3 des Postulates Bortoluzzi 12.3396, "Anpassung im Preisbildungssystem für Medikamente", hat sich der Bundesrat bereiterklärt, das Preisfestsetzungssystem im Bereich der Arzneimittel weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Anpassung liegt der Fokus auf der zukünftigen Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, es wird aber auch geprüft, ob die Grundlagen zur Beurteilung der Kriterien der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit auch angepasst werden müssen. Entsprechend werden nun auch Massnahmen betreffend Streichung von Arzneimitteln aus der Spezialitätenliste geprüft, und das Eidgenössische Departement des Innern bzw. das Bundesamt für Gesundheit ist bereits vom Bundesrat beauftragt worden, in einem ersten Schritt eingehend abzuklären, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die konsequent die Streichung von Arzneimitteln, die die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, erlauben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht Massnahmen abzuklären, die es ermöglichen, in der Spezialitätenliste aufgenommene Medikamente, welche die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllen, konsequent von der Spezialitätenliste zu streichen.</p>
    • Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste (3)

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