Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Abstimmungskampagne zur Mindestlohn-Initiative

ShortId
14.3305
Id
20143305
Updated
28.07.2023 06:48
Language
de
Title
Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Abstimmungskampagne zur Mindestlohn-Initiative
AdditionalIndexing
04;44;Bundesamt für Statistik;Informationsverbreitung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Mindestlohn;Statistik;Abstimmungskampf
1
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L04K08040107, Bundesamt für Statistik
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die allgemeine Planung der Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergibt sich aus dem statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes, das zum Voraus für eine Legislaturperiode, unabhängig vom Abstimmungskalender, bestimmt wird. Das derzeitige Programm wurde am 25. Januar 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Die konkrete Durchführung der Erhebungen des BFS (Bezugsjahr, Periodizität usw.) ergibt sich aus einem Kalender, der die Konzepte und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ebenso berücksichtigt wie die reglementarischen Bestimmungen, die im Rahmen des bilateralen Statistikabkommens zwischen der Schweiz und der EU festgelegt wurden. Die Lohnstrukturerhebung (LSE) wurde 2012 überarbeitet. Mit dieser Revision sollte das Informationsangebot an die nationalen und internationalen Bedürfnisse angepasst und der Aufwand der Unternehmen möglichst reduziert werden. Die Revision erfolgte zudem im Rahmen des Neuaufbaus der IT-Umgebung. Die Palette der LSE-Indikatoren 2012 wurde insbesondere mit der Integration der Variable Beruf sowie bestimmter monetärer Daten noch breiter. Dies ermöglichte die Schaffung einer neuen Statistik zu den Arbeitskosten in der Schweiz. Die AHV-Versichertennummer wurde ebenfalls 2012 erstmals verwendet. Dadurch wurde der Aufwand für die Unternehmen reduziert, da einige Variablen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zivilstand) nicht mehr direkt bei den Befragten erhoben werden müssen.</p><p>Auf dieser Grundlage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die konzeptuellen, technischen und rechtlichen Änderungen im Rahmen der Revision der LSE 2012 haben unweigerlich zu Veränderungen bei der Planung und der Dauer der Erhebung geführt. Der Fragebogen wurde in der Folge nicht wie bei den vorangehenden Erhebungen im September (2012) verschickt, sondern im Januar 2013. Aufgrund der Erweiterung des Variablenkatalogs wurde die Datenerhebung erst im Dezember 2013 abgeschlossen. Die Phase der Datenaufbereitung dauerte wie bei den vorangehenden LSE rund vier Monate.</p><p>2./3. Das BFS verfolgt das Grundprinzip, Zahlen zu veröffentlichen, sobald diese zur Diffusion bereit sind, so, wie dies der Verhaltenskodex für europäische Statistiken vorsieht. Effektiv vorliegende Ergebnisse zurückzuhalten hätte sicherlich Zweifel ausgelöst und Fragen aufgeworfen. Unter Einhaltung dieser Regel hat das BFS entschieden, die ersten Ergebnisse der schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2012 zu präsentieren, sobald diese vorlagen. Der Entscheid, die Ergebnisse an einer Medienkonferenz zu präsentieren, wurde vom BFS gefasst und dem Eidgenössischen Departement des Innern sowie dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Seco) kommuniziert.</p><p>Wie in den Vorjahren haben auch das Seco und die Sozialpartner an dieser Medienkonferenz teilgenommen. Die Parteien wurden über das geplante Datum informiert und hätten gegebenenfalls ein neues vorschlagen können, um die Anwesenheit aller Teilnehmenden sicherzustellen. In diesem Sinne wurde im gegenseitigen Einvernehmen entschieden, die Medienkonferenz am 28. April 2014 durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt alle zwei Jahre eine Lohnstrukturerhebung durch. Die Erhebung basiert auf einem an die Unternehmen verschickten Fragebogen. Wie dem auf der Internetseite des BFS aufgeschalteten Steckbrief entnommen werden kann, wird die Erhebung jeweils von Oktober bis Juni durchgeführt, und die Ergebnisse werden ungefähr zwölf Monate nach dem Beginn der Erhebung veröffentlicht.</p><p>2008 und 2010 wurde diese Frist von 12 Monaten eingehalten. So wurden die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2008 am 17. November 2009 und jene der Lohnstrukturerhebung 2010 am 28. November 2011 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 hingegen wurden merkwürdigerweise erst am 28. April 2014, also achtzehn Monate nach dem Beginn der Erhebung, veröffentlicht.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Weshalb wurden die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 erst am 28. April 2014 veröffentlicht, während die im Steckbrief für die Veröffentlichung vorgesehene Frist von zwölf Monaten für die zwei vorangehenden Erhebungen eingehalten wurde?</p><p>2. Ist es nach Ansicht des Bundesrates angebracht, die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Kampagne zur Abstimmung über die Mindestlohn-Initiative zu veröffentlichen? Lässt der für die Veröffentlichung gewählte Zeitpunkt nicht den Verdacht aufkommen, dass das BFS die öffentliche Meinung wenige Wochen vor der Abstimmung zu beeinflussen versucht?</p><p>3. Wer hat entschieden, dass die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Abstimmungskampagne zur Mindestlohn-Initative veröffentlicht werden: das BFS, das Eidgenössische Departement des Innern, der Bundesrat?</p>
  • Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Abstimmungskampagne zur Mindestlohn-Initiative
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die allgemeine Planung der Erhebungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergibt sich aus dem statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes, das zum Voraus für eine Legislaturperiode, unabhängig vom Abstimmungskalender, bestimmt wird. Das derzeitige Programm wurde am 25. Januar 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Die konkrete Durchführung der Erhebungen des BFS (Bezugsjahr, Periodizität usw.) ergibt sich aus einem Kalender, der die Konzepte und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ebenso berücksichtigt wie die reglementarischen Bestimmungen, die im Rahmen des bilateralen Statistikabkommens zwischen der Schweiz und der EU festgelegt wurden. Die Lohnstrukturerhebung (LSE) wurde 2012 überarbeitet. Mit dieser Revision sollte das Informationsangebot an die nationalen und internationalen Bedürfnisse angepasst und der Aufwand der Unternehmen möglichst reduziert werden. Die Revision erfolgte zudem im Rahmen des Neuaufbaus der IT-Umgebung. Die Palette der LSE-Indikatoren 2012 wurde insbesondere mit der Integration der Variable Beruf sowie bestimmter monetärer Daten noch breiter. Dies ermöglichte die Schaffung einer neuen Statistik zu den Arbeitskosten in der Schweiz. Die AHV-Versichertennummer wurde ebenfalls 2012 erstmals verwendet. Dadurch wurde der Aufwand für die Unternehmen reduziert, da einige Variablen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Zivilstand) nicht mehr direkt bei den Befragten erhoben werden müssen.</p><p>Auf dieser Grundlage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die konzeptuellen, technischen und rechtlichen Änderungen im Rahmen der Revision der LSE 2012 haben unweigerlich zu Veränderungen bei der Planung und der Dauer der Erhebung geführt. Der Fragebogen wurde in der Folge nicht wie bei den vorangehenden Erhebungen im September (2012) verschickt, sondern im Januar 2013. Aufgrund der Erweiterung des Variablenkatalogs wurde die Datenerhebung erst im Dezember 2013 abgeschlossen. Die Phase der Datenaufbereitung dauerte wie bei den vorangehenden LSE rund vier Monate.</p><p>2./3. Das BFS verfolgt das Grundprinzip, Zahlen zu veröffentlichen, sobald diese zur Diffusion bereit sind, so, wie dies der Verhaltenskodex für europäische Statistiken vorsieht. Effektiv vorliegende Ergebnisse zurückzuhalten hätte sicherlich Zweifel ausgelöst und Fragen aufgeworfen. Unter Einhaltung dieser Regel hat das BFS entschieden, die ersten Ergebnisse der schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2012 zu präsentieren, sobald diese vorlagen. Der Entscheid, die Ergebnisse an einer Medienkonferenz zu präsentieren, wurde vom BFS gefasst und dem Eidgenössischen Departement des Innern sowie dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (Seco) kommuniziert.</p><p>Wie in den Vorjahren haben auch das Seco und die Sozialpartner an dieser Medienkonferenz teilgenommen. Die Parteien wurden über das geplante Datum informiert und hätten gegebenenfalls ein neues vorschlagen können, um die Anwesenheit aller Teilnehmenden sicherzustellen. In diesem Sinne wurde im gegenseitigen Einvernehmen entschieden, die Medienkonferenz am 28. April 2014 durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt alle zwei Jahre eine Lohnstrukturerhebung durch. Die Erhebung basiert auf einem an die Unternehmen verschickten Fragebogen. Wie dem auf der Internetseite des BFS aufgeschalteten Steckbrief entnommen werden kann, wird die Erhebung jeweils von Oktober bis Juni durchgeführt, und die Ergebnisse werden ungefähr zwölf Monate nach dem Beginn der Erhebung veröffentlicht.</p><p>2008 und 2010 wurde diese Frist von 12 Monaten eingehalten. So wurden die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2008 am 17. November 2009 und jene der Lohnstrukturerhebung 2010 am 28. November 2011 veröffentlicht. Die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 hingegen wurden merkwürdigerweise erst am 28. April 2014, also achtzehn Monate nach dem Beginn der Erhebung, veröffentlicht.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Weshalb wurden die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 erst am 28. April 2014 veröffentlicht, während die im Steckbrief für die Veröffentlichung vorgesehene Frist von zwölf Monaten für die zwei vorangehenden Erhebungen eingehalten wurde?</p><p>2. Ist es nach Ansicht des Bundesrates angebracht, die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Kampagne zur Abstimmung über die Mindestlohn-Initiative zu veröffentlichen? Lässt der für die Veröffentlichung gewählte Zeitpunkt nicht den Verdacht aufkommen, dass das BFS die öffentliche Meinung wenige Wochen vor der Abstimmung zu beeinflussen versucht?</p><p>3. Wer hat entschieden, dass die Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Abstimmungskampagne zur Mindestlohn-Initative veröffentlicht werden: das BFS, das Eidgenössische Departement des Innern, der Bundesrat?</p>
    • Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung 2012 während der Abstimmungskampagne zur Mindestlohn-Initiative

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